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Unfallflucht!??

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Allgemein: Unfallflucht!??
By Karl (217.0.50.77) on Dienstag, den 26. März, 2002 - 11:34:

Hallo,ich brauche mal eure Hilfe.Ich habe gestern mit meinem Außenspiegel ein anderes Auto berührt.Ich habe sofort angehalten und geguckt ob an dem Auto etwas beschädigt ist.Ich konnte jedoch nichts feststellen und bin dann weitergefahren.Man hat mich jedoch gesehen und was ist wenn jetzt doch ein Kratzer oder so dran ist?Gilt das dann als Fahrerflucht?Ich war mir gestern jedoch echt sehr sehr sicher das da nichts dran,zumal ich ja auch nachgeguckt habe.Habe ich jetzt etwas zu befürchten?Gruß Karl

By pitta (194.113.59.80) on Dienstag, den 26. März, 2002 - 13:04:

Dies war Unfallflucht, jedoch wird der "Geschaedigte"wohl kaum gezielt nachschauen, da ja nichts zu sehen ist. Wenn jedoch der "Zuschauer"
ein schlechten Tag hatte,dies meldet und da ist irgend ein Kratzer,hast du schlechte Karten.
Gruss Pitta
Tip von mir fuer die Zukunft : In jedem Fall Polizei benachrichtigen

By farendil (217.235.40.188) on Dienstag, den 26. März, 2002 - 13:34:

es war nur dann unfallflucht, wenn ein schaden an dem fremden gegenstand entstanden ist.

By pitta (194.113.59.80) on Dienstag, den 26. März, 2002 - 13:40:

Richtig, aber ein richtiger Kruemelkacker findet einen Kratzer.

By farendil (217.235.40.188) on Dienstag, den 26. März, 2002 - 13:50:

@pitta: was heißt krümelkacker? esntweder ist ein kratzer da oder nicht....

By pitta (194.113.59.80) on Dienstag, den 26. März, 2002 - 14:04:

Ich meine Kruemelkacker nicht im negativen Sinn.Ich kann mir aber vorstellen das der "Schaediger" in seiner Aufregung einen Kratzer uebersehen kann. Wenn dann der Zuschauer Meldung
macht, ist der beschriebene Tatbestand vorhanden.
Fazit: Lieber einmal umsonst gemeldet als nachher
als unfallflüchtiger zu gelten. Soweit meine Meinung aus diesem sehr informativen Forum
Gruss Pitta

By Karl (217.80.165.43) on Dienstag, den 26. März, 2002 - 14:23:

Was droht mir denn im schlimmsten Falle?Können die mir dafür den Lappen wegnehmen?Wenn da was dran ist dann bezahle ich den Schaden ja auch selbstverständlich.

By alfa (195.124.135.7) on Dienstag, den 26. März, 2002 - 16:40:

Wenn du nichts gesehen hast, wird wohl nichts dran sein und dann müste man dir auch erst nachweisen, dass dein Auto das andere berührt hat. Das du ausgestiegen bist und nachgesehen hast, sagt ja noch garnichts, bist halt übervorsichtig.
Generell hat pitta Recht, lieber einmal zu viel zur Bullerei, aber in deinem Fall gehe ich von keinem Schaden aus. Durch das flexible Gelenk und den Kunststoff sind Spiegel nicht so empfindlich, von einigen Marken wie z.B. Opel mal abgesehen, (die sind an jeder zweiten Waschstrasse aber aufgelistet, weil die sofort auseinander fallen)

By Karl (217.80.165.22) on Mittwoch, den 27. März, 2002 - 14:31:

Das ist ja schon einmal beruhigend und ich danke dir für die Info Alfa.Jedoch würde ich gerne wissen was im schlimmsten Falle auf mich zukommen könnte.Müsste ich dann den Lappen abgeben?Und wenn ja wie lange?Gruß Karl

By farendil (217.235.52.201) on Mittwoch, den 27. März, 2002 - 23:45:

@karl: im schlimmsten fall wirst du verutreilt. das urteil sit eine inzelfallentscheiung nach den umständen.

da wäre eine geldstrafe (nach einkommenshöhe) und fahrverbot (1- viele monate) drin. theretisch noch mehr.

By alfa (195.124.135.7) on Donnerstag, den 28. März, 2002 - 08:24:

@karl
ich bin mir überhaupt nicht sicher, ob man bei dir von Unfallflucht sprechen kann, denn es ist ja kein Schaden entstanden, davon hast du dich ja überzeugt, wer sagt denn, dass du überhaupt den Spiegel berührt hast, du bist halt nur sehr nah dran vorbei. Sollte da ein Kratzer dran sein, kann man dir nicht nachweisen, das du das warst, dazu müsste ein Lacksplitter von dir bei dem zurückgeblieben sein.
Also lass dir mal die Feiertage nicht versauen.
Um das klarzustellen, wenn jemand einen Schaden verursacht und sich aus dem Staub macht, dann ist das eine Sauerei, die hart angefasst gehört und wo ich einer der letzten wäre, der Tipps geben würde. Aber hier scheint der Fall ja genau andersherum zu liegen.
Mir ist vor Jahren mal ein Müncher Daimler-Dickschiff iim Ort entgegengekommen, dass einem Radl ausweichen musste. Unsere Aussenspiegel sind so mit etwa 40 zusammengehauen, meiner ist eingeklappt dabei. Wir haben beide angehalten, gesehen, das rein garnichts passiert war, haben uns noch einen schönen Sonntag gewünscht und ich habbe ihm noch ein gutes Restauant in der Nähe empfohlen; also so empfindlich sind Aussenspiegel bis auf einige Marken nicht.

By N.N. (195.37.128.1) on Donnerstag, den 28. März, 2002 - 09:39:

Na ja, das scheint auf die Marke anzukommen. Bei mir in der Straße hat sich vor einigen Monaten mal irgendjemand den "Spaß" geleistet, nachts die Außenspiegel der dort geparkten Autos mit der Faust herunterzuschlagen. Das selbst war nicht das Problem, denn der Spiegel ist ja nicht festgeschraubt, sondern wird nur von Klammern gehalten, die man einfach wieder einsetzen kann. Leider ist bei meinem Auto (Opel) dabei zugleich der Verstellmechanismus gebrochen. Die Sache hat mich schließlich rund 50 Euro gekostet. Ich hab's bezahlt und auf sich beruhen lassen. Anzeigen bringen da doch sowieso nichts.

Ein anderes Erlebnis als Mitfahrer in einem Bus. Die haben ja große, ziemlich weit herausragende Außenspiegel. Auf einer Bundesstraße kam dem Bus ein LKW entgegen. Es klatschte plötzlich laut, und der linke Außenspiegel vom Bus war umgeklappt, das Glas zersplittert. Beim LKW wird's wahrscheinlich genauso gewesen sein. Angehalten hat keiner. Der Busfahrer hat sich auch nicht weiter aufgeregt, sondern nur per Funk einen Werkstattwagen angefordert. Ein paar Haltestellen später haben die ruck-zuck einen neuen Spiegel montiert, und das war's dann. Scheint den Profis häufiger vorzukommen.

"Unfallflucht" liegt im übrigen dann nicht vor, wenn der Schaden so gering ist, daß er üblicherweise nicht geltendgemacht wird. Die Grenzen sind da allerdings ziemlich gering. Bei solchen Bagatellen sollte man generell die Kirche im Dorf lassen und nicht gleich zur Polizei laufen.

By Karl (217.80.165.11) on Donnerstag, den 28. März, 2002 - 11:30:

Danke erst einmal für eure sehr informativen und beruhigenden Postings.Das erleichtert schon mal ziemlich.Bis wieviel Monate würde sich denn ein Fahrverbot in meinem Fall erstrecken?Eine MPU muss ich wegen dem Mist doch nicht machen oder?Obwohl ich nun auch der Meinung bin das da nichts nachkommt würde ich das gerne trotzdem noch wissen.Ich bin in dieser Hinsicht halt etwas ängstlich.Ich bitte um Verständnis und um die Beantwortung meiner beiden letzten Fragen.Danke schon einmal im Vorraus.Gruß Karl

By farendil (217.235.53.136) on Donnerstag, den 28. März, 2002 - 11:59:

@karl: sag mal, ließt du nicht, was ich schreibe??? fahrverbotsfrage wurde beantwortet!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

mpu gibt es nur, wenn du zu viele punkte sammelst. für fahrerflucht gibt es 7 stück.

By Karl (217.0.49.223) on Donnerstag, den 28. März, 2002 - 13:54:

ist ja schon gut @farendil.ich meinte je auch nur ob du das mit dem 1-viele Monate näher definieren könntest und ob du vielleicht eine Ahnung hast was in meinem Fall da in Betracht käme.Ich denke ja das es für mich warscheinlich nicht so viele Monate gibt wie für einen der ein anderes Auto z.B. richtig stark beschädigt hat.Und ich dacht das du mir vieleicht den Zeitraum des Fahrverbots näher erläutern könntest.Vielleicht hast du ja schon einmal von sloch einem Fall ein Urteil gelesen oder so.Den 1-viele Monate ist sehr sehr ungenau.

By farendil (217.235.53.136) on Donnerstag, den 28. März, 2002 - 14:07:

@karl: man kann höchstens vermuten. in deinem fall würde ich auf 0 -3 monate tippen.

theoretisch sind übrigens bis zu 3 jahren freiheitsstrafe din...

By Karl (217.80.165.111) on Donnerstag, den 28. März, 2002 - 15:26:

Alles klar,danke.Mehr wollte ich garnicht wissen.

By MIKE (217.0.50.17) on Donnerstag, den 28. März, 2002 - 16:20:

Hi @all,Ich habe dieses Thema auch mal mitgelesen.Mich würde interessieren wie lange es denn dauern würde bis Karl,wenn überhaupt einen Bescheid von der Polizei bekäme.Ich meine wegen der Beweispflicht,weil ja kein Photo gemacht wurde und ob dem Schaedeiger es dann überhaupt noch zugemututet werden kann sich zu erinnern.Gibt es da einen Zeitram in dem der Bescheid kommt oder wie lange dauert soetwas?Gruß Mike

By pitta (212.221.210.155) on Freitag, den 29. März, 2002 - 16:00:

Man muß da kein Foto machen,der Verkehrstechnische
Dienst bekommt anhand der Farbkonsistenzen ne Menge raus! Die Zeitraeume eines Bescheides seitens der Polizei sind die ueblichen 3 Monate.
Lieber @N.N, Bagatellunfall bei Unfallflucht ist mir ein voellig neuer Begriff,entscheidend ist nicht die Hoehe des Schadens, sondern der Tatbestand.
Für Dich,@ Karl, ist wohl eher seelischer Beistand
notwendig,solltest Du ein einwandfreies "Fahrervorleben "haben (auch keine Probezeit)uebersteht man auch eine kurzfristige
"Auszeit" In diesem Sinne -Frohe Ostern-
Mfg pitta
PS. an@farendil (28.Maerz)eine MPU hat mit der Anzahl der Punkte nur in zweiter Linie zutun.
Eine MPU kann bei einem bockigen Beamten auch bei der 2.Geschwindigkeitueberschreitung innerhalb eines Jahres angeordnet werden, wenn er die Eignung anzweifelt
Gruss pitta

By farendil (217.235.40.248) on Freitag, den 29. März, 2002 - 16:49:

@pitta: wennd er beamte sich lächerlich machen will, kann er es verscuhen. das ist sache der führerscheinstelle, nicht der bußgeldstelle.

diese aufforderung stellt einen verwaltungsakt dar, der angefochten werden kann. in deinem beispiel wäre der widerspruch nur formsache.


im übrigen: die anordnung der mpu ist i.d.r. nur bei alkohol (jae nach promille auch nicht beim srsten verstoß, drogen (siehe alkohol), gesundheitlichen problemen (behinderungen, krankheiten etc.) und zu vielen punkten gerechtfertigt.

die paar übrigen fälle dürften fast ausschließlich auf die kombination von straftaten fallen.

By fladen (80.129.172.144) on Samstag, den 30. März, 2002 - 12:46:

@Mike Wenn die Polizei einen entsprechenden Hinweis zum "Täter" bekommt, kommt sie auch ganz schnell gucken (ich denke mal, in meinem "Fall" hat es höchstens halbe Stunde gedauert). Allerdings (so wurde mir kürzlich erläutert), melden sie sich nicht unbedingt beim Halter - wenn der Wagen am Strassenrand geparkt ist, gucken sie sich das Auto auch einfach so an. In meinem "Fall" hat es dann 10 Tage gedauert, bis ich die Vorladung bekam.

By fladen (80.129.172.144) on Samstag, den 30. März, 2002 - 13:00:

Es handelte sich bei meinem "Fall" um Lackschäden bei angeblichem Parkrempler (den ich nicht verursacht habe)


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