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Einspruchsmoeglichkeiten gegen Knoellchen wg. offensichtlicher "Fallen"?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Ruhender Verkehr: Einspruchsmoeglichkeiten gegen Knoellchen wg. offensichtlicher "Fallen"?
By Thorsten (62.227.169.228) on Montag, den 18. März, 2002 - 13:43:

Hallo!

Was gibt es eigentlich fuer Einspruchsmoeglichkeiten gegen Parkknoellchen bei offensichtlich unklarer Beschilderung? Welche rechtliche Bedeutung haben markierte Parkflaechen? Zur Anschauung zwei Faelle aus meiner Vergangeheit (laengst bezahlt, ich frage nur aus Interesse):

Fall 1:
Strasse in Stadt, Parken auf Gehweg erlaubt durch auf den Boden gemalte weisse Rechtecke. Strassenlaterne auf Gehweg, davor noch gut 10-12m bis zu einer Einmuendung, also noch genug Platz, um ein weiteres Auto abzustellen, ohne dass irgendjemand behindert wird oder es zu nah an der Kreuzung steht. Nur das weisse Rechteck fehlt. Ich habe natuerlich ein Ticket bekommen (um 23 Uhr irgendwas) und es auch bezahlt, hab mich aber fuerchterlich geaergert. An dieser Stelle steht naemlich immer ein Auto, dem es dann wahrscheinlich genauso geht. Eine typische "Knoellchenfalle" also.

Fall 2:
Verkehrsberuhigte Zone mit kostenpflichtigem Parkplatz (Parkscheinautomet). Strasse hellgrau gepflastert, erlaubte Parkplaetze dunkelgrau gepflastert, "Gehweg" rot gepflastert. "P"-Schild mit dem Zusatz "nur auf gekennzeichneten Flaechen" (ohne Farbangabe). Da die dunkelgrauen Flaechen allesamt belegt waren und mir dadurch die Pflasterfarbe auch nicht weiter aufgefallen ist, habe ich mich also (wie 5 oder 6 andere Autos auch) parallel zur Strasse auf die rot gepflasterte Flaeche gestellt und habe einen Parkschein gezogen. Als ich zurueckkam (Parkschein war noch gueltig), hatte ich ein Ticket fuer "Parken auf dem Gehweg" (wie die anderen 5 Autos auch). Der "Gehweg" ist uebrigens so breit, dass ein Auto in voller Breite draufpasst und eine Frau mit Kinderwagen noch problemlos vorbeikommt. Ich habe an die Bussgeldstelle geschrieben, dass ich einen gueltigen Parkschein hatte und auf einer "markierten" Parkflaeche stand und einen Brief zurueckbekommen, auf dem die oben beschriebene Situation geschildert war mit dem Zusatz "mit der gebotenen Sorgfaltspflicht haetten Sie das erkennen muessen blablabla". Auch hier stehen immer Autos, wenn ich dort vorbeifahre.

Beide Faelle uebrigens in Ludwigshafen (schlimmer als MA und HD zusammen); der zweite zwischen Arbeitsamt und dieser seltsamen Kirchenruine, falls noch jemand aus der Gegend kommt...
Zumindest hatte ich die Genugtuung, dass sie im zweiten Fall etwas mehr Verwaltungsaufwand hatten und wahrscheinlich nix an mir verdient haben. Zahlen musste ich trotzdem.

Kann man gegen solche offensichtlichen "Fallen" nicht irgendwie vorgehen?

Gruss
Thorsten

By Multa (172.176.177.232) on Montag, den 18. März, 2002 - 19:00:

Den zweiten Fall finde ich keine Falle! Wenn es offentsichtlich ist, dass das der Gehweg ist (rote Pflasterung)ist das keine Falle! Da hast Du Pech gehabt! Beim ersten Fall bin ich mir nicht sicher, aber das ist auch keine Falle. Das war alles offentsichtlich.

By Ralph (80.136.239.38) on Montag, den 18. März, 2002 - 19:01:

Nun, viel kann ich dazu nicht sagen, nur daß es in einer Verkehrsberuhigte Zone keinen Geweg gibt ;-)

Gruß Ralph

By Thorsten (62.227.174.118) on Montag, den 18. März, 2002 - 19:21:

@multa: Kennst du die Stelle? Wenn es so offensichtlich waere, wuerden da nicht immer wieder Autos stehen. Ich haette mich dort auch nicht hingestellt, denn speziell in LU verusche ich immer, korrekt zu parken.
Es mag juristisch korrekt sein, aber eine sichere Einnahmequelle fuer die Stadt ist es trotzdem.

By Grobi (217.85.46.9) on Dienstag, den 19. März, 2002 - 00:50:

@Thorsten: Nächstes Mal würde ich dort keinen Parkschein ziehen...;-)

Grobi

By farendil (217.85.226.107) on Dienstag, den 19. März, 2002 - 00:57:

@thorsten: zum einen ist es so, daß in verkehrsberuhigten zonen NUR auf besonders gekennzeichneten stellen geparkt werden darf.

das zusatzschild ist also völlig unsinnig.


zum anderen gibt es dort - wie ralph gesagt hat - keine fußwege.

hier würde ich den einspruch weiter verfolgen.

die erste sache ist zwar dumm, aber wohl aussichtslos.

@multa: wenn du später mal die fahrschule machst, wirst auch du lernen, daß es da keinen fußweg gibt...

By dagegen (217.5.19.32) on Dienstag, den 19. März, 2002 - 10:41:

Erlauben denn nur selbst aufgemalte Rechtecke das Parken? Ist dafür nicht wenigstens ein Schild erforderlich?

By farendil (217.235.46.52) on Dienstag, den 19. März, 2002 - 11:09:

@dagegen: ja, oder auf und abpflasterungen, pflasterwechsel, farbwechsel, aufgestellte begrenzugen wie betonelemente oder blümenkübel etc., etc.

By Thorsten (62.227.166.63) on Dienstag, den 19. März, 2002 - 11:35:

@farendil: Gibts da einen § in der StVO? Ich meine, ich haette schon asphaltierte "Spielstrassen" (=verkehrsberuhigte Zone, Schild mit den spielenden Kindern drauf) gesehen, wo man ganz normal am Strasssenrand parken darf ohne weisse Rechtecke oder dergleichen.

Die Beschilderung mit der unterschiedlichen Pflasterung werd ich mir bei Gelegenheit nochmal genauer anschauen, was da verkehrsberuhigt ist und was nicht; ist schliesslich schon 4 Jahre her. Hier der Schriftverkehr:

AB: "Sie parkten auf dem Gehweg der o.a. Strasse (Lutherstrasse), obwohl dies weder durch Zeichen 315 noch durch eine Parkflaechenmarkierung erlaubt war. §12 Abs. 4, §49 StVO.

Mein (leider erfolgloser) Einspruch: "Aufgrund der Bauart von Strasse und Gehweg mittels Pflastersteinén findet eine Abgrenzung des Gehweges von der Strasse nur durch farblich unterschiedliche Pflastersteine statt. Es ist nicht eindeutig zu erkennen, ob es sich bei der farblich abgesetzten Flaeche um einen Gehweg oder um eine Parkflaechenmarkierung handelt. In gutem Glauben, es wuerde sich um eine Parkflaechenmarkierung handeln, zog ich einen Parkschein, welcher zum angegebenen Zeitpunkt gueltig war und in Kopie beiliegt. Ich bin daher nicht bereit, das Verwarnungsgeld zu bezahlen, da die Beschilderung an dieser Stelle nicht eindeutig ist und ich daher kein schuldhaftes Verhalten meinerseits erkennen kann."

Die Antwort:"Die gestaltung der Lutherstrasse laesst bei gebotener Sorgfaltspflicht objektiv schon den Schluss zu, [eben. Es laesst den Schluss zu. Zu diesem kommt man aber nicht zwingend.] dass es sich bei dem Tatort [ich komm mir vor wie ein Verbrecher...] um einen Gehweg handelt, zumal die Parkplaetze dort beschildert sind. Auch geht dies aus der farblichen Pflasterung hervor (Fahrbahn grau, Parkplaetze dunkelgrau, Gehweg rot)."

Das ganze hat mich 30.- DM gekostet; ich hoffe aber, dass allein das Antwortschreiben mehr gekostet hat, was mir eine gewisse Genugtuung verschafft.
Koennte eigentlich auch eine Taktitk gegen Abzocke sein: Erstmal motzen, den Aufwand fuer die Stadtverwaltung so hoch treiben, dass sie nix mehr daran verdienen und dann in Gottes Namen halt doch irgendwann zahlen. Wenn das alle machen, faellt "Abzocke" zumindest als kalkulierbare Einnahmequelle weg.

Melkkuehe der Nation, steht auf und wehrt euch!

Thorsten

By farendil (217.235.46.52) on Dienstag, den 19. März, 2002 - 16:30:

@thorste: die stvo ist an dieser stelle sehr schwammig formuliert, das ist aber eigentlich zu unseren gunsten.

(4a) Verkehrsberuhigte Bereiche
Innerhalb dieses Bereichs gilt:
1. Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
2. Der Fahrzeugverkehr muß Schrittgeschwindigkeit einhalten.
3. Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten.
4. Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
5. Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen.


hier geht eindeutig hervor, daß 1: es kein efußwege gibt, da fußgänger überall laufen dürfen und 2: parken überall dort erlabt ist, wo man es aufgrund irgendeiner kennzeichnung annehmen dürfte.


dein einspruch war so dumm nicht, nur ist die sache mit dem fußweg falsch.

die begründung der behörde ist so nicht richtig. da es keinen direkten fußweg gibt, ist es eindeutig eine fehlerhafte ausschilderung. für diese kannst du nichts.


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