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Innerorts 28 zu schnell, 100m nach "50er-Schild"

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Innerorts 28 zu schnell, 100m nach "50er-Schild"
By Luki (217.228.23.153) on Dienstag, den 19. März, 2002 - 09:33:

Hallo allerseits,

letzte Woche bin ich abend in eine echte Falle gefahren.
Innerorts auf einer zweispurigen Straße, auf der lange Zeit Tempo 70 gilt.
Es war ca. 22.00 Uhr und somit dunkel. Das Verkehrsaufkommen war gering.
Direkt 100 Meter nach dem 50er-Schild (habe ich nicht gesehen, es gibt auch keine äußeren Anzeichen wie Fahrbahnverengung oder so, die Straße geht einfach weiter....) haben die mich mit einer Laserpistole 28 km/h zu schnell erwischt.
Hätte ich von dem Schild gewusst, so wäre ich garantiert langsamer gefahren, aber das ist mein Problem.
Nun ist es aber doch so, dass nur in bestimmten Fällen innerorts (besondere Gefahrenstellen, etc.) der Abstand von 150 Metern vom beschränkenden Schild unterschritten werden darf.

Habe ich mit o.g. äußeren Umständen da vielleicht eine Chance rauszukommen?

(Für mich geht's um die Probezeit, die in einem Monat enden würde :-()

By farendil (217.235.46.52) on Dienstag, den 19. März, 2002 - 11:01:

@luki: ich nehme an, du bist angehalten worden?

-hast du eine rechtsschutz?
-wie genau ist dein abstand messpunkt-schild??

By Luki (217.83.161.45) on Dienstag, den 19. März, 2002 - 11:20:

Hallo Farendil,

- Klar, ich wurde angehalten und 100%ig als Fahrer identifiziert.
- Leider habe ich -soweit ich weiß- keinen Rechtsschutz. War das Auto meiner Eltern, ich muss nochmal genau nachhaken.
- Achso, das hatte ich vergessen zu sagen: Das mit den hundert Metern sagte mir der Beamte an der Laserkanone (Ich hatte nicht nachgefragt). (Wortgemäß: "Wir stehen hier 300 Meter hinter dem Schild, in 200 Metern wird gemessen, d.h. Messung 100 Meter nach dem Schild.")
Ich gehe davon aus, dass das stimmt. Schließlich sollte das Gerät sehr genau kalibriert werden und somit sollte dem messenden Beamten auch der genaue Abstand bekannt sein.

Danke,
Luki

By farendil (217.85.227.73) on Mittwoch, den 20. März, 2002 - 11:10:

@luki: tja also das eizige, was dir eventuell nochhelfen aknn wäre das meßprotokoll. darin muß der aufstellort und die meßentfernung vermerkt sein.

schreibe dem ordnungsamt (erst wenn du post bekommst), daß du gerne eine kopie des meßprotokolls hättest.


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