Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Punktelöschung

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Punktelöschung
By stuka9 (193.158.141.120) on Freitag, den 5. April, 2002 - 21:19:

Hi Leute,

ich hab hier ein Problem:
Bin vor ca 2 jahren Mal geblitzt worden, hab dafür 3 Punkte kassiert. Rechtskraft Ende April 2000. Kürzlich hat es mich wieder erwischt, diesmal nur 1 Punkt.
Normalerweise werden Punkte ja 2 Jahre nach Rechtskraft gelöscht.
Gilt hier in diesem Fall der Tattag des 2. Verstoßes, oder auch die Rechtskraft? Ist wirklich wichtig, da wenn die Rechtskraft gilt, die alten Punkte gelöscht werden, beim Tattag, jedoch nicht.

CU
Stuka

By farendil (217.235.44.201) on Samstag, den 6. April, 2002 - 00:30:

@stuka: ich denke bei diesen sachen kennst du dich aus?? hattest doch vorhin noch gepostet, daß du so was weißt....


hier gilt die rechtskraft bei jedem verstoß. also bei dir von rechtskraft des ersten bis rechtskraft des zweiten.

By stuka9 (193.158.141.122) on Samstag, den 6. April, 2002 - 02:29:

Ja Farendil, zu dem zeitpunkt war ich mir auch noch sicher, bloß dann hatte ich die Kommentare in einem anderen Fall gelesen, wo es um Fahrverbot wegen 2x mehr als 25 zu schnell innerhalb eines Jahres ging, wo gesagt wurde, daß beim 2. Verstoß der Tattag gilt und da war ich mir auf einmal nicht mehr so sicher.
Danke trotzdem für den Hinweis.
BTW: Gibt es neuerdings eine Regelung, daß man die
freiwilligen Angaben zur Sache auf dem Anhörungsbogen ausfüllen MUSS? Ich meine hier die Felder "Verantwortlicher Fahrzeugführer" und "Wird der Verstoß zugegeben". Ich habe diese Felder wie üblich freigelassen und hab den Anhörungsbogen zurückbekommen, mit der Aufforderung die o.g. Felder auszufüllen (Dabei so gekennzeichnet, daß ich "Ja" ankreuzen soll), mit der Aufforderung "Schnellstens zurücksenden" und "Eilt". Stellen die etwa neuerdings Komiker in den Bußgeldstellen ein oder was soll daß?

Stuka

By Greatblackbird (145.254.149.19) on Sonntag, den 7. April, 2002 - 14:27:

Außer den persönlichen Daten brauchst Du gar nichts zu beantworten! Das ist mal wieder eine behördliche Raubrittermethode :) Irgendwo steht bei den pers.Angaben "Pflichtangaben" und bei den anderen "freiwillige Angaben". Bedenke immer, daß die was von Dir wollen und nicht Du von denen.


Das Senden ist in diesem Themengebiet nicht unterstützt. Kontaktieren Sie den Diskussions-Moderator für weitere Informationen.

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page