Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland
By Martin41 (217.235.4.122) on Montag, den 1. April, 2002 - 21:31: |
Ich habe im Geltungsbereich eines Halteverbotsschildes mit Zusatzschildern geparkt und bin abgeschleppt worden. Unter dem Halteverbot befindet sich ein Zusatzschild "KOM frei " Darunter befindet sich ein weiteres Zusatzschild " Di - Fr 19 - 24 Uhr" Ich bin der Auffassung, dass außerhalb dieser Zeiten das Parken erlaubt ist. Die Polizei ist auf Nachfrage anderer Meinung nämlich, dass sich die Einschränkung auf das Zusatzschild "KOM frei " bezieht. Ist es sinnvoll, zu streiten?
By TMX (160.45.10.9) on Dienstag, den 2. April, 2002 - 08:58: |
Das Schild bedeutet:
Das Halteverbot gilt immer. KOM dürfen in der Zeit von Di-Fr 19-24 Uhr frei parken. Alle anderen dürfen, wenn das Halteverbot eingeschränkt ist, drei Minuten halten, um ein-/aussteigen zu lassen oder etwas ein-/auszuladen. Wer länger als drei Minuten hält, der parkt also und das ist nach diesem Schild nicht rechtens. Bei absolutem HVB dürfen sie natürlich überhaupt nicht halten.
Aber Du hast recht: Man könnte das Zusatzschild auch anders interpretieren; ich glaube, mal gelesen zu haben, dass sich die Zeitangabe immer auf das nächsthöhere Schild bezieht, also in dem Fall auf den KOM. Daher meine Interpretation; bitte auch um andere Meinungen dazu.
By alpak (217.233.208.192) on Dienstag, den 2. April, 2002 - 10:01: |
Kolossal ordnungswidriger Müll?
By TMX (160.45.10.9) on Dienstag, den 2. April, 2002 - 15:43: |
KraftOmniBus
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