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Muss die Rechtschutzversicherung zahlen ?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Allgemein: Muss die Rechtschutzversicherung zahlen ?
By Olaf (130.133.204.91) on Dienstag, den 16. April, 2002 - 13:37:

Hallo @All!
Hab folgende Frage an euch.
Vor einiger Zeit wurde ich geblitzt (+30kmh innerorts) - und da ich mich mit dem ganzen Kramm nicht beschäftigen wollte - hab ich einen Anwalt beauftragt, dass er in die Akten einsieht und mir dann Beschied sagt , wie gut/schlecht das Foto ist und was sich noch machen lässt. Davor hab ich selbstverständlich bei meiner R.Schutz-versicherung angerufen und nachgefragt , ob sie in diesem Fall die Anwaltkosten übernehmen - die Antwort war positiv.
Der Anwalt hat in Akten eingesehen - das Foto war ziemlich gut - also haben wir beschlossen , dass es sinnvoller wäre die Strafe einfach zu bezahlen (den BuGeBe habe ich schon zu dem Zeitpunkt erhalten).
Ich war aber ziemlich überrascht, als mein Anwalt mir auf einmal sagte - dass ich selber (=aus eigener Tasche) ihn bezahlen muss , da die Versicherung seine Kosten in diesem Fall nicht übernehme. Er meinte , da wir quasi festgestellt hatten ,dass Fotos gut sind und das wir quasi jetzt verloren haben (=und somit auch die Strafe bezahlen werden) - kommt meine Versicherung für sowas nicht mehr auf !?
Ich war erstaunt,weil ich erstens von meiner Versicherung zuvor das "Ja"-Wort eingeholt habe und zweitens weil ich in diesem Fall nicht ganz kapiere ,wofür man dann so eine Versicherung braucht..
Ich vermute aber, dass mein Anwalt einfach ein kleines Spielchen mit mir treibt -er will sowohl von mir das Geld kriegen ,als auch danach von der Versicherung einbisschen Kohle kassieren..

Könnt ihr mir vielleicht sagen , ob in diesem Fall die Rechtschutzversicherung tatsächlich (nicht) bezahlen muss?
Und was soll ich dem Anwalt sagen,falls er dennoch auf seiner Verision beharrt? (wo kann ich mich ggf. beschweren? Anwaltskammer?)

Vielen Dank
Olaf

By Greatblackbird (217.81.46.201) on Dienstag, den 16. April, 2002 - 15:09:

Also m.E. sollte es da keine Probleme mit der RS geben, dazu ist sie schließlich da. Wenn wirklich erst ein Verfahren angestrebt werden muß, damit sie zahlt, dann halte den Einspruch einfach aufrecht und warte die Verhandlung ab. Es entstehen dann zwar weitere Kosten, aber die sind dann auf jeden Fall von der RS gedeckt.

Ich vermute aber, dass mein Anwalt einfach ein kleines Spielchen mit mir treibt

Gewissheit darüber würde einfach ein Anruf bei der Versicherung bringen.


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