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Aktuelle Rechtssprechung zum Thema WARNEN?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Allgemein: Aktuelle Rechtssprechung zum Thema WARNEN?
By Pferdestehler (217.224.238.57) on Montag, den 1. April, 2002 - 22:20:

Hallo Leute,

aufgrund der unmöglichen immer schlimmer werdenden Zustände im Moment hier in Berlin habe ich mir folgendes überlegt, für uns, für die Polizei, gegen eine falsche Politik:

Entdecke ich auf dem Rückweg von der Arbeit eine Radar- / Laserfalle, drehe ich um, parke meinen VW-Bus T4 Caravelle (Riesenladeraum) rund 200m dahinter und öffne die Heckklappe.
Im Fahrzeug befindet sich ein Klappschild, daß ich auf der Ladefläche innerhalb des Laderaumes aufstelle. Aufschrift: RADAR, 200m, voraus (3 Zeilen, Schild 1m², Schrift 20cm hoch schwarz auf weißem Grund.
Zusätzlich kommt das Wort "Unterschriftensammlung" darunter.
Im vorderen Teil des Laderaumes habe ich dann ein Tischchen und die zweite Sitzreihe montiert, wo sich die Bürger in Listen eintragen können,

- die pro Kontrollen an Gefahrenpunkten sind
- gegen Kontrollen, die rein dazu dienen, den Haushaltsetat zu erfüllen
- gegen Kontrollen, die der Polizei auferlegte Kontingente unter Androhung von disziplinarischen Maßnahmen bei Nichterfüllung des Solls
- gegen Kontrollen zur Füllung vorab kontingentierter Haushaltslöcher (52Mio. DM 2001 in Berlin) dienen, also das Fehlverhalten der Autofahrer nicht verhindern sondern fördern sollen

sind.

Ich denke, dieses Verhalten würde mehreres nach sich führen:

1) Willkürliches Verhalten der Polizei (von Platzverweis bis Verfahren alles möglich), hierzu brauche ich gültige Urteile in solchen Präzedenzfällen
2) Ein Lawineneffekt, denn wenn die Presse davon Wind bekommt, dürfte es an Nachahmern und Unterschriften nur so hageln

Ich denke es ist Zeit zu handeln, damit wir wieder korrekt kontrolliert werden und auch die Politiker und Polizisten glücklich wären, wenn sich alle nur noch korrekt verhalten würden. Im Moment hätten sie dann Riesenprobleme!

Läßt man das alles so weiter laufen, wird es nur immer schlimmer gemacht und endet in Wegelagerei (meine Meinung geht da schon heute in die Richtung, ist aber rein persönlich).
---

FRAGE AN EUCH (und bitte nicht wieder OFF TOPIC und bösartig, sondern sachlich antworten, kann uns allen doch nur helfen):

Weiß jemand Präzedenzfälle (bitte mit Link oder Literaturverweis)? Bitte Rechtslage HEUTE, nicht vor Jahren (siehe Archiv...)!

Weiß jemand, ob es tatsächlich egal ist, was ich INNERHALB meines Fahrzeuges an unbeleuchteten Schildern aufstelle (es ist keine Werbung, also auch kein Gewerbeschein notwendig)?

Es verstößt nicht gegen Lex Radarwarner, da sich dieses auf "funktionsfähige Geräte" bezieht, die dazu dienen, Verkehrskontrollen zu entdecken bzw. zu stören (insb. Radarwarner -störer). Gegen was verstößt es eventuell (bitte belegen, vermuten kann ich auch)?

---
Noch ein Schlußwort, hatte die Idee gerade mit meiner schwangeren Verlobten diskutiert. Sie findet es gut, da die Deutschen sich einfach immer erst dann wehren, wenn mal ein anderer damit anfängt. Sonst läßt der Deutsche fast alles mit sich machen. Sie hat nur Angst vor rechtlichen Konsequenzen.
Kann es die geben, wenn ich alles IN MEINEM FAHRZEUG mache (VW T4, großer Kofferraum, Klappe nach oben) und am Fahrzeug nichts verändert wird und auch nichts aktiv beleuchtet oder bewegt wird?

Es grüßt Euch Carsten und freut sich auf Eure Antworten!

By TMX (160.45.10.9) on Dienstag, den 2. April, 2002 - 08:31:

Abgesehen davon, daß Deine Sätze nicht immer logisch und klar formuliert sind:

Die Idee ist zwar vom Grundprinzip nicht schlecht, aber in der Praxis kaum durchführbar. Denn erstens erkennt leider nicht jeder eine Falle, wenn er an ihr vorbeifährt (erst recht nicht, wenn er nicht geblitzt wird), zweitens wird nicht jeder anhalten, um sich in eine Liste einzutragen (vgl. Großstadthektik), und drittens müsste sich eine repräsentative Zahl an Eingaben statistisch auswerten lassen. Viertens ist es nicht immer leicht zu begründen, wann eine Stelle als Gefahrenschwerpunkt einzustufen ist (nach welchen Kriterien schätzt DU das ein??), und fünftens ist nach einer von mir durchgeführten Untersuchung die Berliner Polizei durchaus bemüht, die Messstellen sinnvoll auszuwählen (vgl. http://userpage.fu-berlin.de/~janb/blitz_index.html).
Zum Thema "Warnen" gibt es unterschiedliche Auffassungen, aber insgesamt kann Dir keiner explizit verbieten, ein Schild in Deinem Kofferraum zu platzieren, sofern es keinen strafbaren Inhalt aufweist und das KFZ in seiner Verkehrstüchtigkeit nicht beeinträchtigt (vgl. auch die Threads hier im Forum dazu; zum Thema Warnen siehe auch obige Homepage).

By pitta (194.113.59.80) on Dienstag, den 2. April, 2002 - 10:47:

Was soll der ganze Quatsch! Wenn ich mich an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halte, stelle ich weder eine Gefahr an Gefahrenpunkten dar, noch fuelle ich irgendwelche Berliner Haushaltsloecher auf und erfuelle letztendlich auch keine Sollauflagen der Polizei. Mit dem Zeitmehraufwand
von " 5" Minuten hat sich meine Frau auch schon abgefunden !!
Mfg pitta

By HarryB (203.198.120.138) on Dienstag, den 2. April, 2002 - 10:48:

Es sei mir folgende Frage an den Pferdestehler gestattet: In einem anderen Thread behauptest Du, dass die Berliner Polizisten mittels Disziplinarstrafenandrohung gezwungen werden, ein bestimmtes Kontingent an Bussgeldern pro Schicht einzubringen. Kansst Du das irgendwie sicher belegen?

By quincy (141.30.32.91) on Dienstag, den 2. April, 2002 - 11:40:

@PS
Ich habe mich hier an eine gewisse Verkehrung von Zusammenhängen schon gewöhnt, und ich lasse ja noch angehen, dass gelegentlich Übertretungen geahndet werden, die man auch durchgehen lassen könnte. Aber davon zu sprechen, dass Kontrollen eine Förderung von Verstößen darstellen, ist doch nun wirklich absurd! Verstärkte Kontrollen machen mich zum Ordnungsübertreter? Blödsinn!

Der Hinweis auf eure frohe Erwartung hat mich indes beruhigt. Ich weiß, dass du in Bälde deine offenbar derzeit noch zu viele freie Zeit sehr viel sinnvoller zu nutzen wissen wirst...

By TMX (160.45.10.9) on Dienstag, den 2. April, 2002 - 11:43:

HarryB: das mit der "Knöllchenquote" wird z. Zt. heftig in den Berliner Medien diskutiert. Die Behauptung von Pferdestehler ist nicht aus der Luft gegriffen; es soll tatsächlich nach Zeitungsberichten eine solche Anweisung geben. Seitens der Polizei wird natürlich dementiert. Ich persönlich glaube nicht an eine solche Anweisung, denn das wäre juristisch in keiner Weise haltbar, erst recht nicht bei Geschwindigkeitsmessungen, bei denen man nicht im Voraus berechnen kann, wie viele Leute sie übertreten. Beim Thema "Parken" siehts schon anders aus: Wir wissen alle, dass man da schon eher entweder ein Auge zudrücken oder akribisch nach Fehlern suchen kann, was letztendlich zu einer Quotenerhöhung führt.

By HarryB (203.198.120.138) on Dienstag, den 2. April, 2002 - 11:50:

Dachte ich es mir doch, Pressegerede. Mal ehrlich, es gibt tausende von Polizisten in Berlin, glaubt man allen Ernstes, die wuerden sich alle solch eine Dienstanweisung gefallen lassen? Da wuerde freher oder spaeter - eher frueher - das entsprechende Rundschreiben in einer der Redaktionen aufschlagen und dann genuesslich von der Presse genutzt werden. Fazit: Herr Polpraesident haette sich gehoerig selbst ins Knie geschossen!
Klaro fuehrt ein akribisches Suchen nach Fehlern im Bereich des Parkens zur Quotenerhoehung. Die Frage muss aber sein: Was fuehrt dazu? Es koennte ja durchaus auch sein, dass die Umstaende allgemein gesehen so langsam aber sicher unertraeglich werden, und wenn da eine dienstliche Anweisung heraus gegeben wird, mehr auf solche Delikte zu achten, dann ist das m.E. irgendwo verstaendlich....

By TMX (160.45.10.9) on Dienstag, den 2. April, 2002 - 12:00:

HarryB: Zustimmung; allerdings ist die Parkraumbewirtschaftung in Berlin glücklicherweise noch recht jung und wurde bisher auch nur im Raum um den Kudamm praktiziert. Seit der Finanzmisere wird sie nun auch in Mitte durchgeführt, genau in dem Stadtteil, in dem 80 % des "Streetlife" stattfinden. Eine Parallele zu anderen Städten mit Finanznot ist nicht zu übersehen, auch wenn ich in diesen Stadtteil nie mit dem Auto fahre, weil es angesichts der Unübersichtlichkeit der dort vorhandenen Straßen und des so ziemlich perfekten U-Bahnnetzes reine Geld- und Zeitverschwendung wäre.

By Pferdestehler (134.30.16.4) on Dienstag, den 2. April, 2002 - 12:35:

Hier der zugehörige Link nochmals (farendil brachte ihn bereits):
http://morgenpost.berlin1.de/archiv2002/020327/berlin/story508353.html
Das Abwiegeln der Senatssprecherin ist insofern zu entkräften, daß es DANN auch keinen festen Haushaltsetat von 52 Mio. DM geben dürfte/könnte, der 2001 eingefahren werden mußte und mit ach und krach gerade geschafft wurde. In diesem Jahr fahren wir offensichtlich noch besser, denn sie jammern nicht erst zum Jahresende sondern bereits zu Beginn.

Natürlich ist es auch ein Thema der Parkraumbewirtschaftung etc., eben alle Verkehrseinnahmen, die aus Fehlverhalten resultieren.

ABER: Wenn es offensichtlich weniger Fehlverhalten gibt, sollte man doch glücklich sein darüber. Stattdessen wird die Quote angezogen bzw. der Druck auf die Polizei erhöht.

Und da will niemand, daß die Autofahrer was falsch machen? Das glaubt Ihr nicht wirklich, oder??? So naiv kann man nach den Fakten nicht sein.

Übrigens: Kam lokal auch in der Abendschau vom SFB und tagsüber in den Nachrichten verschiedener Rundfunksender. Ente? Kaum. Dementieren tun sie immer.
UND: seit 28.04. wird haufenweise kontrolliert, die Woche davor mußte ich Kontrollen suchen, habe nur eine gefunden.

Wer das nicht glaubt, dem ist die Staatshörigkeit nicht mehr kritikfähig zu machen. Geht vielen so, finde mich langsam damit ab. Irgendwann wandere ich aus und schaue mir aus der Irischen Republik den niedergang Deutschlands per Satellitenschüssel an... ;o)

Gruß Horse

By HarryB (203.198.120.138) on Dienstag, den 2. April, 2002 - 12:44:

Da behauptet ein "Sprecher" der GdP etwas und keinerlei Beweise liegen vor. Sorry, aber ich kenne die Berliner Behoerden recht genau, es ist mir nicht bekannt, dass es dort Dienstanweisungen gibt, die nicht irgendwo niedergeschrieben sind. Im Allgemeinen werden solche Anweisungen per Rundschreiben ganz offiziell mitgeteilt.

Wie das so ist mit den Nachrichten in der Presse ist doch schon etliche Male vorgefuehrt worden: Da kommt irgendeine Meldung heraus und alles stuerzt sich darauf. Dadurch, dass nun alle diese Meldung verbreiten wird selbige auch nicht wahrer...

Ich empfehle Dir tatsaechlich die Auswanderung. So Du dann mal ausserhalb von D'land lebst und die Probleme, die in anderen Laendern herrschen, kennen lernst, siehst Du das Geschehen im ehemaligen Heimatland mit ganz anderen Augen....

By Pferdestehler (134.30.16.4) on Dienstag, den 2. April, 2002 - 12:45:

Und zu meiner Vorwarnidee ist nur folgender Link zu empfehlen:
http://www.alpmann-schmidt.de/urteile/skript-polr/ovgm.nsternjw1997.1596.htm
Man darf selbst im eigenen Fahrzeug nichts aufstellen, was auf eine Geschwindigkeitsbegrenzung oder Kontrolle hinweist. Nicht mal ein Hinweis "Hier ist Parken verboten" oder "Fahren Sie bitte 30" ist erlaubt. Siehe Link!

In einer 30er-Zone bei mir um die Ecke, eigentlich eine Durchgangsstraße in einen anderen Bezirk, hängten Anwohner Schilder an die Bäume auf der Straße mit den Hinweisen "Langsam fahren", "Hier spielen Kinder", "Nur 30 fahren" etc. auf. Diese wurden auf Anordnung der Behörden entfernt. Die Schilder tauchten dann an den Bäumen auf den Grundstücken der Anwohner auf, immer noch von der Fahrbahn gut lesbar. Effekt blieb gleich, die Behörde lies die Schilder verbieten.

Also gut finde ich das nicht. Aber ich bin da wohl ein Sonderling...

By Pferdestehler (134.30.16.4) on Dienstag, den 2. April, 2002 - 12:50:

@HarryB:
Wenn es eine so große Ente gewesen sein soll, wo blieb denn dann die Gegendarstellung?
Du kennst Berlin? Dann ist Dir die MoPo und die Abendschau sowie RS2 etc. ein Begriff. Wenn die so eine Nachricht fälschlicherweise bringen, müssen sie sie richtigstellen, dazu sind sie verpflichtet.
Das kam nicht, und das weißt Du wohl auch. Und die plötzliche Zunahme an Kontrollen seit dem Folgetag ist rein zufällig, ja?

Du bist ein sehr gutgläubiger Staatsdiener, oder? Meine Freundin ist froh, daß ich zumindest in meinem Bereich etwas unternehme, sie ist Beamtin im höheren Dienst, Rechtsbereich, also sie weiß zumindest, wo SIE ihre Infos herbekommt!

Eure Gutgläubigkeit erstaunt mich immer wieder...

By HarryB (203.198.120.138) on Dienstag, den 2. April, 2002 - 13:13:

@Pferdestehler:
Wenn es eine so große Ente gewesen sein soll, wo blieb denn dann die Gegendarstellung?

Nun, nach Presserecht muss eine Gegendarstellung wohl gebracht werden, wenn eine Meldung eindeutig falsch ist und der Betroffene dies verlangt. Ob eine Behoerde als Betroffener auftreten kann, entzieht sich meiner Kenntnis. Frag Deine Freundin, als Beamtin im hoeheren Dienst, Rechtsbereich, sollte sie sich da auskennen. Ich habe allerdings meine Zweifel, kenne solche Beamten im hoeheren Dienst, Rechtsbereich, persoenlich....

Du kennst Berlin?

Jau, und wie!

Dann ist Dir die MoPo und die Abendschau sowie RS2 etc. ein Begriff.

Das sind sie! Und wenn Du diese - und gerade diese - als Medien mit serioeser Recherchetaetigkeit darstellen willst - dann gute Nacht!

Du bist ein sehr gutgläubiger Staatsdiener, oder?

Nein, keinesfalls. Ich war aber 10 Jahre Beamter in Berlin, und als renitenter Beamter habe ich einen Ruf gehabt. Nach diesen 10 Jahren fuehlte ich mich ausgeschlafen und wagte den Sprung in die freie Wirtschaft. Mit sehr gutem Erfolg, wie ich mit Fug und Recht behaupten darf.

...also sie weiß zumindest, wo SIE ihre Infos herbekommt!

Beweise, mein lieber, Beweise!!! Auch Beamte im hoeheren Dienst, Rechtsbereich, koennen irren - in anderen Bereichen uebrigens auch....

Eure Gutgläubigkeit erstaunt mich immer wieder...

Tja, und mich erstaunt Deine Gutglaeubigkeit, die da einsetzt, wenn etwas in den Medien erscheint. Hast Du auch an die Hitler-Tagebuecher des Herrn Kujau geglaubt?

By Pferdestehler (134.30.16.4) on Dienstag, den 2. April, 2002 - 13:19:

Nein! (rein rhetorisch... :))

By Pferdestehler (134.30.16.4) on Dienstag, den 2. April, 2002 - 13:46:

@HarryB:

Den festen Haushaltsetat von 52 Mio. EURO (100 Mio. DM bei 1,4 Mio. Fahrzeugen) für das Jahr 2001 bestreitest Du auch
Sowie die jedes Jahr auf's neue beschlossenen Etats? Alles Enten?

Falls Du dies bestätigen kannst, da es die Wahrheit ist, sage mir doch mal bitte, wir man für das Fehlverhalten von 1,4 Mio. Fahrzeugen einen festen Haushaltsetat, also eine feste einzubringende Summe aus Ahndungen von Verkehrsdelikten festlegen kann! Dies führt nämlich automatisch zum gewollten Fehlverhalten der Autofahrer. Sonst wären 100 Mio. weniger in der Kasse. Der Aufschrei jedes Jahr kommt meist im November/Dezember, daß noch Geld fehlt und durch vermehrte Kontrollen noch reingeholt werden muß.
Alles eine riesen Ente? Quak? Wenn Du das meinst, dann lebst Du an der Realität vorbei. Und das gilt für das restliche Bundesgebiet.
Letztlich sind auch die "190 Einheiten" keine Ente, da bereits im ersten Quartal die Einnahmen deutlich zu gering waren und als Folge ein Ausgleich stattfinden muß...

Und ich warte auf die Gegendarstellung bei einem solchen Skandal...

By TMX (160.45.10.9) on Dienstag, den 2. April, 2002 - 14:24:

Zum Thema "Warnen vor Radarfallen":

Das Urteil ist uralt und mittlerweile durch ein gegenteiliges des Oberlandesgerichts Stuttgart widerlegt (das Aktenzeichen muß ich noch raussuchen). Danach ist es ein Unterschied, ob man den eigentlichen Messvorgang stört (also sich beispielsweise in den Radarstrahl stellt u. a.) oder ob man einfach durch Handbewegungen andere Fahrer zum Langsamfahren anhält. Letzteres ist erlaubt, ebenso wie im Radio entsprechende Pressemeldungen zu bringen, die hier in B selbst von der Polizei herausgegeben werden (Zitat: "Trotzdem tappen genug rein"). Auf meiner oben genannten Seite finden sich auch Bildbeispiele dazu.
Trotzdem kann man natürlich - wie es in anderen Bundesländern geschieht - einen Platzverweis u. ä. aussprechen, indem man (fadenscheinige) Begründungen konstruiert. In dem Fall kann man nur sagen: Neue Taktiken des Warnens entwickeln, die für andere Fahrer eindeutig sind, aber rechtlich nicht beanstandet werden können (z. B. Handzeichen aus dem Fenster statt Lichthupe etc.).

By Multa (195.93.65.154) on Dienstag, den 2. April, 2002 - 15:12:

Die einzige Lösung wäre hier ein Grundsatzurteil eines Bundesgerichtes.

By Braver Bürger (145.254.65.219) on Dienstag, den 2. April, 2002 - 21:05:

"Pferdestehler" find ich gut, deshalb hier
meine
sofortige Unterstützung für Dich!
Mein Kreutzchen kannst Du bei.... "bin gegen
jegliche
Geschwindigkeitsüberwachungen"...machen!
...und für ein soziales Miteinander im/beim
Straßenverkehr...hab halt ein Herz für Leute,
die
es eilig haben...bei diesen Menschenmassen
ist doch auch kein Wunder das man es immer
öfter eilig hat oder will mir da jemand
widersprechen?- denn immerhin ist das Rad
dafür erfunden worden, um schneller ans Ziel
zu gelangen!
Dein Braver Bürger

By Braver Bürger (145.254.65.219) on Dienstag, den 2. April, 2002 - 21:07:

"Pferdestehler" find ich gut, deshalb hier
meine
sofortige Unterstützung für Dich!
Mein Kreutzchen kannst Du bei.... "bin gegen
jegliche
Geschwindigkeitsüberwachungen"...machen!
...und für ein soziales Miteinander im/beim
Straßenverkehr...hab halt ein Herz für Leute,
die
es eilig haben...
Dein Braver Bürger

By Pferdestehler (217.81.118.59) on Dienstag, den 2. April, 2002 - 22:05:

Wenn das ein Ulk sein soll, so habe ich ihn wohl nicht verstanden. Ich bin FÜR Kontrollen, zum Schutze von Bürgern. Ich bin gegen Kontrollen zum Füttern der Staatskasse und Abgeordnetendiäten.
Geht ein wenig am Thema vorbei, oder sehe ich das falsch???
Manche haben es immer so eilig, daß sie andere schnellstmöglich in's Grab befördern. Solche müssen aussortiert werden. Aber ich bin nicht bereit, feste Lücken im haushaltsplan zu stopfen, koste es was es wolle. Klar ausgedrückt soweit?

Gruß ein wohl noch braverer aber wachsamer Bürger

By HarryB (203.198.106.188) on Mittwoch, den 3. April, 2002 - 03:12:

Noe, Pferdestehler, den Haushaltsetat bestreite ich nicht. Warum auch? Ist doch 'ne klare Sache und macht jede Gemeinde so, haben wir ja hier oft genug und auch ausfuehrlich diskutiert. Ein Etat von 52 Mio. bei gut 1 Mio. Autos macht ca. 50 Euro pro Jahr pro Auto. Warum soll man das nicht einplanen, die Erfahrungen zeigen, dass der bundesdeutsche Autofahrer oft genug gegen die aufgestellten Regeln verstoesst und dieses Geld herein geholt werden kann. Und offensichtlich hat Berlin es ja noetig. Ist es nicht legitim, eine Geldquelle, die sich so offensichtlich anbietet, zu nutzen? Ich weiss, es hoert sich bloed an, aber man braucht ja bloss die Regeln einigermassen zu beachten, dann braucht man sich nicht daran beteiligen, so einfach ist das. Ich bin jahrzehntelang Kraftfahrzeuge in Berlin gefahren, der Politiker, der seine Diaeten aufgrund meiner Bussgelder berechnet hat, duerfte kaum kreditfaehig sein. Und das hat ueberhaupt nichts damit zu tun, dass ich etwa obrigkeitshoerig bin.
Was aber ausgemachter Humbug ist - jedenfalls ist das meine Meinung, solange keine gegenteiligen Beweise vorliegen - ist der angebliche Druck auf die Polizei, einen festen Satz an Bussgelder pro Schicht einzubringen.

By Pferdestehler (134.30.16.4) on Mittwoch, den 3. April, 2002 - 08:24:

Ich bleibe dabei, ein fester Etat, der bei Nichterfüllung kurz vor Jahresende regelmäßig zu Panik und erhöhten Kontrollen an unmöglichen Stellen führt, hat für mich eine Folge:

WENN sich alle korrekt verhalten, läuft die Polizei und die Politik Amok, denn dann ist plötzlich ein Loch da. Und da bereits jetzt Besserung in Sicht ist (Mindereinnahmen), versuchen sie wie immer auszugleichen. Das heißt dann aber auch: Keine mündlichen Verwarnungen mehr, keine Gnade bei einer durchgebrannten Glühlampe, es wird sofort kassiert werden.

Das Pferd zäumst Du von hinten auf.
Korrektes Verhalten gäbe lange Gesichter in der Politik. Das ist Tatsache. Und damit für mich eine Doppelzüngigkeit. Sie nehmen für 100 Mio. DM Fehlverhalten nicht nur in Kauf, sie wollen es.

Punkt. Und das ist nicht legitim. Naja, Deutschland ist eh Bananenrepublik, da können manche Leute sowas für legitim halten, sei Dir gegönnt.
Aber es gibt Leute, bei denen reicht das Nachdenken noch für etwas mehr...

Nichts für ungut! Kenne auch jemand, der hat mehrere Jahre die Autofahrer abkassiert und ist jetzt Immo-Makler. Aber auch da ist er nicht besonders erfolgreich... ;o)

By TMX (160.45.10.9) on Mittwoch, den 3. April, 2002 - 09:12:

Zum Thema "Warnen vor Fallen" habe ich nun das von mir angegebene Urteil rausgesucht (veröffentlicht in DAR 1996, S. 250), wobei ich den Sachverhalt zitiere:

"Die Gemeinde D. führte eine eine Geschwindigkeitsmessung stadteinwärts und stadtauswärts durch. Für die Dauer von mindestens 30 min warnte der Betr. von stadtauswärts kommende KFZ mit der Hand, indem er ihnen andeutete, langsamer zu fahren, ebenso stadteinwärts fahrende KFZ. Weil diese auf sein Handzeichen nicht reagierten, überschritt der Betr. auch mehrmals die Straße, um KFZ zu einer langsameren Fahrt zu veranlassen. Nachdem der Zeuge im (Meß-)KFZ bemerkte, daß die Autos alle plötzlich langsamer fuhren, bemerkte er den Betr. Er sprach ihn an und bat ihn, dies zu unterlassen, worauf der Betr. sagte, daß er machen könne, was er will. Der...2. Meßbeamte sprach...den Betr. ebenfalls an und bat ihn, den Platz zu verlassen. Auch ihm sagte er, daß er mache, was er will. Daraufhin wurden von den Meßbeamten Polizisten gerufen. Nachdem die Polizei den Betr. dreimal verwarnt hatte und ihm die Gewahrsamnahme angedroht hatte, verließ der Betr. die Meßstelle. Seine Rechtsbeschwerde hatte Erfolg. Der Betr. wurde freigesprochen."

Zur Begründung führte das OLG Stuttgart aus, das Warnen anderer Verkehrsteilnehmer vor einer polizeilichen Verkehrskontrolle sei für sich allein nicht ordnungswidrig (so i. Ü. auch BayObLG VRS 25, 453 und OLG Zweibrücken, VRS 64, 454). Das Warnen kann allenfalls dann ein Verstoß gegen $ 1 STVO sein, wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer dadurch konkret behindert, gefährdet oder belästigt wird. Das muß dem Warner aber dann im Einzelnen nachgewiesen werden.
Ein Verstoß gegen die Vorschriften der STVO kann jedoch dann vorliegen, wenn der eigentliche Meßvorgang durch einen Verkehrsteilnehmer gestört wird (OLG Hamm, VRS 52, 208). Das war im vorliegenden Fall nach den Feststellungen des Gerichts aber nicht so.

(zitiert nach bzw. Copyright bei RA G. Kaßing vom 1.1.98)

By quincy (141.30.32.91) on Mittwoch, den 3. April, 2002 - 09:51:

@BraverBürger
"...bei diesen Menschenmassen ist doch auch kein Wunder ..., um schneller ans Ziel zu gelangen!" - das sichert dir jetzt schon eine Top-Position bei der Nominierung für die dümmsten Aussprüche des Jahres 2002 in diesem Forum!

By ferenc (62.180.31.3) on Mittwoch, den 3. April, 2002 - 10:26:

Rechtlich wird es wohl so sein:

Deine Aktion warnt letztendlich vor den
Kontrollen und beeinflusst damit die Arbeit
der Polizei - das ist dann eine Behinderung
der Beamten (obwohl die zum Teil selber
behindert sind :-)

Abgesehen davon wird sich der Staat nicht
das Geld entgehen lassen wollen, also kannst
Du sicher sein, dass Deine Aktion zumindest
langfristig verboten wird.

Ansonsten: Ich finde es immer gut, wenn vor
Radarfallen gewarnt wird, DENN:
-------------------------------
auch wenn die Blitzer an Gefahrenstellen
aufgebaut werden - durch Deine Vorwarnung wird
der Verkehr zum vorschriftsmässigem Fahren
veranlasst und es werden somit potentielle
Unfälle verringert.
Und das kann ja nur im Sinne der eigentlichen
Polizeiarbeit sein....

Aber da es nun mal fast nur um Geld geht,
wird es wohl leider anders ausgelegt.

gruß,
ferenc

By NetGhost (80.132.221.221) on Mittwoch, den 3. April, 2002 - 11:30:

@frenec

Genau! Der Effekt einer vorzeitigen Warnung ist der selbe wie der einer Geschwindigkeitskontrolle! Das ist es ja was ich immer sage! Ein Indiz ist das harsche Vorgehen gegen "Vorwarner", aber der beste Beweis das es aber dabei aber nur ums Geld geht ist das Verbot von Radarwarnern! Etliche Internationale Studien zeigen das Radarwarner-Benutzer an weit weniger Unfällen beteiligt sind und zigtausende Kilometer mehr zwischen Unfällen als Nicht-Benutzer, aber das interessiert ja nicht...
Setzt man also ganz blauäugig mal voraus das Geschwindigkeitskontrollen nur an Gefahrenstellen und Unfallschwerpunkten stattfinden und das es den Gemeinden nur um unsere Sicherheit geht, so gibt es eigentlich kein Argument gegen eine Vorwarnung, DENN: Der Effekt ist derselbe: Der Verkehr fährt an der betreffenden Stelle langsamer!

By Pferdestehler (134.30.16.4) on Mittwoch, den 3. April, 2002 - 12:01:

@TMX:
Dein Urteil ist von 96, meines von 97:
http://www.alpmann-schmidt.de/urteile/skript-polr/ovgm.nsternjw1997.1596.htm
folglich neuer. Dort wurde der Warner vergattert bis zum Gehtnichtmehr.
Was stimmt denn jetzt? Kann ich warnen? Mit Händen, mit Schild in Heckscheibe oder auf Schirm? Oder wie die bekannte Dame mit dem knallgelben Schild "ich bin für RADAR fallen", wobei nur RADAR groß geschrieben ist?

Die Urteile widersprechen sich, wer weiß Klärung, sind nmE beide zu alt.

@ferenc: In dem Urteil von 1997 wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Menschen NICHT vor verdeckten Messungen gewarnt werden dürfen, da sie dann nicht mit ihrer üblichen zu schnellen Fahrweise gemessen würden und die Abschreckung verloren geht (so in etwa lautet die Begründung). Ich denke, damit können Gerichte auch heute noch argumentieren!

@all: Schild in's Auto oder Laserblinder in die hohle Hand in 200m Entfernung? Was ist besser? Langsame Autos oder verwirrte Polizisten? :)

Hat jemand den Schaltplan für den K40, würde ich gerne in Leistung deutlich erhöhen und ein wenig die Dreibeiner ärgern, natürlich nicht aus dem Auto heraus...

Gruß Carsten

By quincy (141.30.32.91) on Mittwoch, den 3. April, 2002 - 13:08:

@ferenc + NetGhost
"Der Effekt einer vorzeitigen Warnung ist der selbe wie der einer Geschwindigkeitskontrolle!" - knapp vorbei ist auch daneben!

Es stimmt zwar, dass der gewarnte Fahrer langsam fährt, und das Ziel somit erreicht scheint. Aber hinter der Messstelle steigt er wieder aufs Gas. Das primäre Ziel von unangekündigten Kontrollen (und das gilt im Gesetzesvollzug generell) ist nicht die Ahndung von Verstößen sondern die Einhaltung der Gesetze. Dies geschieht durch den Druck, den die möglichen Konsequenzen der Kontrollen im Falle der Überschreitung erzeugen. Es handelt sich also um einen repressiven bzw. pädogischen Vorgang. Dieser ist nötig, weil aufgrund der menschlichen Natur Regeln eben nun mal nur einigermaßen eingehalten werden, wenn andernfalls eine Sanktion droht.

By NetGhost (80.132.221.221) on Mittwoch, den 3. April, 2002 - 13:18:

Genau, quincy... Und warum sollte man nach der Gefahrenstelle nicht wieder schneller fahren dürfen?

By quincy (141.30.32.91) on Mittwoch, den 3. April, 2002 - 13:35:

Netghost, du weißt schon, wie's gemeint war: Wenn nur der Kontrolle "zuliebe" abgebremst, und danach wieder weit übers Limit aufgedreht wird, ist das Ziel nicht erreicht, sondern verfehlt. Genau das spielt sich bei der Warnung vor der Kontrolle aber ab.

By NetGhost (80.132.221.221) on Mittwoch, den 3. April, 2002 - 15:29:

Wenn die Kontrolle tatsächlich an einer Gefahrenstelle stehen würde, was gibt es denn dann dagegen zu sagen?

Klar gibt es Fahrer die gerade nach der Kontrolle richtig Gas geben, aber das ist eine typische Reaktion auf zu hohe Überwachungsdichte, nämlich eine Trotzreaktion! Hätte dort keine Kontrolle sttattgefunden, wäre derjenige wahrscheinlich mit +10 oder +20 weitergerollt...

By quincy (141.30.32.91) on Mittwoch, den 3. April, 2002 - 15:48:

Ich verstehe diese Fixierung auf Gefahrenstellen nicht. Sicher, man kann dort auch verstärkt kontrollieren, aber standardmäßig gibt es nun mal strecken- oder flächengebundene Limits, die sind auch berechtigt, und die gilt es auch zu überwachen. Und diejenigen, die so dahin "rollen", sind von Kontrollen so wie so kaum betroffen. Mit +10 kann man sie sogar kaum auslösen. Aus dem Forum wissen wir ja wohl, dass es um viel deftigere Brocken geht!

By NetGhost (217.226.44.112) on Mittwoch, den 3. April, 2002 - 16:01:

Nein, quincy! Es geht um den kleinen, unbescholtenen Bürger, der aus Unachtsamkeit bis +20 zu schnell fährt, denn er stellt 99% der "Zielgruppe" dar. Diese 99% sind es nämlich, die die Einnahmen verursachen, nicht die 1% "Hardcore-Schnellfahrer".

By quincy (141.30.32.91) on Mittwoch, den 3. April, 2002 - 16:26:

Wenn es wirklich 99% sind, ist das Instrument der Kontrollen ja sehr wirksam. Alles prima, oder? Dass die Verwarnungen Geld einspielen, kannst du jetzt nicht auch noch kritisieren, schließlich muss Strafe ja ein bisschen weh tun!

Eine Raserquote von 1% wäre ein echter Erfolg, die Realität sieht aber etwas anders aus, fürchte ich.

By NetGhost (80.132.213.249) on Mittwoch, den 3. April, 2002 - 17:04:

Wenn...wäre...

Du scheinst etwas Realitätsfern zu leben. Es ist so! Ich weiß nicht ob ich einen Sinn in einer Kontrolle sehe, wenn ich weiß das dort ein paar hundert Fahrer mit +10 km/h geblitzt werden. Das deutet eher darauf hin das dort das Limit zu niedrig angesetzt ist.
Würde man eine Radarfalle an einem Unfallschwerpunkt einsetzten und auf +30-+40 km/h einstellen, so würden die wirklich gefährlichen Fahrer erwischt und aus dem Verkehr gezogen! Kleiner Nachteil: Die Gemeinde geht pleite...

By quincy (141.30.32.91) on Mittwoch, den 3. April, 2002 - 18:02:

Was ist Ursache, was ist Wirkung? Warum halten die meisten +10 ein? Weil jeder in der Regel bis an die Grenze geht, wo ihm die Konsequenzen weh tun würden. Würde man auf +30 - +40 km/h einstellen, würden die Leute auf lange Sicht auch das Limit so weit dehnen. Das kann nicht das Ziel sein. Würde man nur an Unfallschwerpunkten und Gefahrenstellen blitzen, würde überall außer dort gefahren wie Henker. Auch das kann nicht beabsichtigt sein. Denn wie wird ein Unfallschwerpunkt zum Unfallschwerpunkt? Wohl kaum durch Ernennung oder Wahl, sondern durch Unfälle!!! Und die geschehen aus tausend Gründen, aber eben mit am häufigsten durch überhöhte Geschwindigkeit.

By TMX (160.45.10.9) on Mittwoch, den 3. April, 2002 - 18:25:

Pferdestehler: Also in meinen Unterlagen ist das Urteil von 98. Ich werd da nochmal nachhaken. Aber egal von wann es ist: In jedem Fall ist es strittig.

By NetGhost (80.132.213.249) on Mittwoch, den 3. April, 2002 - 18:33:

Und die geschehen aus tausend Gründen, aber eben mit am häufigsten durch überhöhte Geschwindigkeit.

Ach herrje, schon wieder sowas blauäugiges...
Du bist ein Paradebeispiel für einen Bürger, wie ihn sich die Politik wünscht. Glaubt alles was er glauben soll, hinterfragt nicht kritsch, verlässt sich allein auf denn Staat, der angeblich an der erhaltung seiner Sicherheit und körperlichen Unversehrtheit interessiert ist. Vorbildlich, quincy!

Politiker und Gemeinden sagen "Raserei", was auch immer das sein mag, würde die meisten Unfälle verursachen.

Schlafforscher sagen, das Sekundenschlaf die Unfallursache Nr.1 ist.

Drogen- und Suchtexperten sagen das die Mehrzahl aller Unfälle auf Drogen- bzw. Medikamentenmissbrauch zurückzuführen ist.

Ein Polizist einer Videowagenbesatzung erzählt mir, das mit der Geschwindigkeit ist Käse, mangelnder Sicherheitsabstand ist Unfallursache Nr.1!

Die Poilzei heftet die Akten zu Unfällen gern mit dem Stempel "unagepasste Geschwindigkeit" als Ursache ab. Sicher war die Geschwindigkeit unagepasst. Hätten beide gestanden, wäre kein Unfall passiert! ABER vergiss nicht, quincy: 80 km/h auf der linken Spur gilt genauso als unangepasste Geschwindigkeit. Außerdem ist das mit Geschwindigkeit so eine Sache. Bei Regen sind +40 vieleicht unangebracht, -10 aber auch denn bei -10 fliegst du schon von der Landstraße!

In den Medien ala Bild, RTL I&II werden zwecks Tatsachenverdrehung schon mal die Fälle von unangepasster Geschwindigkeit zu denen von Überhöhter Geschwindigkeit zugerechnet, weil man ja zur folgenden Reportage Zündstoff braucht.

Einige internationale Studien belegen, das nur ca. 6% aller Unfälle tatsächlich durch überhöhte Geschwindigkeit passieren.

Einen Unfallgrund als "Überhöhte Geschwindigkeit" abzuheften hat außerdem viele Vorteile: Nachforschungen erübrigen sich und es PAST IMMER, denn es passt ins politische Klischee!

By Billy Bob (24.141.220.190) on Mittwoch, den 3. April, 2002 - 19:12:

"Raserei", Da ich auch notorische Linksfahrer nicht leiden kann,aber da man ja bei uns rechts ueberholt,kommen diese eben nicht so zur geltung,aber frage mal VT ob sie sich als notorische linksfahrer einstufen?Die antwort ist immer die selbe"Ich fahre nie links" also woher kommen denn all die Linksfahrer?Meine ansicht ist,dass notorische linksfahrer eben nicht wahrnehmen dass sie linksfahrer sind,und das selbe ist eben mit notorischen schnellfahrern,die erkennen eben auch nicht dass sie der momentanen situation entsprechen zu schnell sind,die anderen sind eben zu langsam!!
Den auspruch "Raser" gibt es bei mir nicht.Diese Kategorie von fahrern werden anders betittelt, in Deutsch oder Englisch, immer der selbe name!

By Maetzchen (213.73.92.74) on Mittwoch, den 3. April, 2002 - 21:23:

Da ereifert Ihr Euch hier über den Staat bzw. die Stadt Berlin, die Euch an den Geldbeutel wollen ... und vergesst dabei, dass WIR als Fahrer es in der Hand haben, die Knöllchen zu vermeiden!

Ich reg mich natürlich auch auf über "ungerechte" Blitzer oder fiese Knöllchen, aber trotzdem bin ICH Schuld. Nicht die übereifrige Polizei oder sonstwer. Wenn keiner falsch parkt, können die jahrelang ihre Etats planen ... ohne Ergebnis!

@Pferdestehler ("WENN sich alle korrekt verhalten, läuft die Polizei und die Politik Amok, denn dann ist plötzlich ein Loch da.")...

... Es wird so viel gestreikt und diskutiert. Warum "streikt" nicht jeder Autofahrer (nur mal EINEN TAG LANG) mit gesetzestreuem Verhalten? Das fänd ich echt cool.

Ich übrigens streike derzeit - gegen die UNVERSCHÄMTE Parkzone in Berlin-Mitte. Eine glatte Frechheit ist das. Wer kann am Sonntag morgen in aller Ruhe 3-4 Stunden beim Frühstücken im Café sitzen, während nebenan die Parkzeit verrinnt? (Für alle Nichtberliner: hier ist von Montag bis Sonntag von 9-24 Uhr Parkscheinpflicht!)
Wie streike ich? Genau: ich fahr da einfach nicht mehr hin. Es gibt auch viele viele andere nette Cafés in Berlin.

Worauf hoffe ich?
Dass es viele viele andere auch so machen, die Cafés, Bars, Restaurants, Kinos etc. damit so richtig schädigen, damit die aufstehen und etwas dagegen tun!

Offensichtlich geht mein Wunsch so langsam in Erfüllung: Wenn man da langfährt, sieht man nicht wirklich viele belegte Parkplätze :)

Also Leute, versucht doch mal, die Dinge zu vereinfachen. Wenn Ihr der Staat wäret, würdet Ihr es genauso machen. Wann würdet Ihr aber damit aufhören? Wenn Ihr merken würdet, dass Euch das Personal viel zu viel Geld für viel zu wenig Resultate kostet!

Oder?

By Pferdestehler (217.81.118.33) on Mittwoch, den 3. April, 2002 - 22:16:

Den Streik wünsche ich mir schon lange, darin stimme ich Dir voll und ganz zu. Aber wie überreden wir alle anderen, einen ganzen Tag Strich 50/30 zu fahren, keinen Mangel am Fahrzeug zu haben (unerkannt z.B.) und all die anderen Kleinigkeiten, die man ahnden kann???

By Billy Bob (24.141.220.190) on Donnerstag, den 4. April, 2002 - 00:49:

@Maetzchen
War nur einmal in Berlin, 1996! aber ihr habt dort wunderbare Verbindungen mit Oeffentlichen Verkehrsmitteln,Auto ist im Stadtverkehr eigentlich zu teuer.
Billy Bob!

By Braver Bürger (145.254.55.72) on Donnerstag, den 4. April, 2002 - 00:53:

@ Pferdestehler
...das soll kein Ulk sein...hättest Du
demokratisches Verständnis, müßtest Du
mich
mitberücksichtigen, oder schreibst Du in
diesem
Fall vor, für was man zu sein oder nicht zu
sein
hat?...so kann ich Dich dann leider doch nicht
unterstützen,... aber ich nehme es Dir auch
nicht
übel: Die Politiker schreiben es Dir ja auch
vor,
was Demokratie ist oder nicht ; Du hast halt
nie
gelernt, wofür Demokratie steht...macht nichts,
müssen wir ja alle mit leben..."könnte ja
immer
noch schlimmer sein"..."wir wählen halt das
geringste Übel"
@ quincy
...Dir wünsche ich es auch nicht, daß Du
eines
Tages aus Deiner Hütte kommst, und Du vor
lauter
Menschenmassen in Fahrzeugen Dein
geparktes Auto
auf der anderen Straßenseite einfach nicht
erreichen kannst!...denn dann spätestens
wirst Du
Dich an so einen "dummen Spruch"
zurückerinnern...oder was ich für
wahrscheinlicher halte: vom Wind
herabgefallene
Gegenstände haben Dein Fahrzeug zerbeult,
was
eine Fortbewegung unmöglich macht und
auch dann
wird Dir dieser "dumme Spruch" wieder durch
die
Windungen sausen, und nicht nur Du wirst
Dich mit
anderen darum streiten, warum des Himmels
Gebläse
über die Zeit immer stärker wurde und man
es
leider garnichtmehr so schnell abstellen
kann,
wie es sich innerhalb von 150-200 Jahren
entwickelt hat...in Preußen hat man
gewöhnlicher
48 Stunden Bedenkzeit(ist ein heißer Tip für
den
nächsten "dummen Spruch")
Euer Braver Bürger

By HarryB (203.198.106.128) on Donnerstag, den 4. April, 2002 - 03:13:

Mein lieber Schieber, braver Buerger, hol' doch mal Luft zwischen deinen Saetzen und versuch' einen Sinn da herein zu bringen. Was, bitte sehr, wolltest Du denn mit Deinem letzten Beitrag der Gemeinde erzaehlen?

Wir sind ja hier - das darf ich mal feststellen - wieder weit weg vom eigentlichen Thema des Threads, aber der Pferdestehler sorgte ja schliesslich selbst dafuer. Ich kann mich leider nicht dazu aeussern, welche Strafen, Massnahmen oder sonstiges gegen Warnungen vor Verkehrskontrollen zutreffen, aber da werden sich der Pferdedieb und TMX sicherlich schon einigen, gelle? Meinetwegen kann Pferdestehler auch soviel vor Verkehrskontrollen warnen, wie er will - wenn er denn die Zeit dafuer hat. Nun, offensichtlich ist seine Verlobte als Beamtin im hoeheren Dienst, Rechtsbereich, als Ernaehrer der zukuenftigen Kleinfamilie ausersehen. Und damit bin ich bei dem, was ich noch dazu sagen will: Wenn der Pferdedestehler sein Kind im Kinderwagen durch die Stadt schiebt, spaeter im Buggy sitzend, das entzueckende Naeschen knapp ueber Auspuffhoehe der um ihn herum rauschenden Autos, dann wird ihm vielleicht mal in den Sinn kommen, dass das nun auch nicht gerade die Lebensqualitaet ist. Was machen die Behoerden also, um den Verkehr - und hier ist der Individualverkehr gemeint - auf ein moegliches Minimum zu reduzieren? Richtig, sie erhoehen die Preise, z.B. fuers Parken, und Falschparker, Schnellfahrer und sonstige werden halt zur Kasse gebeten. Man koennte in Berlin - wie BillyBob schon richtig sagt - naemlich auch ganz bequem mit dem oeffentlichen Nahverkehrsmitteln fahren, in relativ hoher Frequenz, zu guenstigen Preisen und beinahe auch noch ueberall hin, rund um die Uhr.
Und, btw., Pferdestehler, Du hast immer noch keinerlei Beweise fuer den angeblich erhoehten Druck auf die Polizisten erbracht, auch in den Medien gibt es - noch - keine. Statt dessen schweigst Du geflissentlich ueber diesen wesentlichen Teil, den Du zur Einleitung Deines Threads mitgenutzt hast....

By Billy Bob (24.141.220.190) on Donnerstag, den 4. April, 2002 - 03:59:

Mehr Knöllchen - ein Muss?
Gewerkschaft der Polizei: Anweisungen von 190 Verwarnungen pro Schicht
In Berliner Polizei-Dienststellen sollen Anweisungen kursieren, nach denen die Beamten mehr Verwarnungsgeld kassieren müssen. Nach Angaben der Gewerkschaft der Polizei (GdP) wird angeblich verlangt, dass jede Schicht pro Monat mindestens 190 Barverwarnungen aussprechen soll. Anderenfalls werde mit «diffusen, nicht näher bezeichneten dienstlichen Konsequenzen gedroht», sagte GdP-Sprecher Klaus Eisenreich. Grund für die Maßnahme seien zurückgehende Einnahmen beim Bestrafen von Verkehrsordnungsdelikten.
Posting von Farendil von einer anderen Posting aber diese ist sehr Correct und kann auf alle spekulationen angewendet werden!!
solange wir nicht mehr fakten habe, bringt das spekulieren nichtsAlle Fettgeschriebenen Worte sind reine Spekulationen!Dieser Artikel ist reine Spekulation,man sollte sich nur auf Fakten berufen,wie ja dess oefteren geschrieben.

By TMX (160.45.10.9) on Donnerstag, den 4. April, 2002 - 08:42:

Billy Bob: That´s it! Und genau daher sage ich auch nix mehr dazu; um auf den hier im Thread zitierten "Demokratiebegriff" Bezu zu nehmen:
In einer solchen sollte man gelernt haben, das, was "angeblich" behauptet wird bzw. das, was passiert sein "soll", kritisch(st) zu hinterfragen. Aber leider fällt eine beträchtliche Anzahl "braver Bürger" (sorry, die Ironie kann ich mir hier nicht verkneifen, auch wenn´s sonst nicht mein Style ist;-) immer wieder auf aus der Mottenkiste hervorgeholte Sprüche, Vorurteile oder multimediale Behauptungen rein, ohne mal ein bischen ihre paar Gramm Hirnmasse zu benutzen...denn dafür ist sie (auch) da!

HarryB: Volle Zustimmung, was das öffentliche Verkehrsnetz in Berlin anbetrifft; es ist, vor allem tagsüber, meist unsinnig, mit dem Auto in die Innenstadt zu fahren. Aber ích muß in dem Zusammenhang auch Maetzchen zustimmen: Unsere Gesellschaft hat sich nun mal der Mobilität verschrieben und sich von ihr abhängig gemacht, mit all ihren Konsequenzen. Wir haben es zwar in der Hand, die "Knöllchenquote" zu senken, aber wenn dann ganze Stadtbezirke zur wirschaftlichen Wüste verkommen, weil die Kundschaft keinen Bock hat, alle halbe Stunde aus dem Cafe zu rennen und ihr Auto umzuparken, brauchen sich Städte, Bezirke und Gemeinden nicht zu wundern. Die Statistik, die beweisen soll, das Knöllchen en masse die Autofahrer zu den "Öffentlichen" treibt, möchte ich gerne sehen! Denn in der Mehrzahl der Fälle ist es doch so, das möglicher, ehemals vorhandener Parkraum ABGESCHAFFT wird, um dann eine ´Überlastung´ mit Autos zu konstruieren!

By ferenc (62.180.31.3) on Donnerstag, den 4. April, 2002 - 09:15:

@quincy

ok, du meinst also dass man nach dem blitzer
dann erst recht rast... ok, jetzt spiel mal
ganz genau die beiden möglichkeiten durch:

-Mit Vorwarnung:
die PKWs fahren im Durchschnitt langsamer, wohl
bewusst, wie leicht man hätte hier geblitzt
werden können.
evtl. gibt es dann einige, die anfangen zu rasen,
aber wohl eher wieder etwas schneller fahren, so
eben wie vorher

-OHNE Vorwarnung:
-die PKWs fahren im Durchschnitt zu schnell,
gefährden somit diese bestimme Stelle -wie gehen
mal von einer Gefahrenstelle aus- in jedem Fall
mehr
-der PKW wird geblitzt -> ergo die meisten sind
sauer und fangen dann wirklich an zu rasen
("Wenn ich schon dafür bezahlen muss..")

WAS IST NUN BESSER???

By quincy (141.30.32.91) on Donnerstag, den 4. April, 2002 - 10:34:

@ferenc
1)
Für das korrekte Verhalten an Gefahrenstellen sind die VT verantwortlich, nicht die Polizei.
2)
Verfolgung von Ordnungsverstößen oder Straftaten kann nicht zum Ziel haben, die Laune bei den Tätern aufrecht zu erhalten.

Was nun besser ist? Keine Vorwarnung: Die meisten fahren unbehelligt durch, manche werden verwarnt und an die Grenzen erinnert, einige wenige werden härter bestraft, weil sie es überzogen haben. Wer deswegen zu Ausbrüchen neigt, hat wohl ein tiefer gehendes Problem.

By HarryB (203.198.106.128) on Donnerstag, den 4. April, 2002 - 10:54:

@TMX:
Ich gebe Dir recht, mit der Abschaffung von Parkraum ist es auch nicht getan, einen besseren Lebensstil zu erreichen. Da muessen schon Denkprozesse bei den Menschen einsetzen - und Parkraum sollte aber auch noch in gewissem Umfang vorgehalten werden. Ganz ohne Auto geht's heute nun mal nicht mehr, das weiss ein jeder von uns.

Zu den Presseberichten: Da faellt mir gerade ein, dass es ja auch bewusst lanciert worden sein kann, um bei den werten Lesern ein gewisses Wohlverhalten im Verkehr auszuloesen, so nach dem Motto: 'Die wollen mehr Kohle? Von mir nicht, ich fahre und parke ab sofort regelgerecht.'

@ferenc:
der PKW wird geblitzt -> ergo die meisten sind sauer und fangen dann wirklich an zu rasen
("Wenn ich schon dafür bezahlen muss..")


Sorry, aber wer so denkt, hat ein echtes Problem, und das hat nichts mit Autofahren zu tun. Ich finde diese Behauptung von Dir ein wenig sehr weit her geholt....

By TMX (160.45.10.9) on Donnerstag, den 4. April, 2002 - 11:26:

HarryB: Stimmt, es kann auch eine bewußt eingesetzte Ente sein. Das würde konform gehen mit einer Äußerung eines Polizisten, der behauptet hat, die Polizei würde ab und zu beim Radio anonym anrufen und durchgeben lassen, an der Stelle X werde geblitzt, um die Leute so zum Langsamfahren anzuhalten. Beobachtungen und Tests haben aber gezeigt, dass in der Praxis trotz Ankündigung - von wem auch immer - viele reinrauschen.

By Pferdestehler (134.30.16.4) on Donnerstag, den 4. April, 2002 - 16:21:

Nur so mal in's Kuddelmuddel hier hinein, gäbe viel mehr zu sagen, so aber nur:

@HarryB:
1) Wohne im Außenbezirk, da wird mein Kind kein Problem haben, da fahre ich und die meisten anderen wenig und dann 30. Geblitzt wird da auch nicht.
2) Werde ich weiterarbeiten und die Verbindung Wannsee-Lichtenrade ist nicht gerade gut per ÖPNV. Man müßte mit S-Bahn bis Mitte und dann Richtung Wannsee, danach noch mit dem Bus bis Kohlhasenbrück. Dauer: Minimum 60 Minuten. Mit dem Auto: 20 Minuten.
3) Der Bericht kam ausführlich mit Interview abends am selben Tage im SFB-Fernsehen, Abendschau. Beweis genug? Wahrscheinlich akzeptierst Du nichts!
4) Bestreitest Du, daß ein fester Etat von 52Mio.€ im Staatshaushalt (100Mio.DM) für Einnahmen aus dem Verkehr existiert? Falls Du DIES nicht für eine Ente hälst sondern weißt, dann begründe doch bitte, wieso dieser Etat existieren kann, da man doch Fehlverhalten nicht vorausberechnen kann. Um nun gleich ein Argument auszusetzen: Sie haben jedes Jahr Probleme, zumeist ab November, diesen Etat zu füllen, dann wird alles auf die Straße geschickt, was schreiben und/oder lesen kann, damit Weihnachten der Sack voll ist. D.h. wir fahren besser, als der Etat und die üblichen Kontrollen es von uns erwarten. Falsch? Ja! Aber sachlich richtig, politisch und ethisch falsch!!!
5) Warnung ist und bleibt Prävention und sollte dem Bürger überlassen bleiben. Das Warnerverbot existiert, weil die Geräte jetzt gut gehen und die Einnahmen in Gefahr sind. Warum? Weil langsamer gefahren wird. Ich fahre seit ich den Warner habe wesentlich aufmerksamer und rücksichtsvoller. Warum? Das Gefühl der Ohnmacht gegenüber dem Staat ist weg, man kann sich wehren. Genau das Gegenteil von dem, was ferenc zu Recht beschreibt: Ohnmachtsgefühl / Unrecht führt zu Wut im Bauch und zu mehr Fehlverhalten. Trotz gehört zum Wesenszug der meisten Menschen, auch Du machst da sicher keine Ausnahme!
6) Seit furchtbar und wehret Euch. Weg mit den Duckmäusern!!!
Gruß Pferdestehler

By Braver Bürger (195.252.150.57) on Donnerstag, den 4. April, 2002 - 16:55:

@Harry B:
das war für Pferdestehler und quincy gedacht,
denn die haben ja Bezug auf mich
genommen.
Also mach Dir keine Gedanken, daß Du da
nicht
durchblickst.

By TMX (160.45.10.9) on Donnerstag, den 4. April, 2002 - 17:41:

Pferdestehler: Deiner These, zu viel Regeln und Ohnmacht erzeugen Aggressivität, kann ich nur beipflichten. Nicht umsonst habe ich hier in einem anderen Thread mal von unserem Land als dem der "Land der unmöglichen Begrenztheiten" gesprochen, im Gegensatz zu den USA...
Solange bei uns 90 % aller Entscheidungen buchstäblich "im Amt verschimmeln" und die Leute immer passiver werden, wird unser Land es auch nicht aus den uns allen bekannten Miseren schaffen.
Dass es, um wieder aufs Thema zu kommen, unterschiedlich "Angepaßte" gibt, die auf eine Kontrolle entweder mit Einsicht, maßvoller Kritik am System oder extremer Aggressivität reagieren, steht außer Frage. Für mich steht fest: Solange der Staat oder eine (Verkehrs-)behörde dem einzelnen, weniger intelligenten Bürger eine sinnvolle (Kontroll-)maßnahme nicht vermitteln kann oder will, wird dieser umso aggressiver reagieren. Ebenso der etwas Intelligentere, wenn er erkennt, dass eine Massnahme/Kontrolle definitiv unsinnig IST. Ursache und Wirkung verhalten sich also in beiden Fällen auf eine gewisse Weise indirekt proportional zueinander.

By Pferdestehler (217.235.9.71) on Donnerstag, den 4. April, 2002 - 22:13:

So habe ich das gemeint, ich denke das ist psychologisch ein wichtiger Punkt, der den meisten vielleicht nur noch nicht bewußt ist.
Aber das Gefühl des Ausgeliefertseins erzeugt tatsächlich Abwehr, Gegenreaktionen. Hat man das Gefühl, man hat eine Möglichkeit in der Hand, sich gegen Willkür zu wehren, dann wird man gelassen und ruhig, Gegenreaktionen bleiben aus.
Und Radarwarner tragen dazu bei. Verkehrskontrollen ohne Sinn und Verstand und gleichzeitiges verbot von Erkennungsmöglichkeiten (-> Ohnmacht, Ausgeliefertsein) führt sicher zu keiner Besserung, im Gegenteil, die Aggressivität der Autofahrer untereinander nimmt sogar zu, das merkt doch in der Stadt jeder deutlich. Weniger Überwachung, mehr Freiheit, mehr Lebensfreude, weniger Aggression, damit auch langsames und rücksichtsvolleres Fahren. Miteinander. Nicht Gegeneinander (Polizei GEGEN Autofahrer ist der Auslöser, Autofahrer gegen alle anderen die Folge).
Ich denke wirklich, daß das ein entscheidender Punkt ist!
Gruß Pferdestehler

By M.P. (213.23.43.151) on Freitag, den 5. April, 2002 - 00:04:

"Knöllchenquote für Polizisten"

Als Hinweis (ohne Wertung) in Ergänzung zur laufenden Diskussion.

By quincy (141.30.32.91) on Freitag, den 5. April, 2002 - 09:31:

@M.P.
Vielleicht ist ja politisch nicht korrekt. Aber, wie dem auch sei: Nach meiner Rechnung wird die Quote erfüllt, wenn jeder der Beamten im Schnitt pro Monat etwa 5 Knöllchen ausstellt. Fällt eine so geringe Zahl nicht auch ohne Quote - sozusagen "von selbst" - an? Also ich begegne in meinem Alltag (den ich wohlgemerkt nicht im Polizeidienst zubringe) im Monat deutlich mehr als fünf verwarnungswürdigen Tatbeständen.

By HarryB (203.198.2.7) on Freitag, den 5. April, 2002 - 09:42:

Es ist politisch mit Sicherheit nicht korrekt, nun ist die Frage, woher die Vorgabe, so sie existiert - was ja scheinbar doch der Fall ist - kommt. Ist es die Vorgabe des Innensenators - was von dort ja bestritten wird - oder ist es die Vorgabe eines wildgewordenen Pol.direktors?

@pferdestehler:
Warum fragst Du mich Deinen Punkt 4 nochmals? Ich denke, ich habe weiter oben bereits klar gemacht, dass ich das nicht bestreite, oder? Ich finde auch nichts daran illegitim, denn die Erfahrungswerte zeigen, dass diese Summe erreicht werden kann. Warum regst Du Dich nicht ueber die gesamten Etats auf, denn die werden auch nur aufgrund von Steuerschaetzungen gemacht, deren Aufkommen ja auch keineswegs gesichert ist?

By quincy (141.30.32.91) on Freitag, den 5. April, 2002 - 09:52:

Oder anders gefragt: Würde man einer Stadtreinigungskolonne die Auflage machen, monatlich x Tonnen Müll (mit x= üblicher Erfahrungswert an anfallendem Müll, meinetwegen der Oberwert) einzusammeln, wäre das dann eine verdammungswürdige Förderung der Stadtverunreinigung zur Füllung des Stadtseckels?

By farendil (217.85.226.231) on Freitag, den 5. April, 2002 - 09:58:

@quincy: mhhh, dann erzähl mir doch mal, wie die beamten, die den ganzen tag am schreibtisch sitzen, verkehrssünder erwischen sollen, um auf ihre knöllchenquote zu kommen.

für die im "aussendienst" gibt es noch tausend andere aufagben, die sie ab und an erledigen müssen.
da sind kripo fälle drin, verfolgung von verdächtigen, fussballspiele, fahrerermittlungen, einsätze in zivil, personen- und objektschutz, ermittlungen, usw, usw.


ausserdem könnte es sein, daß mit knöllchen nur die vg´s bei der sofortkasse gemeint sind.
das sagt zum einen die formulierung des textes (die leider nicht besonders zuverlässig ist, da mopo) und die tatsache daß bußgelder generell in einen anderen topf fließen.
also fallen alle die raus, die nicht sofort bezahlen. die von den providas auch, denn die wollen ja führerscheine....


so, darf ich dich von nun an: milchmädchen-quincy nennen???

By quincy (141.30.32.91) on Freitag, den 5. April, 2002 - 10:56:

@farendil
Also vom Tätigkeitsprofil oder der Auslastung der Beamten habe ich da nichts gelesen. Wir spekulieren hier also nur. Lass' meinetwegen zwei Drittel der Beamten im Innendienst, anderweitig beschäftigt, krank, im Urlaub oder auf Fortbildung sein. Dann macht das eben 15 Knöllchen/Monat. Weniger als Eines pro Tag. Und das im Schnitt. Zwei, drei Beamten, die auf konsequenten Touren um die Häuser geschickt werden, können das ganze Kontingent locker allein reinholen, ohne Unschuldige zu treffen.

Nenn' mich, wie's du willst, wenn du's nicht lassen kannst. Aber vergiß' nicht, ich hab' dann auch einen Namen für dich frei!
:)

By Pferdestehler (217.235.8.196) on Freitag, den 5. April, 2002 - 13:01:

@Milchmädchen:)
Habe den neuen Artikel erst hier durch den Link entdeckt, meine Freundin sah bereits gestern einen Fernsehbericht in der Abendschau (Spät-) darüber, wußte sofort bescheid.

EINE FRAGE: Wie kommst Du von der Zahl 195 herunter auf die Zahl von 5 Verwarnungen pro Monat?

@all
Ich finde es hochverwerflich und nicht mit anderen Etats vergleichbar, da hier gelogen wird, daß sich die Balken biegen.
- Der Innensenator läßt seine Sprecherin sogar die Möglichkeit irgendwelcher Quoten leugnen (27.3.), heute räumt der Innensenat offiziell die Existenz der zitierten Dienstanweisung ein.
- Es geht hier angeblich immer um Gefahrenprävention. Das Verhalten der polizei auf Druck des Senats zeigt aber, daß die Gefahr für die Bürger erst an zweiter Stelle kommt, Geld steht an der ersten. Nach dem Offiziellwerden dieser Vorgaben umso deutlicher.
- Bei Gefahrenprävention muß man bestrebt sein, einen Zustand zu erreichen, an dem man so wenig wie möglich einnimmt, weil sich möglichst viele korrekt verhalten. Dies wird aber nur durch Einsicht der Betroffenen erreicht. Diese wird aber absichtlich ignoriert, es wird gehäuft an ungefährlichen Stellen abkassiert anstelle an Gefahrenpunkten zu messen, wo der Bürger ein Einsehen in die Situation bekommt.

Zusammenfassend:
- Einsicht führt zu vernünftigerem, erlernten oder auch "anerzogenem" Verhalten.
- Wird offensichtlich nicht auf Einsicht sondern auf Geld abgezielt, wird ein Geblitzter danach noch aggressiver fahren, mehr auf Blitzer am Straßenrand achten, aber sonst zur Wildsau.
- Wird einem die Möglichkeit genommen, die angeblichen Gefahrenstellen bzw. die Messungen dort zu erkennen (Lex Radarwarner), dann fühlt man sich betrogen und abgezockt. Man wird ebenfalls aggressiver. Auch untereinander (siehe heutiges Straßenbild, Verhalten der Autofahrer untereinander). Läßt man dem Bürger eine Möglichkeit, solche Punkte zu erkennen, dann wird er sich keiner Willkür ausgesetzt fühlen und vernünftiger fahren.

Beispiel:
In Brandenburg werden häufiger Blitzer ohne Film aufgestellt, sie dienen rein zur Verkehrserziehung. Dies erspart enormen Verwaltungsaufwand und Personal und zeigt Wirkung, da wirklich an Gefahrenstellen geblitzt wird, es geht ja NICHT um Geld. Quelle: Ein hoher Kriminalbeamter aus dem Land Brandenburg aus meinem Bekanntenkreis.

Szenario:
Den gleichen Effekt könnte man erreichen, idenm man das hier in der Stadt macht oder noch einfacher: Radarwarner erlauben und an Gefahrenstellen kleine Sender auf 34.3GHz aufstellen oder 24.125/24.150. Dann würde dort jeder eine Überwachung vermuten. Solche Geräte wären billigst (etwa 50 Euro) und könnten versteckt in die Fahrbahn eingelassen werden oder an Leuchtmasten hängen. Wären nicht größer als ein Warner.

Wie wäre denn das?

Aber das will ja niemand. Wer jetzt noch behauptet, die wollen den Etat nicht mit aller Gewalt füllen und Sicherheit steht dahinten an, der tut mir leid. Man kann die Staatshörigkeit auch übertreiben, so ist es in der Weimarer Republik auch gewesen, da haben die Leute wie die Lemminge alles mitgemacht. Was draus geworden ist... Naja!

Gruß Pferdestehler

By quincy (141.30.32.91) on Freitag, den 5. April, 2002 - 13:24:

@Pferdedieb
"Von den 150 Beamten wird verlangt, dass sie von April an pro Monat eine exakt vorgegebene Anzahl von gebührenpflichtigen Verwarnungen aussprechen. Jede der vier Dienstgruppen, in denen die Beamten arbeiten, muss 195 Strafzettel verteilen."

4 [Dienstgruppen] x 195 [Strafzettel] / 150 [Beamte] = 5,2 [Strafzettel/Beamte]

By Polizist (217.3.253.133) on Freitag, den 5. April, 2002 - 16:33:

Ich bezweifle allerdings, dass in 4 Dienstgruppen 150 Beamte sind. Das wären ja pro Dienstgruppe fast 40 Leute. Da ist mit Sicherheit auch der Ermittlungsdienst, die Kripo und sonstiges dabei.

By quincy (141.30.32.91) on Freitag, den 5. April, 2002 - 17:08:

Na, das kannst du besser beurteilen als ich. Ich habe zunächst nur die Fakten aus diesem Artikel.

By TMX (160.45.10.9) on Freitag, den 5. April, 2002 - 17:47:

@Pferdestehler: Ein interessanter Vorschlag mit den Minisendern; da käme es wirklich auf ein Experiment an! Deine Ausführungen zum Thema "Einsicht" sind auch genau der Grund, weswegen ich die von mir oben angegebene Homepage samt Inhalt gestalte.

By azur (62.224.57.70) on Samstag, den 6. April, 2002 - 14:46:

Meine Erfahrung zum Thema Warnen:
Als ich vor einer kommunalen Radarfalle Autofahrern freundlich ‚zugewinkt’ habe, kam einer dieser Verkehrsüberwacher auf mich zugestürzt und schrie mich an was ich hier mache. Er hätte die Polizei verständigt und ich müsse bis zu deren Eintreffen da bleiben. Ich bin
sicherheitshalber geflüchtet, zumal ich keinen Personalausweis dabei hatte.

Nachdem ich mich über die Rechtslage informiert hatte, habe ich mich beim zuständigen Rechtsreferat über diese Pöbelei beschwert und darauf hingewiesen, daß mein Verhalten keineswegs illegal ist.

Ich erhielt folgende Antwort: ‚.....Nach Überprüfung der Angelegenheit bestätigen wir gerne, daß nach der aktuellen Rechtsprechung das Warnen von Verkehrsteilnehmern vor einer Radarkontrolle keine Ordnungswidrigkeit darstellt und deshalb nicht mit einer Verwarnung oder einem Bußgeldbescheid geahndet werden kann. Dies bedeutet jedoch nicht, daß Warnvorgänge erlaubt sind und ohne Reaktion hingenommen werden müssen. Nach herrschender Meinung stellt das Warnen vor einer Geschwindigkeitsmessung die Störung einer Amtshandlung dar und kann nach §164 der Strafprozeßordnung unterbunden werden. Bei besonders schwerwiegenden Fällen ist sogar die vorübergehende polizeiliche Festnahme möglich. Um derartige Eingriffe unter Einsatz der Polizei aus Gründen der Verhältnismäßigkeit zu vermeiden, versuchen wir vorab das Stören der Amtshandlung durch persönliche Kontaktaufnahme mit der betreffenden Person zu beenden. Dabei ist es erforderlich, dass der ‚Störer’ in aller Deutlichkeit auf sein unrechtmäßiges Verhalten hingewiesen wird und ihm die oben dargelegten möglichen Folgen seines Handelns bewußt gemacht werden.......’

Daraufhin habe ich in einem weiteren Schreiben darauf hingewiesen, daß §164 der Strafprozeßordnung schon allein deshalb nicht anwendbar ist, da die ‚gestörte Amtshandlung’ nicht von einem Polizeibeamten oder einem Richter durchgeführt wurde, wie es der Gesetzestext verlangt.

Auf dieses Schreiben habe ich keine Antwort mehr erhalten.......

By Matthias (217.83.184.116) on Samstag, den 6. April, 2002 - 19:47:

@azur:
Keine Denkfehler bitte...
Nach §62 Abs.4 PolG sind die Gemeinden die sog. Ortspolizeibehörde. Wenn also die Gemeinde Verkehrsüberwachungsmaßnahmen durchführt, ist das sehr wohl eine polizeiliche Maßnahme! Auch wenn der Volksmund eben Landespolizei meint, wenn er 'Polizei' sagt.

By Chombo (212.14.77.132) on Montag, den 8. April, 2002 - 12:20:

@azur:
da darfst Du Dich nicht bluffen lassen. Das kommunale Meßpersonal hat keinerlei polizeiliche Befugnisse!

@Matthias:
nach Deiner Logik wärs wohl auch ein Eingriff in eine polizeiliche Maßnahme wenn mein geparktes Auto die städtische Müllabfuhr behindert!

By Matthias (217.83.180.189) on Montag, den 8. April, 2002 - 12:31:

@Chombo:
Meine Logik muß Dich nicht interessieren, ich habe hier nur Gesetze zitiert.
Es geht hier auch nicht um die Müllabfuhr, sondern um gemeindliche Vollzugsbedienstete.
Also keinen Müll schreiben, sondern statt dessen besser mal einen Blick in das PolG werfen...
Interssant sind:
§80 PolG
§62 PolG

By Pferdestehler (134.30.16.4) on Montag, den 8. April, 2002 - 12:38:

Es gibt einen neuen Thread, direkt hier neben. Bitte mal hineinschauen, ist kein Fake, ist absolut ernst zu nehmen, da die Quelle sehr zuverlässig ist. Ein Skandal sondersgleichen, wenn wahr!
Weitere Kommentare dann auch dort...
CU
Pferdestehler

By TMX (160.45.10.9) on Montag, den 8. April, 2002 - 14:59:

Matthias: Das Gesetz ist zwar richtig zitiert, bezieht sich meiner Meinung nach aber nur auf die generelle Stellung einer Vollzugsbediensteten und soll nur eine Legitimation für deren allgemeine Tätigkeit schaffen. Die Rechte der Bediensteten sind sehr wohl gegenüber den "echten" Beamten drastisch eingeschränkt, wie Chombo richtig darstellt.

By michael (80.138.172.133) on Montag, den 8. April, 2002 - 18:21:

@TMX:

Matthias hat schon recht - was kommunale Vollzugsbedienstete dürfen, geht allerdings nicht direkt aus dem PolG (zitiert ist hier übrigens das PolB Baden-Württemberg) hervor, sondern aus entsprechenden Anweisungen des Innenministeriums. Es kann also durchaus passieren, daß das IM den GVB mit einem "normalen" PolB in seinen Rechten gleichstellt.
Ob dies allerdings sinnvoll ist, kann in gewisser Hinsicht bezweifelt werden, da die GVBen z.B. nicht zwangsläufig über die gleiche polizeiliche Ausbildung (v.a. in Hinsicht auf Gefahren durch bewaffnete Täter usw.) verfügen. Aus diesem Grunde ist beispielsweise auch das Anhalten von Kraftfahrzeugführern durch kommunale Vollzugsbedienstete höchst umstritten, wenngleich auch rein rechtlich zulässig.

By TMX (160.45.10.9) on Dienstag, den 9. April, 2002 - 13:26:

Michael: Ja, so in etwa (Waffen, Anhaltebefugnis usw.) habe ich das auch gemeint. Daher habe ich auch noch nie gesehen, das z. B. eine Politesse Autos herausgewinkt hat o. ä.

By michael (80.138.169.179) on Dienstag, den 9. April, 2002 - 13:44:

@TMX:

Gegenbeispiel: Eine Politesse weist einen Autofahrer an, aus dem Halteverbot wegzufahren und einen Parkplatz anzusteuern. Hier wirkt nun §§ 36 Abs. 1 Satz 1 , 36 Abs. 5 Satz 4 StVO.
Wäre die Politesse keine "Polizistin" im Sinne des PolG, wäre die Anordnung des Wegfahrens nichtig.
Das ist aber wohl kaum die Intention der Behörde, Politessen als "zahnlose Tiger" auf die Straße zu schicken.

Ergo: Im Zweifelsfalle immer zunächst davon ausgehen, daß GVB gleiche Rechte und Pflichten haben wie "normale" Polizeibeamte.

By TMX (160.45.10.9) on Mittwoch, den 10. April, 2002 - 11:39:

alles klar, Danke!


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