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Verlässlichkeit der Geschwindigkeitsmessgeräte bei Fahrrädern

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Verlässlichkeit der Geschwindigkeitsmessgeräte bei Fahrrädern
By Bob (129.69.45.92) on Freitag, den 12. April, 2002 - 16:38:

Hallo,
gibt es Urteile oder technische Daten zur Genaugigkeit der mobilen Geschwindigkeitsmessgeräte (aus dem Auto raus) für die Messung der Geschwindigkeit eines Radfahrers? Ist ein enstsprechender Bussgeldbescheid deswegen eventuell anzweifelbar?

By Multa (217.184.26.236) on Freitag, den 12. April, 2002 - 19:10:

Hast Du etwa einen Bußgeldbescheid bekommen? Das kann ich gar nicht gauben. Aber gut, Urteile dazu sind mir nciht bekannt. Aus technischer Sicht kann ein Fahrradfahrer gemessen werden, doch kommt es immer darauf an, wie der Messstrahl das Fahrrad trifft. Da der Fahrradfahrer meistens in die Pedale tritt, kann die Messung annuliert werden. Doch wird man den Fahrer kaum identifizieren können.

By Bob (129.69.45.92) on Samstag, den 13. April, 2002 - 10:06:

Die Messung erfolgte aus einem geparkten Auto heraus und ein paar Kurven später stand die Polizei und zog die Leute raus, auch mich mit meinem Fahrrad.

By traffic (213.7.128.170) on Samstag, den 13. April, 2002 - 14:49:

@Bob: Geschah das ganze innerhalb eines verkehrsberuhigten Bereiches? Wenn Du die Messung bemerkt haben solltest, hättest du dich am besten über den nächsten Fußweg oder eine Seitenstraße aus dem Staub gemacht.

By Bob (129.69.45.92) on Montag, den 15. April, 2002 - 09:54:

In einer 30er-Zone. Bemerkt hab' ich die Messung, dachte dann aber an die Aussage meines Fahrlehrers zurück, der mal auf mein Fragen hin sagte, Geschwindigkeitsbegrenzungen gälten nur für motorisierte Fahrzeuge, da z.B. Fahrradfahrer normalerweise keine Möglichkeit haben, ihre Geschwindigkeit zu beurteilen (keinen Tacho).
Nun weiss ich, dass ich nächstes Mal wohl besser den nächsten Fussweg nehme (da hat mich der Polizist indirekt auch drauf hingewiesen).

By Multa (195.93.72.8) on Montag, den 15. April, 2002 - 16:49:

Dass Du den Fußweg nehmen sollst?

By Braver Bürger (145.254.57.185) on Montag, den 15. April, 2002 - 23:09:

@ Bob: Wie jetzt? Wo bleiben Deine genauen
Angaben? Ort des Geschehens, Datum, was
warf man
Dir genau vor?, mußtes Du Deine Geldbörse
öffnen?, und warum solltest Du den Fußweg
nehmen?....etc.
Alles Fragen die ein intelligenter Schreiber
sich
nicht aus der Nase ziehen lassen sollte!
...Ansonsten bleibt doch nur Bild/RTL- Niveau
übrig!

By Bob (129.69.45.92) on Dienstag, den 16. April, 2002 - 08:24:

Eieiei.... am frühen morgen solch heftige Kritik!
Also sowohl der Ort des Geschehens als auch das Datum haben wohl nichts mit der Verlässlichkeit von Geschwindigkeitsmessungen bei Fahrrädern zu tun.
Ich wurde auf meinem Fahrrad in einer 30er-Zone innerorts mit überhöhter Geschwindigkeit aus einem geparkten Auto heraus geblitzt. Die oben gennante Aussage meines Fahrlehrers im Kopf fuhr ich weiter und wurde von den ca. 150m weiter stehenden Polizisten angehalten und nach meinem Führerschein gefragt. Den hatte ich nicht dabei, dafür wurde meine Adresse notiert und mir erklärt, dass dieses soeben stattgefundene Vergehen genauso geahndet wird, wie wenn ich mit dem Auto geblitzt worden wäre. Der Polizist meinte dann noch, dass sie normalerweise nichts gegen Fahrradfahrer machen könnten, da diese ja kein Kennzeichen haben und das Bild alleine keine Beweiskraft besitzt aber hier in diesem Falle sei es eindeutig, da ich gerade eben geblitzt wurde und wenn er sich gleich das Foto ansehe, könne das nur ich sein. Ich hätte also das Glück, dass jetzt gerade hier die Polizei steht, was für mich soviel heisst wie "nächtesmal bist du nicht so doof und fährst nach dem Blitzen weiter sondern verschwindest über den nächsten Fussweg".
Was ich nun wissen wollte war eben nur, ob diese Geschwindigkeitsmessgeräte auch bei Fahrradfahrern funktionieren oder ob z.B. in diesem Fall grössere Toleranzen (Bewegung des Fahrers/Pedale) berücksichtigt werden müssen.

By -schima- (146.140.8.88) on Dienstag, den 16. April, 2002 - 14:07:

Hi!

Geschwindigkeitsbegrenzung. Für Fahrräder. Innerorts. Gaaanz kompliziert.

Also dröseln wir das mal auf (alle §en StVO):

"§ 3 Abs 3
(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen
1. innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h, [...]"

>> Auch alle anderen Absätze sprechen immer nur von *Kraft*fahrzeugen.

Und:

"§ 41 Abs 2 Satz 7
Zeichen 274 (Geschwindigkeitbegrenzung)
Zulässige Höchstgeschwindigkeit

verbietet, schneller als mit einer bestimmten Geschwindigkeit zu fahren.
Sind durch das Zeichen innerhalb geschlossener Ortschaften bestimmte
Geschwindigkeiten über 50 km/h zugelassen, so gilt das für Fahrzeuge
aller Art. Außerhalb geschlossener Ortschaften bleiben die für bestimmte
Fahrzeugarten geltenden Höchstgeschwindigkeiten (§ 3 Abs. 3 Nr. 2
Buchstaben a und b und § 18 Abs. 5) unberührt, wenn durch das Zeichen
eine höhere Geschwindigkeit zugelassen wird."

(bei §3(3)2a/b gehts um LKW und so, bei §18(5) gehts um Autobahnen innerorts)

Anders ausgedrückt: Eine Geschwindigkeitsbegrenzung innerorts über 50 gilt für alle, auch die, die es sonst nicht betrifft. Unter 51 gilt sie nur für KFZ. Noch Fragen :)?

Dann hätten wir folgende Fallbeispiele:

>> kein Schild innerorts=Alle KFZ maximal 50. Fahrräder egal.

>> 60kmh-Schild innerorts=auch Fahrzeuge die nur 25kmh fahren dürften, dürfen 60 fahren?

>> 70kmh-Schild innerorts=auch LKW dürfen 70 (und nicht nur 60)?

>> 70kmh-Schild außerorts=LKW dürfen weiterhin nur 60.

>> 60kmh-Schild innerorts=auch Fahrradfahrer dürfen nur maximal 60 fahren...

>> 40kmh-Schild innerorts=KFZ maximal 40, Fahrräder beliebig... 25kmh-Autos aber nur 25

>> 30kmh-Schild außerorts=alle (also auch Fahhräder) maximal 30.

>> Nach §3(4) brauchen sich Fahrräder mit Schneeketten nicht an das 50km/h Limit zu halten :)...

Was sagen die Rechtsexperten dazu?

So long!
-schima-

By dagegen (217.5.19.40) on Dienstag, den 16. April, 2002 - 15:40:

Also ich kann dir zu allen Fällen vorbehaltlos zustimmen, bis auf den entscheidenden
(>> 40kmh-Schild innerorts=KFZ maximal 40, Fahrräder beliebig... 25kmh-Autos aber nur 25 )

Ich habe keinen Passus gefunden, der die Gültigkeit aufgestellter Schilder auf KRAFTfahrzeuge begrenzt.

Wenn dem doch so ist, würde ich mich über Aufklärung freuen (dann kann ich nämlich demnächst legal die Autokolonnen trotz Überholverbotszeichen mit meinem Fahrrad überholen).

Beim Lesen ist mir übrigens der folgende Satz aufgefallen:
"§ 39 (1) Angesichts der ALLEN Verkehrsteilnehmern obliegenden Verpflichtung, die allgemeinen und besonderen Verhaltensvorschriften dieser Verordnung eigenverantwortlich zu beachten, werden örtliche Anordnungen durch Verkehrszeichen nur dort getroffen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände ZWINGEND geboten ist."

Hat zwar nichts mit dem Thema zu tun, aber das wird ja schon lange nicht mehr praktiziert. Schilder, so weit das Auge reicht....

By -schima- (146.140.8.88) on Dienstag, den 16. April, 2002 - 17:15:

Also ich kann dir zu allen Fällen vorbehaltlos zustimmen, bis auf den entscheidenden
(>> 40kmh-Schild innerorts=KFZ maximal 40, Fahrräder beliebig... 25kmh-Autos aber nur 25 )


Stimmt, der war mir entgangen. §41 beschreibt ja nur Ausnahmen für *über* 50.

also:
Ohne Schild innerorts dürfen Fahrräder so schnell wie sie wollen,
mit 50er (oder darunter) Schild dürfen sie nur 50 (oder darunter).
mit 51er (oder darüber) dürfen sie wieder wie sie wollen.

...naja, wem's Spaß macht :)

Zur Originalfrage: Die Aussage des Fahrlehrers ("nur motorisierte") ist also vom Tisch. Und die Tatsache, daß man keinen (einen kaputten/einen falsch anzeigenden) Tacho hat war noch nie ein Argument. *Und* es stand nicht Zeichen 274 sonderne eine 30er-Zone (Z274.1) Dazu findet sich nur der Satz: "Es ist verboten, innerhalb der Zone mit einer höheren Geschwindigkeit zu fahren als angegeben." Auch keine Wort über motorisiert. Den theoretischen Fall einer 70er-Zone innerorts z.B. braucht man Gott sei Dank nicht weiter betrachten da der Satz "Mit den Zeichen kann auch eine niedrigere..." wohl keine Zonen schneller als 30 zuläßt.

So long!
-schima-

By dagegen (217.5.19.40) on Dienstag, den 16. April, 2002 - 17:26:

Es wurden in Gerichtsurteilen aber auch schon höhere Toleranzabzüge für defekte Tachos zugesprochen. Wenn ich mit dem Fahrrad 40 in der 30er Zone fahre, sehe ich da durchaus noch Chancen.

@Bob: Welche Geschwindigkeit wird dir eigentlich vorgeworfen?

By Bob (129.69.45.92) on Dienstag, den 16. April, 2002 - 18:46:

"netto 48" in der 30er-Zone.
Danke für die obigen Erläuterungen. Entspricht dem, was ich inzwischen an anderer Stelle im Netz gefunden habe.
Die Frage ist nun noch, ob denn die Radargeräte auch an Radfahrern verlässlich getestet wurden. 3 km/h mehr Toleranz würden - so wie ich das sehe - schon 10 Euro ausmachen.

By Multa (195.93.65.181) on Dienstag, den 16. April, 2002 - 20:08:

@dagegen:
Solche Urteile kenne ich (noch) nicht. Ich kenne nur das Urteil, dass ein defekter Tacho nicht vor Strafe schützt. Ein geübter Autofahrer könne die Geschwindigkeit gut abschätzen, so ein Urteil. Ob da nun eine höhere Toleranz gewährt wurde, kann ich nicht sagen.

By Braver Bürger (145.254.64.3) on Donnerstag, den 18. April, 2002 - 23:10:

Also das klingt doch alles wie ein Witz hier.
@Bob
Schön das Du gleich geantwortet hast, aber
der
genaue Ort fehlt noch(das ganze klingt ja eher
nach den Bajuvaren)- also erzähl doch mal
noch
etwas genauer, wo das war( Du verstehst, als
abschreckendes Beispiel für zukünftige
"rasende"
Fahrradfahrer).
Auch, ob Du ein Bußgeldbescheid bekommen
hast,
wäre doch sehr interessant.
Eignetlich müßte doch jedem klar sein( auch
einem
Richter vor Gericht, das einem Fahrzeug ohne
Tacho gar kein Verstoß angelastet werden
kann-
höchstens vielleicht noch in einer
Spielstraße).
Also, wiegesagt, war das vermutlich ein Witz
von
den Jungs in Grün- aber bitte halt uns auf
dem
"Laufenden":-)))))
Ich würd sogar drauf wetten, daß da auf
keinen
Fall was kommen wird( aber Irren wäre
natürlich
auch zutiefst menschlich)....aber in diesem
Fall........????????
Eine andere Möglichkeit wäre auch die, daß
die
Jungs nie aufgeklärt wurden, daß es am
Fahrrad
keinen Tacho gibt......
.....auf jedenfall sehr lustig.
Viele Grüße

By Grobi (217.85.37.129) on Freitag, den 19. April, 2002 - 00:18:

Ich verstehe diesen Thread nicht. Wieso gibt es Unterschiede bei der Geschwindigkeit von nichtmotorisierten und motorisierten Verkehrsteilnehmern?? Tempolimits sollen doch alle eine Berechtigung haben? Mit Ausnahme des Lärmschutzes *g* gibt es doch keine Unterschiede... (Ob ich ein Kind mit 50kmh mit dem Rad oder einem Moped umfahre, die schrecklichen Folgen bleiben gleich!)

Die Tatsache des fehlenden Tachos und Kennzeichens an Fahrrädern halte ich für ungerecht.
Das impliziert im Grunde, daß ein Radler wie eine Wildsau fahren darf (da er ja kaum zu erwischen ist)!! Und im Falle eines Unfalls bekommt der Autofahrer noch eine Teilschuld (weil der Radfahrer ja nicht wissen konnte, wie schnell er wirklich war...)??
Das stinkt doch zum Himmel!

Grobi

By dagegen (217.5.19.17) on Mittwoch, den 1. Mai, 2002 - 14:39:

@Multa @all:
Bin gerade zufällig drauf gestoßen:
Urteil zu defektem Tacho

By Multa (172.179.28.113) on Mittwoch, den 1. Mai, 2002 - 17:19:

Interessantes Urteil, aber doch kein Grundsatzurteil. Daher kann jeder Richter selbst entscheiden, wie er die Sache handhabt.


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