Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland
By AMX (217.82.196.235) on Montag, den 8. April, 2002 - 02:13: |
Bei dem schönen Wetter habe ich mich heute glatt zu einem autofreien Tag entschlossen und fuhr mit meinem Trekkingrad durch unsere Straßen.
An einer Stelle, an der es massiv bergab geht, sichtete ich einen Traffixpax-Kasten, in dem man diesen bekannten roten Punkt, der förmlich schreit "Ich warte auf Dich!" deutlich erkennen konnte. Ich wendete also und fuhr mit 62 km/h laut Tacho über die Kontaktschleifen.
Und Ihr glaubt es nicht .. der Kasten hat ausgelöst und meinen V-Verstoß protokolliert. Ich habe das zu meiner persönlichen Belustigung etwa 5-mal wiederholt, und immer wieder löste der Kasten aus.
Nun meine Frage .. werden mir die Ordnungshüter das übelnehmen ? Gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung überhaupt für Fahrzeuge, die bauartbedingt nicht mit anerkannten Geschwindigkeitsmeßeinrichtungen ausgestattet sind ?
By faraday (80.135.72.254) on Montag, den 8. April, 2002 - 06:35: |
@ amx
wie wollen die dich den kriegen ? die leute vom o-amt können ja schauen was fürn fahrrad du gefahren bist und dann ne halteranfrage beim hersteller machen ;-)
wenn die dich allerdings auf frischer tat ertappen, dürft das ne Owi wie jede andere sein ;-)
By troxx (198.207.223.237) on Montag, den 8. April, 2002 - 14:21: |
ein studienkollege hat mal einen defekten kasten an einer ampel ausgemacht, der auch bei grün ausgelöst hat. er ist ein paarmal drüber gefahren und hat sich grinsend fotografieren lassen.
=> anklage wegen grobem unfug!
wenn du allerdings kein schild mit deinem namen um den hals getragen hast, dürften die schlümpfe dich noch ne weile suchen
By TMX (160.45.10.9) on Montag, den 8. April, 2002 - 15:20: |
ich kenne sogar einen Fall aus dem Land Brandenburg, in dem ein Mensch nachts um drei auf einer einsamen Landstraße einen Starenkasten ausgetrickst hat, in dem er die berühmte Plastiktüte übers Kennzeichen gestülpt hat, eine Skimaske übers Gesicht gezogen hat und dann dreißig mal mit überhöhter Geschwindigkeit über die Kontaktschleifen gefahren ist. Da er wußte, wie unnötig der Kasten einerseits ist und dass andererseits der Film wegen der Bekanntheit des Kastens nur "alle paar Monate" gewechselt wird, war der Effekt maximal...;-)
Übrigens gab es so einen Fall schon einmal, in dem sich Kinder einen Spaß draus machten, mit Skateboards den Kasten in einem verkehrsberuhigten Bereich "voll" zu knipsen...
By Walker (212.185.252.197) on Montag, den 8. April, 2002 - 15:48: |
@TMX:
Die Kinder gehören allerdings spontan versohlt. Und danach sollte man ihnen erklären, daß ihr Leben davon abhängt, daß Autofahrer sich in ihrer Umgebung an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten. Und daß es leider Autofahrer gibt, die das nicht kapieren wollen und bei denen der Mangel an Einsicht durch Leerung des Geldbeutels ersetzt werden muß. Und daß dazu die Kästen ein wichtiges Hilfsmittel sind. Daß sie also verdammt noch mal auf dämlichste Weise gegen ihre eigenen Interessen gehandelt haben.
By TMX (160.45.10.9) on Montag, den 8. April, 2002 - 16:31: |
Walker: Auch wenn es nicht hierher gehört: Versohlen ist meiner Auffassung nach kein Mittel zur Kindererziehung. Und ein bißchen Humor würde auch nicht schaden...
By quincy (141.30.32.91) on Montag, den 8. April, 2002 - 16:35: |
@Walker: Mail mich bitte mal an (s. Profil)!
By Walker (212.185.252.198) on Montag, den 8. April, 2002 - 18:18: |
@quincy:
Gern - aber wie? Finde keinen Profil-Eintrag...
@tmx:
Es geht hier um die Relation: Versohlen oder überfahren lassen - und da ist versohlen das kleinere Übel. Generell stimme ich Dir aber zu, man sollte möglichst auf andere Weise das Nachdenken über das eigene Handeln fördern. Es freut mich aber, daß Du gegen meine Grundaussage keine Einwände hast.
By Grobi (217.85.46.124) on Montag, den 8. April, 2002 - 19:13: |
@Walker: Hähähähä. wohl zu viele Kinder versohlt, wie???
Daß sie also verdammt noch mal auf dämlichste Weise gegen ihre eigenen Interessen gehandelt haben. Glaubst du, alle Autofahrer denken so wie du??
Grobi
Klick doch mal Quincys Namen an... und warte was passiert...*kicher*
By dagegen (217.5.19.20) on Montag, den 8. April, 2002 - 23:16: |
Also wenn es innerorts war und die allgemeinen 50 galten, dann brauchst du dich als Radfahrer nicht dran halten.
(WEIL: §3 (3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen
innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge ... 50 km/h)
Alle aufgestellten Verkehrszeichen gelten dagegen prinzipiell auch für Radfahrer.
By Walker (212.185.252.196) on Dienstag, den 9. April, 2002 - 09:01: |
@Grobi's Rätselstunde:
Glaubst du, alle Autofahrer denken so wie du?
Was glaubst Du jetzt, wie ich denke? Ich habe keinen blassen Schimmer...
...und warte was passiert
Hm - verrätst Du's mir auch so? Ich fürchte, sonst erfahre ich's nie! Überraschungseier mag ich nämlich nicht.
@dagegen:
Alle aufgestellten Verkehrszeichen gelten dagegen prinzipiell auch für Radfahrer.
Aber wie kann man von einem Radfahrer erwarten, daß er seine Geschwindigkeit kennt, wenn er doch keinen Tacho zu haben braucht? Dann muß er sich wohl am allgemeinen Verkehrsfluß orientieren, und wenn er nicht schneller ist als 50% der Autofahrer, kann man sein Tempo kaum beanstanden. Macht innerorts für Radfahrer auf vielen Strecken ca. 65 km/h, garantiert knöllchenfrei, oder? Das Privileg ist allerdings nur bergab realisierbar.
By Grobi (217.228.108.109) on Dienstag, den 9. April, 2002 - 10:17: |
Mensch Walker: Quincy anklicken = Mail an Quincy!!
Was glaubst Du jetzt, wie ich denke? Ich habe keinen blassen Schimmer... Uuuups, da habe ich dein Posting wohl falsch verstanden, sorry (Habe das "dämlich" nicht auf die Kinder bezogen)!
Aber wie kann man von einem Radfahrer erwarten, daß er seine Geschwindigkeit kennt Stell dir vor, der rasende Radler verursacht einen schweren Unfall in einer 30er Zone mit 65!
Jeder Autofahrer wäre seinen FS los, der Radfahrer soll straffrei ausgehen???
Grobi
By HarryB (203.198.106.32) on Dienstag, den 9. April, 2002 - 10:25: |
Jeder Autofahrer wäre seinen FS los, der Radfahrer soll straffrei ausgehen???
Aber Grobi, das wissen wir doch alle hier im Forum, dass ein Radfahrer - so er einen FS hat - bei dieser groben Fahrlaessigkeit auch fuer einen gewissen Zeitraum auf selbigen verzichten muss, oder? Faehrt der Autofahrer im betrunkenen Zustand mit dem Fahrrad nach Hause, kann er auch seine Pappe abgeben.... Hat er keinen FS, wird er zumindest mit ebensolchen Bussgeldern belegt werden, wie ein Autofahrer.
By Grobi (217.228.108.109) on Dienstag, den 9. April, 2002 - 11:10: |
@HarryB: Bei Trunkenheit ist die Rechtslage klar, bei der Geschwindigkeit hingegen nicht. Bei Fahrrädern sind Tachometer nicht vorgeschrieben, ergo kann der Radler theoretisch nicht wissen wie schnell er tatsächlich ist. Interessant wären hier Fälle von Radfahrern mit Tachometer, oder die besondere Sorgfaltspflicht, die von Autofahrern mit defekten Tachos verlangt wird...
Grobi
By HarryB (203.198.106.32) on Dienstag, den 9. April, 2002 - 11:28: |
Naja, aber wenn ein Radler mit 65 in der 30er Zone faehrt, dann sollte selbst dem Einfaeltigsten klar sein, dass er da etwas zu schnell ist. Und im Falle eines Unfalles wird man ihm dann schon mindestens grobe Fahrlaessigkeit vorwerfen, oder? Fragt sich halt nur, inwieweit sich das beweisen liesse...
By Walker (212.185.252.198) on Dienstag, den 9. April, 2002 - 13:28: |
@Grobi:
Stell dir vor, der rasende Radler verursacht einen schweren Unfall in einer 30er Zone mit 65!
Ja nee, klar, dann ist er dran. Zum Glück ist ja Tempo 65 nicht Standard in 30er-Zonen (somit kann er sich daran nicht orientieren), sondern "nur" 45. Ich hatte die 65 natürlich bezogen auf Hauptverkehrsstraßen mit 50er-Limit.
By TMX (160.45.10.9) on Dienstag, den 9. April, 2002 - 13:39: |
Das mit dem Tacho ist ein Problem; ich hab mal in einer Juristenzeitung (bin selbst keiner!) dazu gelesen, dass das Nichtvorhandensein eines Tachos einen Radfahrer nicht von seiner Sorgfaltspflicht entbindet. Und die ist bei Fahren mit 65 km/h in einer 30er Zone deutlich veletzt, auch wenn ich diese Geschwindigkeit rein "technisch" für kaum realisierbar halte. Dennoch ist natürlich es rechtlich fragwürdig, ohne Tacho einen Beweis zu führen. Übrigens wäre eine Tachopflicht für Radfahrer nicht durchsetzbar, denn kaum ist er angebaut, ist er schon wieder weg, denn hier in B zumindest wird geklaut wie verrückt.
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