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Abzockerei in Holland !

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Abzockerei in Holland !
By Roberto (217.233.234.87) on Montag, den 15. April, 2002 - 12:19:

Auf einer Landstraße (bei Weert/Holland) zum Ferienpark "Gran Dorado" -Weerterbergen- wurde ich von einem im Graben stehenden Zivilwagen mit einem Beamten besetzt, geblitzt. Vor mir fuhren mehrere holländische Fahrzeuge mit gleicher Geschwindigkeit. Lediglich ich wurde nur geblitzt. Ich bin mir sicher, daß hier nur "Ausländer" abgezockt werden sollen. Deshalb auch der Standort (Nähe Ferienpark). Erst später bemerkte ich auf der geraden Strecke die Geschwindigkeitseinschränkung auf 50 km/h. Ich hatte laut Tacho ca. 72 km/h drauf.
1. Wie hoch ist voraussichtlich die Strafe ?
2. Gibt es Möglichkeiten, daß Ticket nicht zu bezahlen ? (Lichtbilder anfordern; Fahrer nicht zu ermitteln usw.)

By farendil (217.235.52.184) on Montag, den 15. April, 2002 - 12:34:

Gibt es Möglichkeiten, daß Ticket nicht zu bezahlen ?
in dem du einfach nicht zahlst!
eingetrieben werden kann es nicht!

By Roberto (217.233.234.87) on Montag, den 15. April, 2002 - 12:41:

@farendil
Bist du dir da sicher ?
Ich habe mal etwas von einem Abkommen zwischen Deutschland und Holland gehört. Danach werden die Tickets genauso behandelt, wie die "einheimischen".

By farendil (217.235.52.184) on Montag, den 15. April, 2002 - 12:47:

ja bin ich.

By Leo (193.194.7.77) on Montag, den 15. April, 2002 - 12:48:

Ein solches (Rechtshilfe)Abkommen besteht meines Wissens nach nur zwischen Österreich und Deutschland.
Leo

By Barracuda (213.144.1.162) on Mittwoch, den 17. April, 2002 - 10:12:

@Leo

Ein Kollege von mir ist aber mit seinem
Firmenwagen in der Schweiz geblitzt worden -
einige Zeit später standen bei uns die
Grünen vor der Tür, nur Ö. kann also
schonmal nich sein.

By sushiboy (217.83.196.50) on Mittwoch, den 17. April, 2002 - 12:21:

Wenn du den Betrag nicht zahlst, versucht ein Rechtsanwaltsbüro (dafür von der niederländischen Ordnungsbehörde beauftragt) ihn einzutrieben. Die fordern dich auf, zu zahlen. Überweist Du den Betrag dann nicht, passiert Dir in Deutschland nichts. Bei der nächsten Einreise in die Niederlande, solltest Du überprüft werden, wird spätestens dann der Betrag fällig. Du bist dort mit deinen Personalangaben und dem fälligen Betrag incl. evtl. entstandener Mahngebühren im Datenbestand erfasst. Also, falls Du nie wieder nach Holland willst, zahl nicht.

By aherah (80.131.147.212) on Mittwoch, den 17. April, 2002 - 13:44:

das mit der schweiz kan nnicht sein barracuda denn schweiz ist nicht mal eu mitglied da muss man gar nix zahlen

By sushiboy (217.83.196.50) on Mittwoch, den 17. April, 2002 - 14:01:

Das hat nichts mit der EU zu tun, es gibt auch bilaterale Rechtshilfeabkommen, zum anderen läuft es bei den Holländern anders als bei den Österreichern, demnach keine einheitliche Regelung für Mitgliedstaaten der EU. Das Abkommen zwischen D und A bestand schon vor dem EU-Beitritt der Österreicher.

By alpak (217.233.238.33) on Mittwoch, den 17. April, 2002 - 14:14:

"falls Du nie wieder nach Holland willst"
Und wer will das schon ;)

By Roberto (217.233.202.51) on Donnerstag, den 18. April, 2002 - 09:40:

Zuerst einmal vielen Dank für eure Informationen.
Ich persönlich habe mich entschlossen, an der Höhe der Strafe zu messen, ob ich nochmal nach Holland fahre oder nicht. Da die Strafe (in Holland alle Owi`s teuer) sehr hoch sein wird, werde ich wohl nicht bezahlen und demnächst nach Belgien die Ferienparks besuchen. Desweiteren werde ich meinen Käse-Konsum etwas einstellen, damit die Nicht-WM-Teilnehmer nicht noch mehr an mir verdienen.

By Leo (193.194.7.77) on Donnerstag, den 18. April, 2002 - 09:48:

@Barracuda
Quatsch. Und wenn schon. Ich würde die Beamten (die ja nichts dazu können) höflich fragen, was mir vorgeworfen wird. Nach der Erklärung würde ich sagen, daß ich von meinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch mache und würde sie bitten, zu gehen und den Rechtsweg zu beschreiten. Da dieser zu nichts führt, Haken dran und in (naher) Zukunft nach Österreich in den Skiurlaub fahren, dort allerdings mit "angepasster" Geschwindigkeit.
Leo

By Pol (217.82.88.181) on Freitag, den 19. April, 2002 - 13:32:

Es gibt auch zw. D und Holland ein Rechtshilfeabkommen.

By farendil (217.235.59.18) on Freitag, den 19. April, 2002 - 17:01:

@pol: so schön kann man die wahrheit sagen, und doch etwas falsches suggerieren!


es ist richtig, daß es ein rechtshilfeabkommen gibt.
dieses erfaßt aber KEINE ordnungswidrigkeiten und keine eintreibung von strafen wegen verkehrsverstößen!!!!!!!

By alpak (217.233.203.148) on Samstag, den 20. April, 2002 - 12:19:

Immer dieses Halbwissen *kopfschüttel* :)

By Kritias (134.147.7.82) on Sonntag, den 28. April, 2002 - 22:57:

@farendil
völlig richtig

Aber gilt Geschwindigkeitsüberschreitung in
D
eigentlich irgendwann als Straftat, d.h. ab
einer
bestimmten Höhe der Ueberschreitung oder
so?

#cp#

By farendil (217.235.43.181) on Sonntag, den 28. April, 2002 - 23:07:

@kritias: es gibt keine höhe, ab der eine übertretung pauschal eine straftat ist.

By Bluey (217.82.86.181) on Sonntag, den 28. April, 2002 - 23:09:

@farendil

es ist richtig, daß es ein rechtshilfeabkommen gibt.
dieses erfaßt aber KEINE ordnungswidrigkeiten und keine eintreibung von strafen wegen verkehrsverstößen!!!!!!!


Ich weiß aber, daß wir z.B. seid geraumer Zeit bei holl. Lkw-Fahrern keine Sicherheitsleistungen mehr erheben müssen (bei OWi-Anzeigen!!! - Sozialvorschriften), weil nämlich entspr. Gelder "eingetrieben" und weitergeleitet werden.

By farendil (217.235.43.181) on Sonntag, den 28. April, 2002 - 23:14:

@bluey: ???
a: gilt das generell für alle owis?
b: was ist mit anderen verkehrsteilnehmern aus holland??

kannst du bitte, bitte da mal genau nachhaken was da genau gesetzlich sache ist???

By Bluey (217.82.86.181) on Sonntag, den 28. April, 2002 - 23:27:

@farendil

leider kann ich mich im Moment nur auf die Owi-Anzeigen hinsichtl. der Sozialvorschriften beziehen, da ich ansonsten eher selten Kontakt mit Holländern habe. Aber ich werde das entspr. nachhalten. Geht allerdings erst übernächste Woche (heute Sonntag!! *g*). Hab noch Urlaub!

By farendil (217.235.43.181) on Sonntag, den 28. April, 2002 - 23:46:

@bluey: o.k. , danke! so lange kann ich schon noch warten...

Hab noch Urlaub!
und has hockst du da zu hause vorm rechner?
ich dachte da liegst du am meer unter palmen, in der einen hand einen schirmchendrink, in der anderen eine bezauberne frau... :-)

By Bluey (217.82.86.181) on Sonntag, den 28. April, 2002 - 23:59:

@farendil

und has hockst du da zu hause vorm rechner?
ich dachte da liegst du am meer unter palmen, in der einen hand einen schirmchendrink, in der anderen eine bezauberne frau... :-)


*lol*
war ja weg. aber für palmen reichts leider nicht mehr. hab schließlich eine bezaubernde Frau und genauso bezaubernde Kinder! *g* Sowas geht ins Geld.

*g* Oder aber: erinnere mich an ein recht heftiges Posting bzgl. zukünftiger Bezahlung von Pol.-Beamten (Berlin, Pferdestehler...). Wenn das kommen sollte *lach*, dann gibt's Geld..... *nichternstnehmenbitte*

By Bluey (80.130.187.43) on Samstag, den 11. Mai, 2002 - 17:27:

@farendil
Hab' hier unseren Sachbearbeiter gefragt. Demnach gilt das NUR für den Schwerlastverkehr (Sozialvorschriften!).

By farendil (217.235.47.193) on Samstag, den 11. Mai, 2002 - 19:55:

@bluey: hab ich das richtig verstanden? nur für die sozialvorschriften oder auch für owis (geschwindigkeit abstand etc.) des schwerlastverkehrs??

By Bluey (80.130.187.43) on Samstag, den 11. Mai, 2002 - 19:59:

Ich muß da noch mal nachhaken. Der Kollege, der diese Anzeigen bearbeitet, ist im Moment im Urlaub. Habe die Info von einem anderen Sachbearbeiter. Und der sprach NUR von Sozialvorschriften!

By farendil (217.235.47.193) on Sonntag, den 12. Mai, 2002 - 02:36:

@bluey: genau das würde mir auch logisch erscheinen!

danke erst mal, daß du dir die mühe gemacht hast!

By Roberto (217.233.225.104) on Freitag, den 17. Mai, 2002 - 11:24:

NUR ZUR KENNTNIS:

Ich habe heute von einem "Centraal Justitieel Incasso Bureau" aus Holland Post bekommen.

Ich wäre 70 km/h gefahren und soll 63 € überweisen. (für holländische Verhältnisse eigentlich noch wenig)

Desweiteren ist auf dem Bescheid vermerkt, daß die Strafe rechtzeitig zu zahlen sei, ansonsten
1. Erhöhung = 78,75 €
2. Erhöhung = 118,13 €

Auf der Rückseite wird einem gleich folgendes mitgeteilt:
"Gemäß dem niederländischen Gesetz über die verwaltungsrechtliche Wahrung der Verkehrsvorschriften haftet derjenige, auf dessen Namen das amtliche Kennzeichen eingetragen ist, für Verkehrsverstöße, die in den Niederlanden mit einem Fahrzeug, das auf seinen oder ihren Namen eingetragen ist, stattgefunden haben. Es ist dabei nicht von Wichtigkeit, wer der Fahrer war zu dem Zeitpunkt als der Verkehrsverstoß stattgefunden hat."

By farendil (217.85.228.228) on Freitag, den 17. Mai, 2002 - 11:45:

@roberto: rundablage P!


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