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Sind Abschleppkosten öffentliche Abgaben und Kosten?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Ruhender Verkehr: Sind Abschleppkosten öffentliche Abgaben und Kosten?
By Florian (62.104.208.93) on Samstag, den 6. April, 2002 - 11:23:

Hi!

Ich wurde letztes Jahr beinahe abgeschleppt weil ich im Parkverbot, das für Dreharbeiten aufgestellt worden war, gestanden habe. Laut Filmfirma hätte ich das Motiv verdeckt.
Sachlage:
Parkverbot drei Tage vorher aufgestellt und auch genehmigt.
Um 8.20 Uhr Anruf des Aufnahmeleiters bei Polizei, die um ca. 8.26 Uhr eingetroffen ist. Zeitstempel auf dem "Abschleppzettel" 8.29 Uhr.
Um 8.31 wurde laut handschriftlicher Notiz des POM ein Abschleppunternehmen beauftragt. Um 8.38 wieder abbestellt (laut Notiz POM), da ich mein Auto selber verstetzt habe. Aber angeblich ist natürlich schon eine Leerfahrt enstanden 175,- DM.

So nun bin ich aber nur rausgekommen um mein Auto zu versetzten, weil ein sehr netter Polizist, der die Residenz des engl. Botschafters bewacht. Mich rausgeklingelt hat. Da wirklich jeder den der POM aus der Nachbarschaft hätte fragen können (Dort gibt es nur 2 Wohnhäuser+Botschaft), ihm meinen Aufenthalt hätte nennen können, halte ich das Abschleppen für unverhältnismäßig, da erstens zu kurz gewartetet wurde und zweitens ein einfaches Fragen in der Nachbarschaft zum gewünschten Erfolg geführt hätte. Ich habe dann dagegen die Abschleppkosten der Leerfahrt Rechtsmittel eingelegt.
So gestern habe ich dann Post vom Gerichtsvollzieher bekommen, der die Kosten der Leerfahrt eintreiben möchte.

Ich würde nun gerne Wissen ob es sich bei Abschleppkosten um öffentliche Kosten und Abgaben im Sinne von VwGO § 80 Abs.2 S.1 Nr.1 handelt. Dann entfällt nämlich die Aufschiebende Wirkung des Rechtsmittels. Vielleicht kann mir jemdand dazu noch ein Urteil nennen.

Gruss
Florian


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