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DM Verwarngeldblock

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Ruhender Verkehr: DM Verwarngeldblock
By recht (213.23.26.41) on Donnerstag, den 4. April, 2002 - 18:51:

Am 4.4.02 17:15 falsch geparkt - Knöllchen der Polizei bekommen mit veraltetem Verwarngeldblock.

Wegen folgender Ordnungswidrigkeit ... sollen Sie verwarnt werden. Das setzt Ihr Einverständnis voraus. Sie können dieses dadurch erklären, daß Sie das
Verwarngeld von (handschriftlich) "25,-" DM unverzüglich bei der Post , einer Sparkasse oder Bank einzahlen. Damit ist die Verwarnung wirksam.

im Zahlungsschein dazu steht handschriftlich "EUR" und "25,-"


was gilt ? oder ist die verwarnung wegen veraltetem Verwarngeldblock ungültig ?

By Multa (217.184.26.238) on Donnerstag, den 4. April, 2002 - 19:32:

Es gelten die 25,- € im Zahlungsschein, da es die Währung "DM" nicht mehr gibt, kannst Du damit auch nicht bezahlen. Es wäre vielleciht klüger gewesen, wenn der Beamte aus dem "DM" ein "EUR" gemacht hätte.

By officer (213.187.66.201) on Freitag, den 5. April, 2002 - 09:36:

Wir haben auch noch Fordrucke für die unbaren Verwarnungen (Zahlscheine) mit DM-Aufdruck. Auch wir schreichen die DM durch und schreiben EUR dahinter. Leider kam der Euro für viele Behörden viel zu plötzlich und über Nacht ;-) Ungültig ist die Verwarnung damit nicht. Für die Bar-Verwarnungen haben wir allerdings EURO-Blöcke.

By farendil (217.225.248.249) on Samstag, den 6. April, 2002 - 17:33:

@officer: ja, aber hier wurde der währungsbetrag nur ein mal durchgestrrichen.

die DM ist zwar kein offizielles zahlungsmittelm, aber sie ist nicth ungültig.

@recht: 25€ sind auf jeden fall zu viel, es kostet höchstens 18EUR - halterhaftung

By Greatblackbird (145.254.149.19) on Sonntag, den 7. April, 2002 - 14:06:

@farendil

die DM ist zwar kein offizielles zahlungsmittelm, aber sie ist nicth ungültig.

Die DM ist seit dem 01.03.2002 ungültig! Sonst könntest Du damit ja noch bezahlen bzw. sie würde noch im bargeldlosen Zahlungsverkehr verwendet werden dürfen. Das ist aber nicht der Fall. Somit ist sie ungültige Fremdwährung.

By farendil (217.235.41.218) on Sonntag, den 7. April, 2002 - 16:01:

@gb: sie ist als offizielles zahlungsmittel ungültig, aber sie behält ihren wert und kann jederzeit in eine andere währung getauscht werden.

By Greatblackbird (145.254.149.19) on Sonntag, den 7. April, 2002 - 16:30:

@farendil
Sag` ich doch - ungültig. Sie hat nun fast denselben Stand wie eine ausländische Währung. Mit dem Unterschied, daß die DM im Ausland nicht mehr umgetauscht werden kann. Eine ausländische Währung kann im Gegensatz in D bei jedem Geldinstitut umgetauscht werden, die DM nur in D und nur bei den Geschäftsstellen der LZB.


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