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33 km/h innerorts - Fahrverbot auf einen anderen Monat legen?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: 33 km/h innerorts - Fahrverbot auf einen anderen Monat legen?
By F... (145.254.251.179) on Mittwoch, den 27. März, 2002 - 18:27:

Hallo, ich habe einen AB bekommen, in dem es heißt, ich sei mit 33 km/h innerorts gemessen worden. So weit, schön und gut.
Nun meine konkrete Frage:
Kann man das Fahrverbot z.B. auf den August legen, da ich zu diesem Zeitpunkt im Urlaub bin und beruflich auf das Auto angewiesen bin, oder muß ich den Führerschein für einen Monat sofort nach erlangen des Bußgeldbescheides abgeben?
Als Hintergrund:
Bin nicht mehr in der Probezeit und auch sonst noch nie auffällig gewesen, sprich: noch nie geblitzt oder so.

Für Eure Antworten vielen Dank,

Euer F...

By Katz (145.254.39.124) on Mittwoch, den 27. März, 2002 - 19:02:

Hi,

ich weiß nicht, ob es allgemeingültig ist, aber in Hamburg und Schleswig Holstein hat man eine 4-Monatsfrist, in der man als Ersttäter (sauberes Punktekonto), sein FV frei legen kann.

Viel Erfolg,
Katz

By Chris (144.41.3.26) on Mittwoch, den 27. März, 2002 - 19:46:

33km/h ist hammerviel, zone 30? bei +3km/h kann ein guter anwalt möglicherweise auf bewährung plädieren..:-)

kleiner spaß.
zieh doch einfach das verfahren ein wenig in die länge bis an die zeitspanne, in der dir die abgabe des FS keine porbleme macht.
eichprotokoll, photos, akteneinsicht über anwalt etc.. damit läßt sich das ganz gut steuern.

vielleicht brauchst du es auch nicht so aufwendig, ich kenne die gesetzlichen regelöungen nicht genau.

Chris

By Greatblackbird (62.104.223.68) on Mittwoch, den 27. März, 2002 - 19:47:

@Katz

Ja, das ist allgemein gültig.

@F...

Du kannst die Rechtskraft des noch folgenden Bußgeldbescheides durch Rechtsmittel (Einspruch etc) hinauszögern, um den Termin besser zu timen. Damit kannst Du nochmal 2-2,5 Monate dazugewinnen. Du kannst auch noch probieren, mit der Behörde zu verhandeln, ob es möglich ist, das Fahrverbot in eine höhere Geldbuße umzuwandeln.

By HokusPokus (217.1.245.179) on Samstag, den 30. März, 2002 - 19:44:

Hallo!

Hat bei mir auch geklappt! Sogar 8 Monate!!!

Grüße

By Rodder (212.185.249.58) on Samstag, den 30. März, 2002 - 21:10:

Mich hat es vor 2 Jahren auch erwischt, mußte
4 Wochen laufen.........
Man muß innerhalb von 4 Monaten nach Rechtskraft
den Führerschein beim Ordnungsamt abgeben.
Er wird dann automatisch nach Ablauf des Fahrverbotes
per Einschreiben zurück gesendet. - So ist es
zumindest bei uns in NRW

By Hans-Werner Olm (213.221.66.60) on Mittwoch, den 3. April, 2002 - 22:05:

Moin,
also punktefrei musst Du nicht unbedingt sein; das war ich damals auch nicht (innerorts netto 33 zu schnell; Bussgeldbescheid u. Fahrverbot waren schon per Post gekommen). Ich habe in einem einseitigen Brief höflichst meine Verhältnisse geschildert (damit verbundener Verlust meines Militär-FS und damit verbundener beruflicher Nachteile etc.) und erzählt, ich führe diese Strecke zum ersten Mal und die war so gut ausgebaut und die Schilder zeigten schon Richtung Fernverkehr und sowas. Ach ja und ich habe das doppelte Bußgeld angeboten. Prompt kam ein Brief zurück, der den ersten Bescheid ausser Kraft setzte und für 250 DM behielt ich meinen Lappen.
So leicht geht das... Viel Erfolg

By Marcel (192.109.83.76) on Mittwoch, den 17. April, 2002 - 09:22:

@ Rodder

Wenn die Behörde den FS zurückschickt, welche Adresse wird dann genommen? Oder anders gefragt, kann ich auch eine andere Adresse angeben, an der ich zum Zeitpunkt des Zurückschickens häufiger bin?

Wird eigentlich ein FV im Führerschein eingetragen?

Vielen Dank im voraus.

Ciao

Marcel

By Alberto (62.158.218.178) on Mittwoch, den 17. April, 2002 - 09:36:

@Marcel
Gib doch den Schein persönlich ab, dann kannst du sicher verhandeln, wo sie ihn danach hinsenden sollen.
Bei uns in BW kommt er etwa 2 Tage früher - allerdings mit der Auflage, erst an dem 1. Tag nach der Sperre ab 0.00 Uhr wieder zu fahren.

Theoretisch kannst du aber auch - nach der Sperrfrist - ohne Führerschein fahren - das ist dann nur eine OWi von - ich glaube € 10,00.

By Pferdestehler (134.30.16.4) on Mittwoch, den 17. April, 2002 - 14:19:

@Alberto and all
In Berlin haben sie 1996 eine andere Gangart eingeschlagen. In 36 DM Bearbeitungsgebühr war keine Versandmöglichkeit mehr enthalten, ich durfte ihn in Berlin-Mitte abholen. Hätte mich mein Vater nicht gefahren, hätte mich der ÖPNV mindestens 4 Stunden gekostet.
Von mir aus hätten die bei 500 DM + 36 Bearbeitungsgebühr ruhig nochmal den Betrag für Einschreiben mit R-Schein draufschlagen können, eh egal. ABER DIE WOLLTEN GAR NICHT AUF NACHFRAGE. Erhöhter Verwaltungsaufwand und -kosten... Da war ich miesepetrig, das kann ich Dir sagen.
Seid froh, wenn Ihr ihn noch zugesandt bekommt bei Euch...

Gruß Pferdestehler

By farendil (217.85.233.200) on Mittwoch, den 17. April, 2002 - 14:37:

@pferdestehler: zum abholen kannst du doch schon selber fahren - kostet höchstens 10EUR, da das fahrverbot ja schon abgelaufen ist...

By Alberto (62.158.210.128) on Mittwoch, den 17. April, 2002 - 17:19:

Richtig,farendil, richtig.

Ich habe sogar mal verhandelt, daß mein FV erst ab dem nächsten Tag - nach Abgabe gilt, damit ich noch heimfahren konnte. haben die gemacht. Ist aber länger her.

By Pferdestehler (217.81.112.39) on Mittwoch, den 17. April, 2002 - 22:35:

@farendil und alberto:
Fahrverbot endete am Sonntag nachts um 24;00, wie praktisch. Den Führerschein durfte ich bereits Freitag abend abholen. Ein Fahren vor montag 0:00 wurde mit schriftlich strengstens untersagt. Unterschiedliche bereiche, unterschiedliche Handhabung... Montag hätte ich ihn zudem nach Aussage der Behörde ebenfalls nicht abholen können, da ich ohne den FS nicht fahren darf und mich dann des gleichen Deliktes Fahren ohne Fahrerlaubnis strafbar mache, was meiner Meinung nach eine Lüge wahr. Es wäre nur ein vergessener Fphrerschein gewesen, höchstens Verwarnung.
Oder?

By farendil (217.85.225.5) on Mittwoch, den 17. April, 2002 - 23:18:

@pferdestehler ja doch! hab ich doch schon geschrieben!!!!!

By Pferdestehler (217.81.112.39) on Donnerstag, den 18. April, 2002 - 00:30:

@farendil *SBCNOME* :)

By farendil (217.85.225.5) on Donnerstag, den 18. April, 2002 - 00:55:

???

By Pferdestehler (134.30.16.4) on Donnerstag, den 18. April, 2002 - 09:17:

@farendil:
Sorry but could not open my eyes :)
- Kleine Retourkutsche für das *SBCNR*


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