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Mit scream maske geblitzt werden

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Allgemein: Mit scream maske geblitzt werden
By Bernie (62.158.53.24) on Montag, den 25. März, 2002 - 13:44:

hallo

ich hab mal eine Frage:
jeder kennt doch bestimmt die tolle Scream maske von den Kultfilmen Scream 1-3.

was würde passieren, wenn man sich die im Auto aufsetzt, und dann damit geblitzt wird?

Die können dann das wahre Gesicht ja nicht erkennen.

wird das Verfahren gleich eingestellt?
bekommt der fahrzeughalter einen extra Strafe deswegen?
Bekommt er 100 prozentig ein fahrtenbuch auferlegt?

mfg Bernie

By farendil (217.235.40.188) on Dienstag, den 26. März, 2002 - 11:02:

@bernie: welche maske du benutzt, ist egal.
1: davon wird i.d.r. auszugehen sein
2: nein, weswegen denn?
3: wenn man es richtig macht, nicht...

By HarryB (203.198.106.8) on Mittwoch, den 27. März, 2002 - 02:11:

Also bei Punkt 2 waere ich mir da nicht so ganz sicher... Es kann zwar sein, dass man - wenn man geblitzt wird - davon kommt, sollte man jedoch angehalten werden, waehrend man die Maske traegt, sieht es schon etwas anders aus. Vorstellbar ist z.B., dass es eine Anzeige gibt, weil man mittels dieser Maske sein Sichtfeld erheblich einschraenkt.
Es gab mal eine Zeitlang die "Mode", so eine taeuschend echt aussehende Gummihand aus dem Kofferraum haengen zu lassen. Da hat mal eine Mutter, die einem solchen Auto hinterher fuhr, Anzeige erstattet, weil ihr Kind Panikanfaelle bekommen hatte und einige Tage voellig aufgeloest war. Wenn ich mich recht erinnere, wurde der verantwortliche Fahrer mit einer nicht unerheblichen Geldstrafe bedacht.... Aehnliches ist bei dieser Scream Maske auch denkbar.

By frosch (217.4.126.8) on Mittwoch, den 27. März, 2002 - 09:11:

Unser O-Amt "Meßdiener" meinte neulich mal,so ein Vorgang würde dann aussortiert,sprich "Glück gehabt".Aber ich denke mal, wenn jemand so etwas beharrlich tut,z.B. immer mit demselben Auto durch nen Starkasten, wird sich schon jemand dahinterklemmen und dem Halter ein Fahrtenbuch aufbrummen wollen.

By Rennfahrer (80.132.19.174) on Donnerstag, den 28. März, 2002 - 20:25:

Wie sieht das denn bei Firmenwagen aus ??
Muss da mein Chef mich nennen, um kein Fahrtenbuch zu riskieren, denn er MUSS ja wissen, wer seine Autos wann und wohin faehrt (Kurrierfahrer) ?!

By Greatblackbird (62.104.223.68) on Donnerstag, den 28. März, 2002 - 22:10:

Niemand ist verpflichtet, die Fahrer seiner Fahrzeuge zu benennen. Wenn der Halter erst mehr als 2 Wochen nach der Tat erst einen Anhörungsbogen bekommt, braucht er sich nicht einmal mehr an den Fahrer erinnern. In diesem Fall müßte die Behörde sogar nachweisen, daß der A-Bogen vor Ablauf dieser zwei Wochen angekommen ist und eine Fahrtenbuchauflage wäre dann völlig unbegründet. Aber dieses Thema wurde hier schon etliche Male diskutiert. Benutze doch einfach mal die Suchfunktion.


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