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VERJÄHRUNG FIRMENWAGEN

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: VERJÄHRUNG FIRMENWAGEN
By troxx (198.207.223.237) on Montag, den 8. April, 2002 - 15:46:

Hi!

wann greift die dreimonatige verjährung, wenn die firma halter des fahrzeugs ist?
drei monate nach tatzeitpunkt? oder nach zugang des a-bogens an den fahrer?

tatzeitpunkt 28.12.2001
am 23.1.2002 ist meiner firma der a-bogen zugegangen. die hat an mich verwiesen.
kurz darauf bekam ich meinen. den habe ich ignoriert.
vorladung zur polizei 13.3. wegen krankheit abgesagt.
seitdem nix mehr gehört.
schon verjährt?

By Greatblackbird (213.7.145.48) on Montag, den 8. April, 2002 - 18:17:

Oh mann, immer dieselben Fehler. Warum hat die Firma Dich angegeben bzw. warum hast Du hier nicht gepostet, als der A-Bogen in der Firma ankam? Mit der Ausstellung des A-Bogens an Dich ist die Verjährung unterbrochen.
Die Polizei darf nicht vorladen, nur einladen und der Einladung brauchst Du nicht folgen!. Ab Ausstellungsdatum des A-Bogens an Dich beginnt die Verjährung erneut für 3 Monate zu laufen. War denn ein Foto dabei? Darfst Du den FW privat nutzen und wenn ja, auch die Familienmitglieder, Freunde oder Bekannte?

By troxx (198.207.223.238) on Dienstag, den 9. April, 2002 - 08:45:

tja, das mit der firma ist so eine sache. da sitzt jemand, der für den fuhrpark zuständig ist. dem zu sagen, er solle seinen job mal nicht so gründlich machen, und eventuell ne fahrtenbuchauflage zu verantworten ist recht schwer!
anyway, dann haben die grünen kaspar also noch bis 23.4. zeit mir den bußgeldbescheid zukommen zu lassen, richtig?
ein foto war übrigens nicht dabei, den wagen darf ich privat inkl. meiner frau nutzen. übrigens auch alle anderen kollegen. mir ist der wagen allerdings überlassen.

By farendil (217.85.232.142) on Dienstag, den 9. April, 2002 - 15:40:

@toxx: ließ dir erst mal die antworten durch, bevor du schreibst!
gb schrieb: Mit der Ausstellung des A-Bogens an Dich ist die Verjährung unterbrochen.

By troxx (198.207.223.237) on Dienstag, den 9. April, 2002 - 17:04:

*KREISCH*
das heißt die kacke verjährt NIE???
ich dachte mit der ausstellung des bogens läuft sie für mich bei null los, obwohl eigentlich seit tatzeit ca. ein monat vergangen ist?

By Greatblackbird (62.104.223.83) on Dienstag, den 9. April, 2002 - 20:49:

@troxx

das heißt die kacke verjährt NIE???

Doch, wenn Du nach der Ausstellung des A-Bogens an Dich nichts mehr von denen hörst, dann ist es verjährt. Das ist aber sehr unwahrscheinlich.

ich dachte mit der ausstellung des bogens läuft sie für mich bei null los, obwohl eigentlich seit tatzeit ca. ein monat vergangen ist?

Die Verjährung beginnt in der Tat für Dich bei null und fängt für 3 Moante an zu laufen.
Unabhängig von allem muß 6 Moante nach der Tat ein Bußgeldbescheid erlassen oder öffentliche Klage erhoben worden sien, sonst ist es endgültig verjährt. Nach Erlass des BG beträgt die Frist 6 Monate und wird mit jeder Amtshandlung durch die Behörde unterbrochen und fängt wieder für 6 Monate an zu laufen.

dem zu sagen, er solle seinen job mal nicht so gründlich machen, und eventuell ne fahrtenbuchauflage zu verantworten ist recht schwer!

Es gibt gewisse Voraussetzungen, eine Fahrtenbuchauflage zu rechtfertigen. U.a. gehört die Mitwirkung des Halters dazu. Der Halter hat aber auch mitgewirkt, wenn er einen vermeintlichen Fahrer angibt, also nicht den tatsächlichen. Das ist immer dann günstig, wenn kein Foto dabei ist. Dann ist eine FA niemals gerechtfertigt. Also, Du solltest euren Fuhrparkhalter sensibilisieren.

Jetzt kannst Du noch versuchen, das Verfahren umzuleiten (auf gar keinen Fall das Foto anfordern!), indem Du einen ähnlich aussehenden Kollegen, natürlich mit seinem Einverständnis, angibst.


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