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Was soll ich nur tun (ratlos)?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Was soll ich nur tun (ratlos)?
By Janine (172.185.187.253) on Freitag, den 5. April, 2002 - 12:54:

Hallo!

Gleich vorweg: Sorry wegen des Doppelpostings, aber ich befürchte, dass der Thread unter

http://www.radarforum.de/messages/9/3471.html?1017954514 (war dumm von mir, das unter "Überwachungstechnik" zu setzen...)

einfach nicht mehr rechtzeitig gelesen wird...

Die Sache ist die:

ich bin außerorts mit 84@60 geblitzt worden, macht abzüglich des Toleranzwertes immer noch +21! Nun steht auf meinem Anhörungsbogen, dass das "Beweismittel" Multanova... 6 Tage NACH(!) der Messung geeicht worden ist. Na ja, das ist ja eigentlich für die Sache an sich völlig irrelevant und lässt vermuten, dass die vorherige Eichung entweder ´ne Weile her war oder irgendetwas eine neue Eichung erforderlich gemacht hat.

Jedenfalls ist mir das so erstmal nicht plausibel genug, und ich denke daran, den Anhörungsbogen mit der Frage nach der letzten RELEVANTEN Eichung zurückzugeben, ohne mich zur Schuldanerkenntnis zu äußern. Lohnt sich das wohl - was meint ihr?

Ich möchte mich auch nicht ungeschickt verhalten und weitere Kosten oder sogar ein (Gerichts-)Verfahren provozieren! Bis jetzt bin ich doch bei €40 und 1 Punkt - ist das so richtig, oder kommen da noch irgendwelche Kosten hinzu?

Also: was hätte dieses "Herumgezicke" für Konsequenzen?

Bitte bitte helft mir, meine Frist ist wirklich ganz bald um...

By farendil (217.225.247.111) on Freitag, den 5. April, 2002 - 19:02:

@janine: deine postings ließt man schon, du brauchst deshalb nicht mehrer threads belegen.

was du tun sollst, hab ich geschrieben.

vor dem bg-bescheid kann es nicht teurer werden.

dannach KANN die sache ans gericht abgegeben werden.
du kansnt aber den einspruch kostewnfrei jederzeit (selbst in der verhandlung) zurückziehen.

es aknn durchaus sein, daß die behörde manchmal darauf spekuliert, daß man eben nicht bis vor gericht geht.

teuer ist das aber eigentlich auch nicht. alles in allem ein paar euro (jae nach dem, aber unter 50€).

du kansnt damit rechnen, daß du aber vor der abgabe ans gericht die unterlagen als kopie bekommst oder zumindest die möglichkeit zur einsichtnahme.

By Oberlehrer (193.158.141.122) on Freitag, den 5. April, 2002 - 19:31:

Pisa laesst gruessen,

na Farendil, du warst ja noch nie ein Meister der deutschen Sprache, inzwischen scheinen dir nicht nur die Gehirnzellen, sondern auch deine Finger langsam abzusterben. Oder wie soll man diesen geistigen Erguss sonst bewerten?

Mit sher freundlichen Gruessen

Oberlehrer


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