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Strafverfolgung ins Ausland wg. Falschparken, Teil3

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Ruhender Verkehr: Strafverfolgung ins Ausland wg. Falschparken, Teil3
By Zoppo Trump (193.8.60.254) on Freitag, den 12. April, 2002 - 09:24:

Hallo!

Da ist mein Thema aus dem letzten Jahr wieder!

Hier geht's lang zum alten Thread

Ein neues Kapitel der Geschichte begann gestern, als ich ein Schreiben erhielt, dass infolge meiner unbegründeten Nichtbezahlung der OWi jetzt Erzwingungshaft angeordnet wurde. Ich habe eine Woche Zeit zu blechen, danach muss ich wohl damit rechnen beim nächsten Grenzübertritt in Handschellen abgeführt zu werden ;-)
Das Schreiben kam übrigens mit normaler Post.

Gruss, Zoppo

By Daniel (195.243.131.130) on Freitag, den 12. April, 2002 - 10:04:

Mal ne dumme Frage:
hast du die Post an einer Adresse in der Schweiz erhalten ?
Wenn ja, => Ablage P!
(Zöllner verfolgen keine OWI's und die Bullerei
wird dich in D wohl kaum finden *grins*)
Wenn an einem Wohnsitz in D, dann würde ich das ernster nehmen.
Erzwingungshaft bedeutet einen Haftbefehl, wenn
deine Adresse bekannt ist, werden die kleinen
grünen Männchen dich dort holen!
(Bei uns in der Fa. haben Sie auch schon mal
einen Kollegen abgeholt - war gar nicht lustig)

By Zoppo Trump (193.8.60.254) on Freitag, den 12. April, 2002 - 12:46:

Hallo!

Tja, die Nummer mit dem Haftbefehl habe ich mir auch so gedacht, deswegen ja die Bemerkung wegen des Grenzübertritts. Mein Wohnsitz ist in der Schweiz, aber meine Eltern wohnen z.B. in Deutschland und dort an meiner letzten Meldeadresse. Dazu kommt: Vielleicht muss ich ja eines Tages mal wieder einen Wohnsitz in Deutschland anmelden. Spätestens dann wird es unlustig.
So im Nachhinein betrachtet wäre es vielleicht doch nicht schlecht gewesen, einen klitzkleinen Einspruch gegen den BuGeBe einzulegen. Jetz hat das Ding rechtskraft und ich bin auf der Liste der meistgesuchten Bösewichter Deutschlands :-(

Nachdenklich, Zoppo

By Daniel (195.243.131.130) on Freitag, den 12. April, 2002 - 14:36:

Wie gesagt, der Zoll sucht nicht nach OWI's,
auch nicht wenn ein Haftbefehl vorliegt.
(Die reagieren nur auf Straftaten).
Mit Wohnsitz in CH bist du erst mal raus.
Mit der Liste ist nicht so schlimm,
schliesslich führt die unser Ex-Bundeskanzler an ;-)
Wohnsitznahme in D wäre aber schlecht - zumindest
bis die Sache verjährt ist.
Die Verjährungsfrist weiss ich aber nicht.

By Zoppo Trump (217.162.212.49) on Samstag, den 13. April, 2002 - 15:03:

Hallo Nochmal!

Kann mir jemand sagen, ob diese Erzwingungshaftgeschichte ihrerseits auch irgendwann mal wieder verjährt, oder gilt das bis ich entweder zahle oder bis in alle Ewigkeit?

Danke & Gruss

Zoppo

By dagegen (217.5.19.6) on Sonntag, den 14. April, 2002 - 13:54:

Die Verjährung betrifft in der Regel die Sache und nicht den Haftbefehl.
z.B. gilt ein Haftbefehl nicht mehr, wenn die vorgeworfene Tat verjährt.
In deinem Fall kann aus dem rechtskräftigen BuGeBe 30 Jahre lang vollstreckt werden. Ob der Haftbefehl so lange aufrecht erhalten wird, weiß ich nicht ...

By Zoppo Trump (217.162.212.157) on Sonntag, den 14. April, 2002 - 16:43:

Na servus! Also hätte ich wohl gleich den Weg mit der nicht bekannten Fahrereigenschaft einschlagen sollen und die Verwaltungsgebühren zahlen, die OWi aber nicht. Hmmm, jetzt liegt das Kind ganz schön im Brunnen und ich muss ordentlich latzen.

Ärgerlich: Zoppo

By farendil (217.225.254.161) on Sonntag, den 14. April, 2002 - 17:19:

@zoppo: du mußt nix zahlen. soclhe dinge werden im normalfall nie auffallen.

wenn es wirklich dumm käme, könntest du jederzeit die erzwingungshaft gegen zahlung des betrages aufhaben.


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