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Vorschriften zur Geschwindigkeitsmessung?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Vorschriften zur Geschwindigkeitsmessung?
By BurningRubber (217.1.89.228) on Dienstag, den 26. März, 2002 - 13:38:

Mich interessiert es mal, welche genaue Auflagen es gibt, die die Polizei eigentlich einhalten muss, damit die Messung korrekt durchgeführt wird.

Wie sieht es zum Beíspiel aus mit Beweismaterial?
Wenn man angehalten wird (zuvor geblitzt, gelasert oder geradart oder was weis ich), muss die Polizei dann eingentlich dem Verkehrssünder die Messung auf dem Computer oder dem Messgerät vorzeigen oder nicht?
Und wie sieht es mit der Glaubwürdigkeit aus, wenn nur ! ein ! Polizist das Messgerät bedient hat und der andere oder die anderen Polizeibeamten weiter entfernt stehen, um die Verkehrssünder aus dem Verkehr herauszunehmen?

All sowas würde mich mal interessieren, um im Fall der Fälle richitg zu handeln.
PS: Naja, eins habe ich bei euch ja schon gelernt, immer Aussage verweigern und nix sagen.

By Multa (195.93.65.152) on Dienstag, den 26. März, 2002 - 13:42:

Es kommt ganz darauf an, welche Messart angewandt wurde. Bei Radar z.B. reicht ein Beamter, der das Gerät bedient und überwacht! Solltest Du geblitzt worden sein und es gibt ein Foto, dann braucht man dir das Messergebnis nicht zu zeigen, das bekommst Du dann zugeschickt!

By Coralle (62.104.220.93) on Mittwoch, den 27. März, 2002 - 12:18:

Hallo,

mich würde interessieren ob ein mobiler Blitzer, der zur Hälfte auf Gehweg / Straße steht überhaupt auf diese Art blitzen darf und auch ob das Messgeraät dann überhaupt korrekt eingestellt wurde. Wie soll man so eine Messung / ein Messergebnis überhaupt anzweifeln? Die sagen halt es stimmt und dann?

By Pitty (217.225.172.138) on Mittwoch, den 27. März, 2002 - 13:04:

Wie siehsts aus mit dem Laser, bin angehalten worden und es gab eine persönliche Identifizierung. Es gibt aber doch kein Foto. Kann ich jetzt alles abstreiten "aus Mangel an Beweisen"? Wie ist jetzt die Beweislage?

By Multa (195.93.65.181) on Mittwoch, den 27. März, 2002 - 15:32:

Das kannst Du nun nicht mehr abstreiten. Deine Personalien stehen fest und Du wurdest als Fahrer festgestellt.
wen eine mobile Blitzeinheit zur Hälfte auf Gehweg und auf der Straße steht, kann man daran nichts anzweifeln. Wenn die Messung korrekt abgelaufen ist, gibt es keine Möglichkeit wegen der Aufstellung etwas zu unternehmen.

By farendil (217.235.53.136) on Donnerstag, den 28. März, 2002 - 12:04:

@coralle/pitty/br: könnte ihr eure fragen mal etwas präzisieren??

@multa: wieder mal nur die halbe wahrheit...
Bei Radar z.B. reicht ein Beamter, der das Gerät bedient und überwacht!
ja, aber z.b. muß der für dieses meßgerät qualifiziert sein.
es müssen bilder von der art der aufstellung existieren, es darf nur auf bestimmte art und weise aufgestellt werden, und, und und.

deshalb auch meine nachfrage...

By Goose (217.225.224.113) on Donnerstag, den 28. März, 2002 - 14:16:

@farendil: was für Bilder müssen existieren und was meinst Du mit "nur auf bestimmte Weise aufstellen".
Ich bin auf dem Riegl beschult, von den o.g. Einschränkungen ist mir aber nichts bekannt (wobei die Schulung auch schon ein paar Jahre her ist)

Gruß
Goose

By pitty (80.136.186.96) on Donnerstag, den 28. März, 2002 - 14:50:

Also präzise war die pistole halb auf der strasse und halb auf dem gehweg. Habe dann die angaben zu meiner person mit meiner unterschrift bestätigt. Jedoch weiss ich dass es eine zweispurige einbahnstrasse war und rechts neben mir ein auch ein pkw war der mich dann gar überholte??
Ich wurde angehalten und jetzt habe ich einen Anhörungsbogen?? Sicher war ich schneller als 50 aber nicht so schnell wie die gemessen haben??;-))

By farendil (217.235.53.136) on Donnerstag, den 28. März, 2002 - 15:46:

@goose: das bezog sich auf radargeräte. hier müssen sowohl testbilder existieren sowie ein beleg für die aufstellung.

(in wieweit sich hier die verschiedenen radargeräte und aufstellmöglichkeiten unterscheiden, muß ich auch erst nachschauen)

mit auf bestimmte weise aufstellen ist in erster linie der winkel zur fahrbahn gemeint, natürlich auch die waagerechte, das verbot in kurven mit einem radius kleiner xx m zu messen etc.


@pitty: ??? ich denke dr geht es um die identifizierung?

das mit dem aufstellen auf dem gehwweg war "coralle"...

By Goose (217.81.244.116) on Donnerstag, den 28. März, 2002 - 15:49:

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Sorry, aber ich habe dein "Radar" glatt überlesen.

Gruß
Goose

By farendil (217.235.53.136) on Donnerstag, den 28. März, 2002 - 16:04:

@goose: wenn die augen im alter nachlassen, daß du die zahlen auf deiner riegl nicht mehr erkennen kannst, kann das nur ein vorteil sein...
:-)

By Multa (217.184.47.76) on Donnerstag, den 28. März, 2002 - 21:36:

Ivh hatte vorausgesetzt, dass man erkennt, dass der Beamte geschult sein muss. Bei uns im LK reicht es aus, wenn jemand 2Tage mitfährt. Dann bedient er das Gerät allein!

By farendil (217.235.53.136) on Donnerstag, den 28. März, 2002 - 22:56:

@multa: und ich hatte so maches vorausgesetzt... aber seit dem du postest...

Dann bedient er das Gerät allein!
ach ja? sicher?
sollte mcih freuen - wenn ich dort geblitzt werde, habe ich wenigstens sehr gute chancen...

By Multa (195.93.64.161) on Freitag, den 29. März, 2002 - 13:20:

Ja, da bin ich mir sicher! Ich stehe, nämlich in engem Kontakt mit den Messbeamten und gebe ihnen Tipps!

By farendil (217.235.40.248) on Freitag, den 29. März, 2002 - 16:41:

@multa: ROTFL!!!
der große multa gibt den beamten wertvolle informationen....

By Multa (195.93.64.164) on Freitag, den 29. März, 2002 - 17:51:

JAAAAAA!!! Kannste mal sehen! Man kann sich nämlich gut mit ihnen unterhalten! Dis können auch ganz nett sein!


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