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Anhörung / unbekannte Messart?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Anhörung / unbekannte Messart?
By fahrer (80.130.84.55) on Montag, den 18. März, 2002 - 22:39:

Da ich ein netter Mensch bin, verleihe mein Fahrzeug ab und zu. Allerdings merke ich mir eigentlich nicht an wen (jedenfalls wenn das Auto wieder in einem Stück und unzerbeult zurück kommt).
Das auf mich zugelassene Fahrzeuge ist nun auf einer BAB mit 29 km zuviel erfasst worden. Aufgrund der obengenannten Art mir nur wichtige Sachen zu merken, weis ich jetzt natürlich nicht mehr, ob ich zu dem Zeitpunkt oder jemand anderes fuhr.

Nach ausführlicher Recherche in diesen sehr hilfreichen Forum habe ich mich zu folgender Vorgehensweise entschlossen:
den erhaltenen Anhörungsbogen mit den persönlichen Angaben und Aktenzeichen versehen (mit Schreibmaschine)
unter "Angaben zur Sache" Den Text "Ich bitte um Zusendung des Fotos, um den Fahrer benennen zu können."
nicht unterschreiben, Ort und Datum nicht ausfüllen, unter "Wird der Verstoß zugegeben?" nichts ankreuzen
den erhaltenen Anhörungsbogen per Fax zurück senden

Ich denke, das dies fürs erste die richtige Reaktion ist?

Nach zusendung des Fahrer-Fotos wollte ich, sofern ich der Fahrer sein sollte, wie folgt vorgehen:
Anforderung
- des unbeschinttenen Fotos (um ein zweites Fahrzeug als verursacher auszuschliesen)
- des Messprotokolls
- der Eichbescheinigung des Meßgerätes
- Eignungsnachweis der durchfürenden Beamten
Ich denke, das auch diese Vorgehnsweise richtig ist?


Bezüglich der Anhörung habe ich jedoch noch weitere Fragen:
Auf der Anhörung steht unter "Beweismittel"
- Zeuge
- Video-Band-Aufzeichnung
- Weg-Zeit-Brechnung

Weitere Angaben (z.B. Art des Gerätes) fehlen. "Video-Band-Aufzeichnung" und "Weg-Zeit-Brechnung" hört sich für mich so an, als ob aus einem Video-Wagen der hinter dem Fahrzeug herfuhr, gemessen wurde.
Normalerweise wird man doch von diesen nach Abschluß der Messung zur Identifikation des Fahrers angehalten?
Ist eine Anhörung überhaupt zulässig ohne weitere Angaben des Gerätes?

By farendil (217.85.226.107) on Dienstag, den 19. März, 2002 - 01:24:

@fahrer: gehen wir mal davon aus, du würdest den fahrer kennen (reinhypothetisch... *g*).
dann sit die frage, ob man diesen durch recherchen an der halteradresse ausfindig machen kann.

ohne diese info kann hier wohl keiner helfen.

By fahrer (217.229.18.235) on Dienstag, den 19. März, 2002 - 20:45:

@farendil
Aufzeichnungen irgendwelcher Art wer gefahren ist existieren nicht (nur mein recht lückenhaftes Gedächtniss).
Es kann ja auch sein, das einer dem ich das Auto geliehen habe es für eine kleine Fahrt an einen seiner Bekannten ausgeliehen hat. Die kann ich natürlich nicht kennen.

Wenn ich also nicht auf dem Foto erkennbar bin, wird die Recherche nach dem Fahrer sehr sehr schwierig sein.
Wobei ich als guter Staatsbürger natürlich helfen werde wo ich kann (*ggg*)

By farendil (217.235.46.52) on Mittwoch, den 20. März, 2002 - 00:44:

@fahrer: wie gesagt, ist der fharer nicht durch befragungen diener person, der nachbarn und der bilder des ewma deiner wohnadresse zu identifizieren, so war es das.


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