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Blaulicht an Privat-KfZ

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Allgemein: Blaulicht an Privat-KfZ
By Thomas (212.255.74.67) on Dienstag, den 2. April, 2002 - 11:19:

Hi,
es gibt einen Bußgeldsatz (§38 StVO) für das "mißbräuchliche Verwenden von blauem Blinklicht" - kostet 20 EUR.
Mal angenommen, man würde sich ein blaues Licht aufs Dach stellen, würde dann lediglich dieser Tatbestand erfüllt werden, oder weshalb könnte man noch bestraft werden (Amtsanmaßung)?
[Voraussetzung natürlich, man beachtet dabei alle Verkehrsregeln.]

Thomas

By Pferdestehler (134.30.16.4) on Dienstag, den 2. April, 2002 - 13:01:

Also ich denke das gibt mächtig warme Ohren. Mit 20€ ist das nicht getan (so billig, da würde ich es sehr häufig machen...):

1) Amtsanmaßung
2) Fahren ohne ABE bzw. Zulassung, denn Du verwendest einen nicht genehmigten Anbau
3) Ist das Ding betriebsbereit oder gar an, so wird es ganz heikel für Dich

AUF JEDEN FALL EIN VERFAHREN und Punkte oder gar FS-Entzug. Genaues können vielleicht die Spezialisten hier sagen. Ich sage bloß, Finger weg davon! Träumen tun wir alle mal davon, wenn einer vor uns flippt, aber so tun als ob wird teuer und schmerzhaft...

By simon (217.225.201.219) on Dienstag, den 2. April, 2002 - 13:16:

Bitte nicht schon wieder dieses Thema....

By Pferdestehler (134.30.16.4) on Dienstag, den 2. April, 2002 - 13:20:

Ich wollte schon immer mal Polizei spielen, Du nicht??? ;)

By faraday (217.81.229.151) on Dienstag, den 2. April, 2002 - 19:42:

wie schaut es denn mit diesen blauen leds aus ? die haben doch jetzt alle an ihrer karre im a-brett.

By Pferdestehler (217.81.118.59) on Dienstag, den 2. April, 2002 - 22:07:

Und sind innen und Bestandteil der ABE. Sehr witzig hier diese Diskussion, ehrlich. :)


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