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Verfahrensfehler durch unkorrektes Beweismittel?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2000: Geschwindigkeitsverstoß: Verfahrensfehler durch unkorrektes Beweismittel?
By Karsten (213.20.58.157) on Mittwoch, den 8. November, 2000 - 14:10:

Hallo alle zusammen.

Bei einer Lasermessung bin ich dummerweise etwas zu schnell gefahren ;-). Im Bußgeldbescheid steht unter Beweismittel unter anderem der Punkt "Foto". Aber bei einer Lasermessung gibt es doch gar kein Foto, oder? Ist dies ein Verfahrensfehler oder hat das keine Auswirkungen? Falls doch, was kann mir eine Anfechtung bringen?

Danke an alle, die mir antworten.

By klausk (62.226.134.29) on Mittwoch, den 8. November, 2000 - 14:48:

Hallo Karsten,
fordere einfach das Foto an, da Du nicht mehr weißt wer gefahren ist. Sollte kein Foto existieren, wird höchstwahrscheinlich eingestellt (eigene Erfahrung).

Grüße
Klaus

By Alberto (62.224.99.113) on Mittwoch, den 8. November, 2000 - 14:49:

Ich fürchte, das Wort "Foto" wird dann mit "Irrtum" erklärt und das wars. Leider vermutlich kein Verfahrensfehler.
Aber die Messung selbst, - die kann man natürlich anfechten... Warst Du wirklich allein unterwegs? Oder war ein Auto hinter Dir? Ist der Laserstrahl richtig auf Dich gelenkt worden? War der Beamte bestens ausgebildet? Kann er mit dem gerät umgehen? usw.
Dein Anwalt weiß da eine Menge... aber nur, wenn es sich lohnt, also ab 2 - 3 Punkten.

By Karsten (213.20.57.63) on Mittwoch, den 8. November, 2000 - 16:00:

@Alberto

Leider war ich recht einsam auf der Strecke, und die Straße dort ist ziemlich gerade. Ich denke nicht, daß man die Messung selber anfechten kann. Auf jeden Fall werde ich mal nach dem Foto fragen, wie KlausK oben schon gesagt hat.


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