Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

ganz dringend

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2000: Allgemein: ganz dringend
By unknown (172.177.153.235) on Dienstag, den 7. November, 2000 - 21:44:

ich hatte vor einiger zeit einen ferienjob als medikamente-ausfahrer. jetzt hat mich ein ex-arbeitskollege angerufen, dass ich mit seinem auto geblitzt wurde. er nimmt das ganze auf sich, damit ich keine punkte kriege, und ich soll ihm nur das geld für die geldbuße geben (450 inkl. ein paar knöllchen). er sagt aber, dass die polizei nur bei ihm war und ihm das foto zeigte, und er sagte ihnen, dass er den namen des fahrers (ich) nicht mehr kenne. mir hat er gesagt, dass er sonst nichts von der polizei gekriegt hat, weder bußgeldbescheid noch irgendwelche unterlagen oder sowas, was er mir zeigen könne. kann ich ihm vertrauen, oder will er nur das geld kassieren? stimmt es, dass er dann nichts erhält? bitte antwortet schnell.

By Greatblackbird (62.180.38.12) on Dienstag, den 7. November, 2000 - 22:30:

Er wird wirklich nichts erhalten haben und wird wohl auch nichts erhalten. Der Polizei ist bekannt, daß Dein Kollege nicht gefahren ist und da Du dort nicht mehr arbeitest, wird es schwierig sein, Dich zu ermitteln. 3 Monate nach dem Verstoß ist die Sache verjährt und es muß niemand etwas zahlen. Wenn Dein Kollege doch etwas verlangen sollte, würde ich mir den Bescheid zeigen lassen.

By unknown (172.177.33.93) on Dienstag, den 7. November, 2000 - 23:03:

er verlangt das geld ja gerade von mir und sagt, er hätte keinen bescheid...

By Micha (141.18.212.27) on Mittwoch, den 8. November, 2000 - 10:12:

Ich wär da sowieso stutzig, wenn der sagt das kostet 450 DM. Bei so einem Verstoß sind soweit ich weiß nicht nur Punkte sondern auch Fahrverbot fällig. Ich denke, der will Dein sauer Erspartes!

By alfa (195.124.135.4) on Mittwoch, den 8. November, 2000 - 16:33:

@unknown
Auf die Idee anderen Leuten die Kohle abzugraben ist auch noch keiner gekommen. Demnächst soll der vorher erstmal den Bussgeldkatalog lernen, damit die Zahlen wenigstens stimmen.

By unknown (172.177.107.89) on Mittwoch, den 8. November, 2000 - 17:59:

die zahlen können ja stimmen, da noch einige knöllchen dabei waren. aber kriegt man nicht IMMER einen bußgeldbescheid oder irgendwas Schriftliches, was er mir vorlegen könnte?

By Greatblackbird (62.180.207.129) on Mittwoch, den 8. November, 2000 - 19:13:

Natürlich gibt es immer was Schriftliches. Wenn ein Knöllchen nicht bezahlt wurde und der Fahrer nicht ermittelt wurde, erhält der Halter einen Kostenbescheid per Postzustellungsurkunde und wird zur Zahlung der Verfahrenskosten verdonnert (36 DM). Wenn Dein Kollege sagt, er habe das Verwarnungsgeld bezahlt, dann muß er einen Verwarnungsgeldbescheid bekommen haben. Wenn Du geblitzt wurdest und Dir davon erzählt wurde, dann laß`Dir den Anhörungsbogen und das (meist) mitgesendete Foto zeigen. Ansonsten würde ich nichts zahlen. In Sachen Geschwindigkeitsübertretung muß der Bußgeldbescheid erst rechtskräftig werden, bevor Du zahlst, sonst kann der Spieß noch umgedreht werden, sprich, Dein Kollege gibt Dich doch im letzten Moment als Fahrer an bzw. erpresst Dich damit.

By unknown (172.177.49.176) on Samstag, den 11. November, 2000 - 15:05:

aber wenn er wirklich keinen anhörungsbogen erhalten hat, sondern man ihm nur das foto gezeigt hat, und ich dann den anhörungsbogen sehen will, kommt doch raus, dass ich gefahren bin, und dann muss ich zur nachschulung. also bleibt mir eigentlich nichts anderes übrig als wohl oder übel zu zahlen, oder?

By farendil (62.53.59.12) on Samstag, den 11. November, 2000 - 15:33:

nein, wenn man ihm das foto gezeigt hat, hat man auch festgestellt, daß er gezahlt hat!!

wenn er gezahlt hat, hat er auch eine aufforderung zur zahlung erhalten, nämlich einen bußgeldbescheid (ab75,-) oder einen verwarngeldbescheid (bis 75,-).
außerdem läßt sich die zahlung durch kontoauszüge von ihm beweisen.

wieso kommt raus, daß du gefahren bist, wenn du den a-bogen sehen willst??? entweder hat er einen erhalten (und dannach einen bußgeld oder verwarngeldbescheid) oder er hat nur den bg oder verwarngeldbescheid erhalten!!!!!!!!!!

an der haustür kann er nicht bezahlt haben, das ist unrechtens!!!!!!!!!
die dürfen nix an der haustür kassieren!

so, und wenn un uns (also allen die dir hier geantwortet haben) nicht glaubst, dann zahl doch das geld - am besten an mich, weil ich es auch gebrauchen kann :-)
der effekt ist der gleiche, es ist weg und du hast nix davon!

By garfield (129.143.4.36) on Samstag, den 11. November, 2000 - 15:35:

Wenn Du Dich jetzt nicht ganz doof anstellst, zahlt keiner von euch etwas. Ich nehme an, der Ferienjob war im August. Also ist der Fall verjährt, wenn diesen Monat nicht Dein Name fällt. Dein Kollege kann die Sache ruhig auf sich nehmen, spätestens dann bekommt er zuerst den Anhörungsbogen und danach den Bußgeldbescheid. Kurz bevor der Bescheid rechtsgültig wird, legt er ohne Begründung Widerspruch ein. Wenn danach nochmal was kommt, erinnert er sich plötzlich, daß er an diesem Tag doch nicht gefahren ist. Ein Vergleich mit dem Foto ergibt, daß er es wirklich nicht war. Wenn dann Dein Name plötzlich doch genannt wird, ist es für Dich egal, da die Dreimonatsfrist vorbei ist. Also bist Du auch nicht mehr erpreßbar, falls Dein Exkollege so dämlich war und doch bezahlt hat.

Ich glaube trotzdem, daß es kein Blitzfoto gegeben hat und der Kerl nur abkassieren will. Allein die Höhe des Betrags ist nicht glaubwürdig. Wie bereits jemand sagte, wären bei 450 Mark auch ein Fahrverbot dabei, und sowas nimmt man nicht für jemanden auf sich, der vor ein paar Monaten mal für sechs Wochen am gleichen Arbeitsplatz war.

By farendil (62.53.59.12) on Samstag, den 11. November, 2000 - 15:36:

sorry, der erste satz sollte heißen:
nein, wenn man ihm das foto gezeigt hat, hat man auch festgestellt, daß er nicht gefahren ist!!

By farendil (62.53.59.12) on Samstag, den 11. November, 2000 - 15:41:

garfield: unknown sagte, daß die bei dem kollegen waren und ihm das foto gezeigt haben. der kollege hat gesagt, dass er den namen des fahrers nicht kenne.

somit kann er es nicht auf sich nehmen, da ja schon durch den fotovergleich vor ort festgestellt wurde, daß es der kollege nicht gewesen sein kann...

By garfield (129.143.4.36) on Samstag, den 11. November, 2000 - 15:42:

Dann wird's ja noch einfacher: Noch ein bißchen verzögern ("Bin gerade nicht flüssig...") und schon ist es verjährt :-)

By unknown (172.177.27.242) on Samstag, den 11. November, 2000 - 16:00:

und wenn er das bußgeld schon bezahlt hat, kriegt er ja auf jeden fall ne quittung oder sowas, nicht?

By garfield (129.143.4.36) on Samstag, den 11. November, 2000 - 16:09:

Ja. Dann kannst Du ihm das Geld auch zurückgeben.


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