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Verständnisfragen zu A.-Meth.

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Verständnisfragen zu A.-Meth.
By speed_trapped (62.153.226.203) on Mittwoch, den 20. März, 2002 - 08:45:

Hi,

ich habe mich nun ein wenig im Forum rumgetrieben und habe (natürlich) ein paar Fragen zur A.-Meth.

Am einfachsten ist natürlich, wenn Fahrer nicht Halter, ist mir klar und habe ich auch geschnallt.
Problematischer ist es ja wenn Fahrer = Halter. Hier ist es wohl unabdingbar, daß der Halter den ABogen nicht bekommt, sieht oder sonstwie davon erfährt, damit die 12 Wochen ab Tattag und nicht ab Austellung ABogen zählen.
Hier ist dann schon mein erstes Problem. Darf eine dritte Person (wurde hier meist die Sekretärin genannt) ohne weiteres den ABogen ausfüllen und unterschreiben. Wenn nicht, ist das dann eine Ordnungswidrigkeit oder schon eine Straftat? Würde als Grund ein (über 14 Tage hinausgehender) Urlaub des Halters reichen, denn da könnte er sich ja nicht verteidigen und würd autom. den BuGeBe erhalten?

Ein weiteres Problem habe ich mit der Person, die den Verstoß erstmal zugibt? Welches Vergehens macht er sich strafbar bzw. was könnten die übereifrigen Beamten ihn vorwerfen können bzw. wollen? Ist es dabei unerheblich, ob ein Bild den ABogen beigelegt ist, auf dem er nicht zu erkennen wäre, wenn er denn genauer hinsehen würde (aber er ist ja ein wenig zerstreut!).

Ich bin für jede hilfreiche Antwort dankbar.

By farendil (217.85.231.119) on Donnerstag, den 21. März, 2002 - 12:10:

@st: damit die 12 Wochen
weil das prob. grad an anderer stelle besteht: es sind 3 monate, nicht 12 wochen.


ab Tattag und nicht ab Austellung ABogen zählen.
die sache ist so nicht korrekt. prinzipiell zählt die ausstellung des a-bogens als verjährungsunterbrechend gegegn den beschuldigten.
also rechne damit.

Darf eine dritte Person ohne weiteres den ABogen ausfüllen und unterschreiben.
darf sie. solange sie nicht versucht, deine unterschrift nachzuahmen.

Welches Vergehens macht er sich strafbar bzw. was könnten die übereifrigen Beamten ihn vorwerfen können bzw. wollen?
erstens hat das zugeben auf dem a-bogen keinerlei relevanz, zweitens ist es nicht verboten.

Ist es dabei unerheblich, ob ein Bild den ABogen beigelegt ist,
für ihn schon.
derjenige, der den bogen ausfüllt, darf aber nicht WISSENTLICH einen falschen beschuldigen.

By speed_trapped (62.153.226.203) on Donnerstag, den 21. März, 2002 - 18:44:

@farendil: erstmal vielen dank für die infos.

also stellt sich für den fahrer(der auch halter ist) nur das problem mit der "verlängerten" verjährungsfrist durchzukommen. ok ein gewisses restrisko, wenn die den braten riechen hat man auch noch.

wie kann man einer dritten person, die den bogen ausfüllt, denn die wissentliche falsche beschuldigung nachweisen? selbst wenn ein foto dranklebt kann man doch nicht erwarten, das man die person ohne zweifel identifizieren kann, oder gibt es da schon einschlägige erfahrungen hier im forum?

welche maßnahmen bringen einem eigentlich am meisten zeit beim einspruch gegen den bugebe?
kann man erstmal einspruch einlegen und dann auf die reaktion warten? sicher, ist es dann jedoch noch möglich die palette mit messprotokoll und eichung sowie anwalt in urlaub (ist ja bald sommerzeit) durchziehen. oder gibt es wenn, es denen reicht sofort einen gerichtstermin?

@all: ich habe mich nun hier volle 3 tage rumgetrieben, und nun auch meinen senf abgegeben. ich muß sagen hut ab, ich habe hier echt viel dazugelernt. meine fragen sollen aber nicht nur mir helfen, sondern auch allen, die halter und fahrer waren bzw. sein werden. denn ich meine diese möglichkeit wird hier selten ausführlich diskutiert, obwohl sicher 80% aller fälle so liegen werden.

By farendil (217.85.231.119) on Freitag, den 22. März, 2002 - 02:07:

@st: ein gewisses restrisko, wenn die den braten riechen hat man auch noch.
also wenn der strohmann den bogen bekommt, so ist eigentlich alles in trockenen tüchern (solange mans elber keinen fehler macht).


wie gesagt, der nachweis der falschen ebschuldigung ist schwer - besonders wenn es nicht der halter selber war.

zum zeit schinden:

also du kannst ganz klassisch folgendes machen:
-will erst anwalt befragen
-wollte zu anwalt, aber der ist im urlaub
-nun kann der anwalt bei bedarf wirklcih eingeschaltet werden und die akte anfordern, sofern noch zeit zu schinden ist...


oder du hälst die selber auf trabb:

-einspruch ohne begründung
-will eichurkunde sehen
-will wissen, wann letzte nacheichung war, und ob etwas repariert/nachgestellt wurde.
-will meßprotokoll sehen
-will fotos von der meßstelle/geräteaufstellung sehen


keine angst, so schnell setzen die keinen gerichtstermin an. und wenn - tja, dann verschiebt mann den. auf jeden fall zweifeln sie da nicht, daß sie den richtigen haben.

By speed_trapped (62.153.226.203) on Freitag, den 22. März, 2002 - 06:43:

@farendil: nochmals vielen dank für die hilfreichen ausführungen

so jetzt mach ich mir mal keine weiteren gedanken und lass den amtsschimmel erstmal auf trab kommen.


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