Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Fristablauf nach Tat

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Fristablauf nach Tat
By Alpen-Kuh (212.185.161.82) on Donnerstag, den 11. April, 2002 - 18:04:

Gibt es eine bestimmte Frist, in der nach der Tat (Geschwindigkeitsverstoß) der Bußgeldbescheid zugestellt werden muß (6 Wochen o.ä.) oder ist ein Bußgeldbescheid immer gültig, egal wann er eintrifft?
Gibt es hierzu ein Gerichtsurteil, das diese Frist regelt?

Geblitzt wurde ich am 09.März, aber bis heute (11.April) ist noch kein Bußgeldbescheid eingetroffen.

Wäre super, wenn mir jemand antworten kann. Danke.

By farendil (217.225.252.214) on Donnerstag, den 11. April, 2002 - 18:47:

wie wärs mal mit der suche??

By Rennfahrer (80.132.10.171) on Donnerstag, den 11. April, 2002 - 19:45:

@farendil

ich bin mal so freundlich, auch wenn das deine "erzieherischen Massnahmen" untergraebt *g*

Also eine Ordnungswidrigkeit verjaehrt exakt nach 3 Monaten + 2 Wochen Postzustellung; ein AB selbst unterbricht die Verjaehrung um 3 Monate vom Datum der Ausstellung an, ein BuGeBe sogar um 6 Monate, alles klar ?

By Greatblackbird (217.227.74.104) on Freitag, den 12. April, 2002 - 13:50:

Ergänzung:
Der Bußgeldbescheid muß unabhängig aller vorangegangenen verjährungsunterbrechenden Maßnahmen 6 Monate nach der Tat erlassen sein. Ansonsten ist es endgültig verjährt und das Verfahren beendet.


Das Senden ist in diesem Themengebiet nicht unterstützt. Kontaktieren Sie den Diskussions-Moderator für weitere Informationen.

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page