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Nachfahren auf BAB, Wieviel m Messtrecke und wieviel m Messabstand sind "pflicht"?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Nachfahren auf BAB, Wieviel m Messtrecke und wieviel m Messabstand sind "pflicht"?
By florian (62.157.39.178) on Sonntag, den 14. April, 2002 - 21:53:

Hallo

wurde auf der BAB ( 100 km/h Zone) durch nachfahrenden Zivilwagen ohne geeichten Tacho mit angebl. 180 km/h gestoppt. Der Messabstand lt. Unterlagen ist 200m der Messbereich 400m. 20% wurden abgezogen netto=44 km/h aber seltsamerweise 2 Monate FV satt 1; wer weis evtl. warum? Kurz nach der ang. Messtrecke hatte ich die Ausfahrt genommen. Reichen die 400m Messtrecke aus für den Verstoss? und das bei 200m Abstand wobei die mündli. Aussage des Polizisten nachdem ich gestoppt wurde, 300m Messabstand war.
Gibt es "Richtlinen" was das Nachfahren ohne zusätzliche techn. Hilfsmittel(Video,Laser oder so) betrifft? Wo kann ich ähnl. Gerichtsurteile noch nachlesen. Hab hier zwar schon etwas gefunden aber hätte es gern noch genauer.

Danke für eure Antworten und Tipps.

By farendil (217.235.52.184) on Montag, den 15. April, 2002 - 12:04:

@florian: rechtsschutz vorhanden?

also der abzug ist zwar rercht hoch, aber für die relativ kurze meßstrecke und den ungeeichten tacho bei so hoher geschwindigkeit könnte man vielleicht noch etwas mehr an toleranz rausholen.
so könnte man evtl. unter die +41 kommen...

das mit dem fahrverbot stimmt nachdenklich. wie hoch ist die strafe und wie viel punkte soll es geben?

By frosch (217.4.124.213) on Montag, den 15. April, 2002 - 15:47:

Wenn die 44 km/h Abzug = 20 %sein sollen, dann sind die 180 schon der "Endwert",d.h.,er war mit 224 "Sachen" unterwegs. Also mit unter 41+ kommen, wird "etwas" eng.Selbst mit der Berechnung von Goose (-15 % und -10% Skalenendwert) komme ich auf etwa 165 - 168 km/h, je nach Tachoscala.

By klausk (80.142.75.44) on Montag, den 15. April, 2002 - 17:47:

Hallo frosch,
20% von 180 sind 36; macht bei erlaubten 100 exakt 44 zuviel und diese 4 überflüssigen km/h bekommt man unter Umständen auch noch weg.
Wobei 180 bei erlaubten 100 schon ganz schön heftig ist...

Grüße
Klaus

By florian (193.159.81.99) on Montag, den 15. April, 2002 - 19:54:

guten abend an alle

rechtsschutz ist da. bin auch schon beim anwalt. aber der ist kein fachmann in verkehrssachen. gibt keinen bei uns in der stadt osnabrück oder ich bin zu blöd einen zu finden.

wollt halt gerne zusätzliche infos bzw. ähnliche urteile vorab erfahren und lesen.

@ frosch: 224 schafft der wagen noch nicht mal im freien fall.

@klausK geb ich dir recht. +/- 180 sind bei 100 schon pervers viel. naja wenn die bab so frei ist, sollte man sich nicht ganz so gehgen lassen. nu is es zu spät. aber es war nur ein kurzzeitges hochbeschleunigen um danach in die ausfahrt zu rollen deswegen kam bei den polis nur 400m messtrecke zusammen. wobei 400m bei der geschwindigeit echt verdammt schnell abgefahren sind. ist mir vorher nicht so bewust gewesen. würd halt gern das FV umgehen, bin aber nicht berufstätig und deswegen lt. anwalt auch nicht auf den schein angewiesen.


FV soll 2 satt einen monat geben. glabu 175€ strafe und punkte keine ahnung. die stören aber eh nich da ich keine hab.
Was antwortet man wenn die einen fragen ob man weiss wie schnell man war: gar nix? hab keine ahnung? die wahrheit?

By farendil (217.85.225.209) on Montag, den 15. April, 2002 - 21:17:

@florian: aber der ist kein fachmann in verkehrssachen dann laß es bleiben! sdu dir einen FACHMANN, d.h. nicht nur einen, der darauf spezialisiert ist, dsondern einen der sich damit auch auskennt!

es war nur ein kurzzeitges hochbeschleunigen um danach in die ausfahrt zu rollen
heißt das, deine geschwindigkeit war nicht konstant?
wie sa es mit dem abstand des hinterherfahrenden aus, war der konstant?

FV soll 2 satt einen monat geben. WARUM??????????????

glabu 175€ strafe und punkte keine ahnung. die stören aber eh nich da ich keine hab.
du hast keine punkte, und die strafe soll 175EUR betragen????
also entweder sind die sachbearbeiter so dämlich, daß sie ihren bußgeldkatalog nicht lesen können, oder du verschweigst hier was.

die regelstrafe ist 100EUR. wird diese erhöht, muß der grund angegeben werdewn.

By Billy Bob (24.141.220.190) on Dienstag, den 16. April, 2002 - 04:14:

Florian!
Das ist keine Kritik an deiner geschwindigkeit,aber"angebl. 180 km/h gestoppt 224 schafft der wagen noch nicht mal im freien fall.Also warst du bei 180km/h so ziemlich am ende der Leistungsfaehigkeit dess Fahrzeuges!Nun Kommt deine ausagees war nur ein kurzzeitges hochbeschleunigen ich Denke um 180km/h zu erreichen musst Du doch schon laenger auf dem Gas gestanden sein?Fahre schon lange genug Auto um zu wissen dass man ganz schoen lange auf dem gas sein muss um die Maximale geschwindigkeit eines Fahrzeuges zu erreichen!
200m der Messbereich 400mDenke mal nach wie lange Du schon ueber der Max,Geschwindigkeit gewesen bist als sie dich gemessen hatten!

By florian (193.159.80.244) on Dienstag, den 16. April, 2002 - 14:47:

also der wagen schafft 200. und das auch ohne prob. ob ich konstant 180 schnell war oder 170 weis ich nich. ich denke 400m messtrecke ist zu wenig. und 200m abstand bzw. 300m wie der poli mündlich mir sagte sind bei der hohen geschwindigkeit zwar sicher aber zum messen eher ungenau, oder? wie sind da die vorgaben ich meine bei dauer links fahrern müssen ja auch ca. nen 1km aufm video sein. und wie lange muss bei videowagen aufgezeichnet werden?

lt. flensburg ist am 4.12.2001 alles gelöscht.
und 3 monate wirds noch aufgehoben falls im alten jahr also 2001 was pasieren soll; lt. aussage telef. flensburg.

oder hat der mir in flensburg käse erzählt?

kann man jederzeit den anwalt wechseln? was sagt die versicherung dazu?

By dagegen (217.5.19.40) on Dienstag, den 16. April, 2002 - 15:42:

Seit wann kriegt man in Flensburg telefonische Auskünfte?

By dafür (62.224.204.64) on Mittwoch, den 17. April, 2002 - 01:21:

wenn man vorher sich hat was schicken lassen und dazu noch fragen hat.

By Pferdestehler (134.30.16.4) on Mittwoch, den 17. April, 2002 - 14:28:

@all:
Flensburg-Anfragen können jetzt auch per FAX bestellt werden nach hiesiger Presse. Allerdings muß jemand die Unterschrift beglaubigen, die empfehlen die Post, die nimmt dafür rund 7 Euro, das Formular vom KBA herunterladen, ausfüllen und unterchrieben beglaubigen lassen und rüberfaxen.
Praktisch, nur so zur Info. Habe das selbst noch nie gemacht bisher, würde aber gerne mal...

Faxnummer und Formular bei (wo wohl)
http://www.kba.de/


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