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Wie schnell auf Kraftfahrstraßen?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Wie schnell auf Kraftfahrstraßen?
By midora (213.183.162.2) on Sonntag, den 31. März, 2002 - 22:01:

Hallo,

wie schnell darf ich auf Kraftfahrstraßen fahren?

So schnell, wie auf Autobahnen?

Danke, schon mal für Eure Antwort.

By indy (195.226.96.179) on Montag, den 1. April, 2002 - 01:43:

Die StVO besagt

§ 3 Geschwindigkeit
[...]
(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen
[...]
c) für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t 100km/h.
Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.


Somit kommt es nicht darauf an, ob es eine Kraftfahrstraße ist, sondern auf die bauliche Beschaffenheit der Strasse!
Auf einer vierspurigen Landstrasse mit baulicher Trennung gilt somit Richtgeschwindigkeit 130, während auf zweispurigen Kraftfahrstrassen (also eine Spur pro Richtung ohne bauliche Trennung) Tempolimit 100 gilt.
Das Schild der Kraftfahrstrasse ist für das Tempolimit somit bedeutungslos, es verbietet nur Fahrzeugen, die bauartbedingt nicht schneller als 60 km/h fahren können die Benutzung dieser.


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