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Geblitzt mit 160 oder mehr auf Bundesstrasse

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Geblitzt mit 160 oder mehr auf Bundesstrasse
By Redsky270281 (80.136.227.80) on Donnerstag, den 18. April, 2002 - 09:02:

Hi!

Hab ein saumäßiges Problem - wie wahrscheinlich alle, die hier eine Antwort suchen... *g*

Also,

ich (21) bin am Sonntag, 07:30 Uhr an einer sehr übersichtlichen und gut ausgebauten Bundesstraße (erlaubt sind 100) mit - ich glaube - 160 Sachen geblitzt worden. Es kann aber auch mehr gewesen sein :-( Ich kann es wirklich nicht mehr genau sagen.

Das ist keine Entschuldigung, ich weiss!!!

Aber es war einiges unklar:

1. es hat gelb/orange geblitzt (habe ich noch nie gesehen (bin mal in einer 30er Zone mit 35 geblitzt worden und da war es rot)

2. es war wenig Verkehr, aber der vor mir hat mit Sicherheit auch über 100 drauf gehabt, und ich habe es aber nicht blitzen sehen...

3. die Polizei stand ca. 1 km weiter in einem Parkplatz, ich hatte eigentlich schon damit gerechnet, dass sie mich rausziehen (bei 160!), aber sie liefen gerade zum Auto und es hat so ausgesehen, als ob sie gerade wegfahren wollten

4. Im Radio kam erst danach die Radarwarnung an dieser Stelle

Kann es sein, dass sie das Gerät erst aufgestellt haben und noch am einrichten waren?

Oder kann es sein, dass das Landratsamt und nicht die Polizei außerhalb geblitzt hat und die Polizei da nur zufällig da stand?

Es war auch das Auto von meinem Freund - wie soll ich/er vorgehen, wenn etwas zu ihm kommt (wir wohnen zusammen)?

Ich habe noch keine Punkte, falls das relevant wäre...

Kann mir auch jemand sagen, wann die ganze Sache "verjährt" wäre? Und vorallem was zählt bei einer Verjährung, dass der Bescheid an meinen Freund ausgestellt wurde oder an mich?

Ich würde mich wirklich über Beiträge bedanken!!!

Liebe Grüße
Evelyne Roth

By farendil (217.85.236.42) on Donnerstag, den 18. April, 2002 - 09:25:

mann, mann....
die verjährung wird durch schreiben nur gegen den unterbrochen, an den es gerichtet ist.

bist du an der adresse deines freundes auch gemeldet?
könnten dich die nachbarn anderenfalls NAMENTLICH identifizieren?

By Redsky270281 (80.136.226.63) on Donnerstag, den 18. April, 2002 - 10:04:

Bei dieser Adresse bin ich auch gemeldet...

Ob mich jemand aus der Nachbarschaft identifizieren kann ist fraglich, da ich erst vor 2 Monaten da hin gezogen bin...

By Alberto (62.158.211.188) on Donnerstag, den 18. April, 2002 - 10:22:

Eigentlich hast du vermutlich "Schwein" gehabt, - denn....
1. Möglicherweise war das noch ein "Testblitz"
2. Die Voraussetzungen sind aber relativ ideal - für die Verjährung.

Anhörungsbogen bekommt der Halter. Dieser gibt es entweder zu - oder noch besser, er gibt "irrtümlich" seine Schwester/Schwägerin/Cousine (jedenfalls weiblich, wie die Fahrerin und etwa +- 5 Jahre das gleiche Alter ) an.

Diese Person bekommt dann erneut einen Anhörungsbogen und gibt zunächst alles zu!!

Dann kommt der BuGeBe - da erhebt sie fristgerecht EINSPRUCH - per Einschreiben-Rückschein.

Idealerweise wohnt diese Person auch noch ganz woanders - möglicherweise in einer anderen Stadt?

IHR kann gar nichts pasieren, denn sie war es ja nicht - und sie ist nicht auf dem Foto.

Bei dem Einspruch begründet sie: "Ich muß zunächst meinen Anwalt befragen - das gewinnt Zeit......

Dadurch wird die 3-monatige Verjährung gegen die echte Fahrerin erreicht, denn diese wußte nie und zu keinem Zeitpunkt etwas von dem Vorwurf, was die Verjährung hätte unterbrechen können.

Am Schluß sagt die andere Person - nach der Anwaltbefragung(die natürlich gar nicht stattfand) - aus, daß sie nochmals im terminkalender nachgesehen hat und feststellte, daß sie gar nicht unterwegs war - an diesem tag.

Das reicht. denn nun müssen sie erneut beim halter anfangen, nach der Fahrerin zu suchen - das aber ist sinnlos, denn die Verjeährung ist bereits - 3 Monate nach der tat - endgültig eingetreten.

Viel Erfolg! - und - ras´nicht so.

By Redsky270281 (80.136.224.165) on Donnerstag, den 18. April, 2002 - 10:26:

Ich hoffe, dass das funktioniert.

Einen Denkzettel habe ich auf jeden Fall - und ich schätze, dass ich den auch gebraucht habe!!!

Vielen, vielen Dank dafür, dass ihr mir so schnell einen Rat gegeben habt!!!

By Markus (134.176.84.79) on Donnerstag, den 18. April, 2002 - 11:06:

Am Darmstädter Kreuz ist der Blitz auch mehr gelb/orange als rot! Von daher hat das nicht unbedingt was Positives zu sagen... :-(

By Redsky270281 (80.136.229.147) on Freitag, den 19. April, 2002 - 11:02:

Hi!

Ich bins nochmal... *g*

Ich lese hier im Forum häufig was von Tachoabweichung...
Das mit der Toleranz von 3 km/h kenne ich ja, aber wieviel "Tachoabweichung" könnte ich bei mir ungefähr einrechnen oder gibt es das nur in bestimmten Fällen???

Denn falls das was Alberto mir geraten hat, nicht funktionieren sollte, kann ich (da es sich ja entweder um 1 oder 2 Monate FV handelt) ja Glück haben und evtl. nur 1 Monat kriegen???

Oder?

Liebe Grüße
Redsky270281

By quincy (141.30.32.91) on Freitag, den 19. April, 2002 - 12:03:

Die reale Abweichung deines Tachos spielt eigentlich keine Rolle. Das Messgerät ist geeicht, die Messung gilt damit als "genau". Tachos sind hingegen nicht sehr genau, was durch den pauschalen Abzug der Toleranz ausgeglichen wird, da diese höher als jede übliche Tachabweichung angesetzt ist. Du bekommst also, je nach tatsächlicher Abweichung, mehr oder weniger ein kleines bisschen "geschenkt".

By frosch (217.4.126.81) on Freitag, den 19. April, 2002 - 18:33:

@Redsky
Die Abweichung ist je nach Fahrzeug verschieden.Bei älteren Modellen mit Tachowelle ist es etwas mehr (hatte mal nen Golf II, der Tacho ging etwa 5 % vor,also 160 wären etwa 152 "echte" gewesen)Beim Golf IV mit 195/15er Reifen mit elektronisch angesteuertem Tacho liegt die Abweichung in allen Bereichen bei etwa 2- 3 km/h.Die Meßgerätetoleranz wäre im Bereich von 160 außerdem bei 5 km/h.
MfG - frosch


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