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Anderen Fahrer angeben ?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Anderen Fahrer angeben ?
By Rodder (212.185.249.52) on Samstag, den 30. März, 2002 - 12:49:

Hallo Leute, habe folgendes Problem:

Bin vor 4 Wochen außerorts mit 120km statt erlaubten
70 geblitzt worden. Heute kam entsprechender
Bescheid. Es war kein Bild dabei, und es wurde
nach dem Fahrer gefragt.
Da ich sicher ein Fahrverbot erhalten werde, wollte
ich jemand anderen angeben. Ich kenne nämlich jemanden
der nen Lappen hat,aber nie fährt. Da er chronisch
pleite ist, denke ich das er sich für ein paar
Euros dazu überreden lässt. So nach dem Motto:
Ob der Lappen nutzlos in der Tasche oder 4 Wochen
auf dem Amt liegt.....
Das müßte doch klappen - oder vergleichen die
etwar die Fotos ???

gruß

By traffic (149.225.36.60) on Samstag, den 30. März, 2002 - 20:57:

Wenn derjenige damit einverstanden ist, könnt ihr es versuchen. Die Aussichten sind natürlich größer, wenn ihr beide euch etwas ähnlich seht. Aber auch sonst kann es funktionieren.
Übrigens: Es handelte sich bestimmt um einen Anhörungsbogen, nicht um einen Bescheid.

By Rodder (212.185.249.54) on Samstag, den 30. März, 2002 - 21:04:

Hi Traffic !
Hast Recht, ist ein Anhörungsbogen. Dort soll der
Halter ausfüllen ob der Verstoß zugegeben wird
und es kann ein Fahrer eingetragen werden.
Die Ähnlichkeit kann doch sicher frühestens auf
dem Ordnungsamt bei der Abgabe der Pappe geprüft
werden. Mein Bekannter sieht mir leider kaum ähnlich,
aber ob die das prüfen ??? - Leider haben sie kein
Foto geschickt, was bei uns normalerweise üblich
ist. Das Briefchen kam übrigens vom Kreis und nicht
der Polente, da mich ein Starenkasten erwischt hat.
Macht das einen Unterschied ????

By traffic (213.6.54.217) on Montag, den 1. April, 2002 - 11:36:

Das könnte in so weit ein Vorteil sein, als daß die kommunalen Bußgeldstellen routinemäßiger mit solchen Fällen vorgehen könnten. Das muß aber nicht so sein, insbesondere bei erheblichen Überschreitungen.

By Rodder (217.229.250.102) on Dienstag, den 2. April, 2002 - 00:29:

War heut bei meinem Bekannten - Wir haben den
Anhörungsbogen mit seinen Daten ausgefüllt, und
Kreuzchen bei "Verstoß wird zugegeben" gemacht,
und er hat das Teil unteschrieben.
Dann will ich das Ding mal Ende der Woche, also
auf dem letzten Drücker abschicken. (Zeit schinden)
Falls es bis dahin klappt, und er den Schein abgeben
soll, werden wir das ebenfalls am Ende der 4 Monatigen
Frist machen. Falls es dann auffällt,
kann ich ja nochmal versuchen es in die Länge
zu ziehen. - Dann müßte doch eigendlich die
bekannte 6 Monats-Verjährungsfrist zum Zuge
kommen ???
Der Wagen läuft nicht auf mich, mein Name ist
bisher also noch nicht im Spiel....

By Rodder (212.185.249.54) on Donnerstag, den 25. April, 2002 - 21:52:

Der neuste Stand :

ES HAT GEKLAPPT !!! - Der Bekannte hat letzte
Woche den Bußgeldbescheid bekommen:
Über hundert Euro plus 4 Wochen Fahrverbot
stehen drinn.
Scheinbar wird so ein Fall nicht weiter geprüft,
zumal ich ihm absolut nicht ähnlich bin. Er ist
sogar noch 12 Jahre älter als ich, und hat nen
Bart......................
Nun könnte man ja noch die "Alberto Methode"
probieren, quasie um die Kohle zu sparen.
Allerdings traue ich mich nicht so recht, falls
es nicht klappt muß ich dann ja doch noch den
Lappen abgeben. Oder ??????

By farendil (217.225.244.21) on Donnerstag, den 25. April, 2002 - 23:38:

@rodder: solange man den einspruch so einlegt, daß die keinen verdacht hegen, daß er nicht der fahrer war, ist es ungefährlich.

noch ein winziges bißchen sicherer ist es natürlich, wenn du zahlst...

By Alberto (62.158.213.89) on Freitag, den 26. April, 2002 - 10:07:

Gut gesagt, farendil!

@rodder
Jetzt braucht ihr nur "gute Nerven" und einen plausiblen Verfahrensweg.

Ein Einspruch gegen den BuGeBe ist "plausibel"
Die Begründung: "Ich möchte mich mit einem Anwalt beraten" - ist auch "Plausibel"

Nach weiteren 4 Wochen zu schreiben, daß der Anwalt in Urlaub war - ist auch logisch nachvollziehbar - denn alles unterbricht die Verjährung - gegen den vermeintlichen Täter, den man schon sicher zu haben glaubt.

Die haben Zeit....


Niemals darf irgendwie herausklingen, daß man es möglicherweise abstreiten könnte!

Nach der letzten Verschiebung läßt sich der "Freund" dann mal mahnen, wo denn die Reaktion bliebe.

Diese Mahnung kann man nach weiteren 8 - 12 Tagen beantworten - mit nur einem einzigen Argument:

Man habe mit einem Anwalt gesprochen, dabei nochmals genau den terminkalender studiert - und dabei festgestellt, daß man an diesem Tage gar nicht unterwegs war - es sich mithin um einen Irrtum der Behörde handeln müsse....


Das ist wiederum plausibel - und vor allem: es ist wahr!!

Dann sind ja für den Täter längst die 3 Monate rum - und es wird garantiert nicht mehr neu ermittelt.

Das einzige, was noch kommen könnte, ist, daß die Polizei bei dem Freund mit dem Foto auftaucht.

Da dieser - immer noch - Betroffener ist, verweigert er komplett die Aussage - das wiederum hat ihm auch sein Anwalt geraten (ist auch plausibel)

Dann werden sie maximal das Foto mit der Person vergleichen - und feststellen, daß er es tatsächlich nicht ist.

Die Frage, wer es denn sei - braucht er nicht zu beantworten, denn.... er verweigert ja die Aussage.

Und gut ists.

Viel Erfolg!

By Bluey (80.130.178.250) on Freitag, den 26. April, 2002 - 10:23:

@Alberto

Liest sich ja recht gut.

Aber: Klappt das auch wirklich in JEDEM Bundesland (es sind ja nicht alle Behörden so "dumm" *g*)?

Und: In welchem Bundesland hat das schon funktioniert (nur so aus Interesse)?

Gruß
Bluey

By Alberto (62.158.213.89) on Freitag, den 26. April, 2002 - 10:37:

@Bluey

Warum sollte das nich klappen?

Wofür habt ihr denn einen Anhörungsbogen?

Wenn ihr grundsätzlich annehmt - und nur dann würdet ihr unser System sprengen - daß der halter gleich Täter ist - und deshalb auf alle Fälle dieser überprüft werden muß - na - dann viel Spaß!

Ihr werdet ungefähr das 30-fache an beamten brauchen...

Denk doch mal logisch....

Sofern die Tat nicht im Wohnsitzbereich des Fahrzeughalters stattfand (Hier ist wie bei uns auch möglicherweise das Gesicht bekannt) - hat die örtliche Bußgeldstelle (am Tatort) doch nur eine Chance, - nämlich einen Anhörungsbogen zu verschicken und zu hofffen, daß da dann die Wahrheit reingeschrieben wird.

Denn diese Angaben kann sie glauben oder nicht.

Deshalb sage ich Dir.... so lange diese Kleinstaaterei Blüten treibt (jedes Kaff hat eine eigene Bußgeldstelle eröffnet, um an das geld zu kommen) - so lange wird es diese Auswege geben - natürlich nur in Zusammenhang mit der 3-monatigen Verjährungsfrist - aber - so leid es mir tut.... das klappt auch mit dir selbst in deiner Dienststelle - denn der Anhörungsbogen sieht aus, wie die Hunderte anderen...

By Bluey (80.130.178.250) on Freitag, den 26. April, 2002 - 11:13:

@Alberto

Ich sage ja nicht, daß das nicht klappt.

Aber ich kenne einige recht hartnäckige Kollegen, die sich an solchen Fällen auch schon mal festbeißen können.
Ich gebe Dir nahezu uneingeschränkt Recht in dem, was Du sagst, wenn es sich um die Bußgeldstellen handelt. Die machen sich sicherlich oder kaum so viel Arbeit. Aber wie gesagt: manch einer entwickelt da ungeahnten Tatendrang ;-)).

Ich denke, daß das System auch eher bei von außerhalb kommenden Personen funktioniert.

P.S.: WIR halten grundsätzlich (egal ob Radar oder Laser) an. Es kommt daher sehr sehr selten vor, daß uns einer entwischt. Und wenn doch, dann hat er halt Glück gehabt. Muß man sportlich sehen.

By Alberto (62.158.210.113) on Freitag, den 26. April, 2002 - 12:51:

Gut - Bluey, - anhalten ist die ultima ratio!

Aber nur diese Kästen aufstellen??

Na, ich setze dann ja immer Leute ein, die garantiert weit weg vom Tatort und weit weg vom Halter-Ort wohnen.

Dann ermittelt nämlich ein Beamter - in Amtshilfe - dessen gemeinde noch nicht mal was davon hat.

Dieser beißt sich dann auch meistens nicht fest, - selbst wenn es ein FV zur Folge hätte.

Dort - in diesem Bereich - muß man das ganze dann hinschleppen, bis die Verjährung garantiert eingetreten ist. Dann kann der noch so fleißige Beamte vor Ort sich die Zähne ausbeißen, nicht wahr?

By Chris (144.41.3.23) on Freitag, den 26. April, 2002 - 12:58:

@bluey: was bedeutet denn "entwischen"? wenn ich einfach nicht anhalte und so tue, als ob ich nichts gesehen hätte?
oder vorher voraussehend in einem feldweg verschwinden oder umdrehen?
würdest du dann nicht erst recht sauer und alle hebel in bewegung setzen, um mich zu bekommen?

gruss,
Chris

By Bluey (217.82.87.81) on Freitag, den 26. April, 2002 - 13:13:

@Chris

was bedeutet denn "entwischen"? wenn ich einfach nicht anhalte und so tue, als ob ich nichts gesehen hätte?
"Entwischen" heißt nichts anderes als das er nicht angehalten hat oder wir ihn nicht anhalten konnten und eine "Verfolgung" auch nicht möglich bzw. unverhältnismäßig gewesen wäre. Darüber hinaus ist es beim Radar auch völlig egal. Wird halt der Film ausgewertet.

oder vorher voraussehend in einem feldweg verschwinden oder umdrehen?
1. "sichten" wir die Örtlichkeit vorher bzw. wir kennen mögliche "Fluchtwege". Dann postieren wir uns entsprechend.
und
2. "umdrehen" hatten wir schön öfters. Auch kein größeres Problem. Der wird dann vom Kollegen im Radarwagen angehalten (der ist bei uns in Uniform). Sollte der Fzg.-Führer auf den Kollegen zufahren (kommt aber eher selten vor) und ihn zum Ausweichen/Zurückgehen etc. zwingen, dann setzen wir ALLES daran, ihn auch SOFORT zu bekommen.
Meistens fährt ein Kollege ohnehin schon los, wenn einer dreht. Da ist die Chance doch recht gering davon zu kommen.

By Bluey (217.82.87.81) on Freitag, den 26. April, 2002 - 13:25:

@Alberto

So weit ich informiert bin, wird in NRW grundsätzlich angehalten (mit Ausnahme der Kreis/Städte). Da ist dann nix mehr mit einen anderen angeben.

By Alberto (62.158.213.248) on Freitag, den 26. April, 2002 - 16:23:

Ich sagte ja - anhalten ist für unsereinen das schlechteste, was uns passieren kann...
Auf der Autobahn ist es aber glücklicherweise sehr schwierig, weshalb wir hier noch gute Chancen haben, davon zu kommen.

By Rodder (212.185.249.56) on Freitag, den 26. April, 2002 - 16:24:

Hallo Leute !

Danke für eure Tips.
@Bluey:
Nun mich hat ein Starenkasten erwischt, allerdings
aus einem anderen Kreis. Das in NRW grundsätzlich
angehalten wird, scheint nicht der Fall zu sein:
Neulich bin ich in ner 30er Zone mit 45 geblizt
worden, dort wurde nicht angehalten. In der
Verwarnung stand als Zeuge ein POK XXXX, kann
also kein Radarwagen der Stadt gewesen sein.
Meines Wissens nach, wird bei uns in NRW nur beim
Lasern grundsätzlich angehalten.

By Bluey (80.130.183.156) on Freitag, den 26. April, 2002 - 22:00:

@Rodder

Beim Laser ist klar. Aber beim Radar sollte (aus verkehrserzieherischen Gesichtspunkten => Gespräch mit dem Bürger) nach Möglichkeit auch angehalten werden.

By Rodder (212.185.249.55) on Samstag, den 27. April, 2002 - 13:38:

@Bluey

Da gebe ich dir Recht. - Nur meiner Meinung nach
sind die meisten Radarfallen reine "Geldmaschinen"
der Obrigkeit. Die Einsatzkosten für einen zweiten
Wagen samt Besatzung würde ja den so geliebten
Reibach schmälern.
Verkehrserziehung ?? - Um Gottes Willen !! - Jeder
erfolgreich erzogene Verkehrsteilnehmer würde ja
in der Zukunft als "Kunde" wegfallen. ;-)

By Bluey (80.130.183.237) on Samstag, den 27. April, 2002 - 13:50:

@Rodder

Sehe das genauso, solange es sich auf die Blitzer der Kommunen/Kreise/Städte bezieht.

Ich kann guten Gewissens von meinen Kollegen (hier) und mir behaupten, daß wir sehr wohl selektieren, d.h. wir messen auch dort, wo von vornherein mit wenigen Geschwindigkeitsüberschreitungen (bis vielleicht sogar gar keinen) zu rechnen ist. Wir gehen auch dem Begehren der Bürger nach "Bei uns in der Straße wird nur noch gerast. Hier muß mal gemessen werden". Daß es oftmals gerade die in dieser Straße wohnenden Leute trifft.....;-))) C'est la vie...!

Und: ich sagte es schon mehrmals: WIR halten grundsätzlich an (Laser UND RADAR!!), sprechen mit den Leuten, erklären das ein oder andere (insbes. denen, die eine Anzeige zu erwarten haben) und kassieren NICHT nur ab!

Und daneben kontrollieren wir auch noch viele andere Dinge (z.B. Sozialvorschriften, Ladungssicherung, Rotlicht, und derlei Sachen mehr...) und müssen auch öfters an Sondereinsätzen teilnehmen. Ich betrachte "uns" daher nicht als Abzockertruppe!

By Grobi (217.85.39.146) on Samstag, den 27. April, 2002 - 23:01:

@Bluey: Ich betrachte "uns" daher nicht als Abzockertruppe! Da ist sicherlich was dran. Nach meiner Erfahrung kontrollieren die Kommunen dort, wo viele Überschreitungen zu erwarten sind und das Limit nicht logisch bedingt ist.

Die Polizei steht i.d.R. tatsächlich an Gefahrenstellen u.ä.

Grobi

By Michael (217.3.35.153) on Dienstag, den 14. Mai, 2002 - 22:50:

Mich hats heute erwischt. Es handelt sich um eine gut ausgebaute Straße, wo im Winterhalbjahr 50 km/h und im Sommerhalbjahr nur 30 km/h erlaubt sind (wg. des Sommerbades, welches aber derzeit eh geschlossen hat) ;( Ich hatte getrieft und es hat geblitzt. Ich gehe derzeit von ca. 30 km/h mehr aus. Es waren lt. Tacho über 60 km/h aber unter 70 km/h.
Funktioniert die Alberto-Methode auch in dem Fall, wenn es sich direkt um meinen Wohnort handelt (26.000 Einwohner-Kreisstadt) ??

By Bluey (80.130.168.241) on Mittwoch, den 15. Mai, 2002 - 22:43:

Sagst Du mir zumind. den Straßennamen?? Oder den Kreis??

By Markus (134.176.84.79) on Donnerstag, den 16. Mai, 2002 - 10:56:

War ja klar, dass die Polizei auch im Forum nach Tätern sucht... *kopfschüttel*

By farendil (217.85.226.227) on Donnerstag, den 16. Mai, 2002 - 11:29:

@bluey: also ich muß sagen, ich bin etwas verwundert. du solltest vielleicht wirklich erklären, wozu du das wissen willst...

By Bluey (217.82.93.34) on Donnerstag, den 16. Mai, 2002 - 16:42:

Au man... Und ich dachte, WIR seien die Oberverdachtschöpfer!

Ich wollte das nur wissen, weil wir in unserem Kreis genauso eine Stelle/Straße etc. haben.
Und zwar NUR aus reinem Interesse. Schließlich weiß ich ja nicht, wer sich hinter dem Nick verbirgt. Und selbst wenn: Habe keinerlei Interesse daran, irgendeinen anzuschwärzen. Wer das nicht glaubt, soll's halt sein lassen.

By farendil (217.225.251.25) on Donnerstag, den 16. Mai, 2002 - 18:15:

@bluey: Also du wirst verstehen, daß man dir mißtrauen entgegenbringt, da du von der "anderen Seite" bist.
Wie stark das bei jedem einzelnen ausgepraegt ist, steht auf einem anderen Blatt.

Aber bei so einer Frage ohne Begruendung muss ein solches Posting kommen....

By Bluey (80.130.183.73) on Donnerstag, den 16. Mai, 2002 - 18:33:

Jau... schon klar. Nur wie gesagt: WIE hätte ich ihn denn identifizieren sollen bzw. können??
Und zum anderen hätte mir der Straßenname auch gereicht.
Wie gesagt: reines Interesse, mehr nicht!

P.S.: Ich lasse mich nicht dazu herab, zum Büddel der Stadt / des Kreises zu werden!!! Schon gar nicht wegen einer OWi!

By farendil (217.225.251.25) on Donnerstag, den 16. Mai, 2002 - 18:46:

@bluey: WIE hätte ich ihn denn identifizieren sollen bzw. können??
soll ich dir jetzt auch noch die arbeit abnehmen??
:-)

mal im ernst, du weißt, das sowas geht...


Ich lasse mich nicht dazu herab, zum Büddel der Stadt / des Kreises zu werden!!!
sehr löblich von dir.
ich habe derartiges auch nie behauptet.

nur bitte verstehe, daß der eine oder andere mißtrauisch wird.
wer es nach einer plausiblen erklärung nicht glaubt - o.k.... -jedem sein bier
daß du aber um letztere gebeten wirst: in meinen augen verständlich.

p.s.: hoffe, da thema ist damit geklärt.

By Bluey (80.130.183.73) on Donnerstag, den 16. Mai, 2002 - 19:08:

Natürlich geht sowas. Aber der Zweck rechtfertigt in diesem Fall wohl kaum den notwendigen Aufwand.

Hätte eine Erklärung auch gegeben. Aber gleich als "Schnüffler im Internet" abgestempelt zu werden........

P.S.: Das Thema ist für mich damit beendet. Laß uns wieder wichtigeren/interessanteren Dingen zuwenden *gg*

By Kuno2 (62.155.164.92) on Freitag, den 17. Mai, 2002 - 09:21:

Bluey wird doch langsam auffällig !


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