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Außerorts 22 km/h zu schnell; Firmenwagen

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Außerorts 22 km/h zu schnell; Firmenwagen
By Mike (62.224.62.112) on Dienstag, den 9. April, 2002 - 18:19:

Hallo, ich brauche eure Hilfe bzw. Tipps, was ich bei meinem Geschwindigkeitsverstoss machen kann: Ich wurde auf der Autobahn am 13.03. geblitzt, 60 km/h waren erlaubt, ich war 82 km/h schnell (Toleranz schon abgezogen), heute (09.04. kam der Anhoerungsbogen. Ich habe einen Firmenwagen, allerdings sind wir nur 3 Mitarbeiter in der Firma. Habe ich irgendeine Möglichkeit dem Punkt zu entgehen? Danke für eure Tipps

By Greatblackbird (62.104.223.83) on Dienstag, den 9. April, 2002 - 20:57:

Ja. Benutze mal die Such- Funktion und gib "Verjährung" oder "Alberto-Methode" ein. Wichtig ist, daß Du innerhalb von 3 Monaten nach dem Verstoß nicht ermittelt wirst.

By Mike (62.224.63.133) on Mittwoch, den 10. April, 2002 - 08:58:

@ Greatblackbird:
Danke für den Tipp, habe mich gestern mal schlau gelesen, da ich in einem kleinen Familienbetrieb arbeite, kommt die Methode für mich nicht in Frage, da es vermutlich Ärger geben wird wenn ich die Mutter meines Chefs dazu verdonnere am Telefon vorsichtig zu sein.
Zur Präzisierung: Der Firmenwagen läuft mit Privatnutzung, ich führe also kein Fahrtenbuch.

By farendil (217.235.57.16) on Mittwoch, den 10. April, 2002 - 10:57:

@mike: ich weiss nicht, was du gelesen ahst, aber such doch noch mal. deine suche hat nichts mit telefon zu tun, sondern mit dem umgehungstatbestand...

By Mike (62.224.63.20) on Mittwoch, den 10. April, 2002 - 11:53:

@fahrendil: meine Firma hat den a-bogen an mich weitergeleitet, auf dem Foto bin ich nicht gut zu erkennen, wie muss ich denn mit dem Passus auf dem A-Bogen (Als Adressat ist nur meine Firma angegeben) umgehen "... werden Sie als Zeuge angehoert... ...als Zeuge können Sie nur dan die Aussage verweigern...wenn es sich um Angehoerige...handelt...."?

By KJK (194.138.37.34) on Mittwoch, den 10. April, 2002 - 14:12:

Schon wieder ein "Weitergeleiteter": Hat die Firma Dir den Bogen direkt zugeschickt/weitergeleitet oder hat sie ihn an die Behörde zurückgeschickt mit dem Vermerk "Das war der böse Mike!" und Du hast den A-Bogen jetzt von dort bekommen?

Im ersten Fall hast Du noch sehr gute Karten, da der Behörde Deine Identität noch nicht bekannt ist. Vielleicht kannst Du Dich mit Deiner Firma doch noch verständigen, daß keiner mehr weiß, wer zu diesem Zeitpunkt mit dem Wagen gefahren ist. Dann darfst DU den Bogen keinesfalls zurückschicken.
Im zweiten Fall sieht es leider wesentlich schlechter aus.

By farendil (217.225.250.103) on Mittwoch, den 10. April, 2002 - 14:18:

@mike: der passus muß nicht umgangen werden. die firma gibt auf dem a-bogen den namen des fahrers an. damit ist der fahrer gemeint, von dem die firma GLAUBT, dass er gefahren ist.
irrtum ist nicht strafbar.

By Mike (62.224.219.38) on Mittwoch, den 10. April, 2002 - 15:21:

@kjk: der erste Fall trifft zu, kann meine Firma zurückschreiben, das man sich nicht mehr erinnern kann, wer den Wagen gefahren hat?

@farendil: da ich eine Verkehrs-RS habe würde ich die Sache gerne an einen Anwalt übergeben, gibt es eine Liste wo man spez. Anwälte finden kann?

By farendil (217.225.250.103) on Mittwoch, den 10. April, 2002 - 15:28:

@mike: sorry, aber ich hab keine lust mehr. wenn du die ratschläge befolgt und richtig gesucht hättest, würdest du diese fragen nicht mehr stellen!
geh zu deinem anwalt und werd glücklich damit!


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