Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Geschwindigkeitsübertretung mit Anhänger. Welche Folgen?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Geschwindigkeitsübertretung mit Anhänger. Welche Folgen?
By wayko (212.80.58.130) on Donnerstag, den 21. März, 2002 - 09:09:

Wie wird eigentlich ein Geschwindigkeitsverstoß mit Anhänger bestraft? Ab wann kommt man (auf der Autobahn) in den Punktebereich bzw. wird zum Fußgänger? Gibt es da eine andere Ahndung als bei einem Solo-PKW?

Hintergrund ist der, daß ich am WE mit dem Anhänger 600km in den Norden muß, und meine Reisegeschwindigkeit nun mal bei 100 – 110 km/h liegt, solange der Anhänger unbeladen ist.

Und jetzt noch gleich ein Aufreger über die deutsche Regelungswut: es gibt zwar die schicke 100 km/h-Regelung für Gespanne, aber da mein Anhänger ungebremst ist, müßte ich das zulässige Gesamtgewicht auf 380kg reduzieren.
Nun wollte ich vom TÜV eine Eintragung haben, die besagt, daß ich bis zu einem Gesamtgewicht von max. 380kg 100km/h fahren darf (darüber wäre es dann die normalen 80 km/h). Quasi wie bei einer Anhängelasterhöhung des PKW, wo bei mir bei der Ehöhung von 1400 auf 1700 kg als Ergänzung drinsteht „*Ziffer29: 1700kg bis 8% Steigung“. Und so wollte ich auch für meinen Anhänger haben „*100km/h bis 380kg Gesamtgewicht“ (oder so ähnlich).

Knappe Antwort vom TÜV: Das ist so nicht vorgesehen! Na prima, ich erfülle alle Voraussetzungen, und nur weil das „so nicht vorgesehen“ ist, soll ich theoretisch mit 80 km/h dahinzockeln (die LKW-Fahrer würden sich bedanken ;-))

By farendil (217.85.231.119) on Donnerstag, den 21. März, 2002 - 09:43:

also ab +16 bist du spätestens mit den punkten dabei.

spätestens deshalb, weil auch eine geringere geschwindigkeitsüberschreitung mit punkten gehndet werden kann, wenn du entweder länger als 5 minuten so schnell fährst oder aber mindestens 2 mal seit fahrtantritt.

diese regelung dürfte aber für dich relativ ungefährlich sein, da du ja keinen fahrtenschreiber hast.

By wayko (212.80.58.130) on Donnerstag, den 21. März, 2002 - 12:53:

Naja, bei freier Autobahn (ist denn heut Weihnachten und Ostern zusammen?) dürfte ich die überschreitung nur 1x begehen, allerdings 6 Stunden am Stück ;-)

Aber im Ernst, vielen Dank für die Info. Wer 2 Min. hinter mir herfährt ist eh schon mehr als verdächtig, also runter mit dem Tempo...

Vielleicht finde ich ja doch noch irgendwann einen TÜV, der mir das "nicht vorgesehene" einträgt.

By alexander (80.131.79.153) on Donnerstag, den 21. März, 2002 - 12:58:

ich weß nicht ob es hilft: aber vielleicht stört sich der Tüv an der Gewichtsvorgabe (eigentlich ja Massenvorgabe...) von 380kg - da der Anhänger ja im beladenen Zustand mehr wiegen darf (bzw. sich die Gesammtmasse erhöht) und man das nicht unbeding so ohne weiteres abschätzen kann. aber du könntest ihn ja mal "freundlich überreden" dir die 100 einzutragen wenn der Anhänger LEER ist (und somit auch unter 380kg).
Ein Versuch ist es allemal wert :-)


Grüßle Alexander

By alfa (195.124.135.7) on Donnerstag, den 21. März, 2002 - 14:34:

Man kann sich doch sogar in einer ziemlich komplizierten Prozedur sogar für schwere Wohnwagen in Kombination mit einem Zugfahrzeug (PKW) die 100 eintragen lassen, wenn der Anhänger bestimmte technische Voraussetzungen erfüllt. Dann bekommst du ein 100 Schild hinten an den Hänger und vorne beim PKW an die Frontscheibe, so schön deutsch mit Stempel drin. Und dann haste auch wieder einen kleinen Toleranzbereich nach oben, um nicht immer die gleichen LKW-Hinterteile ansehen zu müssen.

By Philip (132.230.14.114) on Donnerstag, den 21. März, 2002 - 15:09:

@wayko
Fahr doch einfach 600 km nach Westen statt nach Norden ;-) In Frankreich gilt Tempo 130 nämlich auch für PKW mit Anhänger (jedenfalls findet man vor Gefällstrecken manchmal "Tempo 110 für Gespanne" mit anschließender Aufhebung)! Daher verstehe ich auch nicht, warum man in D nur 80 fahren darf.
Philip

By wayko (213.7.90.174) on Donnerstag, den 21. März, 2002 - 19:22:

@alfa

Das würde der TÜV auch sofort machen, nur müßte ich meinen ungebremsten Anhänger von 750 kg auf 380 kg ablasten lassen. Dann liege ich genau innerhalb der Vorschriften.
Nur - was habe ich davon? Ich wollte eben die Eintragung, bis 380kg 100km/h, über 380kg 80km/h, damit ich wenigstens leer vernünftig fahren darf.
Das scheitert angeblich jedoch nur daran, daß der Gesetzgeber so eine Kombination nicht vorsieht... Damit sind die Graukittel dann wohl auch überfordert :-(

By m3 (217.2.173.76) on Freitag, den 22. März, 2002 - 01:31:

@wayko: hat dies auch mal mit nem Moppedanhänger. Für die 100er-Regel wurde das zulässige Gesamtgewicht von 600 auf 430 in der mitzuführenden Bescheinigung runtergesetzt. Beim Prüfungstermin hatte ich noch das Original-Typenschild am Hänger mit den 600 kg. Der TÜV hat mir nun ein Untersuchungsberichtschriftstück "Berichtung Fahrzeugbrief 5940034, Ergebnis: geringe Mängel" ausgestellt, mit folgenden Standardtextzeilen:
Fabrikschild: nicht lesbar / unvollständig oder falsche Angaben. ZGG bitte auf 430 kg ändern 10199. Hinweise: Bitte lassen Sie bei Ihrer Zulassungsstelle die Eintragungen in Ihrem Fahrzeugschein berichtigen 1100. Es wurde eine Änderung des zul. Gesamtgewichtes überprüft 5770. Für die Behebung der aufgeführten Abweichung hat der Halter/Beauftrage auf der Kontrollkarte unterschrieben 8950.
Und gut is....
Die 100er-Regelung gibt viel mehr Luft. Als Anhängerfahrer auf BAB ist man ein leichtes und beliebtes Opfer bei den Überwachungsorganen. Irgendwann hängen sie "unauffällig" hinten dran, die meisten tolerieren Tacho konstant 120, nachdem sie das 100er-Schild zur Kenntnis genommen haben. Natürlich gab es auch Fälle mit "Bitte folgen". Wenn sie über das Ausstellen eines 20-DM-Knöllchen ihr Tagessoll erfüllen, prima, freue ich mich mit.
Das beste sind aber die Privaterzieher, welche krampfhaft Aufmerksamkeit durch todesmutiges Rumfuchtel mit einem Fotoapparat erregen wollen....

By wayko (212.80.58.131) on Freitag, den 22. März, 2002 - 07:55:

@m3

Heißt das, der Spaß wird garnicht im Brief eingetragen, sondern auf einem gesonderten Schriftstück?
Dann wäre das Problem ja wirklich gelöst, da ich es dann so handhaben könnte wie Du ;-).

By alfa (195.124.135.7) on Freitag, den 22. März, 2002 - 09:24:

@wayko
Wie gesagt, die Detailvorschriften kenne ich nicht, lerne daraus also, dass es bei ungebremsten Hängern dort Lastrestriktionen gibt. Bei meinem obigen Posting hatte ich an einen Bekannten hier gedacht, der mit seinem Passat Diesel einen recht grossen Wohnwagen (4 köpfige Famile) zieht und die 100 Regelung hat. Dessen Hänger hat die zugelassenen Anhängelast vermutlich weitgehend ausgeschöpft.

By wayko (212.80.58.133) on Freitag, den 22. März, 2002 - 11:49:

@alfa
Ungebremst gibt es die Regelung (neben ABS etc.), zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers darf (ca.) 1/3 des Leergewichtes des Zugfahrzeuges betragen.

Gebremst ist es ca. 1:1 (mit sicher einigen Ausnahmen...)

By alfa (195.124.135.7) on Freitag, den 22. März, 2002 - 12:39:

@wayko
ja, das sind die allgemeinen Regelungen, ich meinte aber die Regelungen, um die 100 für den Hänger erlaubt zu bekommen.
Mit den Ausnahmen stimmt, bei mir sieht das so aus:
Beide Fahrzeuge haben Frontantrieb, der Grosse ABS etc. der Kleine kein ABS:
1585 kg leer, Hänger 1500 bzw 500 kg
810 kg leer, Hänger 900 bzw 350 kg

By wayko (212.80.58.133) on Freitag, den 22. März, 2002 - 14:08:

Jetzt mal ganz genau (ich hatte nur die ungefähren Daten):

Grundvoraussetzung: PKW MIT ABS, Anhängerreifen nicht älter als 6 Jahre

Für Anhänger ohne Bremse und für Anhänger mit Bremse, aber ohne Stoßdämpfer:
Zulässige Masse Anhänger gleich/geringer 0,3 * Masse Zugfahrzeug

Für Wohnanhänger mit Bremse und Stoßdämpfer:
Zulässige Masse Anhänger gleich/geringer 0,8 * Leermasse Zugfahrzeug

Für andere Anhänger mit Bremse und Stoßdämpfer:
Zulässige Masse Anhänger gleich/geringer 1,1 * Leermasse Zugfahrzeug

By farendil (217.225.241.67) on Freitag, den 22. März, 2002 - 14:43:

@wayko: ganz genau. nur noch eine anmerkung: daß was du als stoßdämpfer bezeichnest, meint den schlingerdämpfer....

By wayko (213.7.84.62) on Samstag, den 23. März, 2002 - 19:08:

Ist nicht meine Bezeichnung, habe ich von irgendeiner regionalen TÜV-Seite. Hab mich auch schon über die Stoßdämpfer gewundert...


Das Senden ist in diesem Themengebiet nicht unterstützt. Kontaktieren Sie den Diskussions-Moderator für weitere Informationen.

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page