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Bearbeitungsgebuehr

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Allgemein: Bearbeitungsgebuehr
By karl (62.104.212.101) on Donnerstag, den 18. April, 2002 - 20:49:

hallo ... im januar habe ich im halteverbot geparkt. nach langem hin und her erreichte mich heute ein Schreiben, wo mir freundlich mitgeteilt wird, dass das Verfahren eingestellt wurde ... so weit so gut ... nun werde ich noch gebeten 15 Euro Bearbeitungsgebuehr zu ueberweisen. Muss ich die jetzt noch zahlen oder reagiere ich hier einfach nicht mehr ? Danke .....

By Greatblackbird (62.104.223.68) on Donnerstag, den 18. April, 2002 - 21:57:

Wiso nur €15? Das müßten normalerweise €18 sein.
Wenn Du der Halter bist, dann sind das die Verfahrenskosten und die mußt Du dann auch zahlen. Wenn Du nicht der Halter bist, dann kannst Du mit Erfolg gerichtliche Entscheidung beantragen. Der Kostenbescheid muß dann aufgehoben werden, weil die Verfahrenskosten eben nur dem Halter auferlegt werden können.

By Nico (145.254.33.206) on Sonntag, den 21. April, 2002 - 17:17:

Hinweis:

ich warte immer bis die Vollstreckungsankündigung kommt und zahle dann NUR das Verwarn- oder Bußgeld.
Alle Aufschläge(Bearbeitungs und Mahngebühren) werden abgezogen und es hat bis jetzt immer funktioniert. Die Verfahren sind damit erledigt. Ein Bekannter von mir war auch mal persönlich im Stadthaus um dort zu bezahlen. Der Beamte hat ihm das sogar angeboten und die Gebühren abgerechnet.

MfG


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