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Strafe für Fahrzeughalter?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2000: Allgemein: Strafe für Fahrzeughalter?
By Flash (172.177.182.145) on Samstag, den 11. November, 2000 - 02:21:

Mal angenommen, jemand anderes als der Fahrzeughalter fährt mit dem Auto und wird geblitzt. Nun gibt der Fahrzeughalter an, er wäre gefahren, damit der andere, der wirklich gefahren ist, keine Punkte und eventuell Nachschulung bekommt. Kriegt der Fahrzeughalter nun nur die Geldstrafe aufgebrummt, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann, oder bekommt er auch die Punkte?

By farendil (213.20.190.177) on Samstag, den 11. November, 2000 - 10:47:

hää??

also entweder kann der fahrer ermittelt werden, dann bekommt dieser die punkte, geldstrafe etc.

oder er kann nicht ermittelt werden, dann kann natürlich auch niemand dafür belangt werden! (ausnahme: parken)

By Flash (172.177.8.26) on Samstag, den 11. November, 2000 - 12:14:

wenn jemand mit dem auto des fahrzeughalters gefahren ist, und der fahrer nicht mehr ermittelt werdén kann, weil der fahrzeughalter den namen nicht mehr kennt (zB. jemand der einen Ferienjob bei ihm gemacht hat), d.h. der fahrzeughalter gibt also an, dass jemand, den er nicht mehr kennt, mit seinem auto geblitzt wurde, dann muss der Halter doch die Geldstrafe bezahlen. aber er bekommt doch keine Punkte, weil er selbst ja nicht gefahren ist, oder???

By farendil (194.95.151.83) on Samstag, den 11. November, 2000 - 13:10:

nein, schau doch bitte unter recht (speziell der stichpunkt verjährung) nach!

bestraft kann nur der täter werden!
das einzige, was dem halter passieren kann, ist die auferlegung eines fahrtenbuches - dies aber nur, wenn der halter innerhalb einer angemessenen frist nach der tat dazu gehört wird (in der regel etwa 14 tage).

dass du denjenigen nicht kennst, ist unglaubwürdig! - oder läßt du völlig fremde personen dein auto fahren?
also: wenn du der halter bist, und den täter schützen willst, dann düfen die den innerhalb von 3 monaten nach der tat nicht ermittelt haben.

da du gegen kein gesetz verstoßen hast, kannst du auch nicht belangt werden.


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