Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Hat hier einer.....

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Hat hier einer.....
By Holger (217.83.104.25) on Mittwoch, den 3. April, 2002 - 21:52:

eigentlich schonmal nix bekommen, obwohl er geblitzt worden ist ?

Würde mich mal interessieren.

By faraday (80.135.91.193) on Mittwoch, den 3. April, 2002 - 22:01:

des öfteren. meistens kommt nichts weil entweder der film voll war, der fahrer nicht zu erkennen ist oder die messung fehlgeschlagen ist. allerindings freuen sich die meisten zu früh und nach 8 wochen kommt das erwachen ;-)

By Holger (217.83.104.25) on Mittwoch, den 3. April, 2002 - 23:08:

Naja, bei mir sind erst 5 Wochen rum. Hoffe das bei mir der Film voll war *g*

Machen die nicht auch Testmessungen ?
Also erst 1-2 Fotos bis das Gerät richtig eingestellt ist ?

By ichbin2 (217.81.186.169) on Donnerstag, den 4. April, 2002 - 08:53:

Ja die machen gewöhnlich eine bis zwei Testschüsse.
So ein Testschuß hat mich erwischt.Das hätte unter normalen Umständen den Lappen gekostet.
Es war Innerorts,60 waren erlaupt und ich war in Eile und hatte locker 85 drauf.Ich kann das deswegen so genau sagen weil ich im Augenblick des Blitzens auf den Tacho geschaut habe und der ist bei einem GSI ja schön groß und digital.

Ich habe erst nach 5 Monaten gefeiert.
Da ist bis heute Nichts gekommen.
Nach 3 Monaten ist das Thema normalerweise vom Tisch.Solange darfst Du zittern.
Gewöhnlich kommt der Bescheid nach 2 Wochen,es kann aber auch länger dauern.

Der Blitzer fotografiert auch das Nummernschild.Es ist also erstmal sekundär ob der Fahrer zu erkennen ist oder nicht.

Bei mir ist das Auto auf meinen Vater angemeldet.
Wenn ich also geblitzt werde bekommt mein Vater den Bußgeldbescheid.*grins*

Wenn nun mein Vater aussagt das er nicht gefahren ist und ich auch keine Angaben zu der Sache mache.Dann kann der Bescheid unter Umständen ins wasser fallen.
Allerdings kann mein Vater die führung eines Fahrtenbuches auferlegt bekommen.
Diesen Trick sollte man sich merken wenn z.B. der Job mit dem Führerscheinentzug zusammen hängt.

Die führung eines Fahrtenbuches ist wohl die mildere Strafe als vielleicht 3 Monate oder noch länger zu Fuß zugehen und einer eventuellen Kündigung ins Auge sehen.

Gruß Christian

By farendil (217.235.46.219) on Donnerstag, den 4. April, 2002 - 09:42:

@ichbin2: nur im schnelldurchlauf, da es scohn oft genug diskutiert wurde:

1: die werden in aller retel weiter ermitteln , bei schweren verstößen auch recht hartnäckig. wenn du im gleichen haus wohnst oder dich die nachbarn identifizieren, hast du schon so gut wie verloren.

2: fahrtenbuch - ist sehr komplex - wer es richtig macht kann fast immer darum herumkommen - näheres im thread allgemien ->"rund ums fahrtenbuch" (oder so ähnlich)...

By ichbin2 (80.128.236.75) on Donnerstag, den 4. April, 2002 - 21:22:

@farendil:Die Geschichte ist nun 18 Monate her.Ich glaube nicht das da jemals noch was kommt.
Soweit ich weiß beträgt die Verjährungsfrist 3 Monate.
Oder weißt Du wieder mehr wie ich?:-)

By farendil (217.225.247.101) on Donnerstag, den 4. April, 2002 - 22:38:

@ichbin2: ist schon richtig. nur war das dann glück. im standardfall läuft es nun mal anders - so wie ich geschrieben habe.


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