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KFZ Halter über Kennzeichen ermitteln ??

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Allgemein: KFZ Halter über Kennzeichen ermitteln ??
By Mark (62.153.13.196) on Dienstag, den 23. April, 2002 - 12:44:

Hallo,
ich habe ein Problem (d.h. eigentlich mehr meine Frau ;-)). Sie hat mit meinem Wagen beim Einparken eine kleine Delle in die Wagentür eines anderen PKW gefahren. Schusselig wie sie war, hat sie sich zwar die Nummer notiert, aber keinen Zettel rangemacht. Ich würde nun gern den Halter kontaktieren, ohne dass ich die Polizei einbeziehen muss ....
Hat da jemand einen Tipp ??

By quincy (141.30.32.91) on Dienstag, den 23. April, 2002 - 13:08:

Probier mal den Zentralruf der Kfz-Versicherer: Tel: 0180 / 25 0 26

By Pferdestehler (134.30.16.4) on Dienstag, den 23. April, 2002 - 13:10:

@Mark:
Versicherungszentralruf wird nicht viel bringen, da bin ich auch bereits aufgelaufen, denen genügt nicht allein das Kennzeichen. Aber wenn Du den Schaden dort am Telefon zugibst, geben Sie Dir vielleicht doch die Daten.
Ansonsten sehe ich keine Chance, Abfragen bei der Führerscheinstelle werden seit einiger zeit streng kontrolliert und protokolliert wegen Datenschutz. Ich kenne jemanden da und konnte den Service einmal nutzen, seitdem hat er Angst und die Quelle ist dicht.
Sonst fällt mir nichts mehr ein... ohne Polizei nicht. Das fieseste wäre, die Sache einfach ruhen zu lassen, da Euch doch offensichtlich keiner gesehen hat, sonst hättest Du bereits Besuch bekommen. ABER DAVON RATE ICH AB, schon aus Fairneßgründen.

Beim nächsten Mal macht Ihr das sofort klar, Fahrerflucht sollte jeder kennen und wie man sich da verhält. Etwas späte Reue oder Angst doch noch erwischt zu werden???

@all officers & farendil:
Wie ist es wenn man nach der 24h-Frist freiwillig Reue zeigt, kann man Gnade erwarten? Hat man eine Chance auf "keine Fahrerflucht"? Ich denke nicht, was wißt Ihr?

By Mark (62.153.12.114) on Dienstag, den 23. April, 2002 - 17:18:

o.k. - probier ich aus. Ich meine, der Schaden an dem PKW ist nicht sehr groß, trotzdem ist es natürlich sehr ärgerlich, wenn der Verursacher abhaut. Es war auch keine böse Absicht, sondern einfach nur die Panik ;-))

By dagegen (217.5.19.25) on Dienstag, den 23. April, 2002 - 17:33:

Die 24h-Frist:
Wenn man sich innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei meldet UND diese von der Sache noch nichts weiß UND der Schaden gering ist (Betrag?) (wobei das Problem ist, das zu erkennen!), dann KANN das Verfahren später eingestellt werden. Zu einer Anzeige kommt es aber trotzdem.

By Daniel (217.3.209.207) on Dienstag, den 23. April, 2002 - 20:48:

ein Anwalt kann die Halter-Auskunft erhalten.

By Pferdestehler (217.235.14.112) on Dienstag, den 23. April, 2002 - 21:38:

@Mark: Panik ist nicht lustig als Ausrede. Man weiß als Autofahrer genau, daß selbst ein kleiner Kratzer als Fahrerflucht gilt, wenn man abhaut...

By farendil (217.85.229.214) on Mittwoch, den 24. April, 2002 - 00:45:

@dagegen:
UND diese von der Sache noch nichts weiß
ob sie es weiß, ist egal, wichtig ist, daß man selber gekommen ist und nicht von denen gefunden wurde.


(Betrag?) Gilt nur bei Bagatellschaden. In aller regel ist die grenze bei ETWA 1000,- DM.


KANN das Verfahren später eingestellt werden
oder aber die strafe gemildert wérden.
wie gesagt: KANN!

ansonsten gilt noch: alles hat nur bestand im ruhenden verkehr!

By Mark (62.156.29.227) on Donnerstag, den 25. April, 2002 - 10:13:

Jaaa doch! :-(


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