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Wg. Umzug Abschleppdienst beauftragt 2

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Ruhender Verkehr: Wg. Umzug Abschleppdienst beauftragt 2
By bitteschnellantworten (217.235.3.106) on Montag, den 15. April, 2002 - 17:52:

Hallo,
ich hatte vor einiger Zeit mein Auto abends in einem Berliner-Wohgebiet mit 30 kmh und ausgewiesenen Parkmöglichkeiten abgestellt. Am nächsten Morgen fand dort ein Umzug statt. Ein eigens dazu aufgestellte Parkverbotsschild (7-13 Uhr Umzug, totales Halte Verbot) war ebenfalls zuvor aufgestellt worden, hatte ich aber übersehen. Um 7:49 wurde von einem Polizisten ein Abschleppdienst mit der Umsetzung meines Wagens veranlasst. Um 7:52 war das Fahrzeug von mir bereits aus dem „Parkhafen“ entfernt worden. Zuvor fand auch noch ein kurzes Gespräch mit dem Polizisten statt, der aber den Abschleppdienst schon bestell hatte. Der Polizist hatte zuvor ebenso an meiner Wohnungstüre geklingelt. Aus dem vierten Stock bis zur besagten Stelle, von meiner Haustüre etwa 80m entfernt zu gelangen, hat ca. 3 Minuten Zeit in Anspruch genommen. Muss ich die Kosten des Abschleppdienstes und etwaiges Busgeld wg. falsch Parken zahlen?

Die Kernfrage ist eigentlich: Hat der Polizist angemessen lange genug gewartet? Da ich 2 Min. benötigte zur Freisprechanlage zu gelangen( nachdem der Polizist geklingelt hatte) war niemand mehr da. Nach kurzem Blick vom Balkon war die Situation klar und ich bin sofort runtergrerannt und hab meinen Wagen entfernt.
Da mein Wagen nicht abgeschleppt wurde, soll ich nun die Kosten für die "Lehrfahrt" zahlen (immerhin 150 Euro). Lohnt der Gang vors Verwaltungsgericht? Muss der Polizist überhaupt warten/ klingeln, wenn der den Halter in der näheren Umgebung ausfindig gemacht hat?

Wer kennt sich aus?

Besten Dank,

By wayko (212.80.58.129) on Dienstag, den 16. April, 2002 - 11:47:

Hi,

wann wurde denn das Halteverbotsschild aufgestellt? Vielleicht war dieser Zeitraum zu kurz und Du kommst über diese Schiene raus.

By Polizist (217.3.254.82) on Dienstag, den 16. April, 2002 - 11:57:

Also wenn ich an der Haustüre klingle und 2 Minuten meldet sich niemand, gehe ich davon aus das niemand da ist und gehe wieder. IN zwei Minuten kann ich mehrmals durch die ganze Wohnung laufen...
Dann treffe ich eben die Maßnahmen, die erforderlich sind.

Muss der Polizist überhaupt warten/ klingeln, wenn der den Halter in der näheren Umgebung ausfindig gemacht hat?
Eigentlich schon. Ich vermute aber mal das er in deinem Fall eben davon ausging, dass du nicht da bist. Er hat ja versucht dich zu erreichen.

Für die Kosten der Leerfahrt wirst du aufkommen müssen.

By TMX (160.45.10.9) on Dienstag, den 16. April, 2002 - 17:59:

Ja ja, wenn es ums Abschleppen geht, sind die Berliner schnell bei der Sache. Das ist aber auch das einzige...

Es ist schon sehr bedauerlich, ich finde, man hätte durchaus noch einmal klingeln können. Gerade in Altbauten verhallt das Geräusch leicht. Daher hab ich mir eine laute Hupe anstelle der Klingel installiertm, die mich selbst bei dröhnenden Technoklängen alarmiert;-)

Jedenfalls hätte der Beamte den Abschlepper ja wieder abbestellen können. Ich bin der Meinung, dass hier die Verhältnissmässigkeit nicht stimmt, d. h. man sollte das Abschleppen wegen der hohen Kosten als das wirklich letzte Mittel einsetzen.

By sushiboy (217.83.196.50) on Mittwoch, den 17. April, 2002 - 11:23:

Die Verhalnismäßigkeit stimmt schon (siehe Antwort Polizist). Halter wird ermittelt, Anschrift wird aufgesucht, auf klingeln wird nicht geöffnet, Abschlepper wird bestellt. Der Beamte musste davon ausgehen, dass Du nicht anwesend warst. Fristen für das Aufstellen der Halteverbotszeichen sind nur insoweit wichtig, als dass Dein Pkw dort schon länger stand (aufgrund von Urlaub o.ä.). Wenn Der Abschlepper bestellt wurde, und Du erscheinst, dann wird eine Leerfahrt berechnet, da der Abschleppdienst abbestellt wird. Die Preise legt das Abschleppunternehmen fest und nicht die Polizei.

By TMX (160.45.10.241) on Donnerstag, den 18. April, 2002 - 11:30:

schon richtig, aber wenn ich jemanden
besuche,
klingle ich doch auch nicht nur einmal, wenn
er
nicht gleich aufmacht. Das hab ich gemeint...

By sushiboy (217.229.132.240) on Freitag, den 19. April, 2002 - 07:39:

TMX: Du hast recht, aber die Polizei besucht niemanden und hat deshalb auch nicht so eine Ausdauer. Verkehrsbehinderungen sind eine nervige Sache, besonders in Frühdiensten. "Ich" will nicht immer Sodbrennen haben, weil ich mein Frühstück runter schlingen muss, weil der nächste "Popeleinsatz" gefahren werden muss.

By Goose (217.225.236.29) on Freitag, den 19. April, 2002 - 08:13:

@sushiboy: ich kann mich nicht erinnern, wann ich mal ein Frühstück für eine Verkehrsbehinderung heruntergeschlungen habe. ;-)

Gruß
Goose

By sushiboy (217.229.134.254) on Freitag, den 19. April, 2002 - 08:35:

Goose: Manchmal neige ich zum Dramatisieren, besonders nach Nachtdiensten. :)

By Matte (194.95.141.200) on Freitag, den 19. April, 2002 - 20:54:

@bitteschnellant...
wurde denn noch ein auto abgeschleppt oder umgesetzt? wenn ja ist ja keine reale leerfahrt angefallen...

By bitteschnellantworten (217.235.2.23) on Montag, den 22. April, 2002 - 16:28:

@crimefighter@gmx.net
Hallo,
danke für Eure Bemühungen. Gibt es eine Richtlinie, wie lange der Polizist warten muß? Wenn ich vors Verwaltunggericht gehe, wird das die einzige Streitgrundlage sein...entweder der Polizist hat nach seinem subjektivem Ermessen lange genug gewartet und oft genug geklingelt oder eben nicht. Ich habe mein Fahrzeug ja so schnell wie möglich entfernt, so dass es auch gar nicht mehr abgeschleppt/umgesetzt werden musste/konnte. Leider war der Abschleppdienst schon bestellt worden (Leerfahrt). Kosten fallen also an, die Frage ist nur wer die zu zahlen hat. Der Staat, weil der Beamte nicht angemessen lange genug gewartet hat, oder ich weil ich nicht schnell genug war... bitte gebt mir Rückmeldung, da ich mich nun entscheiden muß, wie es weiter geht. Besten Dank,

By Goose (217.225.233.171) on Montag, den 22. April, 2002 - 16:47:

Der Beamte hat eine Ersatzvornahme nach dem Polizeigesetz durchgeführt. Hierbei ist unter anderem die Verhältnismäßigkeit (Wahl des mildesten Mittels, welches jedoch zum Ziel führt) zu prüfen. Er hat bei dir geschellt, als niemand öffnete, hat er das nächste geeignete Mittel, den Schlepper, gewählt. Nun gibt es keine exakte Vorgabe, nach der wir eine gewisse Zeit warten müssen, bevor wir annehmen können, daß niemand zu Hause ist. Ich persönlich gehe jedoch auch davon aus, daß niemand da ist oder man nicht öffnen will, wenn ich zwei Minuten vor einer Tür stand. Wie gesagt, aus meiner Sicht sind zwei Minuten eine angemessene Zeit.

Gruß
Goose

By Polizist (217.3.255.248) on Montag, den 22. April, 2002 - 16:56:

@bsa: Goose hat es dir ja schon beantwortet. Eine generelle Richtlinie gibt es AFAIK nicht, und wenn, können diese durchaus unterschiedlich sein.
Natürlich wird man nachts länger warten, als z.B. tagsüber. Aber es wird in jedem Fall eine Einzelfallentscheidung sein. Und in deinem Fall sehe ich es als ausreichend an, wenn sich nach zwei Minuten niemand meldet. Und ob er jetzt zweimal klingeln muss oder dreimal ist wirklich irrelevant. Du hast ja das läuten gehört, sonst wärst du ja nicht, wenn auch ziemlich spät, erschienen.
Deiner Anwesenheit ist man dann insofern noch gerecht geworden, dass man den Schhlepper wieder abbestellt hat. Aber umsonst fährt der halt keinen Meter und da durch dein Versäumnis er überhaupt erst bestellt wurde, musst du dafür auch aufkommen.

By bitteschnellantworten (217.235.2.254) on Montag, den 22. April, 2002 - 23:01:

nach welchen Kriterien richtet sich denn diese "Unterschiedlichkeit"? Ich sehe zwar kaum Hoffnung für mich..blöd ist`s trotzdem, weil völlig unnötig.

Wenn es keine Richtlinie gibt, dann gilt anscheindend die subjektive, als ausreichend empfundene Wartedauer des Beamten (war ja nur einer und kein Kollege dabei, der ihn hätte noch dazu anhalten können zu warten). Dann kann er einfach klingeln, post hoc den Abschlepper ordern und zu seinem Frühstück zurück, wenn er keine Lust hat zu warten, oder? Hauptsache das Häkchen für "beim Besitzer geklingelt" kann gemacht werden. ...was soll`s, schließlich hab ich die Karre ja hingestellt.
Was die "Verhältnismäßigkeit" betrifft, kann ich TMX nur bei-pflichten. Ich kann den Beamten verstehn, aber der Gesetzgeber müsste sich um die Verhältnismäßigkeit" kümmern. Wenn keine Gefahr besteht z.B...., als ich den Wagen weggestellt habe, hat er die Männer von der Umzugsfirma noch gar nicht behindert. Die haben erst später beim Ausräumen des 2. LKW den Platz benötigt. Wie ist das, wenn ich in meiner Frontscheibe eine deutlich lesbare Telnummer anklebe? "Im dringenden Fällen bitte xxx anrufen"? Oder "Bitte mehrmals klingeln, brauche mind. 3 Minuten bis zur Türe"? Wonach richtet sich dann die Verhältnismäßigkeit?

By farendil (217.235.49.169) on Montag, den 22. April, 2002 - 23:27:

@bsa: die subjektive, als ausreichend empfundene Wartedauer
wenn du widerspruch einlegst, entscheidet der richter, was in dieser situation eine ausreichende wartedauer darstellt und wa snicht.

nur ist diese entscheidung auch subjektiv...


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