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Verlust des Führerscheins und ihn dann in den USA nochmalmachen?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Allgemein: Verlust des Führerscheins und ihn dann in den USA nochmalmachen?
By Fre@k (80.134.23.140) on Dienstag, den 19. März, 2002 - 14:05:

Hi all!

Es geht hier nur um eine theoretische Frage, die sich mir schon seit langem stellt. Wenn ich z.B. aufgrund eines enormen oder wiederholten Verstoßes meinen Führerschein in Deutschland verloren habe, dann meinen Urlaub in den USA verbringe und da einen amerikanischen Führerschein mache,darf ich dann mit dem hier in Deutschland wieder fahren?

Mfg

By quincy (141.30.32.91) on Dienstag, den 19. März, 2002 - 14:46:

Nein, weil nur die tatsächlich bestehende Fahrerlaubnis und nicht der physische Besitz eines irgendwie gültigen Führerscheins zum Fahren berechtigt. In Deutschland wurde ein Fahrverbot ausgesprochen, an das du dich natürlich zu halten hast. Der amerikanische Führerschein kann nach meiner Kenntnis auch nur vorübergehend genutzt werden, und muss dann umgeschrieben werden. Spätestens dann fliegt alles auf.

Bitte um Korrektur, falls das nicht ganz stimmen sollte...

By alfa (195.124.135.7) on Dienstag, den 19. März, 2002 - 14:51:

Bitte rot im Kalender ankreuzen:
Ich stimme quincy zu!

By quincy (141.30.32.91) on Dienstag, den 19. März, 2002 - 15:30:

Ich weiß gar nicht, wie mir wird... Das kann doch nicht... ich meine... das ist doch noch nie... wie ist das denn... - !?

*seinenAugennichttrauenkönn*

:)

By alfa (195.124.135.7) on Dienstag, den 19. März, 2002 - 15:38:

Tja..Wahrheit setzt sich eben durch, da gibt es nichts dran rum zu deuteln.

By quincy (141.30.32.91) on Dienstag, den 19. März, 2002 - 16:10:

So isses, alfa!

By alfa (195.124.135.7) on Dienstag, den 19. März, 2002 - 16:36:

@quincy
das heisst also, halte dich eng an die Fakten und halte Meinung und missionarischen Eifer zurück, dann fallen auch nicht alle mit Gebrüll über dich her. :)

By quincy (141.30.32.91) on Dienstag, den 19. März, 2002 - 16:46:

alfa, alfa, alfa, alfa!
Führerscheinfragen haben ja wohl nicht gerade sehr viel Potenzial für moralische oder soziologische Diskussionen. Aber dort, wo's das gibt, diskutiere ich auch gerne (diskutiere, wohlgemerkt, nicht: missioniere). Das Gebrüll der Hammelherde dabei kann ich ab.
:)

By Prisemud (151.188.40.246) on Dienstag, den 19. März, 2002 - 20:37:

Ich verbringe hier gerade in den USA ein Austauschjahr, und da ich in Virginia lebe, kenn ich nur die Regeln fuer diesen Staat hier. Um hier den Fuehrerschein zu bekommen, musst duetwas vorweisen koennen, dass deinen staendigen Aufenthalt fuer mindestens 6 Monate nachweisst.Ausserdem bekommt man erst eine Learner's Permit, nach sieben Fahrstunden und ein paar theoretischen STunden wo man gesagt bekommt, dass man nciht betrunken Autofahren soll bekommt man dann die richitge Driver's License. Deutschland erkennt Fuehrerscheine von verschiedenen Staaten anders an, wenn man seinen Fueherschein heir in Virginina macht, bekommt man ihn direkt uebergeschrieben(ich weiss jetzt natuerlich nicht inwiefern die Behoerden da kooperieren und ueber vorhergehende Fuehrerscheinentzuege Bescheid wissen.
Der theoretische TEst um die Permit zu erlangen sieht uebrigens ungefaehr so aus: Was bracht eine Person um einen LKW zu fahren? a) Hunting license b) fishing licnse c) official truck license issued by the Department of Motor Vehicles d) report card(Schulzeugniss)
Was fuer ein Glueck dass ich bestanden hab.
Kann mir irgendjemand bei Gelegenheit vielleicht mal ein paar Tipps geben, was in Deutschland beim Autofahren ganz anders ist? Denn in 3 Monaten werde ich endlich auch meinen Fuehrerschein haben. Warscheinlich werde ich aber trotzdem noch ein paar Fahrstunden nehmen, denn die VErkehrssituation sieht hier doch ziemlich anders aus als daheim.
Viele Gruesse
Prisemud

By N.N. (195.37.128.1) on Dienstag, den 19. März, 2002 - 21:42:

@Prisemund

Ich hab noch eine ähnliche Frage aus Maryland in Erinnerung: "If a traffic signal shows red, and a police officer signals you to proceed, what should you do? (a) obey the traffic signal, (b) obey the police officer, (c) first obey the traffic signal and then the police officer, or (d) do the same as the vehicle in front of you?" :-)

Na ja, theoretische und praktische Prüfungen sind doch wesentlich einfacher. Ließ sich alles an einem Vormittag abwickeln.

Noch etwas, was mir einfällt. In den Antragsvordrucken steht vermutlich auch eine Frage "is your driving privilege revoked or suspended in another state or country?" oder so ähnlich. Wem in Deutschland die Fahrerlaubnis entzogen wurde und wer da fälschlicherweise "no" ankreuzt, macht falsche Angaben. Daß man das Gegenteil beweisen kann, ist zwar unwahrscheinlich. Kommt es aber dennoch durch irgendeinen dummen Zufall raus, könnte es Ärger geben.

By Peter (194.72.49.82) on Dienstag, den 19. März, 2002 - 21:56:

Alles stimmt!

Ich kann noch hinzufügen, wer möchte kann einen amerikanischen Führerschein erwerben indem er seinen "deutschen" eintauscht. Geht vollkommen problemlos, der deutsche wird dann nach Flensburg geschickt (und man muss entweder vorher mit dem Amt sprechen, oder um Neuausgabe bitten (aber nicht vergessen, dass man ihn getauscht hat, sonst macht man sich ...(quincy?) schuldig).

Egal, das nur als Tip. Warum das Ganze?
Eine driver's license ist dort so wichtig wie bei uns perso/pass. Ohne wird man mitunter als nicht vollwertig betrachtet, wer z.B. längere Zeit dort wohnt wird gerne von dieser Regelung Gebrauch machen (Meine Pennsylvania license gilt noch bis 2003).

*Gruss

Peter

By farendil (217.235.46.52) on Mittwoch, den 20. März, 2002 - 01:05:

auch wenn alfa (unberechtigter weise) quincy zustimmt, so muß ich diesem doch (wie von iohm gewünscht) widersprechen.

In Deutschland wurde ein Fahrverbot ausgesprochen
wennd er fas wie von "Fre at k" angesprochen eingezogen wurde, so handelt es sich um einen führerscheinentzug (mit sperrfrist) und nicht um ein fahrverbot.

ein fahrverbot ist zeitlich auf max. 3 monate befristet.

Der amerikanische Führerschein kann nach meiner Kenntnis auch nur vorübergehend genutzt werden, und muss dann umgeschrieben werden.
falsch. (bzw. halbwahr und verdreht)
er kann ein halbes jahr genutzt werden. anerkannt (zur umschreibung) wird er nur, wenn du mindestens ein halbes jahr im entsprechenden land gelebt hast.
umgeschrieben werden muß er nur dann, wenn du deinen wohnsitz im land des erwerbs aufgegeben hast.

By HarryB (203.198.120.46) on Mittwoch, den 20. März, 2002 - 03:37:

Und hier, so denke ich, irrt farendil er kann ein halbes jahr genutzt werden. Er kann nur fuer ein halbes Jahr genutzt werden, solange noch der Wonsitz im Erwerbsland besteht - Passeintrag! Ich z.B. kann munter ein halbes Jahr mit meiner HK license durch deutsche Lande fahren, solange der Wohnort HK ist. Gebe ich diesen auf, weil ich nach D'land zurueck gekehrt bin - der Herr oder wer auch immer moege mich davor behueten - muss ich meine deutsche Fahrerlaubnis bei mir fuehren..... Schlussfolgerung daraus: Habe ich keine deutsche Fahrerlaubnis, weil ich meine license hier erst gemacht habe, muss ich diese sofort umschreiben lassen - so das ueberhaupt geht - wenn ich meinen Wohnsitz wieder nach D'land verlege....

By Billy Bob (24.141.220.190) on Mittwoch, den 20. März, 2002 - 04:57:

Kann Harrys Info Bestaetigen,da ein Freund von mir[Canadischer Staatsbuerger] seine Canadische license sofort umschreiben lassen musste, musste aber eine Muendliche Pruefung ablegen, hatte ja Wohnsitz in Germany,obwohl er noch seinen Wohnsitz in Canada hatte.
Billy Bob

By piranha (194.95.176.28) on Mittwoch, den 20. März, 2002 - 08:22:

@farendil:

"so handelt es sich um einen führerscheinentzug" ... falsch, "Fahrerlaubnisentzug". MfG :-)

@thread:

Wer trotz eines Fahrerlaubnisentzuges oder deutscher MPU-Auflagen im Ausland eine gültige Fahrberechtigung erwirbt, kann damit zwar überall in der Welt unbeschränkt Kfz führen, jedoch nicht in Deutschland!! Hier ist der Gebrauch dieser Fahrerlaubnis definitiv untersagt (Straftat gem. § 21 StVG). Dies ergibt sich zwangsläufig aus § 4 III Nr. 3 IntVO.

Ich zitiere:

Die Berechtigung (Anm.: Führen von Kfz im Inland) [...] gilt nicht für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse,

- die lediglich im Besitz eines Lernführerscheins oder eines anderen vorläufig ausgestellten Führerscheins sind,

- die zum Zeitpunkt der Erteilung der ausländischen Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen ihren ordentlichen Wohnsitz im Inland hatten, es sei denn, daß sie die Fahrerlaubnis in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum während eines mindestens sechsmonatigen, ausschließlich dem Besuch einer Hochschule oder Schule dienenden Aufenthalts erworben haben,

- denen die Fahrerlaubnis im Inland vorläufig oder rechtskräftig von einem Gericht oder sofort vollziehbar oder bestandskräftig von einer Verwaltungsbehörde entzogen worden ist, denen die Fahrerlaubnis bestandskräftig versagt worden ist oder denen die Fahrerlaubnis nur deshalb nicht entzogen worden ist, weil sie zwischenzeitlich auf die Fahrerlaubnis verzichtet haben oder

- solange sie im Inland, in dem Staat, der die Fahrerlaubnis erteilt hatte oder in dem Staat, in dem sie ihren ordentlichen Wohnsitz haben, einem Fahrverbot unterliegen oder der Führerschein nach § 94 der Strafprozeßordnung beschlagnahmt, sichergestellt oder in Verwahrung genommen worden ist.

By alfa (195.124.135.7) on Mittwoch, den 20. März, 2002 - 08:45:

So wie piranha das postet, hatte mir vor längerem mal ein Fachanwalt das erklärt, als man beim Zusammenhocken ein bischen ins theoretisieren gekommen war. Die saubere Ableitung habe ich aber logischer weise nicht mehr auf die Reihe gekriegt, ich hatte nur das Ergebnis abgespeichert -reicht für Ingenieure ja aus.

By N.N. (195.37.128.1) on Mittwoch, den 20. März, 2002 - 11:30:

@BB

Zeitliche Beschränkungen bei Nutzung ausländischer (Nicht-EU) Fahrerlaubnisse in Deutschland - immer vorausgesetzt, daß ordnungsgemäß erworben und kein Fahrverbot/Fahrerlaubnisentzung in Deutschland:

Solange kein deutscher Wohnsitz besteht, ohne Zeitbegrenzung.

Sobald ein deutscher Wohnsitz begründet wird, für 6 Monate möglich, in Ausnahmefällen bis zu 12 Monaten.

(§ 4 Abs. 1 IntKfzVO)

By farendil (217.85.227.73) on Mittwoch, den 20. März, 2002 - 12:34:

ohh je, ich habe mich wohl etwas undeutlich ausgedrückt bzw. die dinge nicht gut voneinader getrennt.

also, wenn der fs in D entzogen wurde, darf man hier gar nicht fahren. (die frage ist, ob das bei ausländischem pass und dazu passenden fs einer mitbekommt)

wenn das nicht der fall ist, darf man in d mit einem im ausland erworbenden fs 6 monate (wie nn sagete in ausnahmefällen mit antrag bis 12) in d fahren.
damit dieser fs hier zum umschreiben anerkannt wird, muß man mindestens 6 monate in dem land gelebt haben.
beim wohnsitzwechsel muß die umschreibung unverzüglich erfolgen.
bei euro-fs ist ein umschreiben in keinem fall nötig.

By Billy Bob (24.141.220.190) on Mittwoch, den 20. März, 2002 - 14:58:

N.N.
Sobald ein deutscher Wohnsitz begründet wird, für 6 Monate möglich, in Ausnahmefällen bis zu 12 Monaten. Stimmt,aber ich bin mir nicht sicher wie es ist, wenn man eine Arbeitserlaubnis hat und arbeitet,da my Buddy ja sein Geld in Germany verdiente,arbeitet bei einer Deutschen firma und soviel ich mich erinnern kann musste er sofort seinen Schein machen.
Farendil!ob das bei ausländischem pass und dazu passenden fs einer mitbekommtDa bei meinem Buddy der Geburtsort Toronto ist,wurde ihm trotzdem die Frage gestellt ob er noch sonstige Fuehrerscheine haette,und ich vermute dass bei einem Auslandspasshalter der in Germany geboren wurde auch nachgefragt wird{Bei der Deutschen Gruendlichkeit!!!!}

By Prisemud (68.49.147.57) on Mittwoch, den 20. März, 2002 - 22:41:

War gerade nochmal beim DMV hier in Virginia und man musste tatsaechlich eine Frage mit Ja oder Nein beantworten, ob man die Fahrerlaubnis in einem anderen Staat entzogen bekommen hatte, dann muesste man solange warten, bis die Sanktion im anderen Land aufgehoben wurde.

By farendil (217.85.227.73) on Mittwoch, den 20. März, 2002 - 23:45:

@bb: hier in deutschland gibt es haupt- und nebenwohnsitze. man kann nur einen hauptwohnsitz haben. der befindet sich am lebensmittelpunkt.

nebenwohnsitze kann man haben, so viel man will.


@prisemund: wo hast du das bitte her? in deutschland kann man dir das fahren nicht verbieten, nur weil du in den usa (ist jetzt ein beispiel) ein fahrverbot hast....

By Billy Bob (24.141.220.190) on Donnerstag, den 21. März, 2002 - 02:28:

Farendil
Du scheinst etwas falsch verstanden zu haben,wenn ein geborener Deutscher Mit Deutschem Pass wieder nach Deutschland mit einem auslaendischen Schein zurueck kommt,wird die Deutsche behoerde wohl nachsehen ob er schon mal einen Deutschen Fuehrerschein besessen hatte,der womoeglich eingezogen wurde,was aber bei einem gebuertigen Canadier mit einem Gueltigen Canadischen schein hoechstwarscheinlich nicht der fall ist.Eingezogener Deutscher Schein Was prisemund betrifft,die gestellte frage,vom DMV war, ob er schon woanders einen Fuehrerschein besessen hatte,hatte er einen in Deutschland oder einen U.S schein von einem anderen Staat,und der wurde wegen irgendeinem vergehen eingezogen,wuerde er keinen U.S.A.{Virginia} schein erhalten,bis zur aufklaerung,wesshalb sein schein eingezogen wurde! Nehme an dass prisemund noch keinen Deutschen Schein besessen hatte,{Under 18?}

By Prisemud (68.49.147.57) on Donnerstag, den 21. März, 2002 - 04:15:

Genau.

By Prisemud (68.49.147.57) on Donnerstag, den 21. März, 2002 - 04:22:

@farendil: "in deutschland kann man dir das fahren nicht verbieten, nur weil du in den usa (ist jetzt ein beispiel) ein fahrverbot hast.... "
Weiss ich nicht, auf jeden Fall stimmt es andersrum, wenn Du ehrlich bist und ankreutzt, dass Du den Fuehrerschein in Deutschland weggenommen bekommen hast, kannst Du die Pruefung hier erst machen, wenn Du Deinen deutschen Fuehrerschein wiederbekommst oder wenn das Fahrverbot aufgehoben wurde. Da das aber eh nicht laenger als 3 Monate dauern kann, kann man das mit dem Fuehrerschein hier aber auch gleich wieder vergessen, da man sich eben 180 Tage hier aufgehalten haben muss um die US Lizenz dann in einen deutschen Fuehrerschein uebertragen lassen zu koennen.( Fuer Virginia: ohne theoretische oder praktische Nachpruefung)

By farendil (217.85.231.119) on Donnerstag, den 21. März, 2002 - 09:34:

@prisemud: auf jeden Fall stimmt es andersrum ist zwar merkwürdig, aber ich glaube dir, da ich mich eben in den gesetzen fremder länder nicht auskenne.


Da das aber eh nicht laenger als 3 Monate dauern kann falsch! du kannst in deutschland auch eine mehrjährige sperrfrist haben.


da man sich eben 180 Tage hier aufgehalten haben muss woher hast du das mit den 180 tagen? ich kenne bisher nur ein halbes jahr.


@bb: Eingezogener Deutscher Schein o.k. wenn es darum geht, ob der kandidat der in D einen füherschein beantragt oder umschreiben lassen will. dann wird geprüft, ob der schein im in D!! bereits entzogen wurde oder ein fahrverbot vorliegt.

By HarryB (203.198.106.161) on Donnerstag, den 21. März, 2002 - 09:48:

woher hast du das mit den 180 tagen? ich kenne bisher nur ein halbes jahr.

So, so der farendil kennt nur ein halbes Jahr. Dann lasst uns jetzt mal alle gemeinsam ueberlegen, wieviele Tage denn so ein halbes Jahr hat....

By alfa (195.124.135.7) on Donnerstag, den 21. März, 2002 - 10:02:

@harry b
juristisch können 180 Tage und ein halbes jahr schon unterschiedlich lang sein:

1.1.2002 bis 30.6.2002 = 181 Tage (Tag 1 - 181)
1.7.2002 bis 31.12.2002= 183 Tage (Tag 182 - 365)

Und wenn die ein Tag am halben Jahr fehlt, weil das halbe Jahr 183 Tage hatte, hättest du in diesem Fall in die Röhre geschaut.

By farendil (217.85.231.119) on Donnerstag, den 21. März, 2002 - 10:44:

@alfa: danke. es ist halt juristisch ein unterschied, ob man etwas nach jahren (oder halben bzw. viertel) berechnet oder nach monaten oder tagen....

By piranha (194.95.176.28) on Donnerstag, den 21. März, 2002 - 11:03:

@180Tage:

"da man sich eben 180 Tage hier aufgehalten haben muss um die US Lizenz dann in einen deutschen Fuehrerschein uebertragen lassen zu koennen"

Mal eine bescheidene Frage: WER FORDERT DAS? WO STEHT DAS??

Antwort: Keiner / Nirgends !! :-)

Eine ausländische Fahrberechtigung wird in Deutschland u.a. nur dann anerkannt, wenn der Antragsteller zum Zeitpunkt der Erteilung der ausländischen Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen keinen ordentlichen Wohnsitz im Inland hatte (vgl. § 4 IntKfzVO, § 7 FeV).

Ein deutscher Wohnsitz wird angenommen, wenn der Bewerber wegen persönlicher und beruflicher Bindungen oder - bei fehlenden beruflichen Bindungen - wegen persönlicher Bindungen, die enge Beziehungen zwischen ihm und dem Wohnort erkennen lassen, gewöhnlich, das heißt während mindestens 185 Tagen im Jahr, im Inland wohnt.

Das ist alles. Ich geb' aber zu - es kommt praktisch fast aufs gleiche raus :-)

@HarryB:

Dein kleiner Einwurf damit beantwortet?? Die 185 ist eine magische Zahl ... ommm! ommm! ommm!

By HarryB (203.198.106.161) on Donnerstag, den 21. März, 2002 - 11:17:

Na, das ist doch mal 'ne Klarstellung, danke piranha. Da aber zwei Posts weiter oben noch mit Spitzfindigkeiten herum geworfen wurde, kann ich mir den Einwand nicht verkneifen, dass farendil dann mit seiner Behauptung vom halben Jahr eindeutig falsch lag, weil nach alfa's mathematischer Beweisfuehrung sind ja dann 185 Tage eindeutig mehr als ein halbes Jahr - egal welche Jahreshaelfte und ob Schaltjahr oder nicht... ;-)

By alfa (195.124.135.7) on Donnerstag, den 21. März, 2002 - 13:07:

@harry b
haste das denn noch nicht kapiert? Ein halbes Jahr kann mal mehr oder mal weniger Tage haben. Ein halbes Jahr entspricht 6 Monaten und deren Tagessumme ist nicht immer konstant.
farendils Einwand oben bezog sich darauf, dass die Mindestzeit nicht 180 Tage wären, sondern ein halbes Jahr, worauf du postetest, das wäre doch das gleiche und jemanden damit als dumm hinstellen wolltest, der das nicht so sah.

By Alberto (62.158.211.31) on Donnerstag, den 21. März, 2002 - 18:14:

@piranha
Woher nimmst du diese Weisheiten?
Ich habe einen gültigen österreichischen Führerschein (mag ja sein, daß wegen der EU dies anders läuft).
Mit diesem Schein darf ich trotz deutschen Wohnsitzes herumfahren, wie ich will.
Ich habe in Spanien einen Wohnsitz - dort darf ich mit dem deutschen und dem österreichischen Schein herumfahren. Also... was nun?

Und... mit Antragsteller - meinst du doch... Ich habe den österreichischen Führerschein - und wohne nun wieder in Deutschland - und will diesen auf deutsch umschreiben lassen.... das ginge nicht?

Und wie das geht.... die waren richtig scharf auf diesen Schein - und hätten mir sofort einen deutschen dafür gegeben...
Ich wollte aber nicht - und habe den deutschen nochmal gemacht. Nun habe ich nämlich 2 gültige Führerscheine - denn - abnehmen konnten sie mir den österreichischen auch nicht.

By HarryB (203.198.106.118) on Freitag, den 22. März, 2002 - 01:52:

Mensch alfa, wenn ich Dich und deine plausiblen Erklaerungen nicht haette, die Welt waere so eintoenig.... Allerdings waere ich sehr angetan, wenn Du mir nicht immer wieder irgend etwas unterjubeln wuerdest, was ich so nicht gesagt oder geschrieben habe...

@Alberto:
Die Vorschrift, die piranha dort postet bezieht sich eindeutig auf FS aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten. Wenn die Behoerde Dir hier Deinen deutschen FS entzieht, dann darfst Du wohl auch nicht mehr mit Deiner oesterreichischen Fahrerlaubnis hier herum fahren.

By Billy Bob (24.141.220.190) on Freitag, den 22. März, 2002 - 03:23:

Harry!
Du und ich und auch andere haben es begriffen dass die frage ja ueber U.S.A. Schein und Deutschen schein gestellt wurde. Niemand wollte wissen wie es mit Oestreich/ Deutschland ist.
Und wenn ich einen Vollrausch gehabt haette,und 6 tage im Coma gelegen waehre,wuerden mir eben 6 Tage von den 180/185 fehlen,That I call nitpicking! auf deutsch an den Haaren herbeigezogen!!
@piranah!
ausgezeichnet!! absolute correct.das selbe wurde meinem Buddy erklaert.

By alfa (195.124.135.7) on Freitag, den 22. März, 2002 - 08:48:

@billybob
bei Rechtsfragen gibt es kein nitpicking, da geht es um präzise Formulierungen und Interpretationen -auch im Amerikanischen Rechtswesen. Wegen unpräzisen "legal terms" die du verachtlich als nitpicking bezeichnest, sind schon jahrelange Prozesse um Millionen geführt worden. Jeder Jurist sieht das anders als du, hier geht es nicht um das Bezahlen im Restaurant.

By HarryB (203.198.106.63) on Freitag, den 22. März, 2002 - 09:13:

Nun alfa, im Steuerrecht - wo es ja auch um Recht geht - zaehlt das halbe Jahr m.E. 180 Tage, wat denn nu? Da lag doch irgendwie die Vermutung nahe, dass es sich bei Fuehrerscheinumschreibungen oder Geltungsdauer aehnlich verhaelt, oder?

By piranha (194.95.176.28) on Freitag, den 22. März, 2002 - 10:10:

@Alberto:

"Und... mit Antragsteller - meinst du doch... Ich habe den österreichischen Führerschein - und wohne nun wieder in Deutschland - und will diesen auf deutsch umschreiben lassen.... das ginge nicht?"

Grundsätzlich:

(Ausl.) EU-Führerscheine werden in Deutschland unbeschränkt anerkannt. Auch bei Wohnsitzwechsel nach Deutschland ist keine Umschreibung erforderlich, der Inhaber ist lediglich verpflichtet, seine Fahrerlaubnis (FE) innerhalb von 185 Tagen nach Wohnsitznahme im Bundesgebiet bei der zuständigen Verwaltungsbehörde unter Vorlage des Führerscheins registrieren zu lassen, wenn

- er seine FE noch nicht länger als zwei Jahre besitzt (Probezeit) oder

- es sich bei der FE um eine der C- oder D-Klassen handelt (vgl. § 29 I FeV).

"Und wie das geht.... die waren richtig scharf auf diesen Schein - und hätten mir sofort einen deutschen dafür gegeben...

Das muß aber schon etwas her sein. Mittlerweile ist Ösiland EU-Mitgliedsstaat. Jedenfalls ist der Besitz zweier EU-Führerscheine "nicht vorgesehen".

Eine (deutsche) Fahrerlaubnis [...] darf nur erteilt werden, wenn der Bewerber keine in der EU oder der EWR erteilte Fahrerlaubnis besitzt (vgl. § 8 FeV).

Der (deutsche) Führerschein darf nur ausgestellt werden, wenn der Antragsteller im Besitz einer deutschen Fahrerlaubnis ist (vgl. § 25 I FeV).

Mit einem deutschen Wohnsitz unterliegst Du in jedem Fall dem deutschen Fahrerlaubnisrecht und damit der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Analog zur IntKfzVO (relevant bei "nichtdeutschem Wohnsitz") bestimmt § 28 IV FeV, ob eine (ausl.) EU-Fahrerlaubnis zum Führen von Kfz im Inland berechtigt oder nicht. Auch hier wird der Gebrauch eines EU-Führerscheins untersagt, wenn dem Inhaber eine (deutsche) FE z.B. entzogen wurde oder er einem Fahrverbot unterliegt.

Im Klartext: Bei Entzug oder Fahrverbot in Deutschland nützt Dir auch kein ausl. EU-Führerschein. Der Gebrauch ist definitiv untersagt. Tatbestand: "Fahren ohne Fahrerlaubnis" und damit strafbar nach § 21 StVG. Dies wird auch in Spanien oder Österreich nicht anders sein.

By farendil (217.225.241.67) on Freitag, den 22. März, 2002 - 12:20:

@piranha: ist ja richtig. wie schon mehrfach erwähnt, ist es JETZT nicht mehr möglich mehrere fs aus verschiedenen eu-ländern zu haben.

By Alberto (62.158.211.185) on Freitag, den 22. März, 2002 - 13:17:

Genau, farendil - mein Ösi-Schein stammt aus 1989 - da waren die noch nicht in der EU.

Und - wenn ich in Deutschland ein FV hätte, könnte ich damit natürlich in D auch nicht weiter fahren - aber z.B. in Spanien!

By piranha (194.95.176.28) on Freitag, den 22. März, 2002 - 13:52:

@farendil:

Is klar @farendil, ich weiss, das wurde hier im Board schon mehrfach behandelt. Wollte nur @Alberto's Frage beantworten (EU-Führerschein "umschreiben lassen.... das ginge nicht?") ... :-)

@Alberto:

Vielleicht hast Du mich mißverstanden...

>"Dies wird auch in Spanien oder Österreich nicht anders sein"

Damit habe ich gemeint, dass ein "spanisches" Fahrverbot in Spanien wohl nicht durch den Besitz eines nicht-spanischen EU-Führerscheins umgangen werden kann, also gleiche Bestimmungen wie in Deutschland.

Einen Kommentar kann ich mir an dieser Stelle jedoch nicht verkneifen: Egal wie die einzelnen Gesetze, Bestimmungen und Regelungen in den jeweiligen Ländern aussehen, die "@Albertos" dieser Welt werden wohl immer zu glorreichen Meistern der "pragmatischen Lösungsfindung" gehören :-)

Stimmts oder habe ich recht??

P.S. Alberto, ist ja schon fast enttäuschend, dass Du nur zwei Führerscheine besitzt :-)))

By Alberto (62.158.211.111) on Freitag, den 22. März, 2002 - 14:31:

Der Dritte (aus USA) ist leider gescheitert, weil ich dort nicht einen so langen Aufenthalt hatte, wie ich gebraucht hätte.

@piranha
Sieh es mal so.... ich bin mal furchtbar bestraft worden - vor vielen Jahren.
Man fühlt sich als Mensch 2. Klasse, wenn man so viele Punkte hat, daß die einem immer wieder einen Strick aus allem drehen können.

Man gilt als "Vorbestrafter".

Das hat meinen Kampfgeist geweckt - ich habe deren Regeln studiert - und nach den Schlupflöchern gesucht - und auch welche gefunden!

Daraufhin habe ich 5 Jahre lang meine Autos nur bei meiner Mutter in Oberbayern angemeldet.

Dort kannte mich kein Nachbar - meine Mutter hielt immer nur einen Zettel hin, worauf die Begründung für die Aussageverweigerung zu lesen war. Das wars dann.

So kam ich um vieles herum - denn - ihr müßt wissen, daß ich etwa 8 Jahre lang mit einem 911er als Geschäftswagen herumgefahren bin..

Das hat - per se - zur Folge, daß ich bei jedem einzelnen rechtsüberholvorgang sofort angezeigt wurde - aus purem Sozialneid heraus.

Jetzt fahre ich nur noch mit dem jaguar - das ist ein "Altherrenauto" - jetzt zeigt mich keiner mehr an.

Aber damals? Großes Theater! Auch die Videowagen - die haben sofort einen anderen sausen lassen, wenn ich am Horizont aufgetaucht bin. Deshalb - viele Hunde sind des Hasen Tod!

Das war nur mit drastischen Schutzmaßnahmen zu überleben.

Und da ich diese schon mal habe - kann ich hier auch ein paar davon weitergeben.


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