Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Videomessung: Videoaufzeichnung von vorne und von hinten?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Allgemein: Videomessung: Videoaufzeichnung von vorne und von hinten?
By Pauline (62.225.112.236) on Dienstag, den 2. April, 2002 - 12:31:

Ich habe einen Anhörungsbogen zugestellt bekommen indem mir als Fahrer und Halter eine Geschw.-überschr. außerhalb geschl. Ortsch. (BAB) um 21 Km/h vorgeworfen werden.
Zulässig: 120 Km/h
Gemessen abzgl. Toleranz: 141 Km/h
Beweismittel: Videomessung, Film 1, Film 2
Ist es nicht zwingend erforderlich, das der Pkw angehalten wird um den Fahrer zu identifizieren und ein Protokoll aufzunehmen?
Oder wurde mein Fahrzeug (da zwei Filme vorliegen) einmal von vorne und einmal von hinten gefilmt um den Fahrer identifizieren zu können?
Auf den Weg nach München haben sowohl ich, meine Frau und meine Schwiegermutter am Steuer gesessen. Meine Schwiegermutter meint, dass Sie zu der besagten Zeit den Wagen gefahren hat, ist sich aber da auch nicht so ganz sicher. Kann ich Aussagen, dass ich nicht der Fahrer war und von meinem Verweigerungsrecht gebrauch machen? Muss der Verkehrsverstoß zugegeben werden?
Was passiert, wenn sich anhand der Videoaufzeichnungen herausstellt, dass sich den Wagen gefahren habe obwohl ich das in dem Anhörungsbogen abgelehnt habe?

By Pferdestehler (134.30.16.4) on Dienstag, den 2. April, 2002 - 12:56:

Erst mal garnichts sagen und Widerspruch einlegen!
Bist Du rechtsschutzversichert? Dann Anwalt mit Akteneinsicht beauftragen. Ansonsten auch, wird dann aber teuer.
Sage nichts, was Du später widerrufen könntest. Dann garnichts, denn Verwandte brauchst Du nicht belasten.
Ich kenne es auch, daß man angehalten wird und einem vor Ort die Aufzeichnung vorgespielt wird. So habe ich das noch nie gehört. Ein Zielphoto würde ich da schon sehen wollen...

Gruß Carsten

By Pauline (62.225.112.236) on Dienstag, den 2. April, 2002 - 15:24:

Was ist mit den zwei Filmen als Beweismittel?
Ist das einmal die Ansicht von hinten und einmal von vorne?

By Greatblackbird (213.7.143.224) on Dienstag, den 2. April, 2002 - 21:34:

@Pauline

Eine Geschwindigkeitsmessung durch Videoaufzeichnung ist durchaus üblich und Zeitgemäß. Die Aufzeichnung erfolgt meist von einer Brücke herab, manchmal steht in der Leitplanke noch eine Fotoeinrichtung. Ein Anhalten ist nicht erforderlich. Ein Rechtsmittel kannst Du bei einem A-Bogen nicht einlegen, erst bei einem Bußgeldbescheid. Einen Anwalt würde eine Rechtschutzversicherung im Anhörungsverfahren auch nicht bezahlen. Du solltest probieren, den Film anzufordern. Schicke dazu einfach eine VHS-Leerkassette zur Behörde und bitte darum, Einsicht in denjenigen Teil der Aufzeichnung zu gewähren, der Dich betreffen soll, danach würdest Du Dich weiter äußern. Die Behörde ist dazu zwar nicht verpflichtet, daber das klappt häufig.

By Pferdestehler (217.81.118.59) on Dienstag, den 2. April, 2002 - 22:10:

Hat bei mir nie funktioniert! Erst ein eingeschalteter Anwalt hat die Akte inklusive Material zu Gesicht bekommen. Hingegen zahlte meine Rechtsschutz bereits von Beginn an.
Glaube nicht, daß die Behörde sich die Mühe macht, sich an den Kopiertisch zu setzen und einen Bndausschnitt zu kopieren und zu versenden :), bitte nicht den Freiumschlag vergessen... Das läuft anders!

By Greatblackbird (62.104.223.66) on Dienstag, den 2. April, 2002 - 22:31:

@Pferdestehler

Oh doch, die Behörde macht sich die Mühe. Hat bei mir und bei Bekannten immer geklappt. Nicht einmal Rückporto war erforderlich.

By sv (62.227.3.87) on Sonntag, den 5. Mai, 2002 - 12:13:

Videoaufzeichnung erfolgt von vorn und/oder von hinten aus einem fahrenden Messfahrzeug mit Tarnkennzeichen (normales Kennzeichen z.B. D- LR....). Gemessen wird die Geschwindigkeit, der Abstand und andere Verkehrsverstöße werden im Videobild festgehalten z.B. Rechtsüberholen.
Wird der Fahrzeuglenker auf dem Videobild einwandfrei erkannt ist ein Anhalten des Fahrzeuges für die Fahreridentifikation nicht erforderlich.

By Greatblackbird (145.254.152.140) on Sonntag, den 5. Mai, 2002 - 12:48:

@sv

Videoaufzeichnung erfolgt von vorn und/oder von hinten

Entweder von vorn oder von hinten. Eine Aufzeichnung beider Richtungen ist nicht gleichzeitig möglich!

Wird der Fahrzeuglenker auf dem Videobild einwandfrei erkannt ist ein Anhalten des Fahrzeuges für die Fahreridentifikation nicht erforderlich.

Selbst wenn ein gutes Bild vorliegt, wäre ein Anhalten gerade wegen der Fahreridentifikation zwingend erforderlich. Wird es nicht gemacht, ist es nicht sonderlich schwierig, das Verfahren erstmal bis zur Verjährung gegen eine ähnlich aussehende Person umzulenken.

By sv (62.227.3.235) on Dienstag, den 7. Mai, 2002 - 17:55:

Beide Richtungen natürlich nicht gleichzeitig, sondern hintereinander durch Umschalten auf die andere Kamera !
Fahrzeuglenkeridentifikation kann durch Vergleich des Passbildes von der Meldestelle mit der Videoaufzeichnung erfolgen oder durch einen Besuch der Beamten bei dem Betroffenen !

By Greatblackbird (62.104.223.68) on Dienstag, den 7. Mai, 2002 - 19:40:

@sv

Fahrzeuglenkeridentifikation kann durch Vergleich des Passbildes von der Meldestelle mit der Videoaufzeichnung erfolgen

Soso, welches Foto willst Du denn vergleichen, wenn Du keine Adresse vom Fahrer hast, geschweige denn, zu welcher Adresse willst Du denn das grüne Männchen schicken?

By farendil (217.85.236.85) on Mittwoch, den 8. Mai, 2002 - 01:45:

@sv: soso, wie willst du denn den betroffenen durch eine aufzeichnung von hinten identifizieren???

By sv (62.227.25.16) on Donnerstag, den 9. Mai, 2002 - 15:22:

Voraussetzung : Fahrzeuglenker = Fahrzeughalter bei Vergleich Video mit Passbild !
Aufzeichnung durch Kamera im Heck, also von vorn, nach Umschalten von Front- auf Heckkamera zur Fahrzeuglenkeridentifikation !

By farendil (217.85.233.75) on Freitag, den 10. Mai, 2002 - 09:56:

@sv:
a: lange nicht jeder videowagen hat auch eine heckkamera.
b: um ein fahrerbild zu bekommen, muß der pkw überholt werden und das fasrhzeug eine eine zur aufnahme günstige position gebracht werden.

d:die praxis! nenne mir bitte fälle aus der praxis, wo dieses vorgehen regelmäßig angewendet wird...


Das Senden ist in diesem Themengebiet nicht unterstützt. Kontaktieren Sie den Diskussions-Moderator für weitere Informationen.

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page