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Arm dran: Bein ab!

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Off-Topic: Arm dran: Bein ab!
By quincy (141.30.32.91) on Donnerstag, den 4. April, 2002 - 17:59:

Wenn das Bein ab ist (mal als Beispiel), muss man das der FS-Stelle melden zwecks Eintragung in den FS, d.h. muss man an der Erteilung von Auflagen (Fahrzeugumbauten) mitwirken?

By quincy (141.30.32.91) on Freitag, den 5. April, 2002 - 13:05:

Hintergrund: Ein Bekannter hat als Folge eines unverschuldeten Motorradunfalls den linken Unterschenkel verloren. Er besitzt bereits ein Automatikauto und könnte somit munter drauf los fahren, soweit er gesundheitlich wieder auf dem Damm ist. Wie ist das aus rechtlicher Sicht? Wenn man in diesem Zustand einen neuen Führerschein beantragt, bekommt man ja sicher Auflagen bezüglich der geeigneten Fahrzeuge bzw. nötiger Umbauten. Wie ist das, wenn die Behinderung erst später eintritt?

By Billy Bob (24.141.220.190) on Freitag, den 5. April, 2002 - 16:50:

ein Automatikauto, einen neuen Führerschein ?Mal eine Frage,Wesshalb benoetigt man da einen neuen Fuehrerschein? Automatic ist doch leichter zu fahren.

By quincy (141.30.32.91) on Freitag, den 5. April, 2002 - 17:06:

@Billy Bob
Nach gesundem Menschenverstand völlig klar. Meine Vermutung ist aber, dass der Gesetzgeber eine amtliche Feststellung der Behinderung und der damit verbundenen Einschränkungen und Auflagen fordert, die dann auch im FS eingetragen sein muss. Im konkreten Fall z.B.: "Darf nur Fahrzeuge mit Automatik-Getriebe führen". Oder in einem anderen Fall "Sonderumbau mit Gaspedal links erforderlich". Ich weiß nur nicht, ob man sich darum selbst kümmern muss, wenn so eine Behinderung plötzlich eintritt.

By Billy Bob (24.141.220.190) on Freitag, den 5. April, 2002 - 17:27:

@quincy, und andere die sich auskennen!!
Verstehe ich das richtig,das der Fuehrerschein nur auf schaltgetriebe ausgestellt ist und man dann keine Automatic fahren darf,oder umgekehrt,wenn Automatic ,kein Schaltgetriebe?
Wenn das der Fall ist,na dann gute Nacht Deutschland,Wie wird denn es mit Tempomat,oder anderen Fahrhilfen?Oder wenn ich den Schein auf einem VW mit 50ps mache,darf ich dann keinen Mercedes mit 400ps Fahren?Nun kann ich auch einige der Postings ueber die regelwut der Deutschen Buerokratie verstehen.WOW!!!!!

By devil (217.83.181.34) on Freitag, den 5. April, 2002 - 18:18:

das verstehst Du nicht richtig!
Wenn man einen Schaltgetriebeführerschein gemacht hast darfst DU auch Automatik fahren (umgekehrt weiss ich nicht)
Was Quincy meint ist vielmehr, dass aufgrund der Behinderung, die der Bekannte erlitten hat, ein neuer FS nötig ist. (Beziehungsweise ist das die Frage)

Mit dem Automatikgetriebe hat dies nichts zu tun.

By Billy Bob (24.141.220.190) on Samstag, den 6. April, 2002 - 00:13:

devil!
Thanks!!

By HarryB (203.198.23.28) on Samstag, den 6. April, 2002 - 09:53:

Ich kann quincy's Frage nicht beantworten, aber Billy Bob's: Wenn der FS ausschliesslich auf 'nem Automatikfahrzeug gemacht wird, dann wird das im FS eingetragen und der Inhaber darf nur Automatik fahren. Um ohne Einschraenkungen alle Getriebe fahren zu duerfen, muss man mindestens eine gewisse Anzahl von Fahrstunden - sind es 6 oder mehr? - auf 'nem Fahrzeug mit Schaltgetriebe gemacht haben.

By Greatblackbird (62.104.223.85) on Samstag, den 6. April, 2002 - 13:24:

@HarryB
So kenne ich das auch.

@quincy
Ich denke schon, daß man den Verlust des Beines einer entsprechenden Behörde melden muß. Wenn der Unfall unverschuldet war, dann sind das Nebenfolgen und die eventuellen Sonderumbauten oder -anschaffungen hat die gegnerische Haftpflichtversicherung zu tragen.

By quincy (141.30.32.91) on Samstag, den 6. April, 2002 - 23:22:

@Gbb
Das ist genau die Frage: Muss man das melden? Anders herum gefragt, wenn man in eine Kontrolle kommt, oder wenn z.B. ein Unfall passiert, dessen Ursache dann auf das Handicap geschoben werden soll, kann der fehlende Eintrag dann Folgen haben? Generell wird die Fahrerlaubnis schließlich lebenslänglich erteilt, und die Beurteilung der Fahrfähigkeit liegt im Allgemeinen im Ermessen des Inhabers selbst, z.B. bei vorübergehenden Behinderungen wie Beinbruch o.ä.

Können die Polizisten weiterhelfen?

By Billy Bob (24.141.220.190) on Sonntag, den 7. April, 2002 - 00:29:

Also wenn Fuehrerschein auf Schaltgetriebe,dann auch berechtigung fuer Automatic!Verstanden!!!Thanks!

By Greatblackbird (145.254.149.19) on Sonntag, den 7. April, 2002 - 14:20:

@quincy

und die Beurteilung der Fahrfähigkeit liegt im Allgemeinen im Ermessen des Inhabers selbst,
z.B. bei vorübergehenden Behinderungen wie Beinbruch o.ä.


Ich denke, relevant wird es erst, wenn etwas passiert. Irgendwo steht doch in der STVO, daß ein Fahrzeugführer jederzeit in der Lage sein muß, sein Fahrzeug jederzeit in der Gewalt zu haben (oder so ähnlich). Wenn man jetzt aufgrund des Beinverlustes sein Fahrzeug entsprechend umbaut, ist diese Voraussetzung ja wieder gegeben. Demnach müßte man der Behörde wohl nichts melden. Das widerspricht sich jetzt zwar mit meinem vorherigen Posting, ist aber realistischer.

Anderer Fall:
Ich habe einen Bekannten, der hat während der Fahrt einen epileptischen Anfall bekommen und einen Unfall gehabt, allerdings zum Glück ohne Fremdbeteiligung und ohne Verletzungen. Von der Krankheit hat er bis dahin nichts gewußt. Er hat bis auf unbestimmte Zeit ein Fahrverbot bekommen (keinen Fahrerlaubnisentzug).

By N.N. (195.37.128.1) on Sonntag, den 7. April, 2002 - 17:51:

@gb

Wie Du schreibst, ist der Unfall Deines Bekannten glücklicherweise ohne Fremdbeteiligung und ohne Verletzungen abgelaufen, also wohl nur Blech- und Sachschaden. Auf welchem Wege hat dann die Fahrerlaubnisbehörde überhaupt Kenntnis von der Erkrankung erhalten? Die behandelnden Ärzte sowie Sanitätspersonal unterliegen einer Schweigepflicht, auch gegenüber Behörden. Hat Dein Bekannter möglicherweise selbst eine unbedachte Aussage zu seinem Gesundheitszustand gegenüber Polizei oder Behörden gemacht, also etwa die ärztliche Diagnose als Grund für den Unfall angegeben? Oder gab es Zeugen, die das angegeben haben?

By Grobi (80.135.15.207) on Sonntag, den 7. April, 2002 - 19:53:

Hmm, interessanter Thread.
Eine beim obligatorischen Sehtest festgestellte Behinderung wird ja im FS vermerkt "muß Brille tragen...". Wenn die Sehkraft bei einem gesunden Menschen nachläßt, fehlt diese Beschränkung im FS.
Ich vermute auch, daß es in der Praxis so wie bei GBB beschrieben abläuft.

Grobi

By Greatblackbird (145.254.149.19) on Sonntag, den 7. April, 2002 - 23:02:

@N.N.

Seine Freundin war mit im Fahrzeug und hat das schlimmste verhindern können, indem sie ins Lenkrad griff. Die Polizei hat den Unfall aufgenommen und natürlich wurde über den Vorfall dann gesprochen. So ist es herausgekommen. Im übrigen dürfen Ärzte einen solchen Vorfall den Behörden melden, trotz Schweigepflicht. Sie brauchen ja nicht sagen, was es war, nur, daß es bedenklich ist, eine so gefährdete Person ein Fahrzeug führen zu lassen.

By N.N. (195.37.128.1) on Sonntag, den 7. April, 2002 - 23:28:

@gb

Da sieht man wieder einmal, wie wichtig es ist, gegenüber Polizei und Behörden konsequent zu schweigen, z.B. was hier die Unfallursachen angeht. Sobald etwas aktenkundig ist, kann es unabsehbare Konsequenzen haben.

Was die ärztliche Schweigepflicht angeht, wäre ich mir da nicht so sicher. Die Schweigepflicht wird meines Wissens durch § 203 StGB geschützt, der die "Offenbarung von Privatgeheimnissen" durch bestimmte Berufsgruppen unter Strafe stellt. Außerdem wäre da noch das ärztliche Berufsverständnis. Wie soll ein Arzt einen Patienten behandeln können, wenn dieser aus Furcht vor der Weitergabe von Informationen an Dritte behandlungsrelevante Tatsachen vor dem Arzt zurückhält? Und andererseits: mit welcher Begründung will eine Fahrerlaubnisbehörde ein Fahrverbot anordnen, wenn ein Arzt nur vage Informationen zum Gesundheitszustand eines Patienten machen kann oder darf, so nach dem Motto "Herr X ist zum Autofahren nicht geeignet"?

By Greatblackbird (62.104.223.83) on Montag, den 8. April, 2002 - 00:35:

@N.N.

Da sieht man wieder einmal, wie wichtig es ist, gegenüber Polizei und Behörden konsequent zu schweigen

Naja, aber was wäre denn, wenn sowas nochmal passieren würde und dann jemand in Mitleidenschaft gezogen wird? Wenn dann rauskommt, daß man von der Krankheit wußte, dann ist es Vorsatz.

By N.N. (195.37.128.1) on Montag, den 8. April, 2002 - 07:50:

@gb

Richtig, dann wäre es ein vorsätzliches Handeln - sofern sich dieses Wissen beweisen läßt. Jeder ist aber selbst dafür verantwortlich, daß er verkehrstauglich ist und muß ggf. geeignete Vorkehrungen treffen. Wie es um seine Gesundheit und die Auswirkungen auf die Bedienung eines Kfz bestellt ist, weiß der Betreffende normalerweise selbst am besten - ggf. nach einem vertraulichen Gespräch mit seinem Arzt. Zumal dann, wenn so etwas schon einmal passiert ist.

Andererseits kümmert sich der Staat in anderen wesentlichen Bereichen nicht im geringsten um Prüfungen der Fahrtauglichkeit. Ein ganz einfacher Seh- und Hörtest alle paar Jahre ist hierzulande nicht durchsetzbar. Hohes Alter eines Führerscheininhabers (im entschiedenen Fall ging es um einen 80jährigen) berechtigt die Fahrerlaubnisbehörden ebenso nicht dazu, eine Begutachtung der Fahrtauglichkeit anzuordnen, solange keine konkreten Anhaltspunkte auf Fahrunsicherheit vorliegen.

Es gibt im übrigen bestimmte Berufe (Arzt, Rechtsanwalt, Pfarrer), deren Ausübung absolutes Vertrauen zwischen Amtsinhaber und Kunden/Patient voraussetzt. Ich würde, auch wenn es mich nicht betrifft, nicht eine Minute länger Patient eines Arztes sein wollen, der sich hinter dem Rücken seiner Patienten als Zuträger der Behörden betätigt. Schon die Tatsache, daß man einen Arzt bzw. Anwalt aufgesucht hat, kann ein schützenswertes Privatgeheimnis sein.

By quincy (141.30.32.91) on Montag, den 8. April, 2002 - 13:12:

@N.N.
Das Fahrverbot für den Epileptiker ist zwar eine große Härte für den Betroffenen. Sie resultiert aber aus der Krankheit, und nicht aus der staatlichen Maßnahme. Diese ist mitnichten eine "unabsehbare Konsequenz", sondern vielmehr eine ganz logische Entscheidung.

"Jeder ist aber selbst dafür verantwortlich, daß er verkehrstauglich ist..." - "Andererseits kümmert sich der Staat in anderen wesentlichen Bereichen nicht im geringsten" - ich finde, du musst dich langsam mal entscheiden, ob du dich vom Staat zu sehr oder zu wenig betreut fühlst!

@alle
Ich interessiere mich immer noch für die tatsächliche Rechtslage in Sachen Fahrerlaubnis bei erlittener Behinderung. Wer kann Aussagen machen?


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