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Definition Fahren ohne FS

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Allgemein: Definition Fahren ohne FS
By Aljaarif (195.93.72.8) on Sonntag, den 24. März, 2002 - 19:49:

Hallo liebe Rechtsexperten.

Habe aus Neugier mal eine Frage die Definition von Fahren ohne Führerschenin betreffend.
Heißt das es werden nur Maßnahmen unternommen wenn bei einem Fahrzeugführer festegestellt wird, dass er aus welchem Grund auch immer, keine gültige Fahrerlaubnis besitzt oder ist dieser Tatbestand bereits erfüllt wenn ich nur mal eben zum Kiosk um die Ecke fahre und der FS gemütlich zu Hause auf dem Schreibtisch liegt?

By Polizist (217.185.19.115) on Sonntag, den 24. März, 2002 - 19:54:

Man muss unterscheiden zwischen Fahren ohne Fahrerlaubnis und Fahren ohne Führerschein.
Ersteres liegt vor, wenn dir der Führerschein entzogen wurde, ein Fahrverbot vorliegt, oder du überhaupt gar keinen gemacht hast.
Dies ist eine Straftat nach dem StVG (§ 21 glaub ich).

Fahren ohne Führerschein dagegen ist nicht so dramatisch. Davon spricht man in deinem Fall vom Kiosk. Du bist zwar im Besitz einer Fahrerlaubnis, hast aber das Dokument, den Führerschein, nicht dabei. Das ist dann ne Owi und kostet glaub ich um die 10€

By Thorsten (193.150.166.43) on Montag, den 25. März, 2002 - 15:39:

@Polizist:
"Fahren ohne Führerschein dagegen ist nicht so dramatisch. Davon spricht man in deinem Fall vom Kiosk. Du bist zwar im Besitz einer Fahrerlaubnis, hast aber das Dokument, den Führerschein, nicht dabei. Das ist dann ne Owi und kostet glaub ich um die 10€" ...

... oder auch garnix, wenn man Glück hat und auf verständnisvolle Beamte trifft, die nachvollziehen können, daß man eben nicht an "alles" denken kann, wenn man nachts aus dem Bett stürzt und halb angezogen zum nächsten McDonalds fährt, um dort eine Apfeltasche gegen den Heißhunger zu verschlingen !
;-)

Gruß Thorsten

By TMX (160.45.10.9) on Montag, den 25. März, 2002 - 17:25:

Hab das mal in Würzburg erlebt: Ich hatte den FS in der berühmten falschen Jacke zu Hause vergessen, die Polizei hat mich kontrolliert, ich habs gleich gesagt. Sie haben dann "zur Not" meine beiden Scheckkarten als Identifikationsmedium benutzt und mich ohne Strafe weiterfahren lassen.

By alex (62.226.250.119) on Montag, den 25. März, 2002 - 17:49:

weiteres beispiel:

sagen wir mal, mir wird ein Fahrverbot von einem Monat verhängt.

nun fahre ich aber trotzdem und komme mit dem Auto von meinem vater in eine polizeikontrolle.
ich habe aber keinerlei Personalien mit.
Was machen die dann, wenn ich mich als mein Bruder ausgebe, der nicht viel älter ist und einen Führerschein hat?
normal glauben die mir das doch. oder?

mfg alex

By Polizist (217.3.255.230) on Montag, den 25. März, 2002 - 20:22:

@alex: Du hast schon ein Gottvertrauen, oder? Ohne irgendwelche Personalien können sie dich zur Identitätsfeststellung mit auf die Wache nehmen. Ich kenn einige Kollegen, die am Anfang dieses Vertrauen hatten und einmal gehörig auf den Arsch gefallen sind.
Im übrigen werden Fahrverbote und Fahrerlaubnisentzüge bei uns im Computer gespeichert und wir können sofort per Funk nachfragen, ob ein Fahrverbot vorliegt oder nicht.
Und in aller Regel bekommt deine Heimatpolizeidienststelle eine schriftliche Mehrfertigung von der Bußgeldstelle über dein Fahrverbot.
Darüberhinaus kann dein Daddy angezeigt werden wegen "Ermächtigen zum Fahren ohne Fahrerlaubnis", wenn er wusste oder wissen konnte, dass du nicht im Besitz einer FE bist.

@Thorsten: Das von dir beschriebene Verhalten ist bei mir zumindest die Regel, da soetwas jedem passieren kann. Und wegen 10€ wird in aller Regel kein Aufstand gemacht


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