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43 km/h zu schnell auf Autobahn

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2000: Geschwindigkeitsverstoß: 43 km/h zu schnell auf Autobahn
By mbo (194.162.10.129) on Montag, den 6. November, 2000 - 09:20:

ich bin von einem Zivilfahrzeug auf der a48 gefilmt worden,vorwurf ich sei 43 km/h zu schnell weil ich 2 100Km/h Schilder überfahren hätte. Ich bin mir aber sicher das es nicht so war weil ich die Strecke nochmal abgefahren bin, allerdings war auf der Strecke eine Baustelle mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung erst auf 100km dann 80km am ende der Baustelle kam ein Schild schneller 80km/h , wie schnell darf ich jetzt Fahren, ich denke das die 80km/h aufgehoben sind und keine Geschwindigkeitsbeschränkung mehr besteht. Nach 1,5km kam ein 100 Schild ,und ich wurde von der Polizei rausgezogen

By N.N. (195.37.128.1) on Montag, den 6. November, 2000 - 10:16:

@mbo
am ende der Baustelle kam ein Schild schneller 80km/h... Was für ein Schild soll das gewesen sein, "Ende der Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h" bzw. "Ende aller Streckenverbote" (jeweils grau und schwarz durchgestrichen), oder was meinst Du?

By mbo (194.162.10.129) on Montag, den 6. November, 2000 - 10:30:

es war das Schild 80km schwarz durchgestrichen

By wayko (194.162.127.150) on Montag, den 6. November, 2000 - 11:40:

Ganz einfach:

Die aktuelle Geschwindigkeitsbeschränkung war 80. Diese wurde aufgehoben. Da Du auf einer Autobahn warst, gilt bis zur nächsten Geschwindigkeitsbegrenzung "nix".

Zwischen Baustelle und dem 100er Schild nach 1,5km konntest Du so schnell fahren, wie Du willst (bzw. es der Verkehr zuläßt).

By mbo (194.162.10.129) on Montag, den 6. November, 2000 - 12:57:

gilt nicht nach dem 80er Schild 100km/h ,weil vor der Baustelle ein 100er Schild war?

By Alberto (62.158.212.207) on Montag, den 6. November, 2000 - 14:35:

Schau Dir lieber das Video nochmals bei der Dienststelle genau an, bevor Du Aktionitis ergreifst. vermutlich haben sie Dich schon im "Beschränkten Bereich" gefilmt, was vermutlich ausreicht. Diese Video-Leute sind "alte Füchse", die wollen mindestens ein Fahrverbot erreichen, sonst steigen die gar nicht aus. Aber.... sie verstehen "Ihr Geschäft".

By Micha (141.18.212.35) on Montag, den 6. November, 2000 - 15:11:

Nein, die Geschwindigkeitsbeschränkung wurde aufgehoben: freie Fahrt. Aber die ziehen Dich nicht zum Spaß raus (na ja, das vielleicht auch), das muß begründet gewesen sein. Hast Du Dir das Video nicht direkt vor Ort im Polizeiwagen ansehen dürfen?

By mbo (194.162.10.129) on Montag, den 6. November, 2000 - 15:38:

ich konnte mir den Film ansehen,fragte dann denn einen Beamten wo denn die 2 100er Schilder zu sehen seien,er sagte die würde man auf dem Film nicht sehen,aberich hätte 2 überfahren.
Die Sache ist schon beim Anwalt und warte jetzt auf eine Kopie vom Film um mir das nochmal anzusehen.

By Micha (141.18.212.35) on Montag, den 6. November, 2000 - 16:15:

Das würde ich auch machen, auf den Filmen ist doch normal die halbe Autobahn zu sehen. Die Schilder müssen doch mit im Bild sein, außer der ist Dir 1 m hinterm Kofferraum gehangen.

By taco (15.255.208.34) on Montag, den 6. November, 2000 - 17:44:

In meinem Schreiben stand: "Geschwindigkeit (110 km/h) festgestellt durch Nachfahren mit geeichtem Tacho in gleichbleibendem Abstand von 50m."

Da haben die ja quasi zugegeben, selbst zu dicht aufgefahren zu sein und mich zum Schnellfahren genoetigt zu haben... Naja, ich hab meine Nachschulung schon gemacht.

Aber waere das nicht ggf. ein Ansatzpunkt?

By jotrocken (62.54.178.99) on Montag, den 6. November, 2000 - 18:04:

Ich würde sagen, bei 50m Abstand handelt es sich wohl noch längst nicht um Nötigung; der erlaubte Abstand betrug ja genau 55m. Diese knapp 10% Unterschied werden wohl nicht bis zur Nötigung reichen.

By mbo (194.162.10.129) on Dienstag, den 7. November, 2000 - 12:30:

kann mir jemand sagen oder eine Adresse nennen wo ich erfahren kann was genau das Schild 80 grau durchgestrichen ( schneller 80) bedeutet und welche Geschwindigkeit jetzt auf der Autobahn gilt ,wenn vor der Baustelle ein 100er Schild war.

By Alberto (62.158.212.27) on Dienstag, den 7. November, 2000 - 14:33:

Das versteht sich von selbst - Auf Autobahnen, bzw. mehrspurigen Straßen gilt lt. StVO die "Richtgeschwindigkeit 130 kmh, so lange nichts anderes bestimmt ist.
Nach dieser Aufhebung von 80 kmh galt also garantiert "Freie Fahrt" . Die vorhergezeigten 100 kmh müssen Dich nicht mehr beeindrucken, denn jedes neue Schild regelt alles neu.
Wäre dort wieder 100 kmh gültig gewesen, hätte man richtigerweise das 100 - Schild dort hinzufügen müssen. Das war aber nicht der Fall. Also, keine Angst - was ich sage, kannst Du vor Gericht getrost durchsetzen.


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