Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland
By faraday (217.81.229.151) on Dienstag, den 2. April, 2002 - 20:15: |
Laut StVZ0 muss ein Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker) mit einer Frequenz von ca. 1,5 Hz (90x/min) zwischen hell und dunkel blinken. Allerdings ist nicht definiert wie groß die Lichtstärke der beiden Zustände sein müssen ...
wenn man also an seinem fahrzeug die blinker auf standlicht schaltet und (durch z.b. eine relaisschaltung) die neuen "standlichter" bei bedarf (z.b. abbiegevorgang) zyklisch zum blinken bringt, ist die Bedingung "zwischen hell-und dunkel) doch gegeben ?!?
Vorrausgesetzt es ist eindeutig ein Unterschied zwischen Standlicht und Fahrtrichtungsanzeiger zu unterscheiden.
Wie denkt ihr darüber oder hat evtl. jemand von euch Urteile etc. dazu ?
By Matthias (217.83.182.244) on Mittwoch, den 3. April, 2002 - 07:21: |
Standlicht hat normal 5 Watt, Blinker 21 Watt. D. h. Deinen Standlichtblinker würde kein Mensch sehen bei Tag und Sonnenschein.
By quincy (141.30.32.91) on Mittwoch, den 3. April, 2002 - 10:04: |
@faraday
Bei vielen amerikanischen Autos ist es ja faktisch so gelöst und wird hier auch zugelassen. Ich habe früher einmal etwas ähnliches gebaut, indem ich Standlichtbirnen in die Blinkerreflektoren eingesetzt habe. Hat sich niemand beschwert. Habe es allerdings beim TÜV zur HU funktionslos vorgeführt und keine Eintragung zu erlangen versucht. Kann daher leider keine Erfahrungen weitergeben.
By farendil (217.235.63.241) on Mittwoch, den 3. April, 2002 - 10:20: |
wir müssen unterscheiden zwischen dem, was technisch schon so ist und sonst z.t. aufwendig umgebaut werden müßte und dem, was man nachträglich gerne einbauen will.
außerdem hat ein "scheinwerfer" immer nur eine zulassung - z.b. asls hauptscheinwerfer, als blinker, als nsl usw. da mal eben einfach was umbauen is nicht.
aus dem grunde sehe ich nicht so viele chancen.
By Rennfahrer (217.85.212.4) on Mittwoch, den 3. April, 2002 - 18:19: |
DIe Amis in D duerfen das, da leuchten die Blinke immer, bei Standlicht und Abblendlicht und wenn die blinken, dann blinkts eben...
By officer (213.187.79.236) on Mittwoch, den 3. April, 2002 - 19:23: |
Ich seh es genau so wie Farendil. Nachträglich umbauen ist nicht. Das Prüfzeichen umfaßt den kompletten Blinker inklusive Glühlampe. Das heist Du darfst weder eine andere Glühlampe einbauen noch eine dazu oder so. Es gibt Rechtsauslegungen wonach sogar die Verkabelung und die Schalter zum Prüfunfang gehören. Eine Sonderprüfung für den Umbau wird wohl sehr teuer, da es sich ja um den Umbau eines bereits geprüften Teiles handelt. Das müßte dann übers KBA laufen und sicherlich müßtest Du mehrere Prüflinge vorlegen weil einige sicherlich die Prüfung nicht überstehen.
By farendil (217.235.50.222) on Mittwoch, den 3. April, 2002 - 20:29: |
@officer: das gibts doch nicht!
Ich seh es genau so wie Farendil.
sag mal sind die die vielen süßigkeiten über ostern nicht bekommen??
:-)
aber wenigstens hab ich was, wo ich dir widersprechen kann:
Das müßte dann übers KBA laufen und sicherlich müßtest Du mehrere Prüflinge vorlegen weil einige sicherlich die Prüfung nicht überstehen.
du kannst sowas über technisache prüfstellen laufen lassen.
eine vonder dekra (für bestimmte technik) sitzt z.b. in dresden.
das sind prüfungen, wenn du die serienfertigung eines teils planst.
ob z.b. für einen scheinwerfer nun ein komplettes lichttechnisches gutachten nötig ist, oder nur bestimmte lichtstreruungen/lichtstärken nicht überschritten werden dürfen, damit das teil einen anderen zweck als den ursprünglich vorgesehen erfüllen kann, liegt in technischen details des bauteils und - in gewissen grenzen - im ermessensspielraum des prüfers.
oder anders: bei einzelanfertigungen werden andere richtlinien angelegt als bei serienfertigungen,wofür du eine abe haben willst...
By faraday (80.135.91.193) on Mittwoch, den 3. April, 2002 - 21:08: |
naja,
ich werd die teile mal bei mir einbauen und wenn jemand fragt ist das teil halt ein us-import ;-)
By farendil (217.235.50.222) on Mittwoch, den 3. April, 2002 - 21:46: |
@faraday: damit wär ich sehr vorsichtig. ob es ein us-import ist, sieht man meist schon in den papieren...
im übrigen brauchst du für solche mätzchen die sondergenehmigung. hast du die nicht UND triffst an einen polizisten, der sich damit auskennt, so hast du zumindest ärger and er backe (oft an ort und stelle ausbauen). solltest du das unsverschämte pech haben, an officer zu geraten, so wird eine anzeige wegen erlöschen der BE extra wegen und für dich geschrieben...
By faraday (80.135.91.193) on Mittwoch, den 3. April, 2002 - 22:34: |
@ farendil
hätte eine solche anzeige auswirkungen auf die probezeit bzw. mit welchen konsquenzen ist dies behaftet ?
ps: werde mich mal kundig machen wie mein passat in den staaten ausschaut und wie die ihre blinker haben
By farendil (217.235.50.222) on Donnerstag, den 4. April, 2002 - 00:26: |
@faraday: naja die übliche nachschulung samt probezeitverlängerung halt...
im übrigen ist ein importmodell aus den staaten meist leicht zu identifizieren...
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