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Kann Ordnungswiedrigkeit nach §24 auch ein Fahrverbot nach sich ziehen

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Kann Ordnungswiedrigkeit nach §24 auch ein Fahrverbot nach sich ziehen
By joe (217.227.133.147) on Mittwoch, den 17. April, 2002 - 19:17:

Hallo,

vor ca. 5 Wochen wurde ich auf der Landstrasse geblitzt(Tacho ca. 105 km/h - Tempolimit weiss ich nicht, könnte 80 evtl auch 60 km/h sein). Nun kam ein Anhörungsbogen an die Firma für die ich zeitweise arbeite und mit deren Auto ich unterwegs war.

Auf dem Anhörungsbogen steht nur: "es wurde ein eine Ordnungswiedrigkeit nach § 24 begangen" - kein Hinweis wie schnell ich wirklich war oder wie schnell man hätte fahren dürfen


1. Frage: Kann diese "Ordnungswiedrigkeit" auch ein Fahrverbot nach sich ziehen ? Oder heisst Ordnungswiedrigkeit = Bussgeld ( Punkte ) und damit hat sich ?

gruss Joe

By Goose (217.81.253.133) on Mittwoch, den 17. April, 2002 - 19:28:

Der § 24 StVG regelt lediglich die Ordnungswidrigkeit einzelner Verstöße aus den Verkehrsrechtsnormen. Weiterhin ergibt sich aus dem § 24 StVG, daß ein Verstoß mit einem Bußgeld belegt werden kann.

Bei auf dem Tacho abgelesenen 105 km/h und einer zHG von 60 km/h hättest du eine Übertretung von 45 km/h begangen. Hiervon werden noch Toleranzwerte abgezogen, weiterhin ist dem Tacho ein gewisser Vorlauf zuzurechnen. Somit halte ich ein Fahrverbot für unwahrscheinlich, da dieses agO erst ab vorwerfbaren 41 km/h verhängt wird.
Mit Punten ist jedoch auf jeden Fall zu rechnen. (ich glaube, dafür gibt es 3, sicher bin ich mir da jedoch nicht)

Gruß
Goose


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