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Radarkontrolle

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Allgemein: Radarkontrolle
By elke640803 (195.93.65.161) on Donnerstag, den 18. April, 2002 - 14:44:

Ist eine Radarkontrolle mit Überwachungsauto über die entgengesetzte Fahrspur zulässig, wenn ja, welche Kriterien müssen dabei von seitens des Kontrolleur erfüllt werden?

By Multa (172.185.17.97) on Donnerstag, den 18. April, 2002 - 15:17:

Ja, genau die gleichen, wie bei Radarmessung auf der gleichen Seite!

By ferenc (62.180.31.3) on Donnerstag, den 18. April, 2002 - 16:58:

Der Messwinkel darf 21 (22?) Grad nicht überschreiten!

By Pferdestehler (217.235.26.231) on Donnerstag, den 18. April, 2002 - 17:05:

@ferenc:
abhängig vom Gerät sind es 20 oder 22 Grad. 21 nicht. Und was meinst Du mit überschreiten? Die Geräte senden eine Strahl in einem definierten Winkel gegenüber der Fahrtrichtung aus. Dieser muß eingehalten werden. Sowohl Über- als Unterschreitung sind nicht zulässig. Jedes Grad Abweichung im Aufbau kostet 0,7% Genauigkeit der Messung.
Gruß et CIAO, der Pferdestehler

By ferenc (62.180.31.3) on Donnerstag, den 18. April, 2002 - 17:23:

@pferde..

ich meine deswegen überschreiten, weil unterschreiten fast nicht möglich ist.
denn dann müsste der messwagen ja auf der strasse stehen sozusagen.

aber ich kann mir vorstellen, dass ungeschultes messpersonal den wagen auch mal
zu weit rechts aufstellt und bei entsprechend geringer eingestellter messenentferung, z.b.
7 meter kann es bei einer breiten strasse schon zu einer überschreitung des messwinkels
kommen.

By Greatblackbird (213.7.142.30) on Donnerstag, den 18. April, 2002 - 18:08:

ferenc

dass ungeschultes messpersonal

Hä? Wenn ungeschultes Meßpersonal rechtsgültige Messungen durchführen dürfte, dann hätte ich mir längst schon eine Radarfalle gekauft.

By ferenc (62.180.31.3) on Donnerstag, den 18. April, 2002 - 18:44:

@great...
naja, mal ganz ehrlich, ich habe schon mit
polizisten geredet, die nicht mal wussten
wie ihr lasermessgerät heisst und wie weit
man damit messen darf... also mir kann keiner
erzählen, dass wirklich alle beamten gleich
gut geschult sind...

By Greatblackbird (62.104.223.85) on Donnerstag, den 18. April, 2002 - 19:18:

@ferenc

Natürlich sind die gleich geschult. Aber viele haben wohl dann einiges wieder vergessen. Ich glaube nicht, daß es davon so viele gibt, denn dann hätten Einsprüche sicherlich häufiger Erfolg. Letztendlich muß das Meßgerät gemäß der Anleitung bedient werden, und das kann es nicht, wenn ein Beamter sich damit nicht auskennt. Somit dürften diese Messungen nicht verwendet werden.

By Pferdestehler (217.81.122.220) on Donnerstag, den 18. April, 2002 - 20:05:

Das mit den Sternen auf der Schulter eben...
Ein Stern - Lesen
Zwei Sterne - Schreiben... :)

By elke640803 (195.93.64.154) on Donnerstag, den 18. April, 2002 - 22:18:

Hallo Leute, danke für eure Nachrichten, zur Information, das Gerät war links von mir.

By Greatblackbird (172.185.48.9) on Freitag, den 19. April, 2002 - 14:22:

@elke

Das ist völlig unerheblich. Wichtig ist nur, daß es richtig aufgestellt ist und auch richtig bedient wurde. Allerdings solltest Du mal in Erfahrung bringen, ob vielleicht in beide Fahrtrichtungen gemessen wurde. Dann sollten mindestens zwei Meßbeamte im Fahrzeug sitzen. Ist das nicht der Fall, dann ist ein aufmerksamer Meßbetrieb nicht möglich und man hätte eine Einspruchsmöglichkeit, denn dann wäre die Messung ungültig. Ich weiß zwar nicht, ob das generell klappt, aber vor ein paar Jahren hat es solche Fälle in unserer Gegend mal gegeben. Die gesamte "Ausbeute" des Meßeinsatzes durfte nicht verwendet werden und die Verfahren wurden eingestellt.


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