Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland
By macII (62.158.202.66) on Donnerstag, den 18. April, 2002 - 15:38: |
Muss der Fahrzeughalter auch im Besitz eines
Führerscheines sein?
By Grobi (80.135.31.39) on Donnerstag, den 18. April, 2002 - 15:51: |
Nein, sonst wäre ein Anmelden auf juristische Personen (Firmen) z.B. gar nicht möglich.
Der Führerschein ist nur die Erlaubnis, ein Fahrzeug führen zu dürfen. Der Besitz eines Fahrzeugs ist auch ohne FS erlaubt.
Grobi
By macII (62.158.202.66) on Donnerstag, den 18. April, 2002 - 15:59: |
dann kann ich mein Auto auf einen meiner Freunde zulassen, bzw. ein freund ohne Schein lässt mein Auto auf sich zu...
dann könnte, wenn die Polizei kommt, er irgendeinen seiner tausend Freunde angeben (die dann einen Schein haben müssten wahrscheinlich)...
ob es die dann waren oder nicht, das kann ja nie festgestellt werden... Wenn Es der eine Nicht war, dann eben ein anderer und ein Fahrtenbuch kann er ja nicht aufgedrückt bekommen, weil er keinen Schein hat....
Und auf mich kommt doch keiner.. auch wenn ich noch der Besitzer bin.. oder wie läuft das?
Irgendwie wäre das doch zu einfach.. Würde doch jeder machen?!
By Grobi (80.135.16.220) on Donnerstag, den 18. April, 2002 - 21:34: |
@macII: Fahrtenbuch kann er ja nicht aufgedrückt bekommen, weil er keinen Schein hat.... Natürlich kann er ein Fahrtenbuch auferlegt bekommen. Das FB ist Fahrzeugbezogen, d.h. JEDER, der damit fährt muß eingetragen werden.
Wenn du dein Auto auf einen deiner Freunde überschreibst, steht dein Freund auch im Fahrzeugbrief, was IMHO bedeutet, daß dein Freund Besitzer des Fahrzeugs ist. Evtl. geschlossene Verträge dürften m.E. nichtig, weil sittenwidrig sein. Dein Freund könnte sich das Auto also einfach unter den Nagel reißen...
Grobi
By Daniel (217.3.211.98) on Donnerstag, den 18. April, 2002 - 21:57: |
Besitzer ist derjenige, der über das Fahrzeug verfügen kann (also den Schlüssel hat).
Gemeint ist offensichtlich Eigentümer.
Der im Brief eingetragene wird als Eigentümer vermutet, das ist aber nicht zwingend.
Warum sollten Nutzungsverträge oder ähnliches sittenwidrig sein ?
Das selbe machen doch Mietwagenfirmen oder Fahrgemeinschaften, die gemeinsam ein Fahrzeug anschaffen.
Ich sehe da rechtlich keine Probleme, aber helfen tut es auch nicht wirklich.
By Grobi (80.135.16.220) on Donnerstag, den 18. April, 2002 - 22:08: |
@daniel: Besitzer ist derjenige, der über das Fahrzeug verfügen kann (also den Schlüssel hat). Ich klaue dir den Schlüssel und bin Besitzer deines Fahrzeugs?? *wunder*
Der Vergleich mit den Mietwagenfirmen hinkt, schließlich ist es deren Geschäftszweck ein Fahrzeug anzuschaffen und gegen Entgelt zu vermieten.
Bei Fahrgemeinschaften kenne ich mich nicht aus, wer ist denn dann Halter des Fahrzeugs?
Ich kann mir nicht vorstellen, daß ein Vertrag wie bei macII anzunehmen wäre vor Gericht haltbar wäre; da ist der Strohmanngedanke doch zu offensichtlich (Gibt es da schon Urteile o.ä.?)
Grobi
By alexander (80.131.78.200) on Freitag, den 19. April, 2002 - 06:50: |
@Grobi
Nein Du bist dann Besitzer des Schlüssels - weil du die Gewalt hast über ihn zu verfügen. Unter der Annahme, daß Daniel das Auto & der Schlüssel gehören (extra ohne juristische Begriffe formuliert) bleibt Daniel der Eigentümer (von Schlüssel und Auto). Eigentum bedeutet, daß jemand etwas gehört, Besitz bedeutet lediglich, daß jemand über was (rechtmäßig oder unrechtmäßig) darüber verfügen kann und es zu diesem Zeitpunkt in seiner Gewalt hat.
Grüßle Doppelwinkel
By alexander (80.131.78.200) on Freitag, den 19. April, 2002 - 06:51: |
...sorry... sollte natürlich
"Grüßle Alexander" heißen - war vor 'n paar min noch im Citroen-Forum *gg*
Also jetzt...
Grüßle Alexander
By sushiboy (217.229.134.254) on Freitag, den 19. April, 2002 - 09:23: |
Es gibt bereits Urteile zur "Scheinhalterschaft, link ist beigefügt.
http://www.jurawelt.com/referendare/examen/fallbeispiele/4032
By Peter (194.72.49.82) on Freitag, den 19. April, 2002 - 10:57: |
Interessantes Urteil (na ja interessanter ist überhaupt die Begebenheit an sich).
Was durchaus funktioniert ist mit einem Freund die Anmeldung der Autos quasi über Kreuz vorzunehmen (bei Unsicherheit bezüglich Übersohrgehauenwerden, alte Gurken 500 Euro Restwert)
Es ist kein Freibrief, aber man hat (unter Androhung des Fahrtenbuches) sowas wie einen Freischuss.
nicht ganz im Sinne des Erfinders, aber praktikabel,
*Gruss
Peter
By macII (193.158.169.127) on Freitag, den 19. April, 2002 - 13:21: |
@Grobi
Von wem muss das Fahrtenbuch geführt werden,
von dem Fahrzeughalter oder den jeweiligen
Fahrern ?
Was ist, wenn das Fahrtenbuch von einem Fahrer nicht geführt wird. Dann ist doch der Halter nicht zu belangen, oder?
Ich vermute mal, dass der Halter eine Hinweispflicht beim Verleihen hat, dass das Fahrtenbuch zu Führen ist?
By Grobi (217.85.37.200) on Freitag, den 19. April, 2002 - 13:40: |
Das Fahrtenbuch richtet sich gegen den Halter. Dieser hat dafür Sorge zu tragen, daß die Eintragungen korrekt sind.
Grobi
By Ronin (217.199.64.203) on Freitag, den 19. April, 2002 - 14:01: |
Das Urteil ist in der Tat interessant..
Jetzt werde ich mir's auch genau überlegen müssen,wie/ob ich einen Halterwechsel vornehmen soll..
Ursprünglich wollte ich meinen Wagen auf die Frau meines Kumpels zulassen. Der Kumpele selbst hat schon einen Wagen,die Frau aber noch nicht...
Also muss jetzt die Frau in Knast ,wenn die ganze Sache auffliegt??
Ich meine die Richter meinten ja , dass der Halter das Fahrzeug aktiv(!) nutzen soll - und gerade das wird ja bei ihr nicht der Fall sein...
Bzw. wie kann sowas überhaut auffliegen? Die Polizei weiss doch nicht,wie oft der Halter den Wagen benutzt usw.
Hm..
Ronin
By macII (62.155.140.14) on Freitag, den 19. April, 2002 - 14:51: |
Ich will ja nicht nerven,
aber überlegt doch mal folgendes:
Irgend ein Typ ohne Führerschein ist der Halter eines KFZ. das verleiht er gegen irgendwelche Dienste an einen Kreis von 10 bis 20 Jungs.
Die ganzen Anhörungsbögen gehen beim ihm ein.
Er selbst kann ja nie gefahren sein.
Nach Grobi muss das Fahrtenbuch der Halter Führen, was er Aber nicht macht.
Also können alle anderen doch ohne Fahrtenbuch rumfahren, weils der halter führen muss?
(Das Fahrtenbuch liegt daher in der Wohnung rum)
(P.S. Ich halte mich nicht für neunmalklug, will ja nur für die Zukunft vorsorgen)
By macII (62.155.140.14) on Freitag, den 19. April, 2002 - 15:09: |
ich bin rechtlich ein Laie,
im Gegensatz zum Link-Urteil, wäre der TYP ja kein
Scheinhalter, es wäre sein Auto, er wäre der Halter, aber er würde nie fahren und es nur aus Freundschaft verleihen ohne Entgelt.
By Alberto (62.224.96.48) on Freitag, den 19. April, 2002 - 15:28: |
Natürlich ist es grundsätzlich besser, ein Vergehen wegen "Nichtführens eines Fahrtenbuches" auf sich zu nehmen, als z.B. einen Verstoß, wie "Gefährdung".
Das ist mit der roten Nummer das Gleiche.....
Eintragung in das rosa heft nicht gemacht - ist schlimmer, als Heft verschlampt (total weg)
Also -wenn ich ein fahrtenbuch führen müßte, dann würde ich es im Ernstfall eben nicht mehr finden....das ist nicht so teuer.
Ich schätze mal.. ohne Punkte irgendwelche 35 Euro.
By Greatblackbird (172.178.182.203) on Freitag, den 19. April, 2002 - 15:29: |
@macII
Also können alle anderen doch ohne Fahrtenbuch rumfahren, weils der halter führen muss?
Der Halter muß es nicht führen, er hat nur dafür Sorge zu tragen, daß es geführt wird.
(Das Fahrtenbuch liegt daher in der Wohnung rum)
Das sollte natürlich nicht so sein. Die Eintragung hat ja vor Fahrtantritt zu erfolgen. Das ist schlecht, wenn das FB in der Wohnung liegt.
By Greatblackbird (172.178.182.203) on Freitag, den 19. April, 2002 - 15:32: |
@Alberto
Das kostet gar nichts, wenn Du Dir eine Verlustbescheinigung von der Polizei holst und direkt ein neues Buch anlegst
By Alberto (62.224.96.48) on Freitag, den 19. April, 2002 - 15:56: |
@BG
Auch gut - nur, - den Verlust melde ich ja erst, wenn etwas passiert ist, nicht wahr?
By macII (62.155.140.14) on Freitag, den 19. April, 2002 - 16:01: |
@Alberto
Was denkst du, KFZ ummelden auf einen Freund mit oder ohne FS. Was ist Besser ?
By Alberto (62.224.96.48) on Freitag, den 19. April, 2002 - 16:04: |
Nochwas.... angenommen, es handelt sich um ein Firmenfahrzeug.
Nun kommt eine böse Anzeige... Der Fahrer muß sein fahrtenbuch einsenden - leider fehlen da 2 Seiten - ausgerechnet die, die man gebraucht hätte.
Nun kommt die kriminalistische Frage....
Wer hatte alles Zugang zu dem fahrtenbuch?
Könnte jemand aus Versehen diese Seiten vernichtet haben?
Und - die wichtigste Frage:
Wer ist denn dann gefahren??
Wer weiß da schon die Antwort??
Das ist wie mit der schwäbischen "Kehrwoche"
Die haben da in Mehrfamilienhäusern immer eine Tafel - da steht hinten der Plan drauf - und derjenige der in seiner Woche fertig ist, hängt diese Tafel dann bei seinem Nachbarn hin, der die Folgewoche dran ist.
Dafür gibt es meistens eigens einen Nagel - an jeder Tür.
Das aber kann ganz schön lästig sein, wenn es nämnlich Winter ist - und man müßte theoretisch um 6.00 Uhr aufstehen - nur, um Schnee zu räumen.
Was also tun?
Ganz einfach:
Diese Tafel abhängen und wegschmeißen....
Schon ist das ganze haus planlos. keiner weiß mehr genau, wer dran ist. keiner trägt die Schuld, wenn sich jemand im Schnee den Fuß bricht.
Und - keiner kann behaupten,ich hätte diese Tafel abgenommen.
Das - kann jeder gewesen sein, der da vorbeikam....
Wunderbar!
Die brauchen in der Regel 6 - 8 Wochen, bis eine neue Tafel und ein neuer Plan wieder beschafft ist.
Schwäbische Kehrwoch´! - eine Spezialität aus baden-Württemberg - zum Totlachen!
By Alberto (62.224.96.48) on Freitag, den 19. April, 2002 - 16:07: |
@macII
Besser ist, der Mann hat einen Führerschein...
Denn dann kann er zunächst mal blind alle Anhörungsbögen auf sich lenken, wie es eben üblich ist als Halter...
So fällt er zunächst gar nicht auf - und du - als tatsächlicher Fahrer gewinnst zeit.
Logisch, - oder?
By macII (62.155.140.14) on Freitag, den 19. April, 2002 - 16:30: |
@alberto,
ich hatte in der letzten zeit die polizei 8!!! Mal
bei mir zuhause, Sie haben mich dann doch erwischt.
Ich denke jetzt an die Zukunft und hätte da einen ohne Führerschein, dem wäre es egal, wie oft die da antanzen, weil er ja nichts zu befürchten hätte, und die Idee finde ich auch ganz lustig, wenn sie bei ihm immer auftauchen würden, er sich auf irgendein Zeugnisverweigerungsrecht berufen könnte. Er fände es übrigens auch lustig, Hat auch nicht vor, jemals einen schein zu machen.
Führt das alles zu nichts?
By sushiboy (217.229.134.254) on Freitag, den 19. April, 2002 - 16:41: |
Hier eine Page zum Führen des Fahrtenbuchs der Stadt Recklinghausen:
http://www.kreis-recklinghausen.de/sva/1Sonstiges/fahrtenbuecher.htm
Alberto:
"Führen des Fahrtenbuchs ist nicht teuer"
Der Verstoß gegen die Auflage kostet in jedem Fall 50 € und einen Punkt.
By macII (62.155.140.14) on Freitag, den 19. April, 2002 - 16:42: |
er würde evtl. mit einer zorro-Maske oder S/M Maske auf dem Kopf die Tür aufmachen,...Was würden wir lachen...
dann würde er die 'Poliezi' lieb hereinbitten und die ganzen leute, die bei ihm rumhängen, laut fragen, ob irgenwer in der letzten zeit mit seinem karren gefahren sei?!
Und das Fahrtenbuch würde er einfach nicht führen. Was dann? Fahrzeugenteignung?
Ich denke mal, die meisten ziehen den Halterwechsel nicht ganz durch, weil sie damit ihr Eigentum ja Praktisch überschreiben. Aber mit Meinem Besten Freund Würde ich das machen. (Weil er auch keinen Schein hat)
Grüsse
Mir geht so vieles im Kopf umher
P.S. Kehrwoche gibts hier in Bayern natürlich auch, aber die alten Keifzangen wissen auch ohne Tafel, wer dran ist. (Habs auch ausprobiert)
By Greatblackbird (62.104.223.66) on Freitag, den 19. April, 2002 - 19:15: |
@macII
Und das Fahrtenbuch würde er einfach nicht führen.
Das wird dann aber gesondert geahndet (€50, wie sushiboy oben schon schrieb). Zumindest kann der Halter ohne FS keine Punkte bekommen
@Alberto
den Verlust melde ich ja erst, wenn etwas passiert ist, nicht wahr?
Nicht unbedingt. Den sollte man regelmäßig melden, wenn man das Buch gar nicht führt, insbesondere auch dann, wenn die Fahrtenbuchkontrolle angekündigt wird....
By Alberto (62.158.213.23) on Freitag, den 19. April, 2002 - 19:19: |
@macII
ich war auch mal kräftig in der Schußlinie....
Ich habe dann gleich mehrere Maßnahmen ergriffen...
1. Einen zusätzlichen österreichischen Führerschein - völlig neu und völlig legal - in Salzburg - gemacht. Den habe ich heute noch.
2. Meinen Porsche (das war ja der ewige Stein des Anstoßes - den haben sie gejagt, wo sie konnten) - einfach in Oberbayern bei meiner Mutter zugelassen.
Angemeldet mit 2. Wohnsitz - Fahrzeug zugelassen - fertig.
Damit hatte ich endlich Ruhe, denn meine TS - Nr. war sehr praktisch - in Stuttgart...
ich konnte immer auf der falschen Spur am Stau vorbei fahren und mich "als Fremder" erst dann spät einordnen..
Außerdem... jegliche Verfolgung ging an meine Mutter - dort aber kennt mich garantiert kein Nachbar.... meine Mutter machte immer die Tür auf und hielt den beamten einen vorgefertigten Zettel hin - da stand drauf:
mein Sohn ist verreist. ich werde ihn informieren, daß Sie da waren. Ich selbst kann und darf keine Aussage machen - zu gar keinem einzigen Vorwurf.
ich darf auch keine Fotos anschauen.
Das hat prima funktioniert...
So wurde ich alle Punkte los und bin nun wieder ein mensch 1. Klasse.
Manchmal brauche ich meine Mutter noch, nämlich wenn möglicherweise mein Kollege etwas angestellt hat - dann sollte ich es auf mich nehmen.
Da aber diese örtlichen Polizisten alle uns beide kennen, muß man das verfahren auf einen Ort umleiten, wo einen eben keiner kennt.
Oberbayern ist da sehr interessant. Dort ist die Welt noch in Ordnung.
Viel Erfolg - beim Tarnen!
By Ronin (217.9.38.53) on Freitag, den 19. April, 2002 - 21:34: |
Hallo
Eine Frage hätte ich aber noch..
Ich lasse mein Auto auf meinen Freund zu ,der mit dem Wagen selbstverständlich nie fahren wird..
Was ist eigentlich,wenn es sich irgendwie herausstellen sollte,dass der Halter (also mein Freund) nur ein Scheinhalter ist (weil ich eben die ganze Zeit den Wagen benutzte)? Gilt dieses Urteil (s.o.) auch für ihn?
Gibt's verschieden Strafen für 1)Nichtführen des Fahrtenbuches und 2)Nichthaben des FB's ? Und was ist ,wenn der Freund einfach irgendjemand reinschreibt (na ja zB einen "fiktiven" Ausländer)
und dann sagt,dass der sich so vorgestellt hat und wollte eigentlich den Wagen kaufen (und wurde auf der Probefahrt geblitzt) ?
Danke
By WIN (193.41.8.8) on Montag, den 22. April, 2002 - 17:17: |
@Ronin
Das mit dem Scheinhalter ist doch ganz normal. Welcher Führerscheinneuling läßt z.B. seinen Wagen auf sich zu mit 200irgendwas Prozent Versicherungsprämie (man frage mal nen Versicherungsmakler o.ä.)? Vater oder Mutter ist da deutlich preiswerter und ich denke, wegen sowas wird niemand so eine Verurteilung wie im Beispiel mit dem Junkie kriegen...
@mac
Was unbedingt zu beachten ist, dass man auch einen Versicherungsnehmer für das Fahrzeug braucht. Der Halter ohne Führerschein kann das nicht sein. Bei einem (dir fremden) Halter mit Führerschein gehen dir in der Regel die Schadensfreiheitsprozente verloren (je nach Versicherungsbedingungen). Eine zum Halter fremde Person (z.B. du) als Versicherungsnehmer ist natürlich möglich, hat aber den Nachteil, dass die meisten (alle?) Versicherungen saftige Aufschläge für eine derartige Konstellation verlangen!
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