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2*geblitzt in Probezeit..

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2000: Geschwindigkeitsverstoß: 2*geblitzt in Probezeit..
By Sylvia (149.225.76.200) on Donnerstag, den 9. November, 2000 - 19:20:

Hallo!

Ich hab folgendes (zugegebenermaßen ziemlich dumme) Problem: Ich bin am 22.09.00 außerorts mit 122km/h geblitzt worden (erlaubt waren 80). Ich denke daß ich mit 1 Mo. Fahrverbot, 200 DM u. 3 Pkte. rechnen muß. Gestern kam der Anhörungsbogen. Vor einer Woche (damals wußte ich nichts davon, daß ich im Sept. überhaupt geblitzt wurde) wurde ich dann mit ca. 80 innerorts geblitzt. Das habe ich gesehen, jedoch noch keine Post bekommen. Nun kommen folgende Fragen auf:

1. Muß ich zur Nachschulung oder gar zu einer MPU? Kann ich die Rechtskraft des Urteils fürs erste Blitzen auf März 2001 hinauszögern und würde das was ändern?

2. Wie wirkt sich dieser zweite Verstoß auf meine Strafe aus? Angenommen ich müßte wieder 1 Mo. , 200 DM und 3 Pkte. "zahlen", wie sind die Konsequenzen?

3. Was kostet so eine Nachschulung eigentlich?

Ich wäre euch sehr dankbar für eure Hilfe, ich brauche sie nun..und ich fahre auch nie weider zu schnell!!! :-)

Bis bald, Sylvia

Meine Probezeit läuft am 27.02.01 ab.

By Sylvia (62.156.190.36) on Freitag, den 10. November, 2000 - 12:07:

Will mir denn niemand antworten? Ich kann kaum noch schlafen...

Bitte, helft mir doch.

By farendil (213.20.178.32) on Freitag, den 10. November, 2000 - 13:20:

nun mal mit der ruhe!
wenn es so dringend ist, hättest du dich selbst erst mal belesen können!
z.b. hier, unter recht - allgemeines.

also, der reihe nach:

1.herauszögern der rechtskraft auf "nach der probezeit" hat keinen sinn - erheblich ist allein der tatzeitpunkt.
zur nachschulung geht es auf jeden fall - immer dann wenn du in der probezeit punkte kassierst!

2.wie meinst du das?? jede tat eine strafe! also jeweils geldstrafe (+bearbeitungsgebühr), punkte, fahrverbot

3.genau weiss ich es nicht, es gibt da auch sehr große unterschiede zwischen den einzelnen fahrschulen.
du bekommst eine liste mit fahrschulen in deiner nähe, die nachschulungen anbieten dürfen. die musst du abklappern, um die billigste zu finden.
ab 400,- wirst du rechnen müssen.

beim zweiten verstoß könntest du glück haben. dein tache hat eine gewisse voreilung, ausserdem werden 3 km/h toleranz abgezogen.
wenn du glück hast, warst du nicht schneller als 20 zu viel - das macht dann nur 75,- - keine punkte.


ansonsten: schau doch mal beim thema verjährung rein, ob du eventuell chancen hast, um die ganze sache drumherum zu kommen!
wenn das auto nicht auf dich angemeldet ist, und der a-bogen auch nicht an dich, sondern den halter adressiert, sieht es schon mal gut aus.

im schlimmsten fall kannst du noch die alberto - methode probieren. - durchsuche mal das forum dannach.

die probezeit läuft bei dir nicht am 27.02.01 ab - sie verlängert sich auf den 27.02.03. :-(((

noch mal zur moralkeule: in der probezeit NIE schneller als +20!!

By Alberto (62.155.180.30) on Freitag, den 10. November, 2000 - 17:03:

Junge, Junge, Farendil, das mit der Probezeit scheint unsere "Jüngeren" wirklich hart zu belasten.
Ich persönlich kenne mich mit diesen neuen Regeln überhaupt nicht aus, weshalb ich dazu auch meistens nicht antworte.
Aber, wenn ich das so alles lese, kann ich Dir nur beipflichten: In der Probezeit darf man wohl nichts anstellen, also immer <20 kmh Überschreitung bleiben, sonst machen die richtig Jagd auf einen.
Vielleicht ist das gar nicht mal so schlecht, denn unsere Jugend bringt viel Leid über so manche Familien, weil sie eben böse Unfälle baut.

By farendil (213.20.190.219) on Freitag, den 10. November, 2000 - 17:46:

klar alberto, aber wenn ich mich an meine probezeit erinnere, da gab es auch das eine oder andere mal, wo sie nicht hätten stehen dürfen.

nicht mal aus leichtsinn, oder "ich kanns ja heraus", sondern einfach so. (z.b. nachts:"huch, war das eben ein ortsschild, was da an mir vorbeiflog??? uups)

ich persönlich finde die grundidee der probezeit ja auch nicht schlecht, jedoch weißt du ja auch, wo kontrolliert wird!
auch eine 0-promille regel in der probezeit würde ich befürworten, doch das ist dann nur die hintertür, über die eine generelle regel eingeführt wird.
eine geschwindigkeitsbeschränkung?? - sinnlos, es kommt auf die situation an, und nicht, ob es grad eine "landstraße" oder "autobahn" oder "innerorts" ist.
das einzige, was meiner meinung nach sinn macht, ist ein fahrsicherheitstraining - aber das auch nur nach einer gewissen fahrdistanz.
nur: dann kommen noch mehr kosten auf die jugendlichen zu, die sich jetzt schon ihren führerschein oft sehr hart erarbeiten.

also bleibt nur: nie schneller als +20, was in den meisten fällen auch ausreichend ist.

By patros (62.224.51.254) on Dienstag, den 14. November, 2000 - 16:03:

Hi!!

Ich wurde jetzt auch das 2 mal geblizt!! :-(
*schnief*

Hmmmm mit dem 1. mal (mit 80km innerorts) scheine ich Glück gehabt zu haben! Puhhh... das ist schon über 2 Monate her!!
Allerdings glaube ich das ich nu (wieder mit 80) nichtmehr so viel Glück habe!

*grübel* Das Auto gehört meinen eltern nu meine frage... wenn ich nun den Trick mache mit der Verjährungsfrist, kann ich mir dabei auch ins eigene Fleisch schneiden??
Ich meine wegen Nachschulung??

Würde mich über baldige beantwortung sehr freuen!!


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