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In Anhöhrbogen Name falsch geschrieben

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Allgemein: In Anhöhrbogen Name falsch geschrieben
By Stefan (217.225.196.238) on Montag, den 8. April, 2002 - 09:02:

Hi,am 10.12.01 bin ich mit 28 km innerorts geblitzt worden. Im Anhöhrbogen vom 13.02.02 wurde mein Name falsch geschrieben (Molle für Müller).Darauf habe ich nicht reagiert.Der Bußgeldbescheid hatte wieder den richtigen Namen und kam am 20.03.02.Mein Einspruch wegen Verjährung wurde abgelehnt mit der Begründung:In Ihrem Fall wurde die Verjährungsfrist gemäß §26 Abs. 3 StVG unterbrochen durch die Anordnung der Anhöhrung am 13.02.02.Auf die Zustellung käme es nicht an.Meine Frage nun,kann ich noch etwas machen oder soll ich den Einspruch zurückziehen?

By Stefan (80.129.117.210) on Montag, den 8. April, 2002 - 18:46:

Bin natürlich mit 28 km zu schnell geblitzt worden,wäre nett wenn mir jemand die Frage oben beantworten könnte.Danke im voraus.

By Pferdestehler (134.30.16.4) on Dienstag, den 9. April, 2002 - 08:54:

Kommt darauf an. Du hast den Anhörungsbogen sicherlich OHNE Zustellungsbescheid aus dem briefkasten geholt, will heißen nicht unterschrieben? Und Du hast natürlich diesen Erhalt bisher niemandem bestätigt? Dann hast Du die erste Zustellung NIE ERHALTEN. Die meisten Verfahren enden so. Wenn man es weiß.
Am besten ist es noch, wenn auf einer Reise Deine Lebenspartnerin/Freundin oder jemand anderes fährt. Nach bereits zwei Wochen brauchst Du Dich nicht mehr daran erinnern, wer gefahren ist, da Du Dein Auto laufend verborgst. Durch Mißachtung des Anhörungsbogens vergehen zumeist mehr als 4 Wochen bis Du Dich äußern mußt.
Also, lerne Deinen Gegner kennen und Du kennst seine Schwächen. The Art of War... Laotse. Oder so... :)

By Stefan (217.82.39.158) on Dienstag, den 9. April, 2002 - 10:53:

Ja,der Anhöhrbogen is ohne Zustellungsbescheid gekommen.Die Behörde müsste auch wissen das der Name falsch geschrieben ist.Macht denen aber nichts auf Ausstellungsdatum kommt es an,auch wenn er auf Molle ausgestellt.Rechtswirksam?Verjährungsunterbrechung? Ps. Danke für Antwort ,wenigstens einer hat sich erbarmt.

By farendil (217.85.232.142) on Dienstag, den 9. April, 2002 - 11:11:

@pferdestehler: Also, lerne Deinen Gegner kennen solltest du vielleicht wirklich tun...

@stefan: die ausstellung des a-bogens unterbricht die verjährung, genau so wie die anordnung zu diesem tun.
da sich das amt auf die anordnung zur ausstellung beruft, sehe ich keine chance.
in der anordnung wird wohl der richtige name stehen.
selbst wenn nicht, wäre es fraglich, ob dies nich einen heilbaaren magel darstellen würde...

By Pferdestehler (134.30.16.4) on Dienstag, den 9. April, 2002 - 11:52:

Komisch, wieso kommen wir (Freunde/Kollegen von mir und meiner einer) denn nahezu immer damit durch? Die Polizei ist ausgelastet genug, daß sie zumeist nicht mehr nachfasst, es sei denn man ist wirklich grob drüber gewesen (100%, da wird es dann ruppig, selbst mal gehabt).
Aber wenn Du Dich einschüchtern läßt, dann nimm halt die Punkte und das verlorene Geld hin und lasse Dich innerhalb eines Jahres nicht nochmal mit 25 drüber erwischen, dann wird es wenigstens kein Fahrverbot.
Wir machen es schon lange anders... wenn's denn klappt. Verreist gewesen kann man immer sein bei Zustellung, WENN es denn nicht funktionieren sollte.

By Stefan (217.225.201.155) on Dienstag, den 9. April, 2002 - 13:21:

Naja,eigentlich steht mir nach $55 ... eine Anhöhrung zu,aber die ist ja weil falsch verschickt nicht rechtskräftig,oder?Vieleicht kann ich auf Verfahrensfehler plädieren?Oder ich beantrage mal Akteneinsicht,wegen Gegner kennen lernen und so,wie Pferdestehler schon sagt.

By Pferdestehler (134.30.16.4) on Dienstag, den 9. April, 2002 - 13:30:

Akteneinsicht: Nur über Anwalt. Du selbst kannst bei der Dienststelle selbst mal kurz reinschauen, wenn Du nett anfragst, mehr nicht.
Vergiß den ganzen Paragraphenquatsch. Wenn Du erst mal anfängst, auf Deine "Rechte" zu pochen und den Hobbyjuristen heraushängen läßt, dann heißt es nur eines: Zahlen und Zähne zusammenbeißen.

STILLHALTEN UND ABWARTEN. Mein Tip. Gehört aber Taktik und Abgebrühtheit dazu. Weiß langsam nicht mehr, ob ich Dir nicht raten sollte, einfach zu zahlen...?

Gruß Pferdestehler

By Stefan (217.225.201.155) on Dienstag, den 9. April, 2002 - 14:29:

Sind uns wohl doch über,die Jungs in den Behörden,oder?Vieleicht hast Du recht.Ich nehme Morgen dann meinen Einspruch zurück,wird wahrscheinlich sonst teuer ,mit Richter und so.
Trotzdem Danke, an alle die mir geholfen haben!
Wenn noch jemand die Lösung hat, dann kann er noch schreiben.Ich schauhe Morgen nochmal nach bevor ich den Einspruch zurückziehe.

By farendil (217.85.232.142) on Dienstag, den 9. April, 2002 - 15:49:

@stefan: die einzige chance wäre, die anodnung zur ausstellung mit falschem namen zu finden.

nur ist es erstens fraglich, ob die existiert, und zweitens, ob du damit durchkommst....

By Goose (80.135.104.146) on Dienstag, den 9. April, 2002 - 16:44:

Das ist in jedem Fall ein heilbarer Mangel. Wie alle Menschen mache auch ich Fehler, so hatte ich mal einen Buchstaben- und Zahlendreher im Kennzeichen einer OWi-Anzeige (K-AB 123 anstelle von K-BA 312, als Bsp.)
Einspruch, weil Betroffener kein Fahrzeug mit diesem Kennzeichen besitzt, Äußerung meinerseits, daß ich einen Dreher nicht ausschließen kann, Gerichtstermin, er musste zahlen.

Gruß
Goose

By Greatblackbird (62.104.223.83) on Dienstag, den 9. April, 2002 - 21:02:

@Pferdestehler

Du selbst kannst bei der Dienststelle selbst mal kurz reinschauen, wenn Du nett anfragst, mehr nicht.

Das geht auch ohne "nett" anfragen. Die Behörde ist verpflichtet, dem Betroffenen Akteneinsicht vor Ort zu gewähren! Genauso wie die verpflichtet ist, einem Anwalt die Akte zu übersenden.

By farendil (217.225.255.185) on Mittwoch, den 10. April, 2002 - 00:32:

@goose: hm, wie gesagt, ich wage hier keine definitive äußerung, ob es ein heilbarer mangel ist ode rnicht. grund: wie der richter entscheidet, ist IMHO ziemlich ungewiß.

nur bitte bedenke: es handelt sich hier um eine völlig andere sache. "molle" statt "müller" ist nicht nur ein leichter verwechsler.
es ist anzunehmen, daß ein solcher brief im normalfall gar nicht ankommen wid. daher hat der btrofffen gar nicht die möglichkeit gehabt, davon kenntnis zu erlangen, daß er beschuldigt wird.

wie gesagt: eine mögliche auslegung der sache.
er kann durchaus auch vor gericht verlieren.
nur so klar, wie du es darstellst, ist es ganz sicher nicht.


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