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Ohne Blitz und ohne Video,,,,wurde verfolgt von zivil-Vectra und soll gemessen worden sein

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Ohne Blitz und ohne Video,,,,wurde verfolgt von zivil-Vectra und soll gemessen worden sein
By markköster (217.9.108.115) on Mittwoch, den 3. April, 2002 - 19:30:

Ich wurde auf der Berliner Stadtautobahn von einem 94iger Vectra (dunkelgrau), mit 3 Zivilpolizisten drin angehalten........ein beamter sagte mir sie hätten mich 2 mal gemessen, ich hab aber kein Video gesehen, und in dem Schrieb den ich jetzt erhalten habe, stehen als beweismittel nur die Namen zweier Wachtmeister. Ist es mittlerweile soweit das die mir hinterherfahren und nur noch aussagen müssen ich sei zu schnell gefahren?....wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht,,,,,,,,,ich bitte dringend um Ratschläge(Hilfe),,,,,,,lohnt es sich dagegen anzugehen...Danke im vorraus,Mark

By farendil (217.235.50.222) on Mittwoch, den 3. April, 2002 - 20:35:

wichtig ist zu wissen, wie lange di hinterhergefahren sind, ob der abstand gleichbleibend war, ob die messung auf einem (geeichten) tacho basierte oder auf einem meßgerät.

wie viel toleranz abgezogen wurde, usw.

By ichbin2 (217.81.186.169) on Donnerstag, den 4. April, 2002 - 10:12:

1)nimm Dir in jedem Fall einen Anwalt der sich im Verkehrsrecht auskennt.Wenn Du keine Kohle hast oder sogar Schulden dann kannst Du über Deinen Anwalt Prozeßkostenhilfe beantragen.
Dein Anwalt kann sich auch schneller Akteneinsicht holen und den Fall objektiv bewerten.
2)Gibt es kein Video/Videomessung liegt auch kein Beweiß vor.Da könnte ja jeder kommen.Auch die Polizei ob zivil oder uniformiert kocht nur mit normalem Wasser.
3)Laß Dich nicht einschüchtern!Ein Polizist,3 oder 10,Du hast Rechte,da muß sich auch die Polizei dran halten.Denke an Punkt 1.
4)Liegt kein Beweißvideo vor,dann laß von Deinem Anwalt feststellen ab die Beamten überhaupt im Dienst waren.Es ist ungewöhnlich das sich 3 Beamte in einem Auto auf die Jagt nach Temposündern machen.Meist fahren die nur zu zweit.
5)Wenn der Bescheid kommt übergebe Ihm Deinem Anwalt bzw.fechte Ihn in jedem Fall an.

By farendil (217.85.236.30) on Donnerstag, den 4. April, 2002 - 11:16:

@ichbin2: ssag mal bist du auch einer von denen, die viel schreiben, aber nix wissen??

nimm Dir in jedem Fall einen Anwalt der sich im Verkehrsrecht auskennt.
1. schwer zu finden
2. noch nicht nötig - die kosten-/nutzenanalyse kann vorher erfolgen

Wenn Du keine Kohle hast oder sogar Schulden dann kannst Du über Deinen Anwalt Prozeßkostenhilfe beantragen.
wunderbar - da freuen sich die anwälte und gehen doppelt motiviert zur sache.

Dein Anwalt kann sich auch schneller Akteneinsicht holen
falsch!
außerdem würde die zeit keine rolle speilen.

und den Fall objektiv bewerten.
naja, also das kann nur ein guter anwalt - der auch einen tipp gibt, der ihm nichts bringt. frag mal wie viel es von denen gibt. frag dann mal, wer von denen für prozeßkostenbeihilfe arbeitet...

Gibt es kein Video/Videomessung liegt auch kein Beweiß vor.
wer hat dich denn hier freigelassen??
völliger humbug!

dann laß von Deinem Anwalt feststellen ab die Beamten überhaupt im Dienst waren.
wie wäre es mit forum-lesen - wenn du sonst schon keine vernünftigen quellen zur informationsbeschaffung hast...
EIN POLIZIST KANN SICH JEDERZEIT SELBER IN DEN DIENST VERSETZEN!!!!!

Wenn der Bescheid kommt übergebe Ihm Deinem Anwalt
solange nicht geklärt ist, ob ein anwalt nötig ist / wahrscheinlicher weise halfen kann, völliger blödsinn!!

also, ichbin2, ich bitte darum daß ich in zukunft nicht jeden zweiten deiner beiträge so korrigieren muß.
danke!

By TMX (160.45.10.9) on Donnerstag, den 4. April, 2002 - 11:36:

Markköster: Bist du sicher, dass ein Vectra war und kein Golf? Kennzeichen?

By klausk (80.142.75.229) on Donnerstag, den 4. April, 2002 - 16:54:

Hallo TMX,
der Vectra, der auf Deiner Homepage als weiß angegeben ist, ist meiner Meinung nach silber(-metallic) und hat am Heck hinter der Modellbezeichnung ein "GT" statt der Hubraumgröße in Litern. Dieser hätte dann auch eine Kamera, womit das Problem mit den Beweisen gelöst wäre.
Auf www.radarfalle.de war auch mal ein Bild (vor der Umgestaltung), vielleicht kann me was finden?!

Grüße
Klaus

By TMX (160.45.10.9) on Donnerstag, den 4. April, 2002 - 17:54:

Danke!! Da ist mir wohl was entgangen! Fahre selten auf der BAB 100, da fast immer dicht;-)

By markköster (217.9.108.115) on Donnerstag, den 4. April, 2002 - 18:05:

danke für Eure Reaktionen und Tipps.....,,aber könnte mir jemand vielleicht definitiv sagen ob das Einschalten eines Anwaltes sich lohnt..ich möchte keine Erfolgsgarantie,,nur eine Einschätzung von jemandem der schon ähnliche Erfahrungen gemacht hat.......der Wagen hatte sehr sicher keine Videoanlage,,,,und sie sind mir ca. 1000 m hinterhergefahren....nach Abzug Toleranz steht im Bescheid 91 kmh....60 sind dort erlaubt......damals vor Ort hat mir ein Polizist gesagt sie hätten mich mit 101 kmh gemessen........also 10 kmh abgezogen....es geht also um 2 kmh,,,,dann is mein ticket nich weg ..es war abends 20.00 uhr im februar.... also es hat schon gedämmert ..selbst bei einem Monat Führerschein weg bekomm ich echte Probleme mit meinem Chef....danke für Eure Hilfe

By ichbin2 (80.128.250.81) on Donnerstag, den 4. April, 2002 - 18:47:

Ah ein Allwissender(Farendil).

Mein Anwalt hat mir keine Probleme wegen Prozeßkostenhilfe gemacht.
Im übrigen ist es dem Anwalt egal von wem er sein Geld bekommt.

Ein Polizist kann sich keineswegs jederzeit in Dienst versetzen.
Ich habe einen Bekannten und der ist seit 25 jahren beim Erkennungsdienst,der wird es wohl wissen.

Diesaml habe ich weniger geschrieben.

By farendil (217.225.247.101) on Donnerstag, den 4. April, 2002 - 18:54:

@markköster: das reicht immer noch nicht ganz aus, um was definitives zu sagen.

bitte alles beantworten!
-war der abstand gleichbleiben?
-waren geschwindigkeitsänderungen von deiner seite?

@ichbin2:
1: ich bin nicht allwissend.
2: Mein Anwalt hat mir keine Probleme wegen Prozeßkostenhilfe gemacht.
und? kannst du einschätzen, ob er was taugt??
3: Im übrigen ist es dem Anwalt egal von wem er sein Geld bekommt.
von wem schon, aber nicht wann und wie viel.

Ein Polizist kann sich keineswegs jederzeit in Dienst versetzen.
ach? wann bitte kann er es nicht??

Diesaml habe ich weniger geschrieben.
deshalb auch weniger fehler.... *g*

By markköster (217.9.108.115) on Donnerstag, den 4. April, 2002 - 19:20:

leichte geschwindigkeitsänderungen meinerseits.zwischen 100 und 110 kmh.......dementsprechend auch leichte Abstandsänderungen...............aber die sind mir auf keinen Fall mehr als 1000 m hinterhergefahren...eher weniger.....hab nich damit gerechnet das das bullen waren ,,,weil der wagen relativ alt war..........,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,wie ist deine Meinung Farendil?,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,.....soll ich das Geld investieren gegenanzugehen.......ich habe vor ort nichts zugegeben,,,habe auf die frage ob ich mir des Verstoßes bewußt sei ausgesagt,,,nein bin ich nicht

By markköster (217.9.108.115) on Donnerstag, den 4. April, 2002 - 19:22:

kann mir vielleicht jemand einen Anwalt für solch einen Fall in Berlin nennen?

By ichbin2 (80.128.236.75) on Donnerstag, den 4. April, 2002 - 20:56:

@farendil:ich glaube ich habe da etwas durcheinander gebracht.sorry.

ích habe arbeitsrecht und strafrecht in einen topf geworfen.
bei mir bestand damals eine gute chance den prozeß zu gewinnen.deswegen wurden mir von seiten der prozeßkostenhilfe keine probleme gemacht.
der anwalt(war übrigens eine anwältin)hat sich sein geld einfach vond der gegenseite geholt.

ich grins mal mit,war net so gemeint.

@markkförster:wenn du die gelben seiten aufschlägst und unter Rechtsanwälte schaust findest Du bestimmt eine ganze menge.bei manchen steht auch schon dabei was für rechtsgebiete sie vertreten.

By Goose (217.225.225.226) on Donnerstag, den 4. April, 2002 - 20:57:

Voraussetzunggen für eine Geschwindigkeitsmessung durch Hinterherfahren (in NRW):
- gleichbleibender oder sich leicht erhöhender Abstand
- mind. 500 m folgen
- Abzug von 15 %
- bei nicht geeichtem Tacho nochmals Abzug 10 % Skalenendwert
- dann zugunsten des Betroffenen runden

wobei das natürlich nur gilt, wenn kein Messgerät am Fahrzeug ist (ProViDa etc.)

ach ja, wir könnten uns durchaus jederzeit in den Dienst versetzen, wenn wir es zur Verfolgung von Straftaten und OWi's für erforderlich halten (und wenn wir dienstfähig, sprich nüchtern sind ;-)) )
Ich bin zwar noch keine 25 Jahre bei der Polizei, weiß es aber trotzdem recht genau.

Gruß
Goose

By farendil (217.225.247.101) on Donnerstag, den 4. April, 2002 - 22:31:

@ichbin2: kein problem, so hat sich ja alles geklärt.

wenn du die gelben seiten aufschlägst und unter Rechtsanwälte schaust findest Du bestimmt eine ganze menge.
DAS ist keine gute idee. es gibt zu viele nieten in dem bereich.
nur leider merkt man das zu spät.

@markköster:
also ich würde einfach einspruch einlegen (so es kein a-bogen ist) und informationen über das meßgerät bzw. die meßmethode anfordern.

nur wenn du definit weißt, daß es kein provida war, hast du chancen. dann aber auch relativ gute...

By klausk (80.142.87.55) on Freitag, den 5. April, 2002 - 05:35:

Hallo TMX,
mich hat der Vectra abend (ca. 23h) auf der AVUS stadteinwärts erwischt. Auch mir wurde der Video-Film nicht angeboten, obwohl er, wie ich leider eststellen mußte, sehr gut war.

Grüße
Klaus

P.S. me hast Du die alten Bilder noch, die vor dem Relaunch der Homepage eingestellt waren. Dabei ging es, glaub ich, um einen Tag der offenen Tür bei der Berliner POL.

Klaus

By me (217.85.68.177) on Freitag, den 5. April, 2002 - 11:00:

@klausk

Bilder wurden keine entfernt, sollten alle noch hier sein:

http://www.radarfalle.de/bilder/galerie/

By TMX (160.45.10.9) on Freitag, den 5. April, 2002 - 17:54:

Klausk/me: also unter dem Abschnitt "Berlin" in der Galerie ist der Vectra nicht (übrigens sind einige dieser Bilder veraltet bzw. seit 2001 arbeiten manche KFZ in anderen Bereichen, vgl. meine Page). Wo soll ich denn den Vectra dort noch finden?

By klausk (80.142.96.190) on Samstag, den 6. April, 2002 - 16:41:

Hallo TMX/me,
ich bin der Meinung, das es auf der "alten" radarfalle.de eine Fahrzeug-(o.ä.)Rubrik gab, dort war der Vectra von innen wie von aussen zu sehen, bei irgendeiner Aktion (Tag der offenen Tür?) bei der Polizei in der Rudolstädter Str in Wilmersdorf.

An TMX: Am Ostermontag stand ein dunkler VW Golf IV Variant an der A114 stadteinwärts (schon Weissensee), habe ihn allerdings in Deiner Liste nicht gefunden.

Grüße
Klaus

By roland (217.3.74.170) on Dienstag, den 9. April, 2002 - 17:42:

Wenn ich mich einklinken darf: der Variant steht oft (fast immer) an der A13 in den Baustellen dort - wenn es der selbe ist, gehört er also nach Brandenburg

By Pferdestehler (134.30.16.4) on Mittwoch, den 10. April, 2002 - 09:58:

Wenn ich mich auch mal mit einer Frage beteiligen darf? Mich hat 1996 ein weinrot-metallic-farbender Vectra Montag früh auf der leeren A100 verfolgt, sonst achte ich auf solche Fahrzeuge, war da aber am Schwatzen. Hatte 120 nach Tacho drauf, 80 erlaubt. Wurde dann nach Verfolgung von Rudolph-Wissell-Brücke bis Ausfahrt Insbrucker Platz verfolgt und dann beim Abfahren gestoppt, erst beim Abfahren viel er mir auf. Kennzeichen "OHV", also von außerhalb, der erste Polizist war sehr harsch, mit sächsischem Akzent, wollte Wagenpapiere und Ausweis(!). Nach fünf Minuten kam der andere, sehr freundlich, ohne Akzent und fragte, ob ich denn auch einenFührerschein habe, ich bejahte, sagte aber daß der Kollege DEN nicht verlangt hatte. Ich händigte auch diesen aus. 3 Punkte, 153DM. Aus der Spaß für die Nacht.
Meine Fragen:
1) Haben Dienstfahrzeuge von außerhalb hier in Berlin einen Meßauftrag, oder war das einfach ein Fahrzeug von außerhalb und die Polizisten (nur der zweite hat sich nur mündlich vorgestellt) aus Berlin?
2) Das Fahrzeug hatte weder ProVida noch Multanova oder sonstwas, ich bekam stattdessen einen KASSENBON, einen Ausdruck mit der gemessenen Geschwindigkeit 120, abzüglich 12 Toleranz, ergo 108. Was ist das für ein gerät? Habe alle geeichten Tachofahrzeuge einen Kassendrucker???

Gruß Pferdestehler

By farendil (217.235.57.16) on Mittwoch, den 10. April, 2002 - 10:53:

@pferdestehler: das ist ein system, wie es in berlin oft eingesetzt wird, andere definitive einsatzorte kenne ich nicht.

ist im prinzip ein "normaler" provida der aber keine videoaufeichnung hat.

der bediener drückt nur start und stopp und der rechner errechnet aus der strecke und der zeit die durchschnittsgeschwindigkeit.

das kennzeichen muß nichts über die zuständigkeit aussagen. jedes dieser fahrzeuge hat (mindestens) zwei kenneichen. ein mal das polizeikennzeichen. damit fährt er z.b. bei messen, offiziellen anlässen etc.
das zweite ist ein zivilkennzeichen. manchmal werde für meßfahrzeuge absichtlich auswärtige kennzeichen besorgt.

By Pferdestehler (134.30.16.4) on Mittwoch, den 10. April, 2002 - 11:09:

@farendil:

Danke für die ausführliche Antwort!

Gruß Pferdestehler

By TMX (160.45.10.9) on Mittwoch, den 10. April, 2002 - 11:50:

klausk: 1. Die A 114 zählt - innerhalb Berlins - vollständig zum Bezirk Pankow! Wenn es ein Blitzer war, dann garantiert der dunkelgrüne Vectra (oder der graumetallene Omega) der D 1. Wenn es ein Golf war, dann garantiert keine Radarfalle. Im übrigen gibt es nur zwei Stellen auf der A 114, auf denen gemessen werden kann, und das nur mit Stativ, da das Auto nicht direkt an der Fahrbahn aufgestellt werden kann. Nur diese Stellen sind gerade und erlauben außerdem eine Zufahrt. Die eine kannst du auf dem allerersten Foto auf meiner Seite entdecken, die andere ist kurz vor der Abfahrt Schönerlinder Straße!

By TMX (160.45.10.9) on Mittwoch, den 10. April, 2002 - 11:58:

Pferdestehler: In Berlin haben die Radarwagen feste Berliner Kennzeichen; die Videowagen fahren bezirksübergreifend, aber nur im Ausnahmefall (z. B. nach Verfolgungsfahrten) in das andere Bundesland hinein. Da die Verfolgung eines Verstoßes Vorrang hat, kann es durchaus sein, dass dich die Brandenburger angehalten haben, wenn sie eh schon da waren. Radarmess-KFZ aus B dürfen dagegen NICHT in Brandenburg messen und umgekehrt.

By Pferdestehler (134.30.16.4) on Mittwoch, den 10. April, 2002 - 12:07:

@TMX: Das hat mich ja so verwirrt. Mir viel das Fahrzeug bereits auf, als es Heckerdamm auf die Rudolph-Wissell-Brücke einspurte, ich machte noch, von Norden kommend, auf die linke Spur Platz, um ihn reinzulassen. Danach nahm ich ihn nicht mehr war. Durch das Schwatzen und den Umstand, daß 120 in einem Corrado VR6 mit 240PS wirklich nicht merkbar sind, wenn man nicht permanent den Tacho beobachtet, habe ich das hinter mir auf der dritten Spur (ich war auf der ersten) fahrende Fahrzeug nicht ernst genommen bzw. nicht reagiert. Beim Abfahren an der Detmolder (nicht Insbrucker...) bemerkte ich, daß dieser Wagen plötzlich über alle drei Spuren einen Schlenker auf die zweite Ausfahrtspur machte und mich unten an der grünen Ampel beim Rechtsabbiegen in die enge Nebenstraße in zweiter Spur überholen wollte. Ich dachte noch "was macht der Idiot denn da" und schaute rüber und sah dann erst die rote Kelle aufleuchten. Dann standen wir da hintereinander. Der Rest steht oben.

Mich hat es damals gewurmt, weil ich meinte, sie seien außerhalb ihres Wirkungsbereiches und Gefahr war nicht im Verzug, denn außer uns beiden war die Autobahn LEER (soll es Montag morgen gegen 2:00 mal geben, auch auf der A100)...

Habe es damals hingenommen, hatte sogar eine Heidenangst, NICHT NUR den Führerschein, sondern auch noch die behördliche Zuverlässigkeit zu verlieren. Aber die war nicht in Gefahr.

War das nun rechtens oder nicht? Was ist wahrscheinlicher?

By Pferdestehler (134.30.16.4) on Mittwoch, den 10. April, 2002 - 12:08:

War übrigens KEIN Caravan, sondern ein Vectra mit Heckklappe, sozusagen Coupé 4-türig.

By TMX (160.45.10.9) on Mittwoch, den 10. April, 2002 - 12:30:

Es liegt natürlich im Ermessen der Beamten, ab welchem Tempo sie Verstöße verfolgen. In B ist es gerade nachts und erst recht bei leerer Autobahn sehr wahrscheinlich, dass man mit Videowagen verfolgt wird. Es kann natürlich auch ein internes Abkommen innerhalb der Landkreise mit Berlin geben, was die Videofahrten in Berlin angeht. Ich schätze (weiß es aber nicht sicher), das betrifft auch Radarmessungen auf der A 10. Berlin ist ja von sieben Landkreisen umgeben, und durch jeden führt die A 10. Wenn nun in jedem zur gleichen Zeit an einem Tag samt Berlin auf der A 10 gemessen würde, käme man sage und schreibe auf acht Fallen. Tatsächlich sind bisher drei das Maximum gewesen; das könnte an zeitlichen Absprachen liegen.

By klausk (80.142.98.125) on Mittwoch, den 10. April, 2002 - 17:48:

Hallo TMX,
es war ein dunkler Golf IV Variant, das Stativ mit Blitzer und Meßeinrichtung stand am letzten Ende der Leitplanke, die dort endet. Das Fahrzeug wurde im Rückwärtsgang (!) hinter der Leitplanke geparkt. Das war kurz vor der Ausfahrt Prenzlauer Chaussee (jetzt Pasewalker Straße(?)) stadteinwärts. Es gibt übrigens mehr als zwei Stellen auf der A114: Stadtauswärts an der Tür der Lärmschutzwand, Auto steht hinter der Wand, Meßgeräte aufgrund der Wandfarbe nur schwer zu erkennen, dann hinter der Ausfahrt Buch auf dem freien Feld bis zur Stadtgrenze. Stadteinwarts kurz hinter der kleinen Brücke nach der Stadtgrenze, dann wieder auf dem freien Feld, dann an der oben beschriebenen Stelle und dann noch auf der Sperrfläche der Ausfahrt Prenzlauer Chaussee, gemessen wird der Verkehr Richtung Prenzlauer Promenade und weiter an den Tankstellen bzw. McD. Ich habe bis vor kurzem 5 Jahre in Buch gewohnt und bin die A114 mehrmals täglich gefahren. Man passe auf den blauen Golf III auf!!!

Grüße
Klaus

By TMX (160.45.10.9) on Donnerstag, den 11. April, 2002 - 11:18:

roland hat recht:

Der dunkelblaue Golf IV gehört nach Brandenburg!

By blauer bmw (213.68.164.97) on Donnerstag, den 11. April, 2002 - 16:06:

Nach meinem Kenntnisstand ist die Verwendung auswärtiger Kennzeichen an zivilen Polizeifahrzeugen verwaltungsrechtlich vollständig abgedeckt und bedarf keiner besonderen Klimmzüge. Darüberhinaus gibt es aber auch einen echten Fahrzeugverleih. Im südlichen Brandenburg wurde mal über Wochen ein Fahrzeug aus NRW mit NRW Kennzeichen aber BRB Besatzung eingesetzt, weil das lokale Fahrzeug kaputt war.


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