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Verjährung bei Vollstreckung von Gerichtszustellgebühren

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Allgemein: Verjährung bei Vollstreckung von Gerichtszustellgebühren
By Greatblackbird (62.104.223.85) on Samstag, den 6. April, 2002 - 13:12:

Der Hintergrund ist, daß mir eben eine Zahlungserinnerung vom Amtsgericht über die horrende Summe von €5,62 :)ins Haus geflattert ist. Anhand der Angaben kann ich das Verfahren nachvollziehen. Demnach sind das Zustellkosten für die Ladung zum persönlichen Erscheinen, die per Zustellurkunde zugestellt wurde, und mit einer Kostenrechnung von Anfang März letzten Jahres berechnet wurde. Ich denke, daß ich wirklich vergessen habe, den Betrag zu überweisen, aber ist sowas denn nach über einem Jahr noch vollstreckbar und wenn ja, wird das auch gemacht? Oder kann ich davon ausgehen, daß das Ganze wegen Geringfügigkeit nicht eintreibbar ist?

By farendil (217.225.248.249) on Samstag, den 6. April, 2002 - 13:50:

@gb: verjährt idt es nicht. eingetrieben kann es auch werden.

By Greatblackbird (62.104.223.68) on Samstag, den 6. April, 2002 - 14:35:

@farendil

Wie lange beträgt denn die Verjährungsfrist?

Zur Geringfügigkeit kurz was off-topic:
Ich erinnere an das damals festgesetzte Krankenhausnotopfer von 20 DM. Die Krankenkassen mußten es fordern. Wer es nicht gezahlt hat, bekam noch ein oder zwei Mahnungen und das wars. Eingetrieben werden durfte es erst bei einem Betrag über 60 DM. Bevor dieser Betrag erreicht werden konnte, wurde es ausgesetzt.

Müssen sich die Gerichte und Behörden nicht auch an gewisse Mindestsätze halten?

By dagegen (217.5.19.1) on Sonntag, den 7. April, 2002 - 02:42:

Wenn etwas vollstreckbar ist, kann grundsätzlich 30 Jahre lange plus Zinsen eingetrieben werden.

By farendil (217.235.60.202) on Sonntag, den 7. April, 2002 - 10:00:

@dagegen: das ist erst bei rechtskräftigem schuldtitel so.

@gb: du mußt schon entscheiden zwischen privaten und staatlichen forderungen. so ist der staat nach der ersten oder zweiten mahnung ganz schnell mal mit einer kontopfändung dabei.

wie die verjährungsfrist in deinem fall aussieht weiß ich aus dem stehgreif nicht, aber das müßten MINDESTENS 2 jahre + das jeweils angefangene sein.

von geringfügigeitsgrenzen kenne ich immer nur etwas aus dienstanweisungen. das sind aber keine gesetze, auf die du dich berufen kannst.

By dagegen (217.5.19.24) on Sonntag, den 7. April, 2002 - 11:08:

Eine Kostenrechnung vom Staat ist quasi das gleiche, da hier ja direkt ein Gerichtsvollzieher geschickt werden kann und der Betrag nicht wie normal eingeklagt werden muss.

By farendil (217.85.233.94) on Sonntag, den 7. April, 2002 - 13:11:

@dagegen: richtig - eingeklagt werden muß es nicht - sagte ich ja bereits. aber dashalb ist es rechtlich noch nicht das gleiche - selbst wenn die fristen gleichgestellt wären.

By Greatblackbird (145.254.149.19) on Sonntag, den 7. April, 2002 - 14:00:

@dagegen

da hier ja direkt ein Gerichtsvollzieher geschickt werden

Es ist nur so, wenn der hier auftauchen würde und niemanden antrifft, geschieht erstmal nichts außer einer Meldung an das Gericht. Diese Aktion kostet dem Gericht dann schonmal €30,00, die nicht umlegbar sind.

Ich habe nicht vor, es wegen dem geringen Betrag darauf ankommen zu lassen, aber hier geht es einmal mehr ums Prinzip. Das Gericht hat doch überhaupt keinen Nachweis darüber, daß die Kostenrechnung, auf die sich die Mahnung beziehen soll, überhaupt zugestellt wurde. Zumindest müßte doch aus der Mahnung hervorgehen, um welche Kosten es sich handelt. Angegeben ist aber nur die Geschäftsnummer des Verfahrens und ein Betrag.


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