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Das Inkrafttreten des BuGeBe's hinauszögern?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Allgemein: Das Inkrafttreten des BuGeBe's hinauszögern?
By Fahrer (217.199.64.4) on Donnerstag, den 11. April, 2002 - 17:22:

Hallo @all!
Meinen Fall hab ich bereits ausführlich im Thread "Die Polizei war da/Anwalt schweigt/keine Akteneinsicht..was nun?"(Forum: Geschwindigkeits-verstoß) geschildert!
Leider habe ich verloren - nach einem 6-wöchigen Katz und Maus Spiel habe ich heut zu meiner Überraschung den BuGeBe in meinem Briefkasten entdeckt.. Wobei ich sagen muss , dass ich bis zum letzten Moment ziemlich gut "gespielt" habe - 5mal waren die "Grünen" bei mir - haben solange geklingelt (mein Wagen stand paar mal -unglückliherweise - vor der Eingangstür) - dass ich dachte,ich werd verrückt - das hat aber ihnen nicht geholfen.. Danach haben sie dasselbe bei meinen Nachbarn gemacht - die es ihnen verlauten liessen - diese Person auf dem Foto sei ihnen nicht bekannt.. Da habe ich mich schon riesig gefreut - und bin mit gutem Gefühl verreist("..das Verfahren wird wohl nun endgültig eingesstellt..") ..Tja.. alles umsonst.. (wobei keine Ahnung - wie sie mich denn indentifiziert hatten)
OK.nun zu meiner Frage.. Meine Probezeit wird infolgedessen um 2J. verlängert + ich muss an diesem Aufbauseminar teilnehmen. Meine Taktik besteht darin,dass ich auf j. Fall versuchen muss das Inkrafttreten des BuGeBe's hinauszuzögern (klar - mittels des Einspruchs) ,damit sich auch der Zeitpunkt der Teilnahme an dem Seminar verschiebt - weil ich ja bis dahin,diverse Ordnungswidrigkeiten begehen kann ,ohne dass ich jetzt noch zur Teilnahme an MPU auffgefordert werde (und von da ist ja auch bekanntlich der engültige Lappenentzug nicht weit weg)..
Von daher meine Frage - wisst ihr event. wie viel Zeit kann ich gewinnen , wenn ich jetzt a)gegen den BGB Einspruch einlege + b)Paar Gerichtstermine absage und letzten Endes meine Schuld zugebe? Tritt erst ab da der BGB endgültig in Kraft und man nach einer gewissen zeit an der NAchschulung teilnehmen muss?

By Alberto (62.224.100.94) on Donnerstag, den 11. April, 2002 - 18:55:

Der BuGeBe wird immer erst rechtskräftig, wenn entweder ein Einspruch zurückgenommen wurde, oder aber ein rechtskräftiges Urteil erfolgt ist.

Die Verzögerung kann man sehr lange durchziehen....
1. Einspruch (Ich will einen Anwalt befragen) - nach etwa 4 Wochen werden die nervös und mahnen mal die Akteneinsicht des Anwalts an.

Dann geht man wirklich zum Anwalt (m. RV) und holt sich Akteneinsicht. Dann ist man leider 14 tage verreist und kann nicht zur Anwaltsbesprechung kommen.
Dann wiederum ist der Anwalt sehr schwer beschäftigt und braucht noch etwas zeit um ein weiteres Gutachten anzufordern. (Das schreibt er hin)
usw. Irgendwann wird der Anwalt dann argumentieren, daß seit dem verstoß schon sehr viel zeit vergangen ist und der Mandant in der Zwischernzeit schon sehr viele Kilometer gefahren ist - diese aber ohne Beanstandung.
Er regt deshalb an auf die nachschulung zu verzichten und auch eine eventuelles fahrverbot als nicht mehr taugliches Erziehungsmittel erscheinen zu lassen usw.

Mit Glück schaffst du da 1/2 Jahr!

By farendil (217.225.252.214) on Donnerstag, den 11. April, 2002 - 19:08:

@alberto: um die nachschulung kommt man nicht frum herum. das ist nämlich keine strafe, sindern nur eine NEBENFOLGE.

@fahrer: zur Teilnahme an MPU auffgefordert werde (und von da ist ja auch bekanntlich der engültige Lappenentzug nicht weit weg)..
falsch! der lappen ist irgendwann ganz weg und wiederbekommen tust du ihn in der regel nur nach positiver mpu...

By Fahrer (217.199.64.4) on Donnerstag, den 11. April, 2002 - 19:10:

@Alberto
"..1. Einspruch (Ich will einen Anwalt befragen).." ..ach so.. Ich dachte , es gibt beim Einspruch gleich einen Gerichtstermin !? Du meinst ,wenn ich der Behörde erstmal sage,ich lege gg. den BGB Einspruch ein ,die geben mir noch Zeit das zu bedenken bzw. mich von einem Anwalt beraten zu lassen? ("nach etwa 4 Wochen werden die nervös ").
Die Sache ist die,dass ich von Anfang an einen Anwalt hatte und der hat in die Akte eigesehen - von daher glaube ich nicht , dass sie dem Anwalt noch die Möglichkeit geben , (noch mal) in die Akte einzusehen.. - d.h. - da ist keine Zeit zu gewinnen ?
Was macht die Behörde in so einer(=meiner) Situation ? Schickt den Fall gleich zum Richter? Wieviel Zeit nimmt das dann in Anspruch?

By Alberto (62.224.100.94) on Donnerstag, den 11. April, 2002 - 19:18:

Das dürfte so sein.... Gerichtstermin in etwa 4 Wochen... du kannst noch einmal krank werden (mit Attest) und der Anwalt kann noch einmal oder auch zweimal einen termin ablehnen, wg. terminüberschneidung. Dann aber ist irgendwann Schluß. Max. 3 Monate gebe ich dir.

@farendil

das mit den Probeführerscheinen weiß ich eben nicht so genau, damit hatte ich ja nie was zu tun.
Wenn du das sagst, daß dies eine nebenfolge ist, dann glaube ich dir das.

Eines muß ich aber sagen.... die haben unserer Jugend die Sache ganz schön verschärft. Hoffentlich nützt es was.
Denn das ist ja sehr gemein.... die müssen praktisch alle in der Probezeit nur mit fremden Autos herumfahren und dann sofort das Verfahren auf den tatsächlichen halter umlenken, um selbst aus der Schußlinie zu kommen - das ist sehr aufwendig. Schöne Sch...

By Fahrer (217.199.64.4) on Donnerstag, den 11. April, 2002 - 19:21:

@Farendil
Sorry, ich meinte ,natürlich, dass ich beim zweiten Verstoss nach der erfolgten Teilnahme am Aufbauseminar zur Teilnahme an der freiwilligen verkerspsychologischen Beratung (heisst das Ding etwa so? :)) aufgefordert werde.. Und von da wiederum auch der engültige Lappenentzug nicht weit weg (Ich meine, wenn ich 3 Mon. nach dieser Aufforderung noch mal erwischt werde)

By Fahrer (217.199.64.4) on Donnerstag, den 11. April, 2002 - 19:27:

@Alberto
Hm..nur 3 Mon ?
Na ja ..wg. 3 Mon. so viel Stress ..keine Ahnung ,ob ich mir das zumuten soll.. Tja..Ich dachte,der Gerichtstermin wird frühestens in 2Mon.sein..und dann zwei mal absagen ..noch 2 Mon..usw. ..
Na ja..ich hoffe jetzt mal ,dass wenigstens die Auffoderung zur Teilnahme am Seminar nicht gleich nach einem Mon. kommt.. Ich habe gehört , dass kann u.U. 6-12 Mon. dauern - ist aber unterschiedlich..

Ok..Danke jedenfalls für eure Hilfe !

By Rennfahrer (80.132.10.171) on Donnerstag, den 11. April, 2002 - 19:40:

Ich hab in naher Zukunft auch vor, so ein Spielchen zu spielen...
Kann man auch als PRivatperson Dinge wie Messprotokoll/Eichurkunde anfordern ??
WIe siehts aus bei Abstandsverstoessen (von Bruecke ueber 500m geflimt; unten Geschwindigkeits-messeinheit), was kann man da alles anfordern ?!

By farendil (217.235.43.68) on Donnerstag, den 11. April, 2002 - 23:48:

@fahrer: richtig.

man kann eine verhandlung auch noch extrem lange verschieben. wie lange, hängt von der schnelligkeit der behörden und der bereitschaft deines anwalts ab, sich bei gericht unbeliebt zu machen.

@rennfahrer:
anfordern kansnt du es. du hast allerdings keinen ANSPRUCH darauf, daß es ZUGESCHICKT wird. amn kann dir auch eine einsichtnahme in den diensträumen anbieten. meist aber wird einer freundlichen bitte nachgekommen.

By Rennfahrer (80.132.10.171) on Freitag, den 12. April, 2002 - 00:18:

Wie siehts mit der Ausrede "der Vordermann ist vor der Messstrecke ruebergezogen; ich bin in einem solchen Fall nicht verpflichtet, den Sicherheitsabstand durch Abbremsen zu verringern ?!

Stimmt doch, oder ?? Glaube, sowas in einem Urteil irgendwo auf radarfalle.de gelesen zu haben....

By dagegen (217.5.19.19) on Freitag, den 12. April, 2002 - 00:38:

Je nachdem wie ausgelastet das örtliche Gericht ist, kann es auch mal länger dauern. Beim mir sind knapp 6 Monate vergangen zwischen dem letzten Brief und der Ladung zum Termin. Von der Ladung bis zum Termin waren es dann auch nochmal 4 Wochen hin ....


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