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5 mal geblitzt HILFE!!

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: 5 mal geblitzt HILFE!!
By Faltkaese (217.226.6.202) on Montag, den 18. März, 2002 - 18:14:

Hallo zusammen,

ich hoffe mir kann jemand helfen, denn ich weiß nicht, was mich erwartet ;-(

1. Foto, Anfang November 2001:
Autobahn, ca. 15 km/h drüber

2. Foto, Mitte Dezember 2001:
Autobahn, ca. 18 km/h drüber

3. Foto, Mitte Januar 2002:
Autobahn, ca. 12 km/h drüber

4. Foto, Mitte Februar 2002:
Innerorts, ca. 18 km/h drüber

5. Foto, HEUTE:
Innerorts, ca. 15 km/h drüber

Von keinem der Delikte habe ich bisher etwas gehört. Der Erste dürfte zumindest "verjährt" sein, oder?

Kann ich schonmal einen Kredit aufnehmen und mir ein Jahresticket für die Bahn besorgen?

Wird so eine "Serie" jeweils als Einzeldelikt behandelt, oder habe ich eine noch höhere Strafe zu erwarten, weil die Vorfälle zeitlich so nah beeinander lagen?

By Polizist (217.3.255.7) on Montag, den 18. März, 2002 - 20:46:

Kein Verstoß ist im Punktebereich, deshalb hast du auch nichts zu befürchten. Kritisch wird es erst ab 21 km/h zu viel. Also Glück gehabt.
Allerdings werden die Delikte selbstverständlich als Einzeldelikte behandelt.
Das erste dürfte allerdings auch schon verjährt sein.

Viele Grüße,

ein Polizist

By farendil (217.85.226.107) on Dienstag, den 19. März, 2002 - 01:27:

die einzelkosten erfährst du im bußgeldrecher auf der homepage....

woher hast du die genauen meßwerte???

By faltkaese (80.135.180.5) on Dienstag, den 19. März, 2002 - 12:11:

Vielen Dank eure schnelle und beruhigende Antwort!!

@farendil: Meine erste Reaktion, wenn es blitzt ist auf den Tacho zu gucken und *danach* erst laut scheiße zu rufen ;-) Die km/h Angaben sind ohne Toleranzabzug.

Verblüfend ist, das ich nach dem 2. Foto schon SEHR auf meine Geschwindigkeit achte (gerade auf Autobahnen). Aber trotzdem in genau den Situationen "erwischt" werde, wo ich es nicht tue, also gerade in Gedanken bin, mich bedrängeln lasse, etc... ;-(

By Chris (144.41.3.23) on Dienstag, den 19. März, 2002 - 19:09:

auch wenn es unter 21 drüber liegt, kann bei der masse und kürze der zeit, in der die vergehen stattgefunden haben, nicht notorisches zuschnellfahren mit entsprechenden konsequenzen unterstellt werden?

gruss,
Chris

By farendil (217.235.46.52) on Mittwoch, den 20. März, 2002 - 00:19:

@chris: nein.


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